Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV zur Gesamtrevision - Seengen
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§§ Thema Erläuterungen<br />
45 Dachgestaltung - insbesondere an landschaftlich exponierten Lagen sorgfältige Dachgestaltung<br />
gefordert<br />
- neue Bestimmung <strong>zur</strong> zweckmässigen Integration von Dachaufbauten<br />
und Dachflächenfenstern<br />
- Begrünung der Flachdächer und Pultdächer bis 10° Neigung und<br />
10m 2 Fläche<br />
46 Aussenraumgestaltung<br />
- wesentlich klarere Anforderungen <strong>zur</strong> Terraingestaltung aufgenommen<br />
- konkrete Massvorgaben für Stützmauern und Aufschüttungen<br />
- Inhalt des ein<strong>zur</strong>eichenden Umgebungsplanes deutlich präzisiert<br />
- standortheimische Bepflanzung entlang der Siedlungsränder, ansonsten<br />
mehrheitlich solche Bepflanzung verlangt<br />
50 Sexsalons und dgl. - neue Bestimmungen aufgenommen, um übermässige Immissionen<br />
zu vermeiden<br />
54 Aufhebung bisherigen<br />
Rechts<br />
- alle bisher rechtskräftigen Pläne und Bestimmungen aufgehoben<br />
6. Ergebnisse der Planung<br />
6.1 Kantonale Vorprüfung<br />
Das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, hat<br />
am 28. September 2009 <strong>zur</strong> Nutzungsplanung vorläufig Stellung genommen. Zur Bereinigung<br />
und Klärung offener Frage fand am 17. Dezember 2009 eine Besprechung zwischen<br />
Vertretern der Gemeinde und des Kantons statt. Die wichtigsten Ergebnisse der<br />
kantonalen Vorprüfung präsentieren sich zusammengefasst wie folgt:<br />
Bauzonenplan / Kulturlandplan / BNO<br />
- Präzisierungen<br />
. Vermassungen im Bereich des Bauzonenperimeters vorgenommen, um nachvollziehbare Zonengrenzen<br />
zu erhalten.<br />
. Verkaufsnutzungen in Kern- / Dorfzonen (§ 7 BNO), Wohn- / Gewerbezone WG2 (§ 9 BNO)<br />
sowie in Gewerbezone G (§ 10 BNO) entsprechend der raumplanerischen Ziele festgelegt<br />
- Sondernutzungsplanungspflicht: Aufhebung SNP-Pflicht erfolgte, da Erschliessungspläne oder<br />
öffentl.-rechtliche Verträge vorhanden sind und / oder die Erschliessung realisiert wurde. Einzig<br />
im Gebiet Breiti für Teilfläche eine Erschliessungsplanpflicht belassen.<br />
- Lärm: Für Einzonungsfläche Weingartenstrasse ergänzen, dass Anforderungen des Lärmschutzes<br />
erfüllt sind; ruhige Lage mit einem Abstand von rund 300 m <strong>zur</strong> Egliswilerstrasse; Einhaltung<br />
Planungswerte <strong>gemäss</strong> Lärmschutzverordnung.<br />
- Waldausscheidung im Kulturland: Gemäss Hinweisen der Abteilung Wald vorgenommen.<br />
- Deponie Fadhag: Kantonaler Hinweis; „Hier befand sich bisher eine Deponie (Grüngut?), Kulturlandplan<br />
bezeichnet keine Deponiefläche mehr. Aufzeigen, was mit dieser Deponie geschieht<br />
und geeigneter Zone zuweisen.“ War im bisherigen Kulturlandplan dem „übrigen Gebiet“ zugeteilt.<br />
Eine solche Zone gibt es nach heutiger Praxis nicht mehr. Gründeponie wurde Ende 2009<br />
geschlossen. Sie wird entsprechend der Landwirtschaftszone zugewiesen mit überlagerter<br />
Landschaftsschutzzone.<br />
- Eichenwaldreservat Schlattwald im Kulturlandplan bezeichnet.<br />
- Verdichtung und Siedlungserneuerung: § 4 Abs. 3 BNO ergänzt, dass der Gemeinde bei Bedarf<br />
entsprechende Konzepte erstellt.<br />
- WG2:<br />
. Bestehende Landwirtschaft als zonenkonform aufgenommen (§ 9 Abs. 1 BNO).<br />
. Ergänzt, dass neben reiner Wohnnutzung auch bis 25% Gewerbeanteil die Grundmasse und<br />
Einpassungsbestimmungen der W2 gelten (§ 9 Abs. 3 BNO).<br />
- Spezialzone Brestenberg: Wohnnutzungen präzisiert, indem sie für die Bereiche westlich und<br />
östlich der Brestenbergstrasse unterschiedliche geregelt werden (§ 12 Abs. 1 BNO).<br />
- Spezialzone Eichberg: Anstelle „Gärtnereibetrieb“ die Begriffe Landwirtschaft und bodenunabhängige<br />
Pflanzenproduktion“ verwendet (§ 13 Abs. 1 BNO).<br />
- Spezialzone Musterplatz: Bauliche Möglichkeiten auf Kleinbauten begrenzt (§ 14 Abs. 2 BNO).<br />
- Naturschutzzonen: Ausdrücklich erwähnt, dass Massnahmen <strong>zur</strong> Erhaltung und Förderung der<br />
Naturwerte und <strong>zur</strong> Optimierung des Schutzzieles bewilligt werden können (§ 17 Abs. 3 BNO).<br />
ARCOPLAN Ennetbaden 22