Bericht des Eisenbahn-Bundesamts - ERA - Europa
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Das Ziel der objektbezogenen Einzelfallprüfung ist ein fahrzeugbezogener Vergleich<br />
zwischen dem Ist-Zustand und dem Soll-Zustand nach den jeweils geltenden<br />
Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik (fahrzeugbezogen) und<br />
die Prüfung prozessbezogener Sachverhalte wie das Vorhandensein von Nachweisen,<br />
die fahrzeugbezogene Umsetzung von Sicherheitsmanagementsystemen etc.<br />
Des Weiteren werden anlassbedingte Überwachungen, Untersuchungen von schweren<br />
Unfällen im Auftrag der Unfalluntersuchungsstelle bzw. Untersuchungen von weiteren<br />
gefährlichen Ereignissen durchgeführt und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr<br />
durchgesetzt.<br />
Eine detaillierte Beschreibung der Prozesse findet sich in der „Verwaltungsvorschrift<br />
für die <strong>Eisenbahn</strong>aufsicht über Fahrzeuge -EbAu(F)-“.<br />
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