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#1 Grundrecht Internetfreiheit - Co:llaboratory

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handelt sich auch hierbei um Einzelportale, die lediglichdie Kanalisierung einer bestimmten Haltungermöglichen. Es gibt auch hier nicht viele Kommunikatoren,sondern einen einzelnen, der sich lediglichmit der Bündelung von Meinungen (wie bei Gutten-Plag) oder Informationen (wie bei WikiLeaks) befasst.Der Unterschied zu dem, was in den Online-Ausgabender Zeitungen lanciert oder umgesetzt werdenkönnte, ist eher gradueller Natur.Es bleibt dabei: Soziale Netzwerke wie Facebook oderstudiVZ sorgen für eine unsagbare Verbreitungsgeschwindigkeitvon Informationen über Personen undEreignisse. Das aber macht die hergebrachten Aufgabenund Funktionen des Journalismus nicht überflüssig.Nur das Tempo hat sich wesentlich erhöht.26Dadurch wiederum ist das Druckpotenzial gestiegen;nicht nur für die Redaktionen, sondern gelegentlichauch für die Protagonisten in Politik, Wirtschaft,Kunst und Wissenschaft. Die Welt ist einfach kleinergeworden. Das hat dazu geführt, dass Meinungen,Interessen und Ereignisse schneller bemerkt werden,als es früher der Fall war.Dieser Entwicklung wird sich auch das Recht anpassenmüssen, wenn es mit dem modernen LebenSchritt halten will. Die Prämissen sind dieselbengeblieben: Die Rechtsordnung des Grundgesetzesbasiert auf dem Prinzip der Freiheit. Aus Freiheit aberfolgt Verantwortung. Dabei handelt es sich um Kehrseitenein und derselben Medaille. Soll die Freiheitzugunsten aller bis zu einem kompossiblen Maximumaufrechterhalten bleiben, so legt dies Begrenzungenvon vornherein nahe. Der Freiheitsbegriff würde ebenin sein Gegenteil verkehrt, wenn er so weit ginge, dassdie Auswahl- und Entscheidungsfreiheit der Adressatendurch ein eigenmächtiges Handeln einigerweniger Akteure ausgeschaltet werden könnte. Umderartige Szenarien zu vermeiden, bedarf es eines verlässlichenrechtlichen Rahmens. Und dieser hat sichan den Realitäten zu orientieren. Damit aber ist nichtmehr umschrieben als die seit jeher bestehende Aufgabedes Rechts.

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