Europäische Kommission Selektiver wirtschaftlicher Vorteil
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<strong>Europäische</strong> <strong>Kommission</strong><br />
Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt<br />
• Anhang- Prüfung:<br />
• Nach Ermittlung der Erlöse und Kosten ergibt sich Verlust<br />
• Ausgleichszahlungen führen zu Bilanzgewinn von Null<br />
• Angemessener Gewinn wird nicht gewährt<br />
• Schlussfolgerung: Ausgleichszahlung verhindert Überkompensation<br />
und steht im Einklang mit Anhang<br />
• Anmerkung:<br />
• geforderte Anreizregelungen werden nicht geprüft<br />
• kein Anhaltspunkt für zukünftige Bewertung<br />
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