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Bericht des Eisenbahn-Bundesamts - ERA - Europa

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Die STE-Anlagen werden dabei unterschieden in Signal-, Telekommunikations- und<br />

Elektrotechnische Anlagen mit Sicherheitsaufgaben (Sicherungsanlagen), sowie in<br />

Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen ohne Sicherheitsaufgaben<br />

(andere STE- Anlagen). Die Sicherungsanlagen sind in Anhang 2S der Verwaltungsvorschrift<br />

VV TAU-STE aufgelistet, die anderen STE-Anlagen im Anhang<br />

2A.<br />

Die Schwerpunkte der durchgeführten Überwachungen im Jahr 2007 im Nachbau<br />

von linienförmig wirkenden Ausschalteinrichtungen an Bahnübergängen, der Ausrüstung<br />

von Strecken mit einem zugelassenen digitalen Zugfunksystem und der Vegetationskontrolle<br />

bezüglich Signalsichten sowie <strong>des</strong> sicherheitsrelevanten Abstan<strong>des</strong> zu<br />

Oberleitungsanlagen.<br />

Die im Jahr 2007 durchgeführten Überwachungen bei den Infrastruktubetreibern haben<br />

im Wesentlichen keine gravierenden Sicherheitsmängel gezeigt. In den Fällen,<br />

in denen vorhandene Mängel sicherheitsrelevant waren, wurden Anweisungen getroffen,<br />

um die Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen wieder herzustellen.<br />

Betriebliche <strong>Eisenbahn</strong>aufsicht (Referat 34)<br />

Die betriebliche <strong>Eisenbahn</strong>aufsicht wird im <strong>Eisenbahn</strong>-Bun<strong>des</strong>amt durch das Referat<br />

34 wahrgenommen. Sie erfolgt als unternehmensbezogene Systemprüfung (Audit)<br />

sowie als objektbezogene Einzelfallprüfung (Inspektion).<br />

Bei der unternehmensbezogenen Systemprüfung sind<br />

1. Organisation und Dokumentation der Sicherheitsmanagementsysteme,<br />

2. Organisation und Delegation der Funktionen mit Sicherheitsverantwortung,<br />

3. Wesentliche Bestandteile der Sicherheitsorganisation/Sicherheitsordnung und<br />

4. Geschäftsanweisung für den <strong>Eisenbahn</strong>betriebsleiter<br />

zu überprüfen. Die unternehmensbezogene Systemprüfung wird in der Regel in Zusammenarbeit<br />

mit anderen Fachdiensten <strong>des</strong> EBA nach besonderer Absprache<br />

durchgeführt.<br />

Die objektbezogene Einzelfallprüfung erstreckt sich unter anderem auf folgende Bereiche:<br />

1. Organisationseinheiten der EIU und EVU mit Planungs-, Steuerungs- und Überwachungsaufgaben<br />

mit Bedeutung für die Betriebssicherheit,<br />

2. Organisationseinheiten der EIU und EVU mit Personalführungs- und Dispositionsaufgaben<br />

mit Bedeutung für die Betriebssicherheit,<br />

3. Organisationseinheiten <strong>des</strong> <strong>Eisenbahn</strong>betriebsleiters von EIU und EVU,<br />

4. Organisationseinheiten, die mit der Untersuchung von Störungen im <strong>Eisenbahn</strong>betrieb<br />

beauftragt sind,<br />

5. Örtlich besetzte Stellen zur Bedienung von Signal- und Sicherungsanlagen (z.B.<br />

Stellwerke, Schrankenposten),<br />

6. Stellen mit Zugbildungs-, Zugbehandlungs- und Zugvorbereitungsaufgaben,<br />

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