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Rittergut Marpe

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2. Der Familienname Pape in Werl und Soestnen Lehens-, Turniersgenoss- und rittermäßigen Edelleuten in alle Turnier zu reiten, zu turnieren,Lehen und alle andere Gericht und Recht zu besitzen, Urteil zu schöpfen und Recht zu sprechen,auch der und aller anderer adelichen Lehen und Handlungen in und ausser Gerichts teilhaftig,würdig, dazu tauglich und gut zu seyn, sich dessen, auch vorberürten adelichen Wappen und Kleinodsin allen und jeden ehrlichen, redlichen, adelichen Sachen und Geschäften zu Schimpf undErnst, in Streiten, Stürmen, Schlachten, Kämpfen, Turnieren, Gestechen, Gefechten, Ritterspielen,Feldzügen, Pannieren, Gezelt, Aufschlagen, Insiegelen, Petschaften, Kleinodien, Begräbnüssen,Gemählden und sonst allen anderen Orten und Enden nach ihren Notturften, Willen und Gefallenbrauchen, geniessen sollen und mögen als andere Unsere und des heyligen Reichs, auch UnsererErbkönigreich-, Fürstentumb- und Landen rechtgeborne Lehens-, Turniergenoss- und rittermässigeEdelleut, von Recht und Gewohnheit wegen von allermänniglich unverhindert.Über dieses und zu mehren Gezeugnüß Unserer kayserlichen Gnaden haben wir ihnen unter bemeltenErbsälzeren von Werlebegriffenen von Papen, ihren eheleiblichen Erben und Nachkommen,Manns- und Weibspersonen, für und für in ewige Zeit gnädiglich gegönnet, daß sie nun fürbasshingegen Uns und Unsere Nachkommen und sonst jedermänniglich, was Würden, Stands oder Wesensdie seynd, in allen ihren Schriften, Reden, Titulen, Insiegelen, Handlungen und Geschäften, nichtsausgenommen, sich nicht allein mit dem Praedikat von, sondern auch von allen andern ihren mitrechtmässigem Titul überkommenden Gütern nennen und schreiben und in allen und jeden Handlen,geist- und weltlichen, dafür gehalten, geehret, gegennet und geschrieben werden, von allmänniglichunverhindert. ...Mit Urkund dies Briefs, versiegelt mit Unserem kayserlichen anhangenden Insiegel, der geben ist inUnserer Stadt Wien den fünfzehenden Monatstag Aprilis nach Christi, unseres lieben Herrn undSeligmachers gnadenreichen Geburt im siebenzehenhundertundachten, Unserer Reiche des Römischenim neunzehenden, des Ungarischen im einundzwanzigsten und des böheimbischen im drittenJahre."Die Urkunde trägt die Unterschriften des Kaisers, des Reichsvizekanzlers Ludwig Graf von Sintzendorffund des Geheimen Referendars Consbruch. 25Es wurde oben bereits gesagt, daß die Sälzer bestrebt waren, die Zahl ihrer Mitglieder gering zuhalten. Die nicht aufgenommenen Familienmitglieder sowie die ausgeschlossenen und freiwilligausgeschiedenen Mitglieder der Sälzerfamilie Pape wandten sich anderen Tätigkeiten zu und verzweigtensich schon sehr früh sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadt Werl. So können inWerl und seiner Umgebung Träger des Familiennamens Pape urkundlich festgestellt werden, dienicht zur Sälzergemeinschaft gehörten, aber wahrscheinlich doch mit der Erbsälzerfamilie Pape nahoder entfernter verwandt waren bzw. irgendwann aus ihr hervorgegangen sind.Nach Friedrich von Klocke waren die Papen zum Zeitpunkt der ersten urkundlichen Nachrichtenim Jahre 1298 "schon Menschenalter hindurch in Werl vertreten". 26 Leider sind die urkundlichenNachrichten über sie bis Ende des 15. Jahrhunderts so dürftig und unbestimmt, daß eine Stammreiheerst ab diesem Zeitpunkt beginnen kann.Bis Ende des 15. Jahrhunderts werden in Werl folgende Namensträger Pape urkundlich genannt:1298 Albert Christen-Pape und seine Söhne Wilhelm, Goswin und Albert Pape.1298 Albert Pape und sein Sohn Hermann Pape.1328 Wilhelm Pape.1357-1382 Bertold Pape.1359 Heinrich Pape.1362-1382 Wilhelm Pape.25 ebd., S. 414 ff.26 Friedrich von Klocke: Das Geschlecht von Papen in Werl und Soest, abgedruckt im Heimatkalender des KreisesSoest, 1934, S. 21 ff.24

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