01.12.2012 Aufrufe

Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV zur Gesamtrevision - Seengen

Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV zur Gesamtrevision - Seengen

Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV zur Gesamtrevision - Seengen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gemeinde <strong>Seengen</strong><br />

<strong>Planungsbericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Gesamtrevision</strong> Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland<br />

Stand 15. März 2012<br />

Öffentliche Auflage<br />

ARCOPLAN Lüscher Pfister Keller Zantop Limmatauweg 9 5408 Ennetbaden


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Vorbemerkungen<br />

1.1 Zweck des Berichtes 1<br />

1.2 Auftrag 1<br />

1.3 Adressat 1<br />

2. Ausgangslage<br />

2.1 Revisionsbedarf 1<br />

2.2 Planungsstand bei Beginn der Nutzungsplanung 2<br />

3. Organisation und Ablauf der Planung<br />

3.1 Nutzungsplanungskommission 3<br />

3.2 Externer Planungsauftrag 3<br />

3.3 Zusammenarbeit, Koordination 3<br />

3.4 Ablauf der Planung 4<br />

3.5 Konzept Mitwirkung 4<br />

4. Grundlagen<br />

4.1 Raum- und verkehrsplanerische Grundlagen 5<br />

4.2 Statistische Grundlagendaten 6<br />

4.3 Zielvorstellungen 8<br />

4.4 Charakteristik / Handlungsbedarf in den Quartieren 8<br />

4.5 Grundmasse der BNO 8<br />

4.6 Konzept Siedlung 9<br />

5. Nutzungsplan<br />

5.1 Aufbau der allgemeinen Nutzungsplanung 10<br />

5.2 Inhalt Bauzonenplan und Kulturlandplan 10<br />

5.3 Erläuterungen zu den wichtigsten Themenbereichen 11<br />

5.4 Abgrenzung Baugebiet / Kulturland 12<br />

5.5 interne Bauzonenaufteilung 14<br />

5.6 Umsetzung Gefahrenkarte Hochwasser 16<br />

5.7 Kulturlandplan 17<br />

5.8 Bau- und Nutzungsordnung 20<br />

6. Ergebnisse der Planung<br />

6.1 Kantonale Vorprüfung 22<br />

6.2 Mitwirkungsverfahren 23<br />

6.3 Öffentliche Auflage (wird <strong>zur</strong> gegebenen Zeit eingefügt)<br />

7. Fazit und Zusammenfassung 24<br />

Anhänge<br />

I Zielvorstellungen<br />

II Charakteristik / Handlungsbedarf in den Quartieren<br />

III Analyse Grundmasse der BNO<br />

IV Umsetzung Kurzinventar Denkmalpflege / Erhebung Gebäude<br />

mit Volumenschutz<br />

V Förderprogramm Hochstammbäume<br />

VI Siedlungsflächenveränderung


1. Vorbemerkungen<br />

1.1 Zweck des Berichtes<br />

Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Nutzungsplanung Siedlung und<br />

Kulturland in der Gemeinde <strong>Seengen</strong>. Er zeigt auf, wie die Planung aufgebaut wurde und<br />

enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten getroffenen Entscheide. Damit wird angestrebt,<br />

Transparenz in den Planungsprozess zu bringen.<br />

Der Bericht <strong>zur</strong> Nutzungsplanung dient als Arbeitsunterlage für das öffentlich-rechtliche<br />

Verfahren der Nutzungsplanung (Vorprüfung, Mitwirkung, Einwendungsverfahren, Beschluss<br />

Gemeindeversammlung, kantonale Genehmigung). Im Hinblick auf spätere Revisionen<br />

und Anpassungen ist er ein Dokument über die gegenwärtige Problemsituation<br />

und die Möglichkeiten und Grenzen der aktuellen Raumplanung.<br />

1.2 Auftrag<br />

In der Raumplanungsverordnung (<strong>RPV</strong>) des Bundes vom 28. Juni 2000<br />

(Stand:°1.°September°2007) wird verlangt:<br />

<strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

1<br />

Die Behörde, welche die Nutzungspläne erlässt, erstattet der kantonalen Genehmigungsbehörde<br />

(<strong>Art</strong>. 26 Abs. 1 RPG) Bericht darüber, wie die Nutzungspläne die Ziele und Grundsätze der Raumplanung<br />

(<strong>Art</strong>. 1 und 3 RPG), die Anregungen aus der Bevölkerung (<strong>Art</strong>. 4 Abs. 2 RPG), die Sachpläne<br />

und Konzepte des Bundes (<strong>Art</strong>. 13 RPG) und den Richtplan (<strong>Art</strong>. 8 RPG) berücksichtigen und<br />

wie sie den Anforderungen des übrigen Bundesrechts, insbesondere der Umweltschutzgesetzgebung,<br />

Rechnung tragen.<br />

2<br />

Insbesondere legt sie dar, welche Nutzungsreserven im weitgehend überbauten Gebiet bestehen<br />

und wie diese Reserven haushälterisch genutzt werden sollen.<br />

1.3 Adressat<br />

Dieser Bericht richtet sich an die kommunalen und kantonalen Behörden, die zuständigen<br />

Verwaltungsstellen, an die Kommissionen der Gemeinde, die raumwirksame Tätigkeiten<br />

ausüben sowie an die Bevölkerung im Rahmen der Mitwirkung.<br />

Nach Abschluss der Mitwirkung und der öffentlichen Auflage dient er als Grundlage für<br />

das Rechtsetzungsverfahren und den Vollzug.<br />

2. Ausgangslage<br />

2.1. Revisionsbedarf<br />

Mit der Revision der Nutzungsplanung Siedlung wird beabsichtigt, im Sinne einer „rollenden“<br />

Planung die Voraussetzungen für eine qualitative und kontinuierliche Entwicklung<br />

zu schaffen und gleichzeitig die aktuellen Bedürfnisse der Gemeinde in die Planung zu<br />

integrieren. Die wichtigsten Themen sind:<br />

- Entwicklung Zentrumsgebiet, qualitative Aspekte und Nutzungsdurchmischung<br />

- massvollere bauliche Verdichtung in Zusammenhang mit einer sorgfältigeren Integration<br />

der Bauten ins Siedlungs- und Landschaftsbild<br />

- klarere Vorgaben <strong>zur</strong> Aussenraumgestaltung im gesamten Siedlungsgebiet<br />

- Umsetzung Gefahrenkarte Hochwasser Seetal / Aabach<br />

- Umsetzung Kurzinventar Denkmalpflege (Gebäude mit Substanzschutz)<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 1


- den aktuellen Zielen angepasste Bestimmungen in der Bau- und Nutzungsordnung<br />

- Behandlung diverser Um- und Einzonungsbegehren.<br />

Die Revision der Nutzungsplanung Kulturland beinhaltet im Wesentlichen<br />

- die Anpassung auf die aktuellen übergeordneten Vorgaben (BauG, ABauV, kantonaler<br />

Richtplan)<br />

- die Überprüfung und Aktualisierung der Schutzzonen und -objekte.<br />

Mit der gleichzeitigen Durchführung der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland werden<br />

Rechtsunsicherheiten im Bereich des äusseren Bauzonenperimeters vermieden.<br />

Der Verkehrsrichtplan sowie der Massnahmenplan <strong>zur</strong> Hebung der Verkehrssicherheit<br />

wurde in einem separaten Planungsablauf vom Büro Schilling + Partner, Verkehrsingenieure,<br />

5001 Aarau, erarbeitet. Er wurde parallel mit den Unterlagen der Nutzungsplanung<br />

<strong>zur</strong> kantonalen Vorprüfung eingereicht.<br />

2.2 Planungsstand bei Beginn der Nutzungsplanung<br />

Letzte <strong>Gesamtrevision</strong> der Nutzungsplanung<br />

Beschluss Gemeindeversammlung<br />

Genehmigung<br />

Kanton<br />

Bauzonenplan 1:2'500 / Kulturlandplan 1:5'000 19.09.1991 30.11.1993<br />

Spätere Teilrevisionen<br />

Bau- und Nutzungsordnung BNO (Anpassung<br />

an kant. BauG / ABauV, basierend auf M-BNO)<br />

Beschluss Gemeindeversammlung<br />

Genehmigung<br />

Kanton<br />

21.06.1996 17.12.1996<br />

Änderung Bauzonenplan Schwerzimatten 09.06.1995 19.12.1995<br />

Änderung Bauzonen- und Kulturlandplan<br />

„2001“<br />

30.11.2001 26.06.2002<br />

Bau- und Nutzungsordnung BNO „2001“ 30.11.2001 26.06.2002<br />

Änderung Bauzonenplan Schwerzistrasse 28.11.2003 31.03.2004<br />

Änderung Bauzonenplan und Kulturlandplan<br />

Musterplatz<br />

Änderungen Kulturlandplan<br />

Umsetzung Landschaften von kant. Bed.<br />

11.06.2004 10.11.2004<br />

03.06.2005 31.08.2005<br />

Für diese <strong>Gesamtrevision</strong> der Nutzungsplanung ist von der rechtskräftigen Nutzungsplanung<br />

sowie den obengenannten Ergänzungen im Rahmen der späteren Teilrevision auszugehen.<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 2


3. Organisation und Ablauf der Planung<br />

3.1 Nutzungsplanungskommission<br />

Für die Begleitung und Bearbeitung der Nutzungsplanung setzte der Gemeinderat eine<br />

Nutzungsplanungskommission mit 8 stimmberechtigten Mitgliedern ein:<br />

Gianni Asquini Gemeinderat Vorsitz, RV Bauwesen<br />

Nelli Ulmi Gemeindeammann<br />

Hans Schlatter Gemeindeschreiber Protokoll, mit beratender Funktion<br />

Philipp Rüber Bauverwalter mit beratender Funktion<br />

Vital Köchli Bauverwalter (ab Mai 2008) mit beratender Funktion<br />

Werner Bruder Landwirt<br />

Ueli Fischer FDP-Ortspartei<br />

Josef Heggli SVP-Ortspartei<br />

Erich Leuthold Architekt, Landschaftsschutzverband<br />

Yves Siegrist Architekt, SP-Ortspartei<br />

Fritz Stadler Architekt, Gewerbeverein<br />

Paul Keller Externer Projektbeauftragter Raumplaner, ohne Stimmrecht<br />

3.2 Externer Planungsauftrag<br />

Die fachliche Beratung und die Planungsarbeiten wurden dem Büro ARCOPLAN in Ennetbaden<br />

übertragen. Die Projektleitung wird von P. Keller, Siedlungsplaner HTL / Raumplaner<br />

FSU Reg. A wahrgenommen. Für die Sachbearbeitung und die Aufnahme der Naturobjekte<br />

wurde er unterstützt von Stefan Zantop, Landschaftsarchitekt FH BSLA.<br />

3.3 Zusammenarbeit, Koordination<br />

In der Nutzungsplanungskommission sind zwei Mitglieder des Gemeinderates sowie der<br />

Gemeindeschreiber und der Bauverwalter vertreten. Damit wird die Koordination und die<br />

Information zwischen der Kommission und dem Gemeinderat gewährleistet. Damit die<br />

Planungsarbeiten kontinuierlich abgewickelt werden konnten, wurden Grundsatzentscheide,<br />

wie die Verabschiedung der Zielvorstellungen, durch den Gemeinderat getroffen.<br />

Um die Festlegungen der Nutzungsplanung überprüfen zu können, wurden die Masse<br />

der BNO anhand von konkreten Beispielen in der Gemeinde untersucht. Zudem wurden<br />

die baulichen und umgebungsgestalterischen Qualitäten anhand einzelner Baugesuche<br />

diskutiert. Damit wird sicher gestellt, dass die Anwendung durch die Bauverwaltung in der<br />

