Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV zur Gesamtrevision - Seengen
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5.8 Bau- und Nutzungsordnung<br />
Die rechtskräftige Bau- und Nutzungsordnung BNO der Gemeinde <strong>Seengen</strong> von 1996 /<br />
2001 basiert bereits auf der kantonalen Muster Bau- und Nutzungsordnung. Somit<br />
musste die BNO nicht grundsätzlich überarbeitet werden, sondern nur bei folgenden<br />
grundlegenden Aspekten angepasst werden:<br />
- aktuelle Bedürfnisse und Ziele der Gemeinde<br />
- Erfahrungen in der Anwendung<br />
- aktualisierte Muster Bau- und Nutzungsordnung.<br />
Angestrebt wird eine BNO, welche systematisch aufgebaut und übersichtlich gestaltet ist.<br />
Die wichtigsten materiellen Änderungen beinhalten:<br />
§§ Thema Erläuterungen<br />
3 Gestaltungs- und<br />
Erschliessungsplanpflicht<br />
- für das gestaltungsplanpflichtigen Areal Rain den Zweck umschrieben,<br />
so dass die Planungsabsichten der Gemeinde bekannt sind<br />
- im Gebiet Breiti ist eine Erschliessungsplanpflicht vorgesehen, damit<br />
eine parzellenübergreifende Erschliessung sicher gestellt ist.<br />
4 Komm. Richtpläne - Verbindlichkeit und Zuständigkeit deutlicher geregelt<br />
5 generelle Zielvor- - Abs. 3; auf wichtigste Zielvorstellungen der Gemeinde im Anhang 1<br />
stellungen<br />
verwiesen, welche der Nutzungsplanungsrevision zu Grunde liegen<br />
6 Grundmasse - Ausnützungsziffer in den Zone K, KO und D als Richtmasse und mit<br />
Anreizen für gewerbliche oder publikumsorientierte Nutzungen<br />
- höhere Ausnützungsziffer in WG2 / WG3 bei durchmischter Nutzung<br />
- Grenzabstände W3 reduziert<br />
- Gebäudehöhe in Zone K reduziert<br />
- Firsthöhen in den Zonen K, W3, W2, W1 und WG2 deutlich reduziert<br />
- Gebäudelängen in W2 und W1 reduziert<br />
- Grenzabstände neu ohne Mehrlängenzuschlag<br />
7 Kernzone K, KO<br />
Dorfzone D<br />
- neben der Erhaltung auch zeit<strong>gemäss</strong>e Weiterentwicklung postuliert<br />
- generell Verkaufsnutzungen bis 500 m 2 zugelassen, zudem drei<br />
Standorte für mittelgrosse Verkaufsnutzungen mit je max. 3‘000 m 2<br />
Nettoladenfläche<br />
- erhöhte Kriterien der Einpassung ergänzt<br />
- Dachform nicht mehr fix vorgegeben, sondern muss sich an der<br />
Frage der Einpassung orientieren<br />
8 Wohnzonen - „untergeordnetes“ Mass für nicht störendes Gewerbe und Dienstleis-<br />
W1 / W2 / W3 tungen wird nach folgender Praxis beurteilt: Wohnen hat Priorität.<br />
Gewerbe / Dienstleistungen sind höchstens in der Grössenordnung<br />
von ca. ¼ (z.B. bei MFH) bis ½ (z.B. bei EFH) zugelassen.<br />
- qualitative Kriterien <strong>zur</strong> Einpassung formuliert und Hinweis auf detaillierte<br />
Ausführungen in § 45 und § 46 BNO<br />
- keine speziellen Einpassungsbestimmungen in Zone W1 mehr, dafür<br />
mit übrigen Wohnzonen qualitative Anforderungen formuliert<br />
- Anforderungen an terrassierte Bauten in der Zone W2; max. 3 Wohneinheiten<br />
und Eingliederung in den Hang<br />
- Spezialbestimmung für Flachdachbauten in der Zone W2 <strong>zur</strong> Erhöhung<br />
der Gebäudehöhe<br />
9 Wohn- und Ge- - minimal erforderlicher Gewerbeanteil von 25% notwendig, wenn der<br />
werbezonen<br />
WG2 / WG3<br />
erhöhte Wert gegenüber W2 bzw. W3 beansprucht wird<br />
- Verkaufsflächen auf 500 m 2 Nettoladenfläche begrenzt, um keine<br />
unerwünschte Konkurrenzsituation zum Zentrum zu erreichen<br />
- bei reinen Wohnbauten gelten Höhenmasse, Grenzabstände und<br />
Einpassungskriterien <strong>gemäss</strong> de Wohnzone W2<br />
- Spezialbestimmung <strong>zur</strong> Erhaltung des parkartigen Baumbestandes an<br />
der Boniswilerstrasse bei Ergänzungs- und Neubauten<br />
10 Gewerbezone - Wohnungen nur noch für betrieblich an den Standort gebundenes<br />
Personal zulässig mit klar begrenztem Flächenmass<br />
- Verkaufsflächen auf 500 m 2 Nettoladenfläche begrenzt, damit „normale“<br />
gewerbliche Nutzung weiterhin im Vordergrund steht<br />
- Grünflächenziffer neu aufgenommen mit qualitativen Anforderungen<br />
und Möglichkeit, Dachbegrünung an<strong>zur</strong>echnen<br />
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