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Bericht des Eisenbahn-Bundesamts - ERA - Europa

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Das Ziel der objektbezogenen Einzelfallprüfung ist ein fahrzeugbezogener Vergleich<br />

zwischen dem Ist-Zustand und dem Soll-Zustand nach den jeweils geltenden<br />

Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik (fahrzeugbezogen) und<br />

die Prüfung prozessbezogener Sachverhalte wie das Vorhandensein von Nachweisen,<br />

die fahrzeugbezogene Umsetzung von Sicherheitsmanagementsystemen etc.<br />

Des Weiteren werden anlassbedingte Überwachungen, Untersuchungen von schweren<br />

Unfällen im Auftrag der Unfalluntersuchungsstelle bzw. Untersuchungen von weiteren<br />

gefährlichen Ereignissen durchgeführt und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr<br />

durchgesetzt.<br />

Eine detaillierte Beschreibung der Prozesse findet sich in der „Verwaltungsvorschrift<br />

für die <strong>Eisenbahn</strong>aufsicht über Fahrzeuge -EbAu(F)-“.<br />

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