Praxis im Sinne der Kommission erfolgen kann.<br />

Zur Abstimmung der Bereiche Siedlung und Verkehr fanden verschiedene Besprechungen<br />

der Projektverantwortlichen statt, so dass die Nutzungsplanung und der Verkehrsrichtplan<br />

/ Massnahmenplan untereinander koordiniert sind. Die Inhalte des Verkehrsrichtplanes<br />

/ Massnahmenplanes wurden der Nutzungsplanungskommission in der Entwurfsphase<br />

vorgestellt.<br />

3.4 Ablauf der Planung<br />

Vorbereitung<br />

Kreditbeschluss Gemeindeversammlung 24. Nov. 2006<br />

Auftragserteilung 15. Mai 2007<br />

Konstitution Arbeitsgruppe (1. Sitzung) 2. Juli 2007<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 3


Wichtigste Grundlagen<br />

Erarbeitung Zielvorstellungen Juli - Okt. 2007<br />

Kurzanalyse Planungsinstrumente Okt. 2007<br />

Charakter / Handlungsbedarf in den Quartieren Nov. / Dez. 2007<br />

Untersuchung Grundmasse BNO Dez. 2007<br />

Ortsbildgestaltung / Kurzinventar Denkmalpflege April 2008<br />

Um- und Einzonungsbegehren Juli 2008<br />

Planungsinstrumente<br />

Bauzonenplan (1. Entwurf) Jan. / Februar 2008<br />

Bau- und Nutzungsordnung BNO (1. Lesung) ab Aug. 2008<br />

Kulturlandplanung (Grundlagenplan) Okt. / Nov. 2008<br />

Mitwirkung<br />

1. öffentliche Informationsveranstaltung 2. Dez. 2008<br />

Vertiefung Planungsinstrumente<br />

Bereinigung Planungsinstrumente Bauzonenplan / BNO Jan. - April 2009<br />

Detailberatung Kulturlandplan März / April 2009<br />

Vorlage an Gemeinderat (Verabschiedung für Vorprüfung) Mai 2009<br />

Vorprüfung / Mitwirkung<br />

Provisorische kantonale Vorprüfung Juni - Sept. 2009<br />

Information Landwirte; Kulturlandplan und Hochstammbäume 2. Juni 2009<br />

Bereinigung Vorprüfung Okt. 2009 Jan. 2010<br />

2. öffentliche Informationsveranstaltung 23. Februar 2010<br />

Öffentliches Mitwirkungsverfahren 22. Febr. - 22. März 2010<br />

Behandlung der Mitwirkungseingaben April bis August 2010<br />

Mitwirkungsbericht 21. September 2010<br />

Abschliessende Vorprüfung Okt. / Nov. 2010<br />

Bereinigung Vorprüfung Dez. 2010 bis Februar 2011<br />

Abschliessender Vorprüfungsbericht 8. Juni 2011 / 24. Febr. 2012<br />

Rechtssetzung<br />

Einwendungsverfahren, öffentliche Auflage (30 Tage) April / Mai 2012<br />

Einigungsverhandlungen / Einwendungsbereinigung Juni bis August 2012<br />

Beschluss Gemeindeversammlung November 2012<br />

Genehmigung Kanton Winter 2012 / 2013<br />

3.5 Konzept Mitwirkung<br />

Der Ablauf der Nutzungsplanung (vgl. 3.4 Ablauf der Planung) wird "offen" gestaltet, damit<br />

die Bevölkerung über die wichtigsten Schritte der Planung orientiert ist.<br />

Bereits am 2. Dezember 2008 wurde eine erste öffentliche Informationsveranstaltung<br />

durchgeführt, wobei über die Zielvorstellungen der Nutzungsplanung und die ersten Entwürfe<br />

des Bauzonenplanes sowie der Zonenbestimmungen orientiert wurde. Am 2. Juni<br />

2009 wurden die Landwirte separat über die Nutzungsplanung Kulturland sowie über das<br />

vom Gemeinderat initiierte Förderprogramm Hochstammbäume informiert.<br />

In der Tagespresse wurde über die wichtigsten Schritte der Nutzungsplanung ein breiter<br />

Bevölkerungskreis informiert (z.B. über die Zielvorstellungen, Bericht <strong>zur</strong> öffentlichen Informationsveranstaltung).<br />

Vor der abschliessenden Vorprüfung wurde das offizielle Mitwirkungsverfahren nach<br />

§ 3 BauG durchgeführt. Zu Beginn der Mitwirkungsauflage fand am 23. Februar 2010<br />

eine zweite öffentliche Informationsveranstaltung statt. Die Ergebnisse des Mitwirkungsverfahrens<br />

werden vom Gemeinderat in einem Bericht zusammengestellt.<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 4


Die Nachbargemeinden werden im Rahmen der Mitwirkung <strong>zur</strong> Stellungnahme eingeladen.<br />

Mit den Grundeigentümern werden Gespräche geführt, wenn sie von Planungsmassnahmen<br />

besonders betroffen sind oder ihre Mitwirkung <strong>zur</strong> Umsetzung nötig ist.<br />

4. Grundlagen<br />

4.1 Raum- und verkehrsplanerische Grundlagen<br />

Die Nutzungsplanung <strong>Seengen</strong> basiert im Wesentlichen auf den nachstehenden Grundlagen.<br />

Im Bericht wird unter den entsprechenden Punkten dargestellt, wie sie in die Planung<br />

aufgenommen wurden. Im Grundlagenplan 1:5'000 sind die wichtigsten Grundlagen<br />

dargestellt.<br />

- Kantonale Grundlagen <strong>zur</strong> Nutzungsplanung Siedlung / Kulturland des Departements<br />

BVU, Abt. Raumentwicklung<br />

- Richtplanung Kanton Aargau vom 17. Dezember 1996: Richtplan-Gesamtkarte<br />

1:50'000 und Richtplantext, mit folgenden wesentlichsten Vorgaben<br />

. Landschaften von kantonaler Bedeutung<br />

. Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung im Wald und im Kulturland<br />

. Vernetzungskorridor AG R12: <strong>Seengen</strong> - Hallwil<br />

. Gefahrenhinweiskarte Hochwasser, diverse Flächen sind als Gefahrenhinweisgebiet<br />

Hochwasser bezeichnet<br />

- Gefahrenkarte Hochwasser Seetal / Aabach, Entwürfe vom 7. Juni 2009<br />

Fliesstiefenkarten 100-jährliches Ereignis, Gefahrenkarte, Schutzdefizitkarte<br />

- Gesamtstrategie Raumentwicklung, RaumentwicklungAARGAU, Beschluss Grosser<br />

Rat vom 5. September 2006<br />

. <strong>Seengen</strong> liegt im ländlichen Entwicklungsraum<br />

. Raum um den Hallwilersee ist als Kernraum der Landschaftsentwicklung bezeichnet<br />

- Hallwilerseeschutzdekret vom 17. Mai 1986<br />

- Kantonale Denkmalschutzobjekte: Schloss Hallwil, Brunnen beim Pfarrhaus, Ref.<br />

Pfarrkirche, Ref. Pfarrhaus, Gartenhäuschen beim Pfarrhaus, Schlossmühle, Herzighaus,<br />

Haus zum „Burgturm“, Neuhaus, Schloss Brestenberg<br />

- Kurzinventar schützenswerter Bauten der kantonalen Denkmalpflege vom Okt. 1999,<br />

die als Gebäude mit Substanzschutz von kommunaler Bedeutung aufgenommen werden<br />

sollen<br />

- ISOS, Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz, <strong>Seengen</strong> ist ein Ortsbild von<br />

regionaler Bedeutung<br />

- Wald<br />

. Waldfeststellung nach Waldgesetzgebung (rechtskräftige Waldgrenzenpläne)<br />

. Waldausscheidung Kulturland (Quelle: AGIS-Daten, Abt. Wald, Stand Sept. 08)<br />

- Archäologische Fundstellen, (Quelle: Grundlagen der Kantonsarchäologie vom<br />

5. Juli 2006)<br />

- Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz (IVS), Auszug Gemeinde <strong>Seengen</strong>,<br />

Stand 10. Mai 1999<br />

- Bachkataster der kant. Abteilung Landschaft und Gewässer vom 17. Dezember<br />

2004, welcher der aktuellen Situation angepasst wurde<br />

- Eigene Analysen und Erhebungen<br />

. Kurzanalyse bestehende Planungsinstrumente<br />

. Charakteristik / Handlungsbedarf in den Quartieren (vgl. Anhang II)<br />

. Analyse Grundmasse der BNO (vgl. Anhang III)<br />

. Umsetzung Kurzinventar Denkmalpflege / Erhebung Gebäude mit Volumenschutz<br />

(vgl. Anhang IV)<br />

. Inventarisierung Natur- und Kulturobjekte, Sommer 2008<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 5


4.2 Statistische Grundlagendaten<br />

Erschliessungsgrad / Bauzonenreserven:<br />

Die Bauzonen der Gemeinde <strong>Seengen</strong> sind weitgehend erschlossen. Für diejenigen Flächen,<br />

die noch nicht baulich erschlossen sind, bestehen bereits rechtskräftige Sondernutzungsplanungen<br />

oder öffentlich-rechtliche Verträge. Mit diesen Instrumenten ist die Erschliessung<br />

der im rechtskräftigen Bauzonenplan mit einer Sondernutzungsplanungspflicht<br />

belegten Flächen gesichert. Einzig an der Egliswilerstrasse im Gebiet Rain ist<br />

noch eine Gestaltungsplanung nötig, um eine zusammengefasste Erschliessung zu<br />

erreichen. Zudem gehen <strong>gemäss</strong> § 10a BNO die Kosten <strong>zur</strong> Erschliessung der geplanten<br />

Gewerbezone im Gebiet Steinis zu Lasten der Grundeigentümer (vgl. Plan unten).<br />

Gebiet Steinis<br />

Gebiet Rain<br />

Situationsplan Bauzonenreserven<br />

Quelle: Stand Erschliessung Ende 2011<br />

Innerhalb der Bauzonen von <strong>Seengen</strong> bestehen folgende Bauzonenreserven (Basis Bauzonenplan<br />

abschliessende Vorprüfung):<br />

- unüberbaute Wohnzonen (W1, W2, W3): 17.37 ha<br />

- unüberbaute Mischzonen (D, K, KO, WG2, WG3): 5.84 ha<br />

- unüberbaute Gewerbe- und Industriezonen 0.92 ha<br />

- unüberbaute Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen 0.74 ha<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 6


Die Flächenzusammenstellung zeigt, dass in <strong>Seengen</strong> noch relativ grosse Bauzonenreserven<br />

vorhanden sind. Die hohe Standortattraktivität der Gemeinde führte in den letzten<br />

Jahren zu einer regen Bautätigkeit. So verfügte die Gemeinde z.B. noch vor 10 Jahren<br />

über deutlich grössere Reserven von insgesamt rund 40 ha (!) unüberbauter Wohn- und<br />

Mischzonen (vgl. Stand der Erschliessung 1999). Allein von 2005 bis 2008 wurden pro<br />

Jahr im Schnitt 2 ha überbaut (vgl. Stand der Erschliessung 2005).<br />

Auf Grund der vorhandenen Bauzonenreserven sind, mit Ausnahme einer bereits erschlossenen<br />

Bautiefe an der Weingartenstrasse (0.45 ha), keine weiteren einwohnerrelevanten<br />

