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Europäische Kommission Selektiver wirtschaftlicher Vorteil

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<strong>Europäische</strong> <strong>Kommission</strong><br />

Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt<br />

• Anhang- Prüfung:<br />

• Nach Ermittlung der Erlöse und Kosten ergibt sich Verlust<br />

• Ausgleichszahlungen führen zu Bilanzgewinn von Null<br />

• Angemessener Gewinn wird nicht gewährt<br />

• Schlussfolgerung: Ausgleichszahlung verhindert Überkompensation<br />

und steht im Einklang mit Anhang<br />

• Anmerkung:<br />

• geforderte Anreizregelungen werden nicht geprüft<br />

• kein Anhaltspunkt für zukünftige Bewertung<br />

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