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KammerNachrichten 5/01 - Kammer der ZiviltechnikerInnen für ...

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Kurz notiertÜBERTRITT IN EINEN ANDERENLÄNDERKAMMERBEREICHURLESBERGER JörgDipl.-Ing., Architekt8<strong>01</strong>0 Graz, Bergmanngase 8ruhend: 30.9.20<strong>01</strong>übersiedelt in den Bereich <strong>der</strong> AIK Wien per1.10.20<strong>01</strong>AUSTRITTEHEIN EugenDipl.-Ing., Architekt8020 Graz, Lendplatz 40Austritt: 24.9.20<strong>01</strong>KUTSCHEJ RobertDipl.Ing. Dr.mont.,Ing.Kons.f.Werkstoffwissenschaften8793 Trofaiach, Neubaugasse 6Austritt: 13.11.20<strong>01</strong>WITZKO JohannDipl.-Ing., Architekt8052 Graz, Wilhelm-Thöny-Weg 1Austritt: 1.10.20<strong>01</strong>TODESFÄLLEDipl.-Ing. Wilhelm BLEMATL, ehem.Ziv.Ing. f. Maschinenbau, ist im 84.Lebensjahr verstorben.em. Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr.techn. PaulViktor GILLI, Ziv.Ing. f. Maschinenbau, istim 78. Lebensjahr verstorben.Dipl.-Ing. Manfred MAYER, Architekt,ist im 61. Lebensjahr verstorben.Dipl.-Ing.Dr.iur. Heinz MOSING, Ziv.Ing.f.Bauwesen, ist im 91. Lebensjahr verstorben.Dipl.-Ing. Helmut DORNER, Architekt i.R.ist im 78. Lebensjahr verstorben.Dipl.-Ing. Prof. i.R. Hans KRISCH,Architekt i.R. ist im 91. Lebensjahrverstorben.BESUCHEN SIE UNS IMINTERNET UNTER:http://www.aikammer.orgInformationsveranstaltungPlanbescheinigungAm 21. November 20<strong>01</strong> fand in <strong>der</strong><strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und Ingenieurkonsulenten<strong>für</strong> Steiermark und Kärnteneine Informationsveranstaltung"Planbescheinigung" statt, an welcher60 Ingenieurkonsulenten <strong>für</strong> Vermessungswesenaus Steiermark und Kärntenteilgenommen haben.Nach Begrüßung durch Dipl.-Ing.Meinrad Breinl, Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong>Fachgruppe Vermessungswesen,wurde das Handbuch Grenzkatastervon Dipl.-Ing. August Hochwartner, Präsidentdes Bundesamtes <strong>für</strong> Eich- und Vermessungswesenvorgestellt.Informationen zu den Tätigkeiten bei <strong>der</strong>Grenzverhandlung gab Dr. Peter Angst,Senatspräsident des OGH Wien.Abschließend wurde das Paper of un<strong>der</strong>standingdurch Dipl.-Ing. Hans Polly, Vorsitzen<strong>der</strong><strong>der</strong> Bundesfachgruppe Vermessungswesen,vorgestellt.In <strong>der</strong> anschließenden Diskussion wurdenvor allem Fragen <strong>der</strong> Zusammenarbeit zwischenBundesamt <strong>für</strong> Eich- und Vermessungswesenund Ingenieurkonsulenten <strong>für</strong>Vermessungswesen erörtert.Mängelkatalog 20<strong>01</strong>Durch die Prüf- und BegutachtungsstellenverordnungPBStV (BGBl. Teil II Nr.78/1998) wurde die Verfahrensweise bei<strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehrendenBegutachtung gemäß § 57 a KFG 1967 aufeine neue gesetzliche Basis gestellt.Für die in § 5 <strong>der</strong> PBStV genanntenFahrzeugklassen bis 3,5 Tonnenhöchstzulässigem Gesamtgewicht, gab<strong>der</strong> bislang vorliegende Mängelkatalogin <strong>der</strong> Fassung 1998 weitergehende Erläuterungenzur detaillierten Abwicklung <strong>der</strong>K u r z n o t i e r tPrüfungen. Gemäß Erlass ZI.: 190.500/10-II/A/5/98 konnte er somit als Arbeitsunterlagebei <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehrenden BegutachtungVerwendung finden.Gemäß <strong>der</strong> Richtlinie 96/96/EWG zurAngleichung <strong>der</strong> Rechtsvorschriften <strong>der</strong>Mitgliedstaaten über die technische Überwachung<strong>der</strong> Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhängerhaben die Mitgliedstaaten imFalle <strong>der</strong> Durchführung von Begutachtungendurch ermächtigte private Betriebe in beson<strong>der</strong>erWeise da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass dieObjektivität und ein entsprechend hohesMaß <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Begutachtung gewahrtsind. Durch die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> PBStV (BGBl.Teil II Nr. 165/20<strong>01</strong>) vom 29. Mai 20<strong>01</strong> wurdenentsprechende Bestimmungen neugefasst und mitaufgenommen, die dieserFor<strong>der</strong>ung nach einer Sicherstellung <strong>der</strong>Qualität nun Rechnung tragen sollen. Miteiner Reihe von Bestimmungen wurde diePBStV an den Stand <strong>der</strong> Technik angepasst,Richtigstellungen vorgenommen sowie z.B.auch die Anfor<strong>der</strong>ungen an die zur Durchführung<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehrenden Begutachtunggeeigneten Personen neu geregelt.Aus diesem Grund war auch eine Neufassungdes bestehenden Mängelkatalogs 1998notwendig. Es erwies sich in diesem Zusammenhangals sinnvoll, diesen, anstatt wie bishernur <strong>für</strong> Fahrzeuge mit einem höchstzulässigenGesamtgewicht bis 3,5 Tonnen,nunmehr auf alle Fahrzeugklassen auszudehnen,um somit nun ein einheitliches Standardwerk<strong>für</strong> die Durchführung <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehrendenBegutachtung aller Fahrzeugklassenverfügbar zu haben.Dieser Mängelkatalog 20<strong>01</strong> wird somit seitensdes BMVIT als zusätzliche Arbeitsunterlageim Sinn <strong>der</strong> PBStV, Anlage 6 <strong>für</strong>die ermächtigten Vereine und Gewerbetreibendenempfohlen.Weitere Auskünfte erhalten Siebeim SachbearbeiterDipl.-Ing. Bernhard Sittlinger,Tel (<strong>01</strong>) 711 62-1802, Fax (<strong>01</strong>) 711 62-1898,email: bernhard.sittlinger@bmv.gv.at42<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 5/<strong>01</strong>

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