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#1 Grundrecht Internetfreiheit - Co:llaboratory

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ReplikSandra Hoferichter · Für Nutzererziehung und KapazitätsbildungFür Nutzererziehungund KapazitätsbildungSandra HoferichterICANNs At Large Advisory <strong>Co</strong>mmittee (ALAC)Als Internet-Endnutzer ohne juristischen Hintergrundlese ich aus diesem Beitrag heraus, dass sichInternetdienste / -inhalte nicht in den vorhandenenStrukturen des Telekommunikationsgesetzes (TKG)abbilden lassen. Dies sollte meines Erachtens auchnicht das Ziel sein, denn so wie das Internet die Kommunikationder Nutzer in den letzten 20 Jahrenbeeinflusst und verändert hat, sollten auch in derGesetzgebung, soweit sie nötig ist, neue Wege gefundenwerden. Dies kann nicht bedeuten, die positivenErrungenschaften, wie z.B. die freie Meinungsäußerungoder die stetig kreativen Prozesse, welche neueInternetdienste hervorbringen, einzuschränken odergar zu verhindern.Regulierung kann hingegen sehr sinnvoll sein, wennes z. B. um die Bekämpfung von Straftaten geht. DieserWeg erweist sich jedoch als sehr schmaler Gratund kann nur bedingt über nationale Gesetzgebunggelöst werden. Vielmehr müssen neue interstaatlicheAbkommen, Kooperationen geschlossen werden – einegroße Herausforderung, wie die Diskussionen beimInternet Governance Forum (IGF) und bei ICANN,und hier insbesondere zwischen dem ICANN Direktoriumund dem Governmental Advisory <strong>Co</strong>mmittee(GAC) immer wieder zeigen.Der Erfolg des Internets besteht darin, dass jeder mitmachenkann und es sich hierbei um ein globalesMedium handelt. So wie wir das Netz heute kennen,wurde es von Anwendern entwickelt, die sich keinenRegularien, außer den technischen Spezifikationen,unterordnen mussten und es hat seine globale Verbreitungerfahren, durch Nutzer die selbstbestimmtentscheiden konnten, ob sie die angebotenen Dienstebenötigen oder nicht. Die Kompetenz des Individuumsist der Erfolgsfaktor des dezentralen Netzwerks. DieQualitätsentscheidung muss weiterhin vom Nutzergetroffen werden. Hätte es im frühen Stadium schonGesetze und Richtlinien gegeben, wäre es sicher niezu diesem Erfolg gekommen. Übergeordnete Instanzenhätten Facebook, Twitter & <strong>Co</strong> möglicherweisenicht als „qualitativ wertvoll“ eingestuft. Dennochhaben diese Dienste ihren Siegeszug angetreten, auchwenn dadurch viele neue Fragen, z. B. hinsichtlich desDatenschutzes, aufgeworfen werden. Selbst Wirtschaft,Städte und Verbände wissen diese Plattformenheute für sich zu nutzen und nicht nur einmal habensie sich als zuverlässiges Mittel der Informationsübertragungerwiesen.Da das Internet auch ein wirtschaftlicher Faktor ist,sind Regeln bis zu einem bestimmten Maß durchaussinnvoll, jedoch müssen wir sehr genau unterscheiden,an welcher Stelle Regeln helfen, Chancengleichheitzu gewährleisten und Wettbewerb zu befördernund wann wir damit Kreativität unterbinden bzw. diedemokratische Plattform in ein Korsett pressen dasFreiheitsrechte einschränkt.Viel wichtiger als die Überlegung nach welchem TK-Gesetz das Netz funktionieren soll ist aus meiner Sichtdie Erziehung des bewussten eBürgers. Ein eBürgerkann selbstbewusst mit der zunehmenden Informationsflutumgehen, ist in der Lage die gewünschteInformation im Netz zu finden und kann diese aufIhre Wertigkeit hin beurteilen. Er ist weiterhin in derLage die Möglichkeiten, die das Netz bietet, für sich4849zu nutzen, erkennt aber auch Gefahren und ist sichdes Restrisikos bewusst, ein Restrisiko welches uns inallen Lebenslagen umgibt.Für einige Leser dieses Beitrages mag dies wie einelängst vorhandene Selbstverständlichkeit klingen.Leider zeigen die Erfahrungen an der Basis, dass demnoch lange nicht so ist, weder im globalen nochim nationalen Kontext. Hier sehe ich u. a. auch dennationa len Gesetzgeber gefordert digitale Chancengleichheitzu schaffen. So lange „Internetbenutzung“losgelöst im Informatikunterricht gelehrt wird, oderder Grundanspruch auf den Besitz eines <strong>Co</strong>mputers 26nicht dem Grundanspruch