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72 dokumentation<br />
ZfL 2/2009<br />
sche Zwecke gemäß §§ 15 bis 18 SchKG durch das Statistische<br />
Bundesamt erhobenen Daten für andere als rein<br />
statistische Zwecke genutzt werden könnten, also etwa<br />
für Strafverfolgungszwecke oder für Verwaltungsmaßnahmen.<br />
Die strenge Zweckbindung der für die Statistik<br />
erhobenen Daten ist ein hergebrachter Grundsatz der<br />
amtlichen Statistik, dessen strikte Beachtung vor allem<br />
durch das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts<br />
von 1983 nochmals besonders hervorgehoben<br />
wurde. Alle Rechtsgrundlagen der Bundesstatistik und<br />
insbesondere das Bundesstatistikgesetz berücksichtigen<br />
diesen Zweckbindungsgrundsatz.<br />
Auch die nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz erhobenen<br />
Daten werden nur für statistische Zwecke und<br />
nur im streng abgeschotteten Bereich der amtlichen<br />
Statistik verarbeitet. Dabei werden gemäß § 12 BStatG<br />
die eine Identifizierung ermöglichenden Merkmale<br />
(Hilfsmerkmale) zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht.<br />
Bereits vorher werden sie von den Erhebungsmerkmalen<br />
getrennt und gesondert aufbewahrt. Damit<br />
ist sichergestellt, dass die erhobenen Daten nur für statistische<br />
Zwecke verwendet und nur in anonymisierter<br />
Form veröffentlicht werden. Auch angesichts der in<br />
letzter Zeit bekannt gewordenen Datenskandale besteht<br />
für den Bereich der amtlichen Statistik kein Anlass zur<br />
Besorgnis. Mir ist, auch aus weiter zurückliegender Zeit,<br />
kein einziger Fall der Verletzung des Statistikgeheimnisses<br />
bekannt geworden.“<br />
Der Gesetzgeber hat eine Beobachtungspflicht für die<br />
Wirkung seiner Gesetze, die ggf. eine Nachbesserungspflicht<br />
auslöst. Dies hat das Bundesverfassungsgericht<br />
unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Ein Recht<br />
auf Nichtwissen hinsichtlich des unter seiner gesetzgeberischen<br />
Verantwortung stattfindenden Geschehens<br />
kann und darf der Gesetzgeber für sich gerade nicht<br />
beanspruchen.<br />
Daher werde ich der heute zur Abstimmung gestellten<br />
Verbesserung der Bundesstatistik für Schwangerschaftsabbrüche<br />
zustimmen.<br />
Hubert Hüppe MdB<br />
Interview mit Dr. Roger Kusch, Der Spiegel<br />
9/2009 (21.02.2009), S. 67, zur Entscheidung<br />
des VG Hamburg v. 6.2.2009<br />
– die wesentlichen Aussagen:<br />
„Das Hamburger Verwaltungsgericht hat mir verboten,<br />
Sterbehilfe zu leisten. Ich finde diese Entscheidung zwar<br />
falsch, denn mein Tun war weder ‚sozial unwertig’ noch<br />
eine ‚Gefahr für die öffentliche Sicherheit’, wie die<br />
Richter schreiben. Ich habe nur Menschen geholfen,<br />
die mich darum gebeten haben, ich habe niemanden<br />
bedrängt oder belästigt. Ich werde den Beschluss aber<br />
respektieren, wie sich das in einem Rechtsstaat gehört.<br />
Ich werde also keine Suizidbegleitung mehr anbieten,<br />
so schmerzlich das für die Menschen auch ist, die ihre<br />
letzte Hoffnung auf mich gesetzt hatten.<br />
Mir ist in diesen Tagen klar geworden, dass unser<br />
Arzneimittelgesetz für würdige Suizidbegleitung in<br />
Deutschland eine unüberwindliche Hürde darstellt<br />
– unabhängig davon, wie der verwaltungsgerichtliche<br />
Streit weitergegangen wäre. Wer kein Arzt ist, kommt<br />
nur mit Tricks und Heimlichkeiten an die Medikamente<br />
heran. Das ist für Sterbewillige eine Zumutung. Die<br />
Hamburger Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren<br />
gegen mich eröffnet, mehrere Sterbewillige sind von<br />
der Polizei aufgesucht worden – derartigen obrigkeitsstaatlichen<br />
Druck will ich künftig den Sterbewilligen<br />
und auch mir ersparen.<br />
Von den fünf Menschen, deren Suizid ich begleitet<br />
habe, wurden Videos ins Internet gestellt. Diese Videos<br />
wurden im Einvernehmen mit den sterbewilligen Menschen<br />
aufzeichnet. Gemeinsam haben wir diesen Weg<br />
gewählt, um die deutsche Öffentlichkeit zu informieren.<br />
Dieser Weg ist zwar vielfach kritisiert worden, aber<br />
erfolgreich war er: Denn über das Thema Sterbehilfe ist<br />
im letzten halben Jahr in einer Intensität diskutiert worden,<br />
wie es ohne die Videofilme und die Pressekonferenz<br />
im Sommer 2008 nicht geschehen wäre. Das allein<br />
werte ich schon als Erfolg.<br />
In letzter Zeit wurden immer wieder zwei Vorwürfe erhoben:<br />
Zum einen angebliche Geltungssucht. Dazu kann ich<br />
nur sagen: Wer an einer Talkshow teilnimmt, kann nie<br />
den Beweis antreten, in Wahrheit sei er ein ganz bescheidener<br />
Mensch, der nur über die Sache sprechen will.<br />
Zum anderen Geschäftemacherei mit dem Tod. Dieser<br />
Vorwurf ist ganz absurd, weil das Honorar mein Einkommen<br />
nicht erhöht hat; dafür waren der Aufwand<br />
und die Auslagen viel zu hoch. Mir ging es nicht um<br />
persönlichen Profit, sondern um eine dauerhafte Struktur<br />
nach Schweizer Vorbild. Mit einem Dumpingmodell<br />
hätte ich die Seriosität meines Anliegens von vornherein<br />
in Verruf gebracht.<br />
Menschen, die sich bei mir melden, weil sie aus dem<br />
Leben scheiden wollen, kann ich künftig nur noch an<br />
Schweizer Organisationen verweisen.<br />
Das Ende meines Hilfsangebots ist kein Scheitern, sondern<br />
eine Zäsur: In Deutschland sind jetzt die Ärzte gefordert.<br />
Meine Suizidbegleitungen waren und bleiben<br />
ein Appell an die Ärzte, dass sie sich ihrer Verantwortung<br />
bei sterbewilligen Patienten stellen und nicht hinter einer<br />
unmenschlichen Standesrichtlinie verschanzen, die<br />
ärztliche Suizidbegleitung in Deutschland verbietet.“<br />
Quelle: Homepage „Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V.“,<br />
http://www.kuschsterbehilfe.de/rg/files/Medien/%20<br />
Dokumente/2009-02-21%20SPIEGEL%20Auszug.pdf