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Prüfungsordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Bachelor

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(2) Ist die Projektarbeit schlechter als mit "ausreichend" bewertet wor<strong>den</strong>, ist diese Prüfungsleis tungzu wiederholen. Eine solche Wiederholung ist nur einmal möglich.Ist die Projektarbeit bestan<strong>den</strong>, also mit "ausreichend" oder besser bewertet wor<strong>den</strong>, dann kannsie nicht wiederholt wer<strong>den</strong>. § 26 gilt unmittelbar.(3) Bezüglich der Wiederholbarkeit von Einzelprüfungen im Teilfach Wirtschaftswissenschaften wirdauf § 17 Abs. 3 und 4 DiplPOLPBWL bzw. DiplPOLPoec verwiesen.Zu § 17 APrüfO§ 30<strong>Bachelor</strong>-Zeugnis(1) Ist die <strong>Bachelor</strong>-Prüfung bestan<strong>den</strong>, so ist umgehend <strong>nach</strong> endgültiger Bewertung der letztenPrüfungsleistung ein vom Vorsitzen<strong>den</strong> des Prüfungsausschusses unterzeichnetes Zeugnisauszustellen, das die Note der Projektarbeit, die Note der acht Bereichsblöcke in Mathematik/Informatik(§ 24) und die Note der bei<strong>den</strong> Bereichsblöcke aus <strong>dem</strong> Teilfach Wirtschaftswissenschaftensowie die erzielte Gesamtnote enthält. Außer<strong>dem</strong> wird darin das absolvierte Praktikum(§ 27) aufgeführt und es wer<strong>den</strong> die Namen der Prüfer und das Thema der Projektabeitangegeben. Als Datum des Zeugnisses ist der Tag anzugeben, an <strong>dem</strong> alle Leistungen er brachtsind.(2) Mit <strong>dem</strong> Zeugnis wird <strong>dem</strong> Kandidaten eine Urkunde mit <strong>den</strong> Daten des Zeugnisses ausgehändigt,in der die Verleihung des aka<strong>dem</strong>ischen Grades "<strong>Bachelor</strong> of Science" beurkundet wird.Diese Urkunde enthält keine Noten. Sie ist vom Dekan der Fakultät zu unterzeichnen und mit<strong>dem</strong> Siegel der Fakultät zu versehen.V.Schlussbestimmungen§ 31InkrafttretenDiese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Diplom-Prüfungsordnung für <strong>den</strong> Studiengang Wirtschaftsmathematik an der Universität Augsburg vom 11.September 2000 (KWMBl II 2001 S.134) unter Berücksichtigung der Regelungen in § 32 außer Kraft.§ 32ÜbergangsbestimmungenFür bereits begonnene Studien gelten folgende Bestimmungen:28

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