Bericht des Eisenbahn-Bundesamts - ERA - Europa
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E. Wichtige Änderungen <strong>des</strong> Rechts und der Vorschriften<br />
Im <strong>Bericht</strong>szeitraum wurden in Deutschland folgende wichtigen Änderungen am eisenbahnrechtlichen<br />
Rahmen vorgenommen:<br />
Fünftes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften<br />
Das Fünfte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 16.04.2007<br />
dient der nationalen Umsetzung der Sicherheitsrichtlinie (RL 2004/49/EG) sowie der<br />
Richtlinie zur Änderung der Interoperabilitätsrichtlinien (RL 2004/50/EG). Dem EBA<br />
wurde die Wahrnehmung der Funktion der nationalen Sicherheitsbehörde übertragen.<br />
Unter anderem obliegen dem EBA somit damit die folgenden Aufgaben:<br />
� Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgenehmigungen<br />
� Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen struktureller Teilsysteme<br />
� Genehmigung und Überwachung von Schulungseinrichtungen<br />
� Marktaufsicht im Bereich der Interoperabilitätskomponenten<br />
� Überwachung von Sicherheitsregelungen<br />
� <strong>Eisenbahn</strong>aufsicht über nichtbun<strong>des</strong>eigene <strong>Eisenbahn</strong>en, die einer Sicherheitsbescheinigung<br />
bzw. -genehmigung bedürfen<br />
� Führung <strong>des</strong> nationalen Fahrzeugeinstellungsregisters<br />
� Geschäftsführung <strong>des</strong> <strong>Eisenbahn</strong>sicherheitsbeirats<br />
Zweite Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften<br />
Die Zweite Verordnung zur Änderung und zum Erlass eisenbahnrechtlicher Vorschriften<br />
vom 05.07.2007 dient ebenfalls der nationalen Umsetzung der Sicherheitsrichtlinie<br />
(RL 2004/49/EG) sowie der Richtlinie zur Änderung der Interoperabilitätsrichtlinien<br />
(RL 2004/50/EG), soweit dies nicht bereits auf Gesetzesebene erfolgte.<br />
Folgende Rechtsakte sind Teil dieser Mantelverordnung:<br />
� Verordnung über die Interoperabilität <strong>des</strong> transeuropäischen <strong>Eisenbahn</strong>systems<br />
(Transeuropäische-<strong>Eisenbahn</strong>-Interoperabilitätsverordnung – TEIV)<br />
Die TEIV enthält Regelungen zur Anwendung von Technischen Spezifikationen<br />
für die Interoperabilität (TSI), zur Inbetriebnahmegenehmigung von strukturellen<br />
Teilsystemen, zu Interoperabilitätskomponenten, bezüglich der Benannten Stellen,<br />
zum Fahrzeugeinstellungsregister sowie hinsichtlich der Pflichten von <strong>Eisenbahn</strong>en,<br />
Haltern und Herstellern. Mit der TEIV werden die Regelungen der Konventioneller-Verkehr-<strong>Eisenbahn</strong>-Interoperabilitätsverordnung<br />
(KonVEIV) sowie<br />
der <strong>Eisenbahn</strong>-Interoperabilitätsverodnung (EIV) in einer Verordnung zusammengefasst.<br />
� Verordnung über die Sicherheit <strong>des</strong> <strong>Eisenbahn</strong>systems (<strong>Eisenbahn</strong>-<br />
Sicherheitsverordnung – ESiV)<br />
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