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Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV zur Gesamtrevision - Seengen

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4.2 Statistische Grundlagendaten<br />

Erschliessungsgrad / Bauzonenreserven:<br />

Die Bauzonen der Gemeinde <strong>Seengen</strong> sind weitgehend erschlossen. Für diejenigen Flächen,<br />

die noch nicht baulich erschlossen sind, bestehen bereits rechtskräftige Sondernutzungsplanungen<br />

oder öffentlich-rechtliche Verträge. Mit diesen Instrumenten ist die Erschliessung<br />

der im rechtskräftigen Bauzonenplan mit einer Sondernutzungsplanungspflicht<br />

belegten Flächen gesichert. Einzig an der Egliswilerstrasse im Gebiet Rain ist<br />

noch eine Gestaltungsplanung nötig, um eine zusammengefasste Erschliessung zu<br />

erreichen. Zudem gehen <strong>gemäss</strong> § 10a BNO die Kosten <strong>zur</strong> Erschliessung der geplanten<br />

Gewerbezone im Gebiet Steinis zu Lasten der Grundeigentümer (vgl. Plan unten).<br />

Gebiet Steinis<br />

Gebiet Rain<br />

Situationsplan Bauzonenreserven<br />

Quelle: Stand Erschliessung Ende 2011<br />

Innerhalb der Bauzonen von <strong>Seengen</strong> bestehen folgende Bauzonenreserven (Basis Bauzonenplan<br />

abschliessende Vorprüfung):<br />

- unüberbaute Wohnzonen (W1, W2, W3): 17.37 ha<br />

- unüberbaute Mischzonen (D, K, KO, WG2, WG3): 5.84 ha<br />

- unüberbaute Gewerbe- und Industriezonen 0.92 ha<br />

- unüberbaute Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen 0.74 ha<br />

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