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Studieren ohne Abi - Hochschule Fresenius

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• eine vom Staatlichen Schulamt für den Landkreis<br />

Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt ausgestellte<br />

Bescheinigung, dass das Abgangszeugnis von der gymna-<br />

sialen Oberstufe einer hessischen Schule in Verbindung mit<br />

einem berufspraktischen Teil der Fachhochschulreife ent-<br />

spricht. Nähere Informationen dazu erteilt das Staatliche<br />

Schulamt auf Anfrage (Rheinstr. 95, 64295 Darmstadt)<br />

<strong>Studieren</strong> <strong>ohne</strong><br />

<strong>Abi</strong>tur/Fachhochschulreife<br />

Achtung: Es gibt Hochschulzugangsberechtigungen (z. B. Fach-<br />

hochschulreife), die lediglich in einem bestimmten Bundesland<br />

oder nur in einigen Bundesländern zum Studium berechtigen.<br />

In dem Fall ist eine Prüfung und Anerkennung der Fachhochschulreife<br />

für das Bundesland Hessen erforderlich.<br />

Diese Prüfung wird vom Staatlichen Schulamt für den Landkreis<br />

Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt (Rheinstr.<br />

95, 64295 Darmstadt) vorgenommen. Der Antrag auf die Prüfung<br />

einer Studienberechtigung für Hessen ist entweder von<br />

dem Bewerber direkt zu stellen (alle benötigten Unterlagen<br />

entnehmen Sie bitte dem Merkblatt auf der Homepage www.<br />

schulamt-darmstadt.hessen.de � Bildungsnachweise � inländische<br />

Bildungsnachweise) oder von Seiten der <strong>Hochschule</strong> bei<br />

vorliegender Vollmacht, ausgestellt vom Bewerber (aus datenschutzrechtlichen<br />

Gründen).<br />

<strong>Studieren</strong> an einer <strong>Hochschule</strong> –<br />

auch <strong>ohne</strong> <strong>Abi</strong>tur/Fachhochschulreife möglich<br />

Sie haben die Möglichkeit, wenn Sie gewisse Voraussetzungen<br />

erfüllen, auch <strong>ohne</strong> das klassische <strong>Abi</strong>tur, die Fachhochschulreife<br />

oder den Abschluss einer Fachoberschule an einer hessischen<br />

<strong>Hochschule</strong> zu studieren. Grundlage hierfür stellt die<br />

“Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den<br />

<strong>Hochschule</strong>n im Lande Hessen” vom 7. Juli 2010 dar (den PDF-<br />

Download finden Sie hier: http://bit.ly/m6wXiv).<br />

Nach dieser Verordnung sind folgende Abschlüsse der Meisterprüfung<br />

gleichgestellt und berechtigen damit in Hessen zu<br />

einem Studium aller Fachrichtungen an allen <strong>Hochschule</strong>n:<br />

• Personen mit Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen<br />

nach den §§ 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes<br />

vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 462),<br />

oder nach den §§ 42 und 42a der Handwerksordnung in der<br />

Fassung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3075, 2006<br />

I S. 2095), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2009<br />

(BGBl. I S. 2091), bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens<br />

400 Stunden umfassen<br />

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