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Prüfungsordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Bachelor

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Block I:Volkswirtschaftslehre I24Volkswirtschaftslehre II24Volkswirtschaftslehre III24Volkswirtschaftslehre IV24Volkswirtschaftslehre V24Volkswirtschaftslehre VI24Block II:3 Prüfungsmodule aus <strong>dem</strong> BereichBetriebswirtschaftslehre imUmfang von 12 LP (siehe Satz 2)222444Gesamtsumme 18 36Empfohlen wer<strong>den</strong> für Block II beispielsweise Bilanzierung, Kostenrechnung und Inves-titionund Finanzierung.b) Außer<strong>dem</strong> sind Prüfungsmodule aus Allgemeiner Volkswirtschaftslehre für Betriebswirte (§6 Abs. 2 Satz 1 2. Spiegelstrich) i.V.m. Absatz 4 Buchst. b (StOLPDiplBWL) im Umfangvon 20 LP (das entspricht 10 Semesterwochenstun<strong>den</strong>) zu erbringen.Alle 56 LP aus Buchstaben a und b müssen erbracht wor<strong>den</strong> sein.(4) Für das Ablegen und Wiederholen der Prüfungen und die Fristeneinhaltung gelten für die 36gemäß Absatz 2 Buchst. a bzw. Absatz 3 Buchst. a zu erbringen<strong>den</strong> Leistungspunkte die Regelungenvon § 11 Abs. 3 bis 7 DiplPOLPBWL bzw. DiplPOLPoec. § 17 DiplPOLPBWL giltentsprechend für die 20 Leistungspunkte, die gemäß Absatz 2 Buchst. b bzw. Absatz 3 Buchst.b zu erbringen sind.§ 26<strong>Bachelor</strong>-Projektarbeit(1) Die Projektarbeit ist Bestandteil der berufsqualifizieren<strong>den</strong> wirtschaftsmathematischen Ausbildungzum <strong>Bachelor</strong>.Es kann sich dabei handeln- um eine Programmierarbeit mit gründlicher und verstehbarer Dokumentation- um eine mathematische Zusammenfassung eines bearbeiteten mathematischen Projekts inKooperation mit der Industrie (z.B. auch aus <strong>dem</strong> Betriebspraktikum)- um die sorgfältige Ausarbeitung einer Original-Arbeit aus der mathematischen Fachlitera-tur.Dabei soll die Projektarbeit auf mindestens 20 Seiten mit mathematisch orientiertem Text dieProblemstellung, die Methodik zur Problemlösung und die Resultate bzw. Erfahrungen bei derProblemlösung beschreiben.Die Themenausgabe erfolgt im Zusammenwirken von Kandidat und Betreuer.25

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