auf ein Rundfunkgerätgleichgestellt ist wird es für den digitalen Laienzukünftig immer schwieriger, mit den EntwicklungenSchritt zu halten und sich auf dem Arbeitsmarktzu behaupten. Leider gibt es bei der Interneter ziehungnicht die generationsübergreifenden Erfahrungen,auf die wir zum Beispiel bei der Erziehung imStraßen verkehr zurückgreifen können. Aber eines istdeutlich, die Entwicklung im Telekommunikationsbereichist rasant und wir müssen die wichtigstenSchritte jetzt gehen.Der zunehmend beklagte Fachkräftemangel wirdsich in Zukunft immer mehr an der Netzkompetenzfestmachen lassen. Wenn wir vor zehn Jahren in derersten Klasse noch Noten für das „Schönschreiben“bekommen haben, sollten wir in Zukunft Schnelligkeitund Fehlerfreiheit im Tastaturtippen bewertenund das nicht erst im Volkshochschulkurs nach derSchule, sondern wir sollten damit in der Grundschulebeginnen. Mit Sicherheit werden uns dabei andereKompetenzen verloren gehen (meine Handschriftwar mal toll, heute kann ich sie mitunter selber kaumlesen), aber ihren Braten können sich heute diewenigsten selbst erlegen, darauf verzichten müssenwir deswegen nicht. Andere Kulturtechniken, wie z. B.das Bücher- oder Zeitunglesen haben schon die Einführunganderer Medien (Funk- und Fernsehen)überlebt. Gewiss wurden sie durch diese verändert,aber untergegangen sind sie nicht, solange sie sich aufdie neuen Bedingungen eingestellt haben. Hätten dieOfenbauer einst erkannt, dass sie Wärme verkaufenund nicht Öfen, wäre dieser Beruf nicht ausgestorben.Abschließend möchte ich noch auf die Entwicklungdes Internets im internationalen Kontext hinweisen.Es ist bekannt, dass alle Entscheidungen das DNS-System betreffend von ICANN getroffen werden.ICANN arbeitet demokratisch unter Einbeziehung derverschieden Interessengruppen (Wirtschaft, Regierungen,Techniker, Endnutzer).27 Alle Entscheidungenwerden unter Anhörung aller Interessengruppengetroffen. Der Endnutzer wird bei ICANN durch dasAt-Large-Advisory <strong>Co</strong>mmittee (ALAC) vertreten,welches sich aus je drei Repräsentanten der weltweitfünf Regionen zusammensetzt.28 In jeder der fünfRegionen gibt es eine sogenannte „Regional At-LargeOrganisation“ (RALO), die de facto eine regionaleVertretung der individuellen Internetnutzer in allenFragen ist, die mit Management der kritischen Internet-Ressourcen(Domain-Namen, IP-Adressen, Root-Server, Internet-Protokolle) im Zusammenhang stehen.Die RALOs konstituieren sich aus sogenannten„At-Large Structures“ (ALS), die als lokale oder nationalenicht profitorientierte und nicht regierungsnaheGruppen unmittelbar die Interessen der Endnutzervertreten. Jede Gruppe, die den in den ICANN26 Im Rahmen der Grundsicherung soll nach Ansicht des LSG Essen (Beschl. v. 23. 04. 2010 – L 6 AS 297 / 10 B) ein PC nichtals Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts gehören. Ein solcher müsse auch nicht im Rahmen der Erstausstattungder Wohnung gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II durch eine Beihilfe (mit-)finanziert werden (ebenso LSG München,Beschl. v. 29. 01. 2010 – L 7 AS 41 / 10 B ER). Bereits damals war die Klägerin der Auffassung, ein PC nebst erforderlichemZubehör gehöre mittlerweile zum soziokulturellen Bedarf eines Hilfebedürftigen, um den Anspruch auf Teilhabe amgesellschaftlichen Leben erfüllen zu können. Das Gericht verneinte dies, weil nicht die Verbreitung, sondern die Erforderlichkeitfür die Haushaltsführung entscheidend sei. Dazu meinten die Richter: „Dies sei bei einem PC nicht der Fall.Ein Haushalt lasse sich ohne Probleme ohne einen PC führen.“ Die Politik prüft inzwischen indes bereits, ob nicht künftigdie Kosten eines Internetanschlusses zur Grundsicherung und somit zum Existenzminimum gerechnet werden müssen(http:// bit.ly /dmTM29). Die rechtlichen Entwicklungen würden damit den tatsächlichen Verhältnissen und den entstandenenBedürfnissen Rechnung tragen.27 Strukturschema ICANN auf www.icann.org/en/about28 Strukturschema ALAC auf http://www.atlarge.icann.org/orgchart

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