Neueinzonungen vorgesehen.<br />

Da keine Gewerbezonenreserven mehr vorhanden sind, beabsichtigt die Gemeinde gestützt<br />

auf eine Eingabe im Mitwirkungsverfahren die Neueinzonung einer 0.92 ha umfassenden<br />

Gewerbezone im Gebiet Steinis.<br />

Bevölkerungsentwicklung / -prognose:<br />

Die Entwicklung in <strong>Seengen</strong> lässt sich anhand der Bevölkerungszahlen seit 1972 wie<br />

folgt charakterisieren:<br />

- von 1975 bis 1985 vergleichsweise geringer Anstieg von 1600 auf 1750 Einwohner<br />

(durchschnittlich 15 Einwohner pro Jahr), trotz zwischenzeitlich leichtem Rückgang<br />

und zeitweise stagnierender Bevölkerungsentwicklung,<br />

- von 1985 bis 1995 Anstieg von 1750 auf 2300 Einwohner (durchschnittlich 55 Einwohner<br />

pro Jahr), mit noch beträchtlichen Jahresschwankung von 8 bis 81 zusätzlichen<br />

Einwohnern pro Jahr,<br />

- von 1995 bis 2011 relativ starker und kontinuierlicher Anstieg von 2300 auf 3500 Einwohner<br />

(durchschnittlich 74 Einwohner pro Jahr).<br />

Grafik Bevölkerungsentwicklung 1972 bis 2011, Quelle statistisches Amt Kanton Aargau<br />

<strong>Seengen</strong> verzeichnet am 31. Dezember 2010 3’417 Einwohner und am 30. Juni 2011<br />

3’<strong>47</strong>6 Einwohner. Die künftige Bevölkerungsentwicklung hängt ab von der Entwicklung<br />

der Wohnbautätigkeit, der Haushaltgrösse und dem Wohnflächenbedarf (BGF / Person):<br />

- Die kantonale Prognose rechnet mit rund 3'250 Einwohnern im Jahr 2020 (<strong>gemäss</strong><br />

Grundlagen Abteilung Raumentwicklung im Jahre 2006) bzw. mit rund 3’920 Einwohnern<br />

bis im Jahr 2023 (vgl. fachliche Stellungnahme Abt. Raumentwicklung vom<br />

28. September 2009).<br />

- Gemäss den generellen Zielvorstellungen der Gemeinde soll die Bevölkerungszahl in<br />

den nächsten 10 bis 15 Jahren auf max. 3'500 bis 4’000 Einwohner anwachsen (vgl.<br />

Anhang I, Zielvorstellungen)<br />

Die älteren Werte der kantonalen Prognose sind bereits erreicht und schon leicht überschritten.<br />

Sie sind allein von daher deutlich zu tief. Aufgrund der voraussichtlichen Bautätigkeit<br />

ist mit einem weiteren Anstieg der Bevölkerung zu rechnen, wodurch der Zielwert<br />

der Gemeinde und die neuste kantonale Prognose ohne Weiteres erreicht werden dürfte.<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 7


Haushaltsgrössen:<br />

Per 31. Dezember 2008 waren in <strong>Seengen</strong> 1’<strong>47</strong>9 Haushaltungen vorhanden. Die durchschnittliche<br />

Haushaltsgrösse beträgt 2.22 Personen pro Haushalt. Damit liegt <strong>Seengen</strong><br />

knapp unter dem kantonalen Durchschnitt von 2.26 (Quelle: statistisches Amt, Aarau).<br />

Weitere Daten:<br />

Der neuste Leerwohnungsbestand beträgt per 1. Juni 2011 relativ hohe 52 Leerwohnungen.<br />

Noch per 1. Juni 2008 war mit 24 Leerwohnungen ein eher tiefer Wert zu verzeichnen,<br />

per Ende 2006 waren gar lediglich 3 Leerwohnungen vorhanden. Der zwischenzeitliche<br />

markante Anstieg der Leerwohnungen dürfte primär auf die Realisierung grösserer<br />

Bauvorhaben <strong>zur</strong>ück zu führen sein. Auf Grund der Standortattraktivität und der weiterhin<br />

grossen Nachfrage dürfte sich der Leerwohnungsbestand auf einem deutlich tieferen<br />

Niveau „einpendeln“ lassen.<br />

Der aktuelle Steuerfuss von 84% ist äusserst attraktiv, die Steuerkraft mit rund Fr. 3’000.pro<br />

Einwohner im Jahr 2010 sehr hoch.<br />

All die erwähnten Daten zeigen, dass <strong>Seengen</strong> als Wohnort nach wie vor eine sehr hohe<br />

Standortgunst aufweist.<br />

Entwicklung Arbeitsplatzzahl:<br />

Die Arbeitsplatzzahl beträgt <strong>gemäss</strong> Betriebszählung im Jahre 2008 total 976 (Voll- und<br />

Teilzeitbeschäftigte). Davon entfallen 99 auf den Sektor I, 214 auf den Sektor II und 663<br />

auf den Sektor III. Diese Beschäftigten arbeiteten in 156 Arbeitsstätten.<br />

4.3 Zielvorstellungen der Gemeinde<br />

Als Basis für diese Revision der Nutzungsplanung wurden anhand konkreter Probleme<br />

und Fragen der Gemeinde Ziele formuliert, welche die verschiedenen Bereiche der Nutzungsplanung<br />

umfassen und die Richtung der Problemlösung aufzeigen.<br />

Die Zielvorstellungen wurden im Oktober 2007 vom Gemeinderat verabschiedet (vgl. Anhang<br />

I). Die Ziele dienten der Erarbeitung des Bauzonenplanes, der Kulturlandplanes<br />

sowie der Bau- und Nutzungsordnung BNO. Die Ziele bildeten die Basis für die Koordination<br />

der raumwirksamen Tätigkeiten der Gemeinde und dienten auch dazu, die verschiedenen<br />

Interessen darzulegen und die nötigen Entscheide auf dem Hintergrund einer<br />

umfassenden Interessenabwägung abzustützen. Sie waren für die Arbeiten in der Nutzungsplanungskommission<br />

wegleitend.<br />

Die wichtigsten Ziele wurden als Planungsgrundsätze in den Anhang der Bau- und Nutzungsordnung<br />

BNO aufgenommen.<br />

4.4 Charakteristik / Handlungsbedarf in den Quartieren<br />

Um die Schwerpunkte und Aufgaben sowie die konkreten Fragen für die aktuelle Ortsplanungsrevision<br />

ermitteln zu können, wurden die Bauzonen in 9 Analyse-Einheiten unterteilt.<br />

Für jede Analyse-Einheit wurde dessen Charakteristik umschrieben sowie die Stärken<br />

und Schwächen aufgelistet. Daraus konnte der Handlungsbedarf für die Nutzungsplanung<br />

ermittelt werden (vgl. Anhang II).<br />

4.5 Grundmasse der BNO<br />

Anhand von 9 Beispielen wurden folgende Grundmasse der BNO untersucht: Ausnützungsziffer,<br />

Gebäudehöhen, Firsthöhen, Grenzabstände, Gebäudelängen (vgl. Anhang<br />

III). Damit wurde es möglich, die begrenzenden Masse der Bebauung zu ermitteln<br />

und gestützt auf den Handlungsbedarf <strong>gemäss</strong> Abschnitt 4.4 entsprechende Masskorrekturen<br />

vornehmen zu können.<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 8


4.6 Konzept Siedlung<br />

Aus den Zielvorstellungen wurde für den Bereich Siedlung ein generelles Konzept erarbeitet<br />

mit der Absicht, eine erste grobe Vorstellung der zukünftigen Zoneneinteilung und<br />

der jeweiligen qualitativen Anforderungen zu erhalten.<br />

Wichtigste Erkenntnisse aus Konzept Siedlung<br />

Konzept Siedlung<br />

- Für die Kernbereiche unter Einbezug der gesamten noch erkennbaren traditionellen<br />

Dorfteile differenzierte Zonenbestimmungen vornehmen (Priorisierungen: publikumsorientierten<br />

Nutzungen an Poststrasse und in Teilen der Unterdorfstrasse, gewerbliche<br />

Nutzungen im Oberdorf, übrige traditionelle Dorfteile mit angepasster Dichte).<br />

- Öffentliche Nutzungen der Schul- und Sportanlagen weiterhin auf den Bereich nördlich<br />

der Schulstrasse konzentrieren.<br />

- Durchmischte Nutzungen entlang der Haupteinfallsachsen vorsehen, mit Anreizen für<br />

höhere bauliche Dichte bei gewerblichen Nutzungen.<br />

- In reinen Wohnzonen Wohnqualität erhalten (soweit möglich Schutz vor Immissionen)<br />

und klarere qualitative Vorgaben bezüglich Dach- und Aussenraumgestaltung formulieren,<br />

entsprechend der ortsbaulichen und landschaftlichen Empfindlichkeit.<br />

- Spezielle Nutzungen mit eigener Identität (Schloss Hallwil, Brestenberg) als überregionalen<br />

Anziehungspunkte erhalten.<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 9


5. Nutzungsplan<br />

5.1 Aufbau der allgemeinen Nutzungsplanung<br />

Die Nutzungsplanung besteht aus dem Bauzonenplan 1:2'500, dem Kulturlandplan<br />

1:5'000 sowie der Bau- und Nutzungsordnung (BNO). Sie ist auf die kantonalen, regionalen<br />

und kommunalen Grundlagen abgestützt und bildet das Ergebnis der Abwägung von<br />

Bau-, Landwirtschafts- und Schutzinteressen.<br />

Der Bauzonenplan und der Kulturlandplan decken das ganze Gemeindegebiet ab. Sie<br />

basieren neu auf der digitalen Plangrundlage der amtlichen Vermessung und müssen<br />

deshalb gesamthaft neu aufgelegt werden. Beide Bereiche der Nutzungsplanung, die<br />

Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, sind grundeigentümerverbindlich und unterliegen<br />

dem gleichen rechtlichen Verfahren.<br />

5.2 Inhalt Bauzonenplan und Kulturlandplan<br />

Im Bauzonenplan und im Kulturlandplan wird zwischen Genehmigungsinhalt und Orientierungsinhalt<br />

unterschieden.<br />

Im Genehmigungsinhalt sind alle verbindlichen Bestimmungen, Zonen und Objekte<br />

aufgeführt:<br />

- Bauzonen<br />

- Landwirtschaftszonen nach <strong>Art</strong>. 16 RPG<br />

- Schutzzonen nach <strong>Art</strong>. 17 RPG (Trockenstandorte und Feuchtstandorte im Kulturland<br />

/ Naturschutzzonen im Wald)<br />

- Überlagerte Schutzzonen (Landschaftsschutzzone, Uferschutzstreifen, Hochwassergefahrenzone)<br />

- Schutzobjekte (Hecken, Einzelbäume / Baumreihen / -gruppen, Aussichtspunkte, geologische<br />

Objekte, Gebäude mit Substanz- / Volumenschutz, Kulturobjekte).<br />

Die Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen stellen die Grundnutzungen dar. Die überlagerten<br />

Schutzzonen gelten zusätzlich zu den jeweiligen Grundnutzungen. Schutzzonen<br />

und -objekte beschränken die Nutzungsmöglichkeiten nach den Erfordernissen des<br />

Schutzzieles.<br />

Im Orientierungsinhalt sind die zusätzlich nötigen Angaben dargestellt, die zum Verständnis<br />

des Planes erforderlich sind oder in einem andern Verfahren rechtskräftig festgelegt<br />

wurden:<br />

- Wald (durch Forstgesetzgebung definiert)<br />

- Gewässer / Bäche (durch eidg. Gewässerschutzgesetz, Natur- und Heimatschutzgesetz,<br />

kant. Baugesetz, Natur- und Landschaftsschutzdekret geschützt)<br />

- Quell- und Grundwasserschutzzonen (eidg. Gewässerschutzgesetz, entsprechende<br />

