Studieren ohne Abi - Hochschule Fresenius
Studieren ohne Abi - Hochschule Fresenius
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• eine vom Staatlichen Schulamt für den Landkreis<br />
Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt ausgestellte<br />
Bescheinigung, dass das Abgangszeugnis von der gymna-<br />
sialen Oberstufe einer hessischen Schule in Verbindung mit<br />
einem berufspraktischen Teil der Fachhochschulreife ent-<br />
spricht. Nähere Informationen dazu erteilt das Staatliche<br />
Schulamt auf Anfrage (Rheinstr. 95, 64295 Darmstadt)<br />
<strong>Studieren</strong> <strong>ohne</strong><br />
<strong>Abi</strong>tur/Fachhochschulreife<br />
Achtung: Es gibt Hochschulzugangsberechtigungen (z. B. Fach-<br />
hochschulreife), die lediglich in einem bestimmten Bundesland<br />
oder nur in einigen Bundesländern zum Studium berechtigen.<br />
In dem Fall ist eine Prüfung und Anerkennung der Fachhochschulreife<br />
für das Bundesland Hessen erforderlich.<br />
Diese Prüfung wird vom Staatlichen Schulamt für den Landkreis<br />
Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt (Rheinstr.<br />
95, 64295 Darmstadt) vorgenommen. Der Antrag auf die Prüfung<br />
einer Studienberechtigung für Hessen ist entweder von<br />
dem Bewerber direkt zu stellen (alle benötigten Unterlagen<br />
entnehmen Sie bitte dem Merkblatt auf der Homepage www.<br />
schulamt-darmstadt.hessen.de � Bildungsnachweise � inländische<br />
Bildungsnachweise) oder von Seiten der <strong>Hochschule</strong> bei<br />
vorliegender Vollmacht, ausgestellt vom Bewerber (aus datenschutzrechtlichen<br />
Gründen).<br />
<strong>Studieren</strong> an einer <strong>Hochschule</strong> –<br />
auch <strong>ohne</strong> <strong>Abi</strong>tur/Fachhochschulreife möglich<br />
Sie haben die Möglichkeit, wenn Sie gewisse Voraussetzungen<br />
erfüllen, auch <strong>ohne</strong> das klassische <strong>Abi</strong>tur, die Fachhochschulreife<br />
oder den Abschluss einer Fachoberschule an einer hessischen<br />
<strong>Hochschule</strong> zu studieren. Grundlage hierfür stellt die<br />
“Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den<br />
<strong>Hochschule</strong>n im Lande Hessen” vom 7. Juli 2010 dar (den PDF-<br />
Download finden Sie hier: http://bit.ly/m6wXiv).<br />
Nach dieser Verordnung sind folgende Abschlüsse der Meisterprüfung<br />
gleichgestellt und berechtigen damit in Hessen zu<br />
einem Studium aller Fachrichtungen an allen <strong>Hochschule</strong>n:<br />
• Personen mit Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen<br />
nach den §§ 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes<br />
vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 462),<br />
oder nach den §§ 42 und 42a der Handwerksordnung in der<br />
Fassung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3075, 2006<br />
I S. 2095), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2009<br />
(BGBl. I S. 2091), bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens<br />
400 Stunden umfassen<br />
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