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Europäische Kommission Selektiver wirtschaftlicher Vorteil

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<strong>Europäische</strong> <strong>Kommission</strong><br />

Beschluss v. 23.02.2011 (C 58/2006)<br />

1. Beihilfebegriff (Tatbestandsebene):<br />

a. Staatliche Mittel/ Zurechenbarkeit zum Staat<br />

• Auch Ausgleiche durch Öffentliche Unternehmen (Querverbund)<br />

b. <strong>Selektiver</strong> <strong>wirtschaftlicher</strong> <strong>Vorteil</strong><br />

• Prüfung der Altmark-Trans-Kriterien<br />

c. Verfälschung des Wettbewerbs<br />

d. Auswirkungen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten<br />

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