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Prüfungsordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Bachelor

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3. Finanzpolitik und Transferökonomie4. Mathematische Wirtschaftstheorie und angewandte Ökonomie5. Innovationsökonomik6. Ökonomie der Informationsgesellschaft7. Angewandte Wirtschaftstheorie8. Umwelt- und RessourcenökonomieIn einer der bei<strong>den</strong> genannten Blockkombinationen, nämlich I/II oder III/IV, müssen alle angegebenenLeistungspunkte erbracht wer<strong>den</strong>.(3) Die Einbringung von Prüfungsleistungen ist in § 16 Abs. 5 und 6 DiplPOLPoec undDiplPOLPBWL geregelt.(4) Die Wiederholbarkeit und die Fristeneinhaltung bei der Diplom-Prüfung wer<strong>den</strong> gemäß § 17DiplPOLPoec und DiplPOLPBWL unter Bezug auf die in Absatz 1 bzw. Absatz 2 gefordertenLeistungen geregelt.§ 19PraktikumEs ist Nachweis zu führen über ein mindestens zweimonatiges Praktikum in Industrie, Wirtschaft oderVerwaltung. Dieser Nachweis ist beim Prüfungsamt einzureichen. Die Ableistung eines solchen Praktikumswird auf <strong>dem</strong> Diplomzeugnis mit 10 LP für zwei Monate (5 LP pro Monat) vermerkt. Eine Notehierfür wird nicht vergeben. Somit gehen diese 10 LP auch nicht in die Ermittlung der Gesamtnote aufBasis von 180 LP ein.Zu § 16 APrüfO§ 20Ergebnis der Diplom-Prüfung(1) Die Diplom-Prüfung im Teilfach Mathematik/Informatik ist bestan<strong>den</strong>, wenn alle 92 Leistungspunkteaus <strong>den</strong> Blöcken gemäß § 17 Abs. 1 Buchst. a bis e erbracht sind. Solange dies nichtder Fall ist, ist sie nicht bestan<strong>den</strong>. Die Gesamtnote in diesem Teilfach ergibt sich als gewichtetesMittel der Noten zu <strong>den</strong> eingebrachten Prüfungsmodulen in <strong>den</strong> genannten fünf Blöcken.Entsprechend ergibt sich die jeweilige Blocknote aus <strong>den</strong> eingebrachten Prüfungsmoduleninnerhalb des jeweiligen Blocks.(2) Die Diplom-Prüfung im Teilfach Wirtschaftswissenschaften ist bestan<strong>den</strong>, wenn alle 40Leistungspunkte gemäß § 18 Abs. 1 oder 2 erbracht sind. Solange dies nicht der Fall ist, ist sienicht bestan<strong>den</strong>.20

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