12.07.2015 Aufrufe

Montageanleitung GKS-Eurotwin-K 450-1250 kW - Wolf

Montageanleitung GKS-Eurotwin-K 450-1250 kW - Wolf

Montageanleitung GKS-Eurotwin-K 450-1250 kW - Wolf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Inbetriebnahme________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Abschließende PrüfungenVor der endgültigen Übergabe sind folgende Punktezu beachten:• Alle Sicherheits- und Regeleinrichtungen sind aufihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.• Den Sicherheitstemperaturbegrenzer auf seineFunktion, sowie auf die gewünschte Ausschalttemperaturfixieren (siehe Elektroinstallation und Bedienungbzw. Kurzanleitung der Reglung).• Die Druckhaltung ist einzustellen.• Dichtungen sind nachzuziehen.• Vor der Übergabe wird nochmals die Brennereinstellunggeprüft.• Die Kesseltüren sind nach ca. 30 Betriebsstundenzu überprüfen und nachzuziehen. Die Dichtheit istzu prüfen.• Die Turbulatoren im 3. Kesselzug sind auf die richtigeEinbaulage zu überprüfen.Vor Inbetriebnahme ist die richtige Lageder Turbulatoren im 3. Kesselzug zu prüfen.Sie müssen bis zum Anschlag zurückgeschobenund waagerecht ausgerichtet sein.Vor Einschalten des Brenners sind alle Türen dichtzu schließen.HeizgaszügeTurbulatorVermeidung von Steinbildung bei erster Inbetriebnahme.Zur Vermeidung von Schäden an den Wärmeerzeugernmuß das Füll- und Ergänzungswasser in seinerBeschaffenheit den geltenden Vorschriften entsprechen.Für Heizungsanlagen mit bestimmungsmäßigenBetriebstemperaturen bis 100°C gilt die VDI 2035. FürHeizungsanlagen mit zulässigen Vorlauftemperaturenüber 100°C sind die Anforderungen gemäß VdTÜV –Merkblatt 1466 anzuwenden. (Vergleiche hierzu auchSeite 6: „Techn. Regeln - Anforderungen an Heizwasserqualität“)Hinweise bei der ersten Inbetriebnahme• Das Füll- und Ergänzungswasser wird bei Mehrkesselanlagennach der Gesamtkesselleistung derAnlage festgelegt.• Die erste Inbetriebnahme eines Kessels muß nachjeder Befüllung mit Füll- oder Ergänzungswassermit Brennerkleinstlast und mit langsamer, möglichstmodulierender Leistungssteigerung bis zurVolllast des Kessels erfolgen. Dadurch wird erreicht,daß sich die Steinbildung weitestgehendauf allen Heizflächen nahezu gleichmäßig verteiltund nicht nur auf Flächen mit hoher Wärmestromdichte,wie bei Volllast zwangsläufig vorhanden,ablagert.• Bei Mehrkesselanlagen muß die Inbetriebnahmealler Kessel gleichzeitig, wie oben beschrieben,erfolgen und die Gesamtwassermenge gleichmäßigaufgeheizt werden. Bei nacheinander erfolgenderInbetriebnahme mehrerer Kessel einerGesamtanlage, würde sich die gesamte abscheidbareKalkmenge des Wasservolumens der gesamtenAnlage auf die Heizflächen des zuerst inBetrieb genommenen Kessels konzentrieren.Ist die Inbetriebnahme mit nur einem Wärmeerzeugerunvermeidbar, so dürfen Härte und Menge des FüllundErgänzungswassers die zulässigen Vorgaben fürdie Einzel –Kesselleistung nicht überschreiten.00348 Abb. 2124

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!