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Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV zur Gesamtrevision - Seengen

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5.8 Bau- und Nutzungsordnung<br />

Die rechtskräftige Bau- und Nutzungsordnung BNO der Gemeinde <strong>Seengen</strong> von 1996 /<br />

2001 basiert bereits auf der kantonalen Muster Bau- und Nutzungsordnung. Somit<br />

musste die BNO nicht grundsätzlich überarbeitet werden, sondern nur bei folgenden<br />

grundlegenden Aspekten angepasst werden:<br />

- aktuelle Bedürfnisse und Ziele der Gemeinde<br />

- Erfahrungen in der Anwendung<br />

- aktualisierte Muster Bau- und Nutzungsordnung.<br />

Angestrebt wird eine BNO, welche systematisch aufgebaut und übersichtlich gestaltet ist.<br />

Die wichtigsten materiellen Änderungen beinhalten:<br />

§§ Thema Erläuterungen<br />

3 Gestaltungs- und<br />

Erschliessungsplanpflicht<br />

- für das gestaltungsplanpflichtigen Areal Rain den Zweck umschrieben,<br />

so dass die Planungsabsichten der Gemeinde bekannt sind<br />

- im Gebiet Breiti ist eine Erschliessungsplanpflicht vorgesehen, damit<br />

eine parzellenübergreifende Erschliessung sicher gestellt ist.<br />

4 Komm. Richtpläne - Verbindlichkeit und Zuständigkeit deutlicher geregelt<br />

5 generelle Zielvor- - Abs. 3; auf wichtigste Zielvorstellungen der Gemeinde im Anhang 1<br />

stellungen<br />

verwiesen, welche der Nutzungsplanungsrevision zu Grunde liegen<br />

6 Grundmasse - Ausnützungsziffer in den Zone K, KO und D als Richtmasse und mit<br />

Anreizen für gewerbliche oder publikumsorientierte Nutzungen<br />

- höhere Ausnützungsziffer in WG2 / WG3 bei durchmischter Nutzung<br />

- Grenzabstände W3 reduziert<br />

- Gebäudehöhe in Zone K reduziert<br />

- Firsthöhen in den Zonen K, W3, W2, W1 und WG2 deutlich reduziert<br />

- Gebäudelängen in W2 und W1 reduziert<br />

- Grenzabstände neu ohne Mehrlängenzuschlag<br />

7 Kernzone K, KO<br />

Dorfzone D<br />

- neben der Erhaltung auch zeit<strong>gemäss</strong>e Weiterentwicklung postuliert<br />

- generell Verkaufsnutzungen bis 500 m 2 zugelassen, zudem drei<br />

Standorte für mittelgrosse Verkaufsnutzungen mit je max. 3‘000 m 2<br />

Nettoladenfläche<br />

- erhöhte Kriterien der Einpassung ergänzt<br />

- Dachform nicht mehr fix vorgegeben, sondern muss sich an der<br />

Frage der Einpassung orientieren<br />

8 Wohnzonen - „untergeordnetes“ Mass für nicht störendes Gewerbe und Dienstleis-<br />

W1 / W2 / W3 tungen wird nach folgender Praxis beurteilt: Wohnen hat Priorität.<br />

Gewerbe / Dienstleistungen sind höchstens in der Grössenordnung<br />

von ca. ¼ (z.B. bei MFH) bis ½ (z.B. bei EFH) zugelassen.<br />

- qualitative Kriterien <strong>zur</strong> Einpassung formuliert und Hinweis auf detaillierte<br />

Ausführungen in § 45 und § 46 BNO<br />

- keine speziellen Einpassungsbestimmungen in Zone W1 mehr, dafür<br />

mit übrigen Wohnzonen qualitative Anforderungen formuliert<br />

- Anforderungen an terrassierte Bauten in der Zone W2; max. 3 Wohneinheiten<br />

und Eingliederung in den Hang<br />

- Spezialbestimmung für Flachdachbauten in der Zone W2 <strong>zur</strong> Erhöhung<br />

der Gebäudehöhe<br />

9 Wohn- und Ge- - minimal erforderlicher Gewerbeanteil von 25% notwendig, wenn der<br />

werbezonen<br />

WG2 / WG3<br />

erhöhte Wert gegenüber W2 bzw. W3 beansprucht wird<br />

- Verkaufsflächen auf 500 m 2 Nettoladenfläche begrenzt, um keine<br />

unerwünschte Konkurrenzsituation zum Zentrum zu erreichen<br />

- bei reinen Wohnbauten gelten Höhenmasse, Grenzabstände und<br />

Einpassungskriterien <strong>gemäss</strong> de Wohnzone W2<br />

- Spezialbestimmung <strong>zur</strong> Erhaltung des parkartigen Baumbestandes an<br />

der Boniswilerstrasse bei Ergänzungs- und Neubauten<br />

10 Gewerbezone - Wohnungen nur noch für betrieblich an den Standort gebundenes<br />

Personal zulässig mit klar begrenztem Flächenmass<br />

- Verkaufsflächen auf 500 m 2 Nettoladenfläche begrenzt, damit „normale“<br />

gewerbliche Nutzung weiterhin im Vordergrund steht<br />

- Grünflächenziffer neu aufgenommen mit qualitativen Anforderungen<br />

und Möglichkeit, Dachbegrünung an<strong>zur</strong>echnen<br />

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