Nr. 5 - Notarkammer
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Treffen mit den Vorsitzenden der Anwaltvereine<br />
Abschließend wurden noch Fragen<br />
des Ausbildungswesens, der Berufshaftpflichtversicherung,<br />
der Fortbildungsnachweise<br />
nach § 15 FAO diskutiert<br />
sowie die praktischen Aus-<br />
Am 3. September 2002 fand in Münster<br />
das traditionelle Treffen der Präsidien<br />
und Geschäftsführungen der<br />
Steuerberaterkammer Westfalen-<br />
Lippe und der Rechtsanwaltskammer<br />
Hamm statt.<br />
Auf der umfangreichen Tagesordnung<br />
standen u. a. ein Erfahrungsaustausch<br />
zur Übernahme des Zulassungsgeschäfts,<br />
die Harmonisierung<br />
der Berufsrechte, das Rechtsberatungsgesetz<br />
und die Angabe der<br />
Steuernummer auf Gebührenrechnungen.<br />
Ebenso wie die Rechtsanwaltskammern<br />
haben nunmehr auch die Steuerberaterkammern<br />
das Zulassungsgeschäft<br />
(dort: „Bestellungs- und Anerkennungsverfahren“)<br />
übernommen.<br />
Die Kammer Hamm konnte hier aus<br />
mehrjähriger Erfahrung nützliche<br />
Hinweise für das Verfahren geben. Im<br />
Jahre 2001 sind von der Steuerberaterkammer<br />
Westfalen-Lippe bereits 185<br />
Bestellungen vorgenommen worden –<br />
mit steigender Tendenz.<br />
10<br />
KammerReport Hamm 5/2002<br />
Rechtsanwaltskammer<br />
wirkungen der Änderung der unterhaltsrechtlichenKindergeldanrechnung<br />
nach § 1612 b Abs. 5 BGB.<br />
Das Treffen schloss mit einem<br />
gemeinsamen Abendessen. Es bestand<br />
Einigkeit, dass der Gedankenaus-<br />
Die Harmonisierung der Berufsrechte<br />
geht auf eine gemeinsame<br />
Initiative mehrerer Kammern zurück.<br />
Es wurde ein Arbeitskreis gegründet,<br />
dem Vertreter der BRAK, der Bundessteuerberaterkammer,<br />
der Wirtschaftsprüferkammer<br />
und der Patentanwaltskammer<br />
angehören. Die Überlegungen<br />
gehen dahin, die Berufsrechte<br />
der einzelnen Berufsgruppen in<br />
einem für alle verbindlichen „Allgemeinen<br />
Teil“ zusammenzuführen und<br />
die auf den einzelnen Berufsstand<br />
zugeschnittenen Regelungen einem<br />
für den jeweiligen Berufsstand geltenden<br />
„Besonderen Teil“ zu überlassen.<br />
Lebhaft diskutiert wurde das Rechtsberatungsgesetz.<br />
Hier ging es insbesondere<br />
um die Grenzen der Rechtsberatungsbefugnis<br />
und eine mögliche<br />
Öffnung zugunsten der Angehörigen<br />
anderer, hier insbesondere der steuerberatenden<br />
und wirtschaftsprüfenden<br />
Berufe. In diesem Zusammenhang<br />
wurde auch die geschäftsmäßige<br />
Testamentsvollstreckung durch einen<br />
Steuerberater erörtert. Nach der<br />
Rechtsprechung des OLG Hamm<br />
liegt hierin ein Verstoß gegen das<br />
tausch zwischen den Anwaltvereinen<br />
einerseits und dem Vorstand der<br />
Rechtsanwaltskammer andererseits<br />
nützlich und zweckmäßig ist und deshalb<br />
auch in Zukunft fortgesetzt werden<br />
sollte.<br />
Meinungsaustausch mit den Vertretern<br />
Meinungsaustausch mit den Vertretern<br />
der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe<br />
der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe<br />
Rechtsberatungsgesetz. Seitens der<br />
Vertreter der RAK Hamm wurde die<br />
Ansicht vertreten, dem Bedürfnis des<br />
rechtsuchenden Publikums nach einer<br />
„Rundumberatung“ könne durch<br />
interdisziplinäre Zusammenschlüsse<br />
am besten entsprochen werden.<br />
Unzulässig wäre es allerdings, Steuerberater<br />
über die Anstellung eines<br />
Rechtsanwalts umfassend rechtsberatende<br />
Leistungen erbringen zu lassen.<br />
Ein angestellter Rechtsanwalt erweitere<br />
die Rechtsberatungsbefugnis<br />
eines Steuerberaters nicht.<br />
Zur Angabe der Steuernummer auf<br />
Gebührenrechnungen wurde der<br />
teilweise streitige Meinungsstand diskutiert.<br />
Dies nur auszugsweise. Einhellig<br />
bestand die Auffassung, dass das<br />
intensiv und in harmonischer Atmosphäre<br />
geführte Gespräch auch in<br />
Zukunft fortgesetzt werden soll.