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Rittergut Marpe

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3. Der Familienname Papepenburg im nördlichen Emsland (früher Papenborg genannt) sind klerikalen Ursprungs. Papenburgwar eine dem Bischof von Münster gehörende Wasserburg, die Priestern, die nach Ostfriesland indie Diaspora gesandt wurden, auf ihrem Wege Unterkunft bot und ihnen eine Zwischenstation ermöglichte.In Ostfriesland sagt man paapsk für katholisch.Der Bezeichnung Pfaffe hängt heute ein negativer Nebensinn an, was früher nicht der Fall war. Esgab aber z.B. im niederdeutschen Sprachgebiet schon früh negative Wortverbindungen als Spottnamen.Einen ängstlichen und den Geistlichen hörigen Kirchgänger nannte man Papenfoth (Papenfuß).Als Schimpfwort gab es z.B. Hellpaap bzw. Hellpap, was Höllenpape bzw. Höllengeistlicherbedeutete. Im 16. Jahrhundert kam Papismus als abwertende Bezeichnung des Papsttums auf. Papistenwaren Anhänger des Papsttums.3. Der Familienname PapeDer Familienname Pape ist also klerikalen Ursprungs. Die Entwicklung aus dem Berufsstand desKlerikers war grundsätzlich möglich, weil Geistliche über Jahrhunderte dem heutigen strengen Zölibatsgebotentweder nicht unterworfen waren oder dieses nicht beachteten. Mit dem Zölibatsgebotist die im Evangelium (Matth. 19, 12) und in der Lehre des Apostels Paulus (I. Kor. 7) begründeteEhelosigkeit der Priester gemeint, die der Abgrenzung des Priesterstandes gegen die Laien ebensowie der Disziplin unter den Klerikern dienen sollte.Zunächst muß das Zölibatsgebot in engem Zusammenhang mit der sogenannten Laieninvestiturgesehen werden. Damit ist gemeint, daß Laien Besitzer von Kirchen waren, in denen Laien alsPriester tätig waren. Andre Vauchez schreibt dazu:"Die Lehnsherren, die ja Laien waren, hielten sich durchaus für die Eigentümer jener Kirchenund Abteien, die sie selbst oder ihre Vorfahren auf ihrem Land hatten erbauen lassen. Sie begnügtensich keineswegs mit deren Einkünften, sondern beanspruchten die kirchlichen Würdenselbst und scheuten sich nicht, sich selbst zu Gemeindepfarrern und sogar Bischöfen und Äbten zuernennen, wie es ihren vermögensrechtlichen Interessen und politischen Strategien jeweils für amzuträglichsten erschien. ... Selbst das Papsttum konnte sich dieser Entwicklung nicht entziehen,stand es doch zunächst in Abhängigkeit vom römischen Adel 1 und später von den deutschenLehnsherren" 2 (s. Abschnitt F, Das Lehnswesen).1 Der Adel war in einer nach Ständen gegliederten Gesellschaftsordnung der oberste, mit besonderen Vorrechten ausgestatteteStand. Der germanische Stammesverband der Sachsen hatte vier Stände, Edelinge (Adelige), Liberi (Freie),Frilinge (Freigelassene) und Laien bzw. Liten (Hörige bzw. Unfreie). Nach der Unterwerfung der Sachsen durch dieFranken wurde deren Ständeordnung in Deutschland eingeführt. Sie kannte nur drei Stände, Edelinge (Adelige), Frilinge(Freie) und Liten (Hörige bzw. Unfreie). Zum obersten Stand gehörten nun auch die Franken, die im Zuge derUnterwerfungs- und Christianisierungsmaßnahmen nach Deutschland gekommen und hier seßhaft geworden waren(Franz Kurowski: Schwertgenossen Sahsnotas, 1996, S. 152 ff.).Heute ist zwischen dem hohen und dem niederen Adel zu unterscheiden. Zum hohen Adel gehören alle bis 1806 (Auflösungdes alten Reiches) reichsunmittelbaren, d.h. regierenden Häuser. Sie entstammen weit überwiegend dem schon inder Karolingerzeit entstandenen Feudaladel, einer Gruppierung, die im Rahmen der fränkischen Grafschaftsverfassungdie Grafenämter vom König verliehen erhalten hatte. Nur wenige Geschlechter sind später aus dem Kaufmanns- oderHandwerkerstand durch kaiserliche Auszeichnung aufgestiegen.Die Standesvorrechte des Adels wurden mit Art. 109 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 aufgehoben. Alle Familiendes deutschen Hochadels, bis auf die Fürsten von Liechtenstein und die als Großherzöge von Luxemburg regierendenHerzöge von Nassau verloren damit ihre Souveränität. Die Führung des Adelstitels als Bestandteil des Namensblieb aber erlaubt.Der niedere Adel entstand aus anderen Schichten. Der überwiegende Teil der auch auf dieser Stufe zum Uradel gehörendenFamilien entstand aus dem Stande der Unfreien. Als Dienstmannen (Ministeriale) der Könige oder Landesherrenwurden sie zu ritterlichem Dienst herangezogen und häufig dafür mit Landbesitz entlohnt. Die auf diese Weise zuInhabern von Rittergütern gewordenen Landbesitzer konnten bald nicht nur völlige Freiheit erlangen, sondern sichdarüber hinaus das Bauerntum zins- und dienstpflichtig machen.Eine weitere Gruppe des niederen Adels entstand als Stadtadel (Patriziat) aus den vornehmsten Familien städtischerGemeinwesen. Diesen Familien blieben auch die Führungspositionen des Gemeinwesens vorbehalten. Viele dieser12

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