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Prüfungsordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Bachelor

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Semesterwochenstun<strong>den</strong>SWSLeistungspunkteLPBuchhaltung 2 4Kostenrechnung 2 4Programmierung 2 4Bilanzierung 2 4Investition und Finanzierung 2 4Wirtschaftsinformatik 2 4Produktion und Logistik 2 4Marketing 2 4Unternehmensführung 2 4Gesamtsumme 18 36Zur Vorlesung Buchhaltung wer<strong>den</strong> nur unbenotete Leistungspunkte vergeben. DiesesModul muss bestan<strong>den</strong> sein.b) Außer<strong>dem</strong> sind Prüfungsmodule aus Allgemeiner Betriebswirtschaftslehre (§ 6 Abs. 2 Satz1 1. Spiegelstrich) i.V.m. Absatz 4 Buchst. a der Studienordnung <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>Leistungspunktesystem</strong>für <strong>den</strong> Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre der WirtschaftsundSozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg (StOLPDiplBWL) imUmfang von 20 LP (das entspricht 10 Semesterwochenstun<strong>den</strong>) zu erbringen.Alle diese 56 LP aus Buchstaben a und b müssen erbracht wer<strong>den</strong>.(3) Falls VWL als Schwerpunkt gewählt wird:a) Es sind folgende Einzelprüfungen aus § 11 Abs. 2 DiplPOLPoec im Umfang von 36 LP zuabsolvieren:SWSLP24

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