Schutzverfügungen der Gemeinde)<br />

- Archäologische Fundstellen (durch Dekret über den Schutz von Kulturdenkmälern<br />

geschützt)<br />

- Denkmalschutzobjekte (durch Denkmalschutzdekret definiert)<br />

- Wanderwege (durch Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege festgelegt)<br />

- Inventar historischer Verkehrswege IVS, nur Objekte mit viel Substanz dargestellt<br />

- Zonen <strong>gemäss</strong> Hallwilerseeschutzdekret (HSD); Wasserzone, Reservatszone, Sperrzone,<br />

Spezialzone, Schutzzone.<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 10


5.3 Erläuterungen zu den wichtigsten Themenbereichen<br />

Zentrums- / Dorfgebiet<br />

Im rechtsgültigen Bauzonenplan ist der Seenger Ortskern mit einer Kernzone K zoniert.<br />

Die Kernzone erstreckt sich entlang der Post-, Oberdorf-, Schul-, Brestenberg- und Sarmenstorferstrasse.<br />

Teilweise (v.a. entlang der Unterdorfstrasse) stimmen die Zonenabgrenzungen<br />

nicht mit dem eigentlichen traditionellen Dorfteil überein. Die BNO lässt eine<br />

sehr hohe Ausnützungsziffer von 1.0 als Richtmass zu. Zudem sind die Zonenbestimmungen<br />

v.a. auf die Bewahrung des bestehenden Charakters ausgerichtet, was sich z.B.<br />

durch die engen Vorgaben der Dachneigung kennzeichnet.<br />

Die Zentrumsfunktionen innerhalb dieser Bereiche sind in der bestehenden Situation sehr<br />

unterschiedlich. Das eigentliche Zentrum mit einer attraktiven Nutzungsmischung erstreckt<br />

sich in erster Linie entlang der Poststrasse. Die ortsbaulichen und architektonischen<br />

Qualitäten sind relativ breit verteilt. Mit dem Bauzonenplan sollen nun folgende<br />

Ziele angestrebt werden:<br />

- Neben dem Erhaltungsziel soll auch eine zeit<strong>gemäss</strong>e, jedoch qualitativ gute Entwicklung<br />

zugelassen werden. So soll z.B. die Dachform bewusst offen gelassen und sich<br />

im Rahmen konkreter Bauvorhaben aus der optimalen Einpassung ergeben.<br />

- Die Kernzone soll primär auf den eigentlichen Zentrumsbereich entlang der Poststrasse<br />

konzentriert werden und sich nur in einem kleinen Teilbereich bis <strong>zur</strong> Unterdorfstrasse<br />

erstrecken, wo noch ein Potenzial für zusätzliche publikumsorientierte<br />

Nutzungen vorhanden ist. In der Kernzone Oberdorf soll, neben den qualitativen Anforderungen,<br />

die gewerbliche Nutzung mittels höheren Richtmassen für die bauliche<br />

Dichte priorisiert werden. Entsprechend dem heutigen ortsbaulichen Kontext gelten in<br />

der Dorfzone für Wohnnutzungen deutlich tiefere Ausnützungsziffern.<br />

- Die Dorfzone wird anstelle der bisherigen Kernzone ausserhalb des eigentlichen Dorfzentrums<br />

neu eingeführt sowie im Unterdorf und in den Randbereichen gegenüber<br />

der bisherigen Kernzone ausgedehnt, um mit griffigeren qualitativen Bestimmungen<br />

eine gestalterisch überzeugende Siedlungsentwicklung erreichen zu können.<br />

Zur Stärkung der Zentrumsfunktion sind drei Standorte für mittelgrosse Verkaufsnutzungen<br />

im Zentrum vorgesehen.<br />

Ortskernplanung sowie Gebäude mit Substanzschutz / Volumenschutz<br />

Im Bereich der Schul-, Post-, Egliswiler- und Oberdorfstrasse besteht ein kommunaler<br />

Überbauungsplan vom 19. August 1994, welcher die Baubauung mittels Baulinien regelt<br />

und in dem verschiedene Gebäude als erhaltenswerte Bauvolumen bezeichnet sind.<br />

Im Rahmen dieser Revision werden gestützt auf das Kurzinventar der Denkmalpflege<br />

verschiedene Objekte als Gebäude mit Substanzschutz bezeichnet (vgl. Anhang IV), die<br />

einen wesentlichen Beitrag <strong>zur</strong> Erhaltung der kulturhistorischen Identität im traditionellen<br />

Dorfteil leisten und die grundsätzlich nicht abgebrochen werden dürfen.<br />

Zusätzlich wurden diejenigen Objekte erhoben, die für das Ortsbild von besonderem<br />

Wert sind und in ihrem Volumen geschützt werden sollen. Als wichtigste Kriterien galten<br />

dabei die markante volumetrische Wirkung, welche dem Strassenraum eine Qualität<br />

verleihen, aber gleichzeitig auch keine verkehrstechnisch unerwünschte Wirkung erzielen.<br />

Von den insgesamt 33 Objekten sind deren 11 bereits im erwähnten kommunalen<br />

Überbauungsplan aus dem Jahre 1994 als erhaltenswerte Bauvolumen bezeichnet und<br />

deren 7 mit sogenannten Gestaltungsbaulinien umrandet. Insgesamt werden somit noch<br />

15 zusätzliche Gebäude unter Volumenschutz gestellt (vgl. Anhang IV).<br />

Die Gemeinde beabsichtigt den kommunalen Überbauungsplan von 1994 in einem separaten<br />

Verfahren in einem späteren Zeitpunkt zu revidieren.<br />

Massvollere bauliche Dichten und Höhen<br />

Die rechtskräftige BNO lässt im näheren Umfeld der Kernzone, insbesondere bei Beanspruchung<br />

der Bonusse <strong>gemäss</strong> Arealüberbauung in der Wohnzone W3, relativ grosse<br />

Bauvolumen und Dichten zu. Auf Grund des hohen Nutzungsdruckes wirkt sich zudem<br />

sehr oft auch die Nichtanrechung der Dachgeschosse bei der Ausnützungsziffer ungünstig<br />

auf das volumetrische Erscheinungsbild aus.<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 11


In den Wohnzonen W1 und W2 führen teilweise die optisch auffälligen Hangüberbauungen<br />

mit ihren Dachformen und erheblichen Terrainveränderungen zu einem unruhigen<br />

Erscheinungsbild.<br />

Massnahmen:<br />

- Anrechnung der Dach-, Attika- und Untergeschosse in die Ausnützungsziffer<br />

- Präzisierung der Dachgestaltung an ortsbaulich empfindlichen Lagen und am Siedlungsrand<br />

- klarere Vorgaben <strong>zur</strong> Aussenraumgestaltung im gesamten Siedlungsgebiet (Terraingestaltung,<br />

Einfriedigungen, Stützmauern, Bepflanzung).<br />

Natur im Siedlungsraum<br />

Im rechtskräftigen Bauzonenplan sind verschiedene Objekte (Einzelbäume, Baumreihen,<br />

Uferbestockung, Hecken) als Schutzobjekte ausgeschieden. Diese wurden an Ort und<br />

Stelle geprüft und entsprechend der heutigen Situation aktualisiert oder teilweise ergänzt<br />

und weiterhin als Schutzobjekte ausgeschieden. Zusätzlich werden im Bauzonenplan wie<br />

bisher die Uferschutzstreifen bezeichnet. Neu wurden für alle Bauzonen die Anforderungen<br />

an die Aussenraumgestaltung erheblich präzisiert. Insbesondere werden entlang der<br />

Siedlungsränder standortheimische Gehölze verlangt und es ist klar umschrieben, welchen<br />

Inhalt der Umgebungsplan haben muss (<strong>Art</strong> der Bepflanzung und der Beläge, der<br />

Grünflächen). Generell sind mehrheitlich standortheimische Pflanzen zu verwenden.<br />

5.4 Abgrenzung Baugebiet / Kulturland<br />

Der rechtskräftige Perimeter des Bauzonenplanes, der bisher die Abgrenzung zwischen<br />

Baugebiet und Kulturland festlegte, wurde entsprechend den neuen rechtlichen und planerischen<br />

Erfordernissen sowie den bestehenden Nutzungen überprüft. Daraus ergaben<br />

sich folgende Anpassungen gegenüber dem rechtskräftigen Bauzonenplan:<br />

Vorgaben Richtplan<br />

Das Siedlungsgebiet der Gemeinde <strong>Seengen</strong> ist im kantonalen Richtplan festgesetzt.<br />

Gemäss den kantonalen Grundlagen hat die Gemeinde in den Jahren 2002 sowie 2004<br />

insgesamt 0.84 ha neue Bauzonen ausgeschieden. Sie verfügt jetzt noch über eine ohne<br />

Richtplanverfahren einzonbare Fläche von 2.86 ha.<br />

Die vorgesehenen Einzonungen erfordern eine Anpassung des Richtplanes. Diese können<br />

jedoch ohne das Verfahren der Richtplananpassung im Rahmen einer Fortschreibung<br />

festgesetzt werden, weil sie den nachfolgenden Kriterien entsprechen (Richtplanabschnitt<br />

S 2.1, Beschluss 4.1):<br />

4.1a: Neueinzonung von weniger als 3.7 ha (für <strong>Seengen</strong> massgebender Grenzwert)<br />

oder von weniger als 3 %, höchstens aber 5 ha, pro 10 Jahre<br />

4.1b: Einzonung von weitgehend überbautem Gebiet (<strong>Art</strong>. 15 lit. a RPG)<br />

Übersicht der richtplanrelevanten Einzonungen (Kriterium 4.1a) Fläche<br />

Weingartenstrasse: Einzonung einer Bautiefe in die Wohnzone W1 0.46 ha<br />

Steinis: Einzonung Gewerbezone für ortsansässiges Gewerbe 0.92 ha<br />

Steinis: Einzonung in Zone für Öffentliche Bauten und Anlagen 0.60 ha<br />

TOTAL 1.98 ha<br />

Bei einer weiteren „Einzonung“ am Roosweg im Umfang von rund 0.36 ha handelt es<br />

sich um einen ehemaligen Landwirtschaftsbetrieb, der nicht mehr bewirtschaftet wird. Die<br />

Zuordnung dieser auf drei Seiten an Bauzonen grenzenden Fläche ist als Einzonung von<br />

weitgehend überbautem Gebiet zu betrachten. Ebenso der schmale „Einzonungstreifen“<br />

oberhalb des Roosweges mit einer Fläche von insgesamt 0.18 ha.<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 12


Die Einzonungen Nr. 0 und 1a (vgl. Plan Seite 14) verlaufen entlang bestehender Strasse<br />

am heutigen Bauzonenrand und erfordern keine zusätzlichen Erschliessungsbauwerke.<br />

Obwohl die Gemeinde noch über genügend Bauzonenreserven verfügt, sind sie auf<br />

Grund des geringen Flächenmasses sowie der ausgezeichneten Wohnlage vertretbar.<br />

Die vorhandenen Bauzonenreserven von insgesamt rund 23 ha an unüberbauten Wohnund<br />

Mischzonen befinden sich alle innerhalb des relativ kompakten Siedlungsgebietes.<br />

