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Verräterische Spuren: Die braunen Partikel im Ausgleichsbehälter<br />

verheißen Handlungsbedarf. Mit gründlichem Reinigen, Spülen und<br />

neu Befüllen lässt sich das Kühlsystem vieleicht noch retten.<br />

angebotenen Reinigungsmittel basieren den Spezialisten zufolge<br />

auf Bestandteilen von Ameisen-, Oxal-, oder Salzsäure,<br />

die grundsätzlich nicht im Kühlsystem verbleiben dürfen.<br />

Zudem gilt es die passende Verfahrensweise auszuwählen,<br />

die sich je nach Fahrzeughersteller und Symptom unterscheiden<br />

kann. „So gibt beispielsweise ein Fahrzeughersteller<br />

vor, bei einer rostbraunen Verfärbung des Kühlmittels und einer<br />

Beanstandung der Heizleistung, das System mit einer speziellen<br />

Reinigungsflüssigkeit mehrfach zu spülen“, berichten<br />

die Fachleute von BHS. Zudem sei der Kühlmittelregler, sprich:<br />

das Thermostat, auszubauen und die Heizleistung vor und<br />

nach dem Spülen zu ermitteln.<br />

Wichtige Nebensächlichkeiten<br />

Manchmal treten nach der Reinigung Undichtigkeiten und<br />

Leckagen auf, die vorher nicht sichtbar waren. „Oftmals wird<br />

dies mit der Aggressivität des Reinigungsmittels begründet.<br />

Die eigentliche Ursache liegt allerdings in einem schon länger<br />

vorhandenen Defekt, wobei die Dichtigkeit des Systems bis<br />

zur Reinigung quasi durch die vorhandenen Schmutzablagerungen<br />

gewährleistet war und diese nach dem Reinigen nicht<br />

mehr gegeben ist“, erklären die Schwäbisch Haller Thermomanagement-Experten.<br />

Kommt ein chemischer Kühlsystemreiniger zum Einsatz,<br />

sei darauf zu achten, dass dieser keine Dichtungsmaterialien<br />

angreife. Darüber hinaus dürfen aggressive Reiniger nicht ins<br />

Grundwasser gelangen beziehungsweise über den Ölabscheider<br />

abgeführt werden. „Derartige Reinigungsmittel müssen<br />

zusammen mit dem Kühlmittel aufgefangen und gesondert<br />

entsorgt werden“, erklären die Fachleute.<br />

Nach dem Reinigen und Spülen ist das Kühlsystem gemäß<br />

den Vorschriften des Fahrzeugherstellers neu mit dem vorgeschriebenen<br />

Kühlerschutzmittel im empfohlenen Mischungsverhältnis<br />

zu befüllen und fachgerecht zu entlüften – und abschließend<br />

das gesamte Heiz- und Kühlsystem auf Funktion<br />

und Dichtigkeit zu überprüfen.<br />

Klaus Kuss<br />

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