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Europäische Kommission Selektiver wirtschaftlicher Vorteil

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<strong>Europäische</strong> <strong>Kommission</strong><br />

<strong>Selektiver</strong> <strong>wirtschaftlicher</strong> <strong>Vorteil</strong><br />

Prüfung der Altmark-Trans-Kriterien (Tatbestandsebene)<br />

Kriterium 4: Durchschnittlich, gut geführtes Unternehmen<br />

• Statistisch ermittelte Beförderungskosten führen nicht per se dazu,<br />

dass VU Voraussetzung erfüllen<br />

• Fortschreibung allein nach statistischen Preisindizes genügt nicht<br />

für Nachweis, da diese in der Zwischenzeit erzielte Effizienzgewinne<br />

nicht umfassend wiederspiegeln<br />

• Löhne über dem Marktniveau sind problematisch<br />

Schlussfolgerung:<br />

• Das vierte Kriterium ist nicht erfüllt<br />

• Entsprechende Ausgleiche gewähren somit selektiven <strong>Vorteil</strong> und<br />

stellen grundsätzlich Beihilfen dar<br />

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