Europäische Kommission Selektiver wirtschaftlicher Vorteil
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Europäische Kommission Selektiver wirtschaftlicher Vorteil
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<strong>Europäische</strong> <strong>Kommission</strong><br />
<strong>Selektiver</strong> <strong>wirtschaftlicher</strong> <strong>Vorteil</strong><br />
Prüfung der Altmark-Trans-Kriterien (Tatbestandsebene)<br />
Kriterium 4: Durchschnittlich, gut geführtes Unternehmen<br />
• Statistisch ermittelte Beförderungskosten führen nicht per se dazu,<br />
dass VU Voraussetzung erfüllen<br />
• Fortschreibung allein nach statistischen Preisindizes genügt nicht<br />
für Nachweis, da diese in der Zwischenzeit erzielte Effizienzgewinne<br />
nicht umfassend wiederspiegeln<br />
• Löhne über dem Marktniveau sind problematisch<br />
Schlussfolgerung:<br />
• Das vierte Kriterium ist nicht erfüllt<br />
• Entsprechende Ausgleiche gewähren somit selektiven <strong>Vorteil</strong> und<br />
stellen grundsätzlich Beihilfen dar<br />
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