Europäische Kommission Selektiver wirtschaftlicher Vorteil
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<strong>Europäische</strong> <strong>Kommission</strong><br />
Beschluss v. 23.02.2011 (C 58/2006)<br />
1. Beihilfebegriff (Tatbestandsebene):<br />
a. Staatliche Mittel/ Zurechenbarkeit zum Staat<br />
• Auch Ausgleiche durch Öffentliche Unternehmen (Querverbund)<br />
b. <strong>Selektiver</strong> <strong>wirtschaftlicher</strong> <strong>Vorteil</strong><br />
• Prüfung der Altmark-Trans-Kriterien<br />
c. Verfälschung des Wettbewerbs<br />
d. Auswirkungen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten<br />
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