Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV zur Gesamtrevision - Seengen
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4.2 Statistische Grundlagendaten<br />
Erschliessungsgrad / Bauzonenreserven:<br />
Die Bauzonen der Gemeinde <strong>Seengen</strong> sind weitgehend erschlossen. Für diejenigen Flächen,<br />
die noch nicht baulich erschlossen sind, bestehen bereits rechtskräftige Sondernutzungsplanungen<br />
oder öffentlich-rechtliche Verträge. Mit diesen Instrumenten ist die Erschliessung<br />
der im rechtskräftigen Bauzonenplan mit einer Sondernutzungsplanungspflicht<br />
belegten Flächen gesichert. Einzig an der Egliswilerstrasse im Gebiet Rain ist<br />
noch eine Gestaltungsplanung nötig, um eine zusammengefasste Erschliessung zu<br />
erreichen. Zudem gehen <strong>gemäss</strong> § 10a BNO die Kosten <strong>zur</strong> Erschliessung der geplanten<br />
Gewerbezone im Gebiet Steinis zu Lasten der Grundeigentümer (vgl. Plan unten).<br />
Gebiet Steinis<br />
Gebiet Rain<br />
Situationsplan Bauzonenreserven<br />
Quelle: Stand Erschliessung Ende 2011<br />
Innerhalb der Bauzonen von <strong>Seengen</strong> bestehen folgende Bauzonenreserven (Basis Bauzonenplan<br />
abschliessende Vorprüfung):<br />
- unüberbaute Wohnzonen (W1, W2, W3): 17.37 ha<br />
- unüberbaute Mischzonen (D, K, KO, WG2, WG3): 5.84 ha<br />
- unüberbaute Gewerbe- und Industriezonen 0.92 ha<br />
- unüberbaute Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen 0.74 ha<br />
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