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Nr. 5 - Notarkammer

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Treffen mit den Vorsitzenden der Anwaltvereine<br />

Abschließend wurden noch Fragen<br />

des Ausbildungswesens, der Berufshaftpflichtversicherung,<br />

der Fortbildungsnachweise<br />

nach § 15 FAO diskutiert<br />

sowie die praktischen Aus-<br />

Am 3. September 2002 fand in Münster<br />

das traditionelle Treffen der Präsidien<br />

und Geschäftsführungen der<br />

Steuerberaterkammer Westfalen-<br />

Lippe und der Rechtsanwaltskammer<br />

Hamm statt.<br />

Auf der umfangreichen Tagesordnung<br />

standen u. a. ein Erfahrungsaustausch<br />

zur Übernahme des Zulassungsgeschäfts,<br />

die Harmonisierung<br />

der Berufsrechte, das Rechtsberatungsgesetz<br />

und die Angabe der<br />

Steuernummer auf Gebührenrechnungen.<br />

Ebenso wie die Rechtsanwaltskammern<br />

haben nunmehr auch die Steuerberaterkammern<br />

das Zulassungsgeschäft<br />

(dort: „Bestellungs- und Anerkennungsverfahren“)<br />

übernommen.<br />

Die Kammer Hamm konnte hier aus<br />

mehrjähriger Erfahrung nützliche<br />

Hinweise für das Verfahren geben. Im<br />

Jahre 2001 sind von der Steuerberaterkammer<br />

Westfalen-Lippe bereits 185<br />

Bestellungen vorgenommen worden –<br />

mit steigender Tendenz.<br />

10<br />

KammerReport Hamm 5/2002<br />

Rechtsanwaltskammer<br />

wirkungen der Änderung der unterhaltsrechtlichenKindergeldanrechnung<br />

nach § 1612 b Abs. 5 BGB.<br />

Das Treffen schloss mit einem<br />

gemeinsamen Abendessen. Es bestand<br />

Einigkeit, dass der Gedankenaus-<br />

Die Harmonisierung der Berufsrechte<br />

geht auf eine gemeinsame<br />

Initiative mehrerer Kammern zurück.<br />

Es wurde ein Arbeitskreis gegründet,<br />

dem Vertreter der BRAK, der Bundessteuerberaterkammer,<br />

der Wirtschaftsprüferkammer<br />

und der Patentanwaltskammer<br />

angehören. Die Überlegungen<br />

gehen dahin, die Berufsrechte<br />

der einzelnen Berufsgruppen in<br />

einem für alle verbindlichen „Allgemeinen<br />

Teil“ zusammenzuführen und<br />

die auf den einzelnen Berufsstand<br />

zugeschnittenen Regelungen einem<br />

für den jeweiligen Berufsstand geltenden<br />

„Besonderen Teil“ zu überlassen.<br />

Lebhaft diskutiert wurde das Rechtsberatungsgesetz.<br />

Hier ging es insbesondere<br />

um die Grenzen der Rechtsberatungsbefugnis<br />

und eine mögliche<br />

Öffnung zugunsten der Angehörigen<br />

anderer, hier insbesondere der steuerberatenden<br />

und wirtschaftsprüfenden<br />

Berufe. In diesem Zusammenhang<br />

wurde auch die geschäftsmäßige<br />

Testamentsvollstreckung durch einen<br />

Steuerberater erörtert. Nach der<br />

Rechtsprechung des OLG Hamm<br />

liegt hierin ein Verstoß gegen das<br />

tausch zwischen den Anwaltvereinen<br />

einerseits und dem Vorstand der<br />

Rechtsanwaltskammer andererseits<br />

nützlich und zweckmäßig ist und deshalb<br />

auch in Zukunft fortgesetzt werden<br />

sollte.<br />

Meinungsaustausch mit den Vertretern<br />

Meinungsaustausch mit den Vertretern<br />

der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe<br />

der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe<br />

Rechtsberatungsgesetz. Seitens der<br />

Vertreter der RAK Hamm wurde die<br />

Ansicht vertreten, dem Bedürfnis des<br />

rechtsuchenden Publikums nach einer<br />

„Rundumberatung“ könne durch<br />

interdisziplinäre Zusammenschlüsse<br />

am besten entsprochen werden.<br />

Unzulässig wäre es allerdings, Steuerberater<br />

über die Anstellung eines<br />

Rechtsanwalts umfassend rechtsberatende<br />

Leistungen erbringen zu lassen.<br />

Ein angestellter Rechtsanwalt erweitere<br />

die Rechtsberatungsbefugnis<br />

eines Steuerberaters nicht.<br />

Zur Angabe der Steuernummer auf<br />

Gebührenrechnungen wurde der<br />

teilweise streitige Meinungsstand diskutiert.<br />

Dies nur auszugsweise. Einhellig<br />

bestand die Auffassung, dass das<br />

intensiv und in harmonischer Atmosphäre<br />

geführte Gespräch auch in<br />

Zukunft fortgesetzt werden soll.

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