Zudem sind, mit Ausnahme des gestaltungsplanpflichtigen Areals Rain an der Egliswilerstrasse,<br />

für alle grösseren noch unüberbauten Fläche bereits rechtskräftige Sondernutzungsplanungen<br />

oder öffentlich-rechtliche Verträge vorhanden. Der Verkehrsrichtplan<br />

zeigt zudem, dass nur noch einzelne Erschliessungsstrassen geplant sind (im Gebiet<br />

Dätsch / Hinterdorf und Usserdorf). Dabei handelt es sich um Feinerschliessungen, dessen<br />

Realisierung zu Lasten der Grundeigentümer geht.<br />

Wie aus den Zielvorstellungen ersichtlich, ist die Gemeinde bestrebt, eine regionale Zentrumsfunktion<br />

wahrzunehmen. Sie verfügt entsprechend über eine ausreichende Infrastruktur,<br />

um die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung bewältigen zu können.<br />

Im übrigen muss mit grosser Wahrscheinlichkeit auch davon ausgegangen werden, dass<br />

ein erheblicher Anteil der vorhandenen Bauzonenreserven innerhalb des Planungshorizontes<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung stehen werden. Nach wie vor herrscht eine rege Bautätigkeit,<br />

was auf eine anhaltende Nachfrage nach Wohnraum schliessen lässt. Wie die untenstehende<br />

Tabelle zeigt, lassen die noch vorhandenen Bauzonenreserven zudem einen ausgewogenen<br />

Wohnungsmix zu.<br />

Bauzonen überbaut unüberbaut Total<br />

Kernzone K 8.10 ha 0.62 ha 8.72 ha<br />

Dorfzone D 7.85 ha 1.52 ha 9.37 ha<br />

Kernzone Oberdorf KO 5.00 ha 0.96 ha 5.96 ha<br />

Wohn- und Gewerbezone WG3 1.95 ha 0.00 ha 1.95 ha<br />

Wohn- und Gewerbezone WG2 7.45 ha 2.74 ha 10.19 ha<br />

Wohnzone W3 5.07 ha 0.26 ha 5.33 ha<br />

Wohnzone W2 45.52 ha 14.58 ha 60.10 ha<br />

Wohnzone W1 6.71 ha 2.52 ha 9.23 ha<br />

Gewerbezone G 1.64 ha 0.00 ha 1.64 ha<br />

Gewerbezone Steinis GS 0.00 ha 0.92 ha 0.92 ha<br />

Zone für öff. Bauten und Anlagen OeB 10.66 ha 0.74 ha 11.40 ha<br />

Spezialzone Brestenberg SB 2.66 ha 0.00 ha 2.66 ha<br />

Spezialzone Eichberg SE 2.00 ha 0.00 ha 2.00 ha<br />

Spezialzone Musterplatz SM 0.40 ha 0.00 ha 0.40 ha<br />

105.01 ha 24.86 ha 129.87 ha<br />

Gewerbezonen: In den reinen Arbeitsplatzzonen stehen <strong>gemäss</strong> noch rechtskräftigem<br />

Bauzonenplan keine Flächenreserven mehr <strong>zur</strong> Verfügung. Auf Grund einer Eingabe des<br />

Gewerbevereines im Mitwirkungsverfahren wurden nochmals grundsätzliche Überlegungen<br />

<strong>zur</strong> Schaffung einer Gewerbezone gemacht und verschiedene Standorte untersucht.<br />

In Abwägung aller Vor- und Nachteile wurde von Seiten der Gemeinde das Gebiet Steinis<br />

mit einer Fläche von 0.92 ha als Gewerbezone vorgeschlagen, um ortsansässigem Gewerbe<br />

eine Entwicklungsperspektive geben zu können. In der BNO werden in der neu<br />

geschaffenen Gewerbezone qualitative, erschliessungstechnische und nutzungsmässige<br />

Rahmenbedingungen festgelegt. Im Übrigen wurden <strong>zur</strong> Erhaltung und Ansiedlung von<br />

Arbeitsplätzen innerhalb des Siedlungsgebietes Anreize geschaffen (z.B. höhere Dichten<br />

bei gewerblichen Nutzungen, § 6 Abs. 1 / 3 BNO, § 9 Abs. 2 BNO).<br />

Untergeordnete Anpassungen Bauzonenperimeter<br />

Der Bauzonenperimeter wurde in der vorliegenden Planung, mit Ausnahme der im Punkt<br />

„Vorgaben Richtplan“ erwähnten Flächen, nicht erweitert, sondern nur geringfügig angepasst.<br />

Diese untergeordneten Anpassungen beinhalten „Einzonungen“ von Strassen, die<br />

Bauzonen erschliessen, sowie vereinzelte kleinste Anpassungen an bestehende Parzellengrenzen.<br />

Diese sind im Anhang VI, Siedlungsflächenveränderungen, ausgewiesen.<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 13


In denjenigen Bereichen, wo keine Parzelle die Grenze gegenüber dem Kulturland bildet,<br />

gilt neu für Gebäude ein Abstand von 4 m. Für Klein- und Anbauten ist eine Reduktion<br />

bis auf 2 m möglich. Wegen dieser Bestimmung wurde der Bauzonenperimeter gegenüber<br />

dem Kulturland in den Gebieten „Sprosshübel / Mülihalde“ und Schwerzi angepasst.<br />

5.5 Interne Bauzonenaufteilung<br />

Das bestehende Zonenregime wurde grundsätzlich belassen. Lediglich in folgenden<br />

Punkten erfolgte eine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten und Ziele:<br />

- Die bisherige Kernzone K wird unterteilt in die flächenmässig reduzierte Kernzone K<br />

sowie in die Kernzone Oberdorf KO und Dorfzone D<br />

- Die bisherige Wohnzone WG3 entfällt mit Ausnahme an der Boniswilerstrasse, da sie<br />

andern Zonen (D, W3) zugeteilt wird.<br />

- Im Bereich der Sportanlagen Musterplatz wird eine neu geschaffene Spezialzone<br />

Musterplatz SM ausgeschieden.<br />

Übersicht der wichtigsten Umzonungen<br />

2b<br />

Einzonungen<br />

Nr. Lage bisherige Zone neue Zone Fläche<br />

0 Weingartenstrasse Landwirtschaftszone Wohnzone W2 0.46 ha<br />

1a Roosweg Landwirtschaftszone Wohnzone W2 0.36 ha<br />

1b Roosweg Landwirtschaftszone Wohnzone W2 0.19 ha<br />

2a Steinis Landwirtschaftszone Gewerbezone Steinis GS 0.92 ha<br />

2b Steinis Landwirtschaftszone Zone f. öff. Bauten OeB 0.60 ha<br />

Umzonungen Nr. 3 bis 13 innerhalb Bauzonenperimeter<br />

Nr. Lage bisherige Zone neue Zone Fläche<br />

3 Bündtli / Hinterdorf Wohn-/Gewerbezone WG2 Wohnzone W2 1.60 ha<br />

4 Hinterdorf Kernzone K Wohnzone W2 0.17 ha<br />

5 Wygarte Landhauszone W1 Wohnzone W2 1.92 ha<br />

6 Oberdorfstrasse Kernzone K Kernzone Oberdorf KO 5.81 ha<br />

7 Tätschweg Wohnzone W2 Kernzone Oberdorf KO 0.12 ha<br />

8 Stoffelgässli Wohn-/Gewerbezone WG2 Wohnzone W2 0.41 ha<br />

9 Oberer Gerbiweg Wohn-/Gewerbezone WG2 Wohnzone W2 0.81 ha<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 14


Nr. Lage bisherige Zone neue Zone Fläche<br />

10 Oberer Gerbiweg Wohn-/Gewerbezone WG3 Wohnzone W2 0.34 ha<br />

11 Schmittenweg Wohn-/Gewerbezone WG3 Wohnzone W3 0.24 ha<br />

12 Schmittenweg Kernzone K Wohnzone W3 0.22 ha<br />

13 Kindergarten Zone öff. Bauten OeB Wohn-/Gewerbezone WG2 0.20 ha<br />

Umzonungen Nr. 14 bis 22 / 25 bis 35 innerhalb Bauzonenperimeter (unten)<br />

Nr. Lage bisherige Zone neue Zone Fläche<br />

14 Altacher Gewerbezone G Wohn-/Gewerbezone WG2 0.68<br />

15 Altweg Wohn-/Gewerbezone WG3 Wohnzone W3 0.48<br />

15 Altweg Wohn-/Gewerbezone WG3 Kernzone K 0.70<br />

16 Bösgasse Kernzone K Wohnzone W3 0.73<br />

17 Sarmenstorferstr. Kernzone K Dorfzone D 0.76<br />

18 Sarmenstorferstr. Wohn-/Gewerbezone WG3 Wohn-/Gewerbezone WG2 0.78<br />

19 Sarmenstorferstr. Wohnzone W2 Dorfzone D 0.20<br />

20 Usserdorf / Neuhus Kernzone K Dorfzone D 2.75<br />

21 Seegarte Kernzone K Wohnzone W2 0.26<br />

22 Sarmenstorferstr. Zone öff. Bauten OeB Wohnzone W1 0.03<br />

25 Usserdorfstrasse Kernzone K Dorfzone D 0.64<br />

26 Moosweg Zone öff. Bauten OeB Dorfzone D 0.09<br />

27 Huebpünt / Usserdorf Wohn-/Gewerbezone WG3 Dorfzone D 1.56<br />

28 Unterdorfstrasse Wohn-/Gewerbezone WG2 Dorfzone D 1.84<br />

29 Hubpünt Zone öff. Bauten OeB Dorfzone D 0.52<br />

30 Hubpünt Wohn-/Gewerbezone WG3 Dorfzone D 0.52<br />

31 Hubpünt Wohn-/Gewerbezone WG3 Kernzone K 0.21<br />

32 Hubpünt Wohn-/Gewerbezone WG2 Kernzone K 0.35<br />

33 Hubpüntstrasse Kernzone K Dorfzone D 0.37<br />

34 Hubpüntstrasse Wohn-/Gewerbezone WG3 Kernzone K 0.26<br />

35 Hubpüntstrasse Wohn-/Gewerbezone WG3 Dorfzone D 0.24<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 15


Umzonungen Nr. 23, 24 / 36 bis 42 innerhalb Bauzonenperimeter (unten)<br />

Nr. Lage bisherige Zone neue Zone Fläche<br />

23 Brestenbergstrasse Wohnzone W2 Wohn-/Gewerbezone WG2 0.31<br />

24 Alpenweg Wohnzone W2 Wohnzone W1 0.23<br />

36 Burgturm Zone öff. Bauten OeB Kernzone K 0.18<br />

37 Schlattweg Kernzone K Dorfzone D 0.32<br />

38 Schwerzistrasse Wohn-/Gewerbezone WG2 Wohnzone W2 1.91<br />

39 Schlattweg Wohn-/Gewerbezone WG2 Dorfzone D 0.29<br />

40 Breiti Kernzone K Dorfzone D 0.40<br />

41 Boniswilerstrasse Wohn-/Gewerbezone WG3 Wohn-/Gewerbezone WG2 0.51<br />

42 Musterplatz Zone öff. Bauten OeB Spez. Musterplatz SM 0.40<br />

5.6 Umsetzung Gefahrenkarte Hochwasser<br />

Die Gefahrenkarte Hochwasser für das Teilprojekt Seetal / Aabach liegt im Entwurf vor.<br />

In der Gemeinde <strong>Seengen</strong> müssen die Fliesstiefenkarten, die Gefahrenkarten und die<br />

