Bericht des Eisenbahn-Bundesamts - ERA - Europa
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Die STE-Anlagen werden dabei unterschieden in Signal-, Telekommunikations- und<br />
Elektrotechnische Anlagen mit Sicherheitsaufgaben (Sicherungsanlagen), sowie in<br />
Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen ohne Sicherheitsaufgaben<br />
(andere STE- Anlagen). Die Sicherungsanlagen sind in Anhang 2S der Verwaltungsvorschrift<br />
VV TAU-STE aufgelistet, die anderen STE-Anlagen im Anhang<br />
2A.<br />
Die Schwerpunkte der durchgeführten Überwachungen im Jahr 2007 im Nachbau<br />
von linienförmig wirkenden Ausschalteinrichtungen an Bahnübergängen, der Ausrüstung<br />
von Strecken mit einem zugelassenen digitalen Zugfunksystem und der Vegetationskontrolle<br />
bezüglich Signalsichten sowie <strong>des</strong> sicherheitsrelevanten Abstan<strong>des</strong> zu<br />
Oberleitungsanlagen.<br />
Die im Jahr 2007 durchgeführten Überwachungen bei den Infrastruktubetreibern haben<br />
im Wesentlichen keine gravierenden Sicherheitsmängel gezeigt. In den Fällen,<br />
in denen vorhandene Mängel sicherheitsrelevant waren, wurden Anweisungen getroffen,<br />
um die Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen wieder herzustellen.<br />
Betriebliche <strong>Eisenbahn</strong>aufsicht (Referat 34)<br />
Die betriebliche <strong>Eisenbahn</strong>aufsicht wird im <strong>Eisenbahn</strong>-Bun<strong>des</strong>amt durch das Referat<br />
34 wahrgenommen. Sie erfolgt als unternehmensbezogene Systemprüfung (Audit)<br />
sowie als objektbezogene Einzelfallprüfung (Inspektion).<br />
Bei der unternehmensbezogenen Systemprüfung sind<br />
1. Organisation und Dokumentation der Sicherheitsmanagementsysteme,<br />
2. Organisation und Delegation der Funktionen mit Sicherheitsverantwortung,<br />
3. Wesentliche Bestandteile der Sicherheitsorganisation/Sicherheitsordnung und<br />
4. Geschäftsanweisung für den <strong>Eisenbahn</strong>betriebsleiter<br />
zu überprüfen. Die unternehmensbezogene Systemprüfung wird in der Regel in Zusammenarbeit<br />
mit anderen Fachdiensten <strong>des</strong> EBA nach besonderer Absprache<br />
durchgeführt.<br />
Die objektbezogene Einzelfallprüfung erstreckt sich unter anderem auf folgende Bereiche:<br />
1. Organisationseinheiten der EIU und EVU mit Planungs-, Steuerungs- und Überwachungsaufgaben<br />
mit Bedeutung für die Betriebssicherheit,<br />
2. Organisationseinheiten der EIU und EVU mit Personalführungs- und Dispositionsaufgaben<br />
mit Bedeutung für die Betriebssicherheit,<br />
3. Organisationseinheiten <strong>des</strong> <strong>Eisenbahn</strong>betriebsleiters von EIU und EVU,<br />
4. Organisationseinheiten, die mit der Untersuchung von Störungen im <strong>Eisenbahn</strong>betrieb<br />
beauftragt sind,<br />
5. Örtlich besetzte Stellen zur Bedienung von Signal- und Sicherungsanlagen (z.B.<br />
Stellwerke, Schrankenposten),<br />
6. Stellen mit Zugbildungs-, Zugbehandlungs- und Zugvorbereitungsaufgaben,<br />
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