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68 aus der jvl<br />

ZfL 2/2009<br />

Werner Esser ein weiser Ratgeber zur Seite, der als Vorsitzender<br />

des Wissenschaftlichen Rates auf unsere Überlegungen<br />

großen Einfluss hatte und uns Beiträge von<br />

bleibendem Wert hinterlassen hat. Eine Fülle von Veröffentlichungen<br />

zu unserer Thematik, die unser Denken<br />

stark geprägt haben, hat uns unser Ehrenvorsitzender<br />

Herbert Tröndle geschenkt. Die letzte von ihm betreute<br />

Kommentierung der Abtreibungsparagrafen in der<br />

1999 erschienenen 49. Auflage des Kommentars zum<br />

Strafgesetzbuch „Tröndle/Fischer“ ist die mit Abstand<br />

ausführlichste, sorgfältigste und kritischste, die es gibt,<br />

ein Klassiker in der juristischen Literatur. Neben den<br />

drei genannten Persönlichkeiten gilt unser Dank heute<br />

den Gründungsvätern und den vielen Referenten und<br />

Autoren, die bei unseren Tagungen referiert und in unseren<br />

Organen publiziert haben.<br />

Bei allen unseren Bemühungen waren wir uns stets bewusst,<br />

dass sie der Ergänzung durch Lebensrechtsorganisationen<br />

mit anderer Schwerpunktsetzung bedürfen.<br />

Mit ihnen gemeinsam bleibt uns noch viel zu tun. Unabhängig<br />

von politischen Mehrheitsverhältnissen gilt<br />

es hinzusehen, wo andere wegschauen, das kritisch zu<br />

kommentieren, was andere lieber schönreden sowie<br />

unser Wissen und unsere Erfahrung weiterzugeben an<br />

eine junge Generation, in der das Interesse am Schutz<br />

des menschlichen Lebens spürbar im Wachsen ist. Damit<br />

tragen wir dazu bei, den Boden für bessere Zeiten<br />

zu bereiten.<br />

Joachim Kardinal Meisner, Köln<br />

Grußwort anlässlich des 25-jährigen<br />

Bestehens der Juristen-Vereinigung<br />

Lebensrecht e. V. am 8. Mai 2009<br />

Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer des<br />

Symposions der Juristen-Vereinigung Lebensrecht!<br />

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“: Diese fundamentale<br />

Feststellung des Grundgesetzes bedeutet lediglich,<br />

dass die Menschenwürde nicht angetastet werden<br />

darf, – keineswegs, dass sie nicht angetastet werden kann.<br />

Millionenfach wird sie im Alltag angetastet, verletzt, mit<br />

Füßen getreten. Und die verwundbarsten Menschen sind<br />

immer diejenigen, die sich noch nicht oder nicht mehr<br />

selbst verteidigen können. An ihnen wird besonders<br />

deutlich, wie wahr der Volksmund sagt: „Recht haben<br />

und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.“<br />

In diesem Sinne ist es interessant, kurz eine substantielle<br />

Äußerung zur rechtlichen Dimension des Lebensschutzes<br />

zu betrachten, die sich in dem jüngsten Schreiben<br />

der Kongregation für die Glaubenslehre findet, der<br />

Instruktion DIGNITAS PERSONAE über einige Fragen<br />

der Bioethik vom 8. September 2008. Diese beruft sich<br />

zunächst auf „das grundlegende ethische Kriterium …,<br />

das in der Instruktion Donum vitae [von 1988] vorgelegt<br />

wird“ (n. 4). Es lautet:<br />

Die Frucht der menschlichen Zeugung erfordert ab dem ersten<br />

Augenblick ihrer Existenz, also von der Bildung der Zygote an,<br />

jene unbedingte Achtung, die man dem Menschen in seiner<br />

leiblichen und geistigen Ganzheit sittlich schuldet. Der Mensch<br />

muss von seiner Empfängnis an als Person geachtet und behandelt<br />

werden, und infolgedessen muss man ihm von diesem<br />

Augenblick an die Rechte der Person zuerkennen und darunter<br />

vor allem das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Menschen<br />

auf Leben (n. 4).<br />

Dann folgen zwei Sätze, deren Tiefgang und Tragweite vielen<br />

Zeitgenossen auf Anhieb gar nicht bewusst werden:<br />

Diese Feststellung ethischer Natur, die von der Vernunft als<br />

wahr und dem natürlichen Sittengesetz entsprechend erkannt<br />

werden kann, sollte zum Fundament jeder rechtlichen Ordnung<br />

gehören. Sie setzt eine Wahrheit ontologischer Natur voraus (n.<br />

5).<br />

Zum einen heißt dies: Ethik und Recht können und<br />

dürfen nicht beziehungslos nebeneinander existieren.<br />

Ich erinnere mich noch gut daran, wie eine prominente<br />

Frauenrechtlerin mir während eines öffentlichen Streitgespräches<br />

einmal nahelegte, meine Haltung zur Abtreibung<br />

an der in Deutschland geltenden rechtlichen<br />

Regelung auszurichten! Ursache und Wirkung werden<br />

hier vertauscht: Die rechtliche Ausgestaltung hat sich<br />

an der sachlichen und ethischen Beurteilung eines<br />

Sachverhaltes zu orientieren – nicht umgekehrt. Das<br />

gilt auch in einem säkularen Staat, denn religiöse Neutralität<br />

ist etwas ganz anderes als Indifferenz gegenüber<br />

fundamentalen menschlichen Werten.<br />

Zum anderen arbeitet die Instruktion hier noch einmal<br />

deutlich heraus, dass Würde und Unantastbarkeit des<br />

Menschen Funktionen seines objektiven ontologischen<br />

Status darstellen. Sie leiten sich nicht von Parlamentsbeschlüssen<br />

oder Volksabstimmungen her, sondern entspringen<br />

dem menschlichen Wesen und somit letztlich<br />

dem Willen des Schöpfers. Wo ein Staat dies ignoriert,<br />

da müssen – so demokratisch er ansonsten sein mag<br />

– seine eigenen Bürger entschiedenen Widerstand leisten.<br />

Mit vollem Recht weist die Glaubenskongregation<br />

darauf hin, dass es hier nicht um eine spezifisch katholische<br />

Glaubenswahrheit geht, sondern um eine universal<br />

gültige ethische Einsicht, die von der Vernunft als<br />

wahr und dem natürlichen Sittengesetz entsprechend<br />

erkannt werden kann.<br />

Ich bin froh zu wissen, dass die Aufgabe, das menschliche<br />

Lebensrecht zu schützen, seit nunmehr schon 25<br />

Jahren in den Händen von Menschen ruht, die in juristischen<br />

Fragen nicht nur engagiert, sondern zugleich<br />

auch hochkompetent sind. Ein Vierteljahrhundert lang<br />

setzt sich die Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V. vor<br />

allem für diejenigen Menschen ein, die keine eigene<br />

Stimme habe. Man muss wohl kein zynischer Skeptiker<br />

sein, sondern einfach nur Realist, um zu prophezeien,

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