Schutzdefizitkarten <strong>gemäss</strong> Auskunft der kantonalen Stellen ab sofort im Baubewilligungsverfahren<br />

und bei der Revision der Nutzungsplanung berücksichtigt werden. Deshalb<br />

werden im neuen Bauzonenplan die Hochwassergefahrenzonen aufgenommen und<br />

die zugehörigen Bestimmungen in der Bau- und Nutzungsordnung formuliert.<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 16


5.7 Kulturlandplan<br />

Wichtigste übergeordnete Vorgaben<br />

Konzeptionelle Vorgaben im Kulturland<br />

Im Folgenden wird aufgezeigt, wie die wichtigsten übergeordneten Vorgaben im Kulturlandplan<br />

umgesetzt werden:<br />

Richtplanung Kanton Aargau Umsetzung<br />

Landschaften von kantonaler Bedeutung<br />

(LkB, L 4.1)<br />

Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung<br />

im Wald L2.1<br />

insgesamt 4 Flächen; Moordorf-Risle,<br />

Eggenmösli, Schlattwald, Tal<br />

- Bereits im Kulturlandplan umgesetzt, weitgehend<br />

übernommen<br />

- In Teilbereichen ausgedehnt, da ansonsten in der<br />

reinen Landwirtschaftszone Bauten mit erheblichem<br />

optischen Erscheinungsbild möglich sind, jedoch so,<br />

dass die Landwirte noch genügend Spielraum für die<br />

betriebliche Erweiterung haben (wurde durch Ackerbaustellenleiter<br />

überprüft)<br />

- als Naturschutzzonen im Wald aufgenommen<br />

- Schlattwald als Eichenwaldreservat bezeichnet<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 17


Richtplanung Kanton Aargau Umsetzung<br />

Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung<br />

im Kulturland L3.2<br />

Zwei Flächen; Moordorf-Risle, Teil von<br />

Schlattwald<br />

Vernetzungskorridor L 3.3<br />

Vernetzungskorridor AG R12: <strong>Seengen</strong> -<br />

Hallwil<br />

Überflutungsgebiete (L 5.1)<br />

Diverse Fläche als Gefahrenhinweisgebiet<br />

Hochwasser bezeichnet<br />

- Moordorf-Risle befindet sich innerhalb Hallwilerseeschutzdekret<br />

(deshalb nur als Orientierungsinhalt<br />

dargestellt)<br />

- Kleine Fläche Schlattwald als besonderer Waldstandort<br />

aufgenommen<br />

- Keine Festlegungen vorgenommen, welche dem<br />

Vernetzungskorridor entgegen stehen<br />

- „Gefahrenkarte Hochwasser“ Seetal / Aabach liegt<br />

vor, Umsetzung <strong>gemäss</strong> Abschnitt 5.6.<br />

Landwirtschaftszonen<br />

Im rechtskräftigen Kulturlandplan der Gemeinde <strong>Seengen</strong> sind die Landwirtschaftszonen<br />

bereits grundeigentümerverbindlich festgelegt. Im Rahmen dieser Revision musste vor<br />

allem überprüft werden, ob die bestehenden Betriebe dem veränderten übergeordneten<br />

Planungsrecht (RPG, BauG) entsprechen. Auf Grund dieser Abklärungen sind keine Speziallandwirtschaftszonen<br />

nötig.<br />

Schutzzonen und Schutzobjekte<br />

Im Kulturlandplan müssen die Schutzzonen und -objekte grundeigentümerverbindlich,<br />

das heisst mit relativ hoher Verbindlichkeit, jedoch mit eher geringer Flexibilität festgelegt<br />

werden. Bei der Ausscheidung der einzelnen Objekte ist deshalb eine gewisse Zurückhaltung<br />

geboten. Insbesondere soll den Bestrebungen der gesamtbetrieblichen Bewirtschaftungsvereinbarung<br />

mit den Landwirten <strong>zur</strong> Abgeltung ökologischer Leistungen nicht<br />

entgegen gewirkt werden. Mit den Bewirtschaftern, die speziell betroffen sind, wurden<br />

deshalb frühzeitig Gespräche geführt.<br />

Die im rechtskräftigen Kulturlandplan bereits enthaltenen Schutzzonen und -objekte wurden<br />

im Rahmen dieser Revision im Feld überprüft und aktualisiert. Die entsprechenden<br />

Objekte wurden grösstenteils übernommen und wo nötig der aktuellen Situation angepasst:<br />

- Die Hecken wurden auf Grund der heutigen Gegebenheiten angepasst (z.B. teilweise<br />

weniger wertvolle Gehölze als Schutzobjekte entlassen, Ufergehölze ergänzt). Neu<br />

angepflanzte Hecken wurden nicht als Schutzobjekte aufgenommen. Insgesamt wurden<br />

rund 110 Einzelobjekte aufgenommen, wovon sich ein kleiner Teil innerhalb der<br />

Bauzonen befindet.<br />

- Die bisher unter Schutz stehenden Baumreihen und Einzelbäume werden weiterhin<br />

geschützt. Insgesamt werden 28 Objekte geschützt, wovon sich rund die Hälfte innerhalb<br />

der Bauzonen befinden.<br />

- Die bisher als Magerwiesen im Kulturlandplan enthaltenen Schutzzonen werden neu<br />

als Trockenstandorte bezeichnet und verbleiben im Kulturlandplan. Die bisherige Naturschutzzone<br />

oberhalb des Rebenweges wird als Trockenstandort bezeichnet.<br />

- Neu aufgenommen wurden 4 Feuchtstandorte, wovon sich deren 3 innerhalb der<br />

Schutzzone des Hallwilerseeschutzdekretes befinden.<br />

- Weiterhin werden entlang der oberirdischen Bachläufe Uferschutzstreifen bezeichnet,<br />

welche die Erhaltung und Schaffung naturnaher Ufer sowie den Schutz der Ufervegetation<br />

zum Ziel haben.<br />

- Die Aussichtspunkte wurden grösstenteils übernommen und nur dort herausgenommen,<br />

wo ein solcher auf Grund seiner Lage keinen Sinn machte.<br />

- Bei den auf Hochstamm-Gärten sowie den -Baumreihen und -Alleen handelt es sich<br />

um Entwicklungsgebiete, in denen die Gemeinde beabsichtigt, die Pflege und den<br />

Unterhalt der Hochstammbäume zu fördern, sofern sich ein Landwirt auf freiwilliger<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 18


Basis und gegen Entschädigung dazu bereit erklären. Mit der Nutzungsplanung Kulturland<br />

wurde zu diesem Zweck ein „Förderprogramm Hochstammbäume“ erarbeitet.<br />

Noch zu klären ist die Frage, inwiefern zusätzliche Gelder vom Bund und Kanton für<br />

solche Fördergebiete erhältlich sein sollen (vgl. Anhang V: Förderprogramm Hochstammbäume<br />

und nachstehenden Plan). Im Kulturlandplan wird auf die verbindliche<br />

Bezeichnung der Fördergebiete verzichtet, um so auch Interessenten ausserhalb dieser<br />

Flächen die Möglichkeit <strong>zur</strong> Beteiligung am Förderprogramm zu geben. Die Entwicklungsgebiete<br />

sind lediglich im Grundlagenplan als allgemeine Information enthalten.<br />

Hochstammbäume, Beurteilungsgrundlage für kantonale Beiträge<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 19


5.8 Bau- und Nutzungsordnung<br />

Die rechtskräftige Bau- und Nutzungsordnung BNO der Gemeinde <strong>Seengen</strong> von 1996 /<br />

2001 basiert bereits auf der kantonalen Muster Bau- und Nutzungsordnung. Somit<br />

musste die BNO nicht grundsätzlich überarbeitet werden, sondern nur bei folgenden<br />

grundlegenden Aspekten angepasst werden:<br />

- aktuelle Bedürfnisse und Ziele der Gemeinde<br />

- Erfahrungen in der Anwendung<br />

- aktualisierte Muster Bau- und Nutzungsordnung.<br />

Angestrebt wird eine BNO, welche systematisch aufgebaut und übersichtlich gestaltet ist.<br />

Die wichtigsten materiellen Änderungen beinhalten:<br />

§§ Thema Erläuterungen<br />

3 Gestaltungs- und<br />

Erschliessungsplanpflicht<br />

- für das gestaltungsplanpflichtigen Areal Rain den Zweck umschrieben,<br />

so dass die Planungsabsichten der Gemeinde bekannt sind<br />

- im Gebiet Breiti ist eine Erschliessungsplanpflicht vorgesehen, damit<br />

eine parzellenübergreifende Erschliessung sicher gestellt ist.<br />

4 Komm. Richtpläne - Verbindlichkeit und Zuständigkeit deutlicher geregelt<br />

5 generelle Zielvor- - Abs. 3; auf wichtigste Zielvorstellungen der Gemeinde im Anhang 1<br />

stellungen<br />

verwiesen, welche der Nutzungsplanungsrevision zu Grunde liegen<br />

6 Grundmasse - Ausnützungsziffer in den Zone K, KO und D als Richtmasse und mit<br />

Anreizen für gewerbliche oder publikumsorientierte Nutzungen<br />

- höhere Ausnützungsziffer in WG2 / WG3 bei durchmischter Nutzung<br />

- Grenzabstände W3 reduziert<br />

- Gebäudehöhe in Zone K reduziert<br />

- Firsthöhen in den Zonen K, W3, W2, W1 und WG2 deutlich reduziert<br />

- Gebäudelängen in W2 und W1 reduziert<br />

- Grenzabstände neu ohne Mehrlängenzuschlag<br />

7 Kernzone K, KO<br />

Dorfzone D<br />

- neben der Erhaltung auch zeit<strong>gemäss</strong>e Weiterentwicklung postuliert<br />

- generell Verkaufsnutzungen bis 500 m 2 zugelassen, zudem drei<br />

Standorte für mittelgrosse Verkaufsnutzungen mit je max. 3‘000 m 2<br />

Nettoladenfläche<br />

- erhöhte Kriterien der Einpassung ergänzt<br />

- Dachform nicht mehr fix vorgegeben, sondern muss sich an der<br />

Frage der Einpassung orientieren<br />

8 Wohnzonen - „untergeordnetes“ Mass für nicht störendes Gewerbe und Dienstleis-<br />

W1 / W2 / W3 tungen wird nach folgender Praxis beurteilt: Wohnen hat Priorität.<br />

Gewerbe / Dienstleistungen sind höchstens in der Grössenordnung<br />

von ca. ¼ (z.B. bei MFH) bis ½ (z.B. bei EFH) zugelassen.<br />

- qualitative Kriterien <strong>zur</strong> Einpassung formuliert und Hinweis auf detaillierte<br />

Ausführungen in § 45 und § 46 BNO<br />

- keine speziellen Einpassungsbestimmungen in Zone W1 mehr, dafür<br />

mit übrigen Wohnzonen qualitative Anforderungen formuliert<br />

- Anforderungen an terrassierte Bauten in der Zone W2; max. 3 Wohneinheiten<br />

und Eingliederung in den Hang<br />

- Spezialbestimmung für Flachdachbauten in der Zone W2 <strong>zur</strong> Erhöhung<br />

der Gebäudehöhe<br />

9 Wohn- und Ge- - minimal erforderlicher Gewerbeanteil von 25% notwendig, wenn der<br />

werbezonen<br />

WG2 / WG3<br />

erhöhte Wert gegenüber W2 bzw. W3 beansprucht wird<br />

- Verkaufsflächen auf 500 m 2 Nettoladenfläche begrenzt, um keine<br />

unerwünschte Konkurrenzsituation zum Zentrum zu erreichen<br />

- bei reinen Wohnbauten gelten Höhenmasse, Grenzabstände und<br />

Einpassungskriterien <strong>gemäss</strong> de Wohnzone W2<br />

- Spezialbestimmung <strong>zur</strong> Erhaltung des parkartigen Baumbestandes an<br />

der Boniswilerstrasse bei Ergänzungs- und Neubauten<br />

10 Gewerbezone - Wohnungen nur noch für betrieblich an den Standort gebundenes<br />

Personal zulässig mit klar begrenztem Flächenmass<br />

- Verkaufsflächen auf 500 m 2 Nettoladenfläche begrenzt, damit „normale“<br />

gewerbliche Nutzung weiterhin im Vordergrund steht<br />

- Grünflächenziffer neu aufgenommen mit qualitativen Anforderungen<br />

und Möglichkeit, Dachbegrünung an<strong>zur</strong>echnen<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 20


§§ Thema Erläuterungen<br />

10a Gewerbezone<br />

Steinis<br />

12 Spezialzone Brestenberg<br />

SB<br />

13 Spezialzone Eichberg<br />

SE<br />

14 Spezialzone Musterplatz<br />

SM<br />

- Zonenbestimmung für geplante Einzonung im Gebiet Steinis,<br />

- enge Nutzungsumschreibung für „normales“ Kleingewerbe<br />

- Einpassungsvorgaben <strong>zur</strong> kubischen Gestaltung, Farbgestaltung,<br />

Umgebung und Bepflanzung<br />

- Erschliessung zu Lasten Grundeigentümer ab neuem Knoten<br />

- Nutzungen etwas allgemeiner formuliert, um eine zweckmässiges<br />

betriebliches Konzept zu ermöglichen<br />

- westlich Brestenbergstrasse max. eine Wohnung und östlich davon<br />

nur Studios für Angestellte und den Betriebsinhaber zugelassen<br />

- Nutzungen etwas allgemeiner formuliert, abgestimmt auf bestehendes<br />

betriebliches Konzept<br />

- Wohnungen für Angestellte und den Betriebsinhaber zugelassen<br />

- neu geschaffene Zone für kynologischen Verein anstelle der bisherigen<br />

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen<br />

- zugelassen sind höchstens Kleinbauten<br />

- an kantonale Muster-BNO angepasst<br />

15/ Landwirtschafts-<br />

16 zone LWZ<br />

17 Naturschutzzone - für das Ried neu ein Betretungsverbot aufgenommen (betroffen ist die<br />

Kulturland<br />

Reservatszone <strong>gemäss</strong> Hallwilerseeschutzdekret)<br />

18 Naturschutzzone - Gemäss Vorgaben kantonaler Richtplan und WNI neu formuliert<br />

Wald<br />

- Eichenwaldreservat Schlattwald aufgenommen<br />

19 Landschaftsschutzzone<br />

- an kantonale Muster-BNO angepasst<br />

20 Hochstammbäume - Grundlage für Reglement, welches der Gemeinderat gestützt auf ein<br />

Förderprogramm erlassen kann<br />

22 Hochwasserschutz - neue Bestimmung zu den Hochwassergefahrenzonen sowie zu den<br />

Gebieten mit Restgefährdung<br />

23 Naturobjekte - gestützt auf die aktualisierten Objekte in tabellarischer Form zusammengefasst<br />

24 Substanz- / Volu- - neu aufgenommen gestützt auf die Schutzobjekte im Bauzonenplan<br />

menschutz<br />

und <strong>gemäss</strong> Muster-BNO<br />

Ausnützungsziffer - Räume in Dach- und Attikageschosse werden neu angerechnet; Begründung<br />

siehe Abschnitt 5.3<br />

26 AZ-Zuschläge - für unbeheizte Wintergäten präzisiert (max. 10% der BGF und höchstens<br />

20m 2 pro Wohneinheit).<br />

- neu Ausnützungszuschlag für behindertengerechtes Bauen<br />

28 Abstand gegen- - gilt neu für diejenigen Parzellen, die am Bauzonenrand keine Grenze<br />

über Kulturland gegenüber dem Kulturland aufweisen<br />

Mehrlängenzuschlag<br />

- aufgehoben<br />

30 Abgrabungen - neu aufgenommene Bestimmung, da keine Vollgeschosszahl festgelegt<br />

ist und sich Abgrabungen im kantonalen Recht nur auf die Untergeschosse<br />

beziehen<br />

31 Arealüberbauun- - minimal erforderliche Fläche für Arealüberbauungen angepasst<br />

gen<br />

- Flexibilisierung des Ausnutzungsbonus (10% bis 15%)<br />

- Abweichung von der Regelbauweise durch Anhebung Gebäudehöhe<br />

möglich, jedoch nicht zusätzlich mit darüber liegendem Attika- oder<br />

Dachgeschoss<br />

35 Energiesparmass- - neue Bestimmung zu energiespezifischen Zielsetzungen<br />

nahmen<br />

- Hinweis auf konzeptionellen Einbezug in der Planung<br />

39 Anordnung der - qualitative Vorgaben bezüglich Anordnung, Gestaltung, Bepflanzung,<br />

Abstellplätze Wasserdurchlässigkeit sowie Hinweis auf VSS-Norm<br />

40 Veloabstellplätze - neu sind mindestens 50% der erforderlichen Veloabstellplätze oberirdisch,<br />

überdeckt und der Nähe der Hauseingänge anzuordnen<br />

41 Spielplätze - neben Kinderspielplätzen auch als gemeinschaftlich nutzbare Flächen<br />

anrechenbar<br />

- Gemeinschaftsräume neu auch als gedeckter, witterungsgeschützter<br />

Spielbereich im Freien konzipierbar<br />

43 Ortsbildschutz - Hinweise auf „erhöhte“ Einpassungsbestimmungen in Zonenvorschrif-<br />

Kern-/Dorfzone ten<br />

- Möglichkeit für unentgeltliche Erstberatung und Hinweis, Baugesuche<br />

frühzeitig als Voranfragen ein<strong>zur</strong>eichen<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 21


§§ Thema Erläuterungen<br />

45 Dachgestaltung - insbesondere an landschaftlich exponierten Lagen sorgfältige Dachgestaltung<br />

gefordert<br />

- neue Bestimmung <strong>zur</strong> zweckmässigen Integration von Dachaufbauten<br />

und Dachflächenfenstern<br />

- Begrünung der Flachdächer und Pultdächer bis 10° Neigung und<br />

10m 2 Fläche<br />

46 Aussenraumgestaltung<br />

- wesentlich klarere Anforderungen <strong>zur</strong> Terraingestaltung aufgenommen<br />

- konkrete Massvorgaben für Stützmauern und Aufschüttungen<br />

- Inhalt des ein<strong>zur</strong>eichenden Umgebungsplanes deutlich präzisiert<br />

- standortheimische Bepflanzung entlang der Siedlungsränder, ansonsten<br />

mehrheitlich solche Bepflanzung verlangt<br />

50 Sexsalons und dgl. - neue Bestimmungen aufgenommen, um übermässige Immissionen<br />

zu vermeiden<br />

54 Aufhebung bisherigen<br />

Rechts<br />

- alle bisher rechtskräftigen Pläne und Bestimmungen aufgehoben<br />

6. Ergebnisse der Planung<br />

6.1 Kantonale Vorprüfung<br />

Das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, hat<br />

am 28. September 2009 <strong>zur</strong> Nutzungsplanung vorläufig Stellung genommen. Zur Bereinigung<br />

und Klärung offener Frage fand am 17. Dezember 2009 eine Besprechung zwischen<br />

Vertretern der Gemeinde und des Kantons statt. Die wichtigsten Ergebnisse der<br />

kantonalen Vorprüfung präsentieren sich zusammengefasst wie folgt:<br />

Bauzonenplan / Kulturlandplan / BNO<br />

- Präzisierungen<br />

. Vermassungen im Bereich des Bauzonenperimeters vorgenommen, um nachvollziehbare Zonengrenzen<br />

zu erhalten.<br />

. Verkaufsnutzungen in Kern- / Dorfzonen (§ 7 BNO), Wohn- / Gewerbezone WG2 (§ 9 BNO)<br />

sowie in Gewerbezone G (§ 10 BNO) entsprechend der raumplanerischen Ziele festgelegt<br />

- Sondernutzungsplanungspflicht: Aufhebung SNP-Pflicht erfolgte, da Erschliessungspläne oder<br />

öffentl.-rechtliche Verträge vorhanden sind und / oder die Erschliessung realisiert wurde. Einzig<br />

im Gebiet Breiti für Teilfläche eine Erschliessungsplanpflicht belassen.<br />

- Lärm: Für Einzonungsfläche Weingartenstrasse ergänzen, dass Anforderungen des Lärmschutzes<br />

erfüllt sind; ruhige Lage mit einem Abstand von rund 300 m <strong>zur</strong> Egliswilerstrasse; Einhaltung<br />

Planungswerte <strong>gemäss</strong> Lärmschutzverordnung.<br />

- Waldausscheidung im Kulturland: Gemäss Hinweisen der Abteilung Wald vorgenommen.<br />

- Deponie Fadhag: Kantonaler Hinweis; „Hier befand sich bisher eine Deponie (Grüngut?), Kulturlandplan<br />

bezeichnet keine Deponiefläche mehr. Aufzeigen, was mit dieser Deponie geschieht<br />

und geeigneter Zone zuweisen.“ War im bisherigen Kulturlandplan dem „übrigen Gebiet“ zugeteilt.<br />

Eine solche Zone gibt es nach heutiger Praxis nicht mehr. Gründeponie wurde Ende 2009<br />

geschlossen. Sie wird entsprechend der Landwirtschaftszone zugewiesen mit überlagerter<br />

Landschaftsschutzzone.<br />

- Eichenwaldreservat Schlattwald im Kulturlandplan bezeichnet.<br />

- Verdichtung und Siedlungserneuerung: § 4 Abs. 3 BNO ergänzt, dass der Gemeinde bei Bedarf<br />

entsprechende Konzepte erstellt.<br />

- WG2:<br />

. Bestehende Landwirtschaft als zonenkonform aufgenommen (§ 9 Abs. 1 BNO).<br />

. Ergänzt, dass neben reiner Wohnnutzung auch bis 25% Gewerbeanteil die Grundmasse und<br />

Einpassungsbestimmungen der W2 gelten (§ 9 Abs. 3 BNO).<br />

- Spezialzone Brestenberg: Wohnnutzungen präzisiert, indem sie für die Bereiche westlich und<br />

östlich der Brestenbergstrasse unterschiedliche geregelt werden (§ 12 Abs. 1 BNO).<br />

- Spezialzone Eichberg: Anstelle „Gärtnereibetrieb“ die Begriffe Landwirtschaft und bodenunabhängige<br />

Pflanzenproduktion“ verwendet (§ 13 Abs. 1 BNO).<br />

- Spezialzone Musterplatz: Bauliche Möglichkeiten auf Kleinbauten begrenzt (§ 14 Abs. 2 BNO).<br />

- Naturschutzzonen: Ausdrücklich erwähnt, dass Massnahmen <strong>zur</strong> Erhaltung und Förderung der<br />

Naturwerte und <strong>zur</strong> Optimierung des Schutzzieles bewilligt werden können (§ 17 Abs. 3 BNO).<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 22


- Landschaftsschutzzone: Besitzstand für bestehende landwirtschaftliche Siedlung zum Ausdruck<br />

gebracht (§ 19 Abs. 3 BNO).<br />

- Hochstammbäume: Grundlage für Reglement in separatem Paragraph geschaffen, das der<br />

Gemeinderat gestützt auf ein Förderprogramm Hochstammbäume erlassen kann (§ 20 BNO).<br />

- Hochwasserschutz: Integration in Bauzonenplan / BNO (§ 22 BNO) vorgenommen gestützt auf<br />

die Gefahrenkarte Hochwasser Seetal / Aabach.<br />

- Ermittlung Siedlungsflächenveränderung: Flächen rechtskräftiger Bauzonenplan gestützt auf<br />

amtliche Vermessung (ohne Arrondierung) den Flächen des künftigen Bauzonenplanes (vorhanden)<br />

gegenüber stellen (vgl. Anhang VI).<br />

- Waldgrenzenplan: Die formelle Durchführung der Waldfeststellung im Bereich der neu eingezonten<br />

Flächen wird vor der öffentlichen Auflage beim zuständigen Kreisforstamt veranlasst.<br />

Gestützt auf die Aktennotiz der kantonalen Abteilung Raumentwicklung <strong>zur</strong> Besprechung<br />

vom 23. November 2010 sind die Erwägungen und das Fazit der Gemeinde in einer separaten<br />

tabellarischen Zusammenstellung mit Datum vom 16. Februar 2011 zusammengefasst.<br />

Das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, hat<br />

am 8. Juni 2011 den abschliessenden Vorprüfungsbericht ausgehändigt. Auf die darin<br />

verlangte Ausscheidung des Gewässerraumes wird vorläufig verzichtet, bis sich kantonsweit<br />

eine einheitliche Lösung abzeichnet. Im Übrigen wurden nachträglich auf Grund<br />

einer Eingabe des Gewerbevereins Seetal diverse Änderungen vorgenommen, die im<br />

separaten Arbeitspapier vom 21. Oktober 2011 separat dargestellt sind. Gestützt auf eine<br />

konkrete Nutzungsabsicht <strong>zur</strong> Realisierung von Verkaufsnutzungen an der Unterdorfstrasse<br />

wurde auf die Festlegung einer Gestaltungsplanpflicht verzichtet, selbst wenn<br />

das quer <strong>zur</strong> Strasse gestellte, Ortsbild prägende Gebäude abgebrochen werden muss.<br />

Die Projektentwicklung erfolgte in Absprache mit der kantonalen Ortsbildpflege. Wegen<br />

der diversen Anpassungen wurde die geänderten Unterlagen nochmals zu einer zweiten<br />

abschliessenden Vorprüfung eingereicht. Mit Datum vom 24. Februar 2012 hat die Abteilung<br />

Raumentwicklung den ergänzten Vorprüfungsbericht ausgehändigt. Gestützt auf<br />

diesen Bericht wurde noch einzelne kleinere Ergänzungen vorgenommen:<br />

- § 6 Abs. 8 BNO, Hinweis auf ES III in Zone OeB<br />

- § 7 Abs. 2 BNO, Präzisierung der Standorte für mittelgrosse Verkaufsnutzungen<br />

- Hochwassergefahrenzone in Absprache mit Abteilung Landschaft und Gewässer leicht angepasst<br />

6.2 Mitwirkungsverfahren<br />

Die Mitwirkungsauflage fand vom 22. Februar bis am 22. März 2010 statt. Die eingereichten<br />

Begehren mit den zugehörigen Begründungen sowie die raumplanerischen Erwägungen<br />

und die Ergebnisse der Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung sind im<br />

Bericht „Behandlung der Mitwirkungseingaben“ vom 16. April 2010 / 21. September 2010<br />

zusammengestellt. Auf Grund der Mitwirkung erfolgten folgende Anpassungen in der<br />

Nutzungsplanung:<br />

Bauzonenplan<br />

- Umgebungsschutz Boniswilerstrasse; auf Ausdehnung des erhaltenswerten Baumbestandes<br />

reduziert.<br />

- Gebäude mit Substanzschutz, Objekt Nr. 916 AEW Unterwerk neu aufgenommen.<br />

- Wohnzone W2; für Geviert am Breiteweg ausgeschieden<br />

- Gewerbezone im Gebiet Steinis als Neueinzonung aufgenommen.<br />

- Kernzone; Ausdehnung an Poststrasse nach Süden bis Knoten Brestenbergstrasse.<br />

- Kernzone Oberdorf; minimale Ausdehnung bei Parzelle Lindenmann.<br />

- Wohnzone W3 am Wächterweg ausgedehnt <strong>gemäss</strong> rechtskräftigem Bauzonenplan.<br />

BNO<br />

- Dorfzone; Anhebung der Ausnützungsziffer von 0.6 auf 0.65 als Richtwert.<br />

- Kernzone Oberdorf; Anhebung Firsthöhe von 13 m auf 14 m als Richtwert.<br />

- Gebäude mit Substanzschutz, § 24 Abs. 1 BNO; präzisiert, welche baulichen Massnahmen<br />

möglich sind.<br />

- Naturobjekte, § 23 Abs. 2 BNO; ergänzt, dass bei Bäumen ein Ersatz und bei Hecken eine<br />

Neuanpflanzung möglich ist, wenn dies gartengeschichtlich begründbar ist.<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 23


7. Fazit und Zusammenfassung<br />

Durch die <strong>Gesamtrevision</strong> Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland erhält die Gemeinde<br />

ein Instrument, womit sie zielgerichtet "Einfluss" auf die qualitative und quantitative<br />

räumliche Entwicklung nehmen kann. Insgesamt wird mit der <strong>Gesamtrevision</strong> der Nutzungsplanung<br />

Siedlung und Kulturland das Hauptanliegen eines sorgfältigen Umganges<br />

mit dem attraktiven Lebensraum umgesetzt.<br />

Mit dem seit dem 1. Januar 2010 angepassten kantonalen Recht (BauG, ABauV) wurden<br />

verschiedene Anforderungen an die Nutzungsplanung präzisiert. Diese sind, soweit für<br />

die Gemeinde <strong>Seengen</strong> relevant, in der vorliegenden Planung wie folgt berücksichtigt<br />

bzw. die entsprechenden planerischen Massnahmen können zusammenfassend folgendermassen<br />

begründet werden.<br />

Regionale Abstimmung (§ 13 Abs. 1 BauG)<br />

Die Nutzungsplanung <strong>Seengen</strong> wurde am 9. September 2009 dem Vorstand des Regionalplanungsverbandes<br />

Lenzbug - Seetal vorgestellt. Im dazu gehörigen Protokoll wurde<br />

die Planung aus regionaler Sicht als in Ordnung abgehandelt. Gestützt auf den kantonalen<br />

Vorprüfungsbericht vom 8. Juni 2011 bedarf die nachträgliche Einzonung Steinis sowie<br />

drei mittelgrossen Verkaufsnutzungsstandorte noch einer regionalen Beurteilung.<br />

Abstimmung Siedlung und Verkehr<br />

(§ 13 Abs. 2 bis BauG, § 15 Abs. 3 BauG, § 1 Abs. 2 ABauV)<br />

Der Bereich Verkehr wurde in einem separaten Planungsablauf behandelt, wobei wichtige<br />

Fragen wie die Aufnahmefähigkeit des Verkehrs im Zentrum oder der Langsamverkehrswege<br />

aufeinander abgestimmt wurden.<br />

Das heutige Strassennetz vermag den entstehenden Verkehr aus den beabsichtigten<br />

Neueinzonungen aufzunehmen.<br />

Zur Stärkung der Zentrumsfunktion sind drei Standorte für mittelgrosse Verkaufsnutzungen<br />

im Zentrum vorgesehen. Sie liegen im Kontext zu den Zielvorstellungen der Gemeinde<br />

vom 17. Oktober 2007. Pro Standort gilt eine maximale Nettoladenfläche von<br />

insgesamt 3‘000 m 2 . Das grosszügig festgesetzte Flächenmass soll die Option für zusätzliche<br />

Verkaufsflächen mit unterschiedlichen Kundenfrequenzen und Flächenintensitäten<br />

offen halten. Auf keinen Fall darf durch neue raumplanerische Hürden bzw. nicht<br />

nachvollziehbare Flächenbegrenzungen die Zentrumsentwicklung erschwert werden. In<br />

gestalterischer Hinsicht gewährleisten die betreffenden Kern- und Zonen gut eingepasste<br />

Lösungen.<br />

Förderung innere Siedlungsentwicklung und Siedlungsqualität<br />

(§ 13 Abs. 2bis BauG, § 1 Abs. 2 ABauV)<br />

Auf Grund der attraktiven Lage findet vor allem in den zentrumsnahen Wohnzonen von<br />

alleine eine innere Verdichtung statt. Diese musste im Hinblick auf eine massvolle innere<br />

Siedlungsentwicklung vielmehr in geordnete Bahnen gelenkt werden. In bestehenden<br />

älteren Einfamilienhausquartieren lässt sich eine innere Siedlungsentwicklung mit raumplanerischen<br />

Massnahmen kaum lenken. Sie ist im übrigen wegen der sehr oft empfindlichen<br />

Lage im Landschaftsbild auch nicht erwünscht.<br />

Auf Grund des hohen Nutzungsdruckes wirken sich verschiedene Bestimmungen in den<br />

Wohnquartieren hinsichtlich einer landschaftlich und ortsbaulich vertretbaren Einpassung<br />

oft ungünstig aus. Im Weiteren führen optisch auffällige Hangüberbauungen mit ihren<br />

Dachformen und erheblichen Terrainveränderungen teilweise zu einem unruhigen Erscheinungsbild.<br />

Die BNO sieht deshalb diverse planerische Massnahmen vor:<br />

- Anrechnung der Dach-, Attika- und Untergeschosse in die Ausnützungsziffer<br />

- Präzisierung der Dachgestaltung an ortsbaulich empfindlichen Lagen und am Siedlungsrand<br />

- klarere Vorgaben <strong>zur</strong> Aussenraumgestaltung im gesamten Siedlungsgebiet (Terraingestaltung,<br />

Einfriedigungen, Stützmauern, Bepflanzung).<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 24


Im Abschnitt 5.3, Seite 12, ist die Thematik „Natur im Siedlungsraum“ speziell behandelt.<br />

Entsprechende detaillierte Bestimmungen <strong>zur</strong> Aussenraumgestaltung wurden im neuen<br />

konkretisierten § 46 BNO aufgenommen.<br />

Bauzonengrösse, Einzonungen.<br />

(§ 15 RPG, § 1 Abs. 1 ABauV)<br />

Die noch vorhandenen Bauzonenreserven sind im Abschnitt 4.2, Seiten 6 bis 7, ausführlich<br />

und auf dem aktuellen Stand dargelegt. Inklusive der vorgesehenen Neueinzonungen<br />

(vgl. Abschnitt 5.4) verfügt die Gemeinde über 24 ha unüberbauter Wohn- und Mischzonen.<br />

Auf Grund der hohen Standortattraktivität und der weiterhin sehr intensiven<br />

Bautätigkeit besteht eine genügende Nachfrage für die ausgewiesenen Bauzonenreserven.<br />

Infolge einer Eingabe des Gewerbevereins hat sich die Gemeinde entschieden, eine<br />

Kleingewerbezone auszuscheiden, um dem örtlichen Gewerbe entsprechende Entwicklungsperspektiven<br />

zu geben.<br />

Die ausführlichen Erläuterungen <strong>zur</strong> Bauzonengrössen finden sich im Abschnitt 5.4, Seiten<br />

12 und 13.<br />

Die Erwägungen und das Fazit der Gemeinde <strong>zur</strong> Kleingewerbezone Steinis sind in der<br />

separaten tabellarischen Zusammenstellung mit Datum vom 16. Februar 2011 zusammengefasst.<br />

ARCOPLAN Ennetbaden 25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!