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72 dokumentation<br />

ZfL 2/2009<br />

sche Zwecke gemäß §§ 15 bis 18 SchKG durch das Statistische<br />

Bundesamt erhobenen Daten für andere als rein<br />

statistische Zwecke genutzt werden könnten, also etwa<br />

für Strafverfolgungszwecke oder für Verwaltungsmaßnahmen.<br />

Die strenge Zweckbindung der für die Statistik<br />

erhobenen Daten ist ein hergebrachter Grundsatz der<br />

amtlichen Statistik, dessen strikte Beachtung vor allem<br />

durch das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts<br />

von 1983 nochmals besonders hervorgehoben<br />

wurde. Alle Rechtsgrundlagen der Bundesstatistik und<br />

insbesondere das Bundesstatistikgesetz berücksichtigen<br />

diesen Zweckbindungsgrundsatz.<br />

Auch die nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz erhobenen<br />

Daten werden nur für statistische Zwecke und<br />

nur im streng abgeschotteten Bereich der amtlichen<br />

Statistik verarbeitet. Dabei werden gemäß § 12 BStatG<br />

die eine Identifizierung ermöglichenden Merkmale<br />

(Hilfsmerkmale) zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht.<br />

Bereits vorher werden sie von den Erhebungsmerkmalen<br />

getrennt und gesondert aufbewahrt. Damit<br />

ist sichergestellt, dass die erhobenen Daten nur für statistische<br />

Zwecke verwendet und nur in anonymisierter<br />

Form veröffentlicht werden. Auch angesichts der in<br />

letzter Zeit bekannt gewordenen Datenskandale besteht<br />

für den Bereich der amtlichen Statistik kein Anlass zur<br />

Besorgnis. Mir ist, auch aus weiter zurückliegender Zeit,<br />

kein einziger Fall der Verletzung des Statistikgeheimnisses<br />

bekannt geworden.“<br />

Der Gesetzgeber hat eine Beobachtungspflicht für die<br />

Wirkung seiner Gesetze, die ggf. eine Nachbesserungspflicht<br />

auslöst. Dies hat das Bundesverfassungsgericht<br />

unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Ein Recht<br />

auf Nichtwissen hinsichtlich des unter seiner gesetzgeberischen<br />

Verantwortung stattfindenden Geschehens<br />

kann und darf der Gesetzgeber für sich gerade nicht<br />

beanspruchen.<br />

Daher werde ich der heute zur Abstimmung gestellten<br />

Verbesserung der Bundesstatistik für Schwangerschaftsabbrüche<br />

zustimmen.<br />

Hubert Hüppe MdB<br />

Interview mit Dr. Roger Kusch, Der Spiegel<br />

9/2009 (21.02.2009), S. 67, zur Entscheidung<br />

des VG Hamburg v. 6.2.2009<br />

– die wesentlichen Aussagen:<br />

„Das Hamburger Verwaltungsgericht hat mir verboten,<br />

Sterbehilfe zu leisten. Ich finde diese Entscheidung zwar<br />

falsch, denn mein Tun war weder ‚sozial unwertig’ noch<br />

eine ‚Gefahr für die öffentliche Sicherheit’, wie die<br />

Richter schreiben. Ich habe nur Menschen geholfen,<br />

die mich darum gebeten haben, ich habe niemanden<br />

bedrängt oder belästigt. Ich werde den Beschluss aber<br />

respektieren, wie sich das in einem Rechtsstaat gehört.<br />

Ich werde also keine Suizidbegleitung mehr anbieten,<br />

so schmerzlich das für die Menschen auch ist, die ihre<br />

letzte Hoffnung auf mich gesetzt hatten.<br />

Mir ist in diesen Tagen klar geworden, dass unser<br />

Arzneimittelgesetz für würdige Suizidbegleitung in<br />

Deutschland eine unüberwindliche Hürde darstellt<br />

– unabhängig davon, wie der verwaltungsgerichtliche<br />

Streit weitergegangen wäre. Wer kein Arzt ist, kommt<br />

nur mit Tricks und Heimlichkeiten an die Medikamente<br />

heran. Das ist für Sterbewillige eine Zumutung. Die<br />

Hamburger Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren<br />

gegen mich eröffnet, mehrere Sterbewillige sind von<br />

der Polizei aufgesucht worden – derartigen obrigkeitsstaatlichen<br />

Druck will ich künftig den Sterbewilligen<br />

und auch mir ersparen.<br />

Von den fünf Menschen, deren Suizid ich begleitet<br />

habe, wurden Videos ins Internet gestellt. Diese Videos<br />

wurden im Einvernehmen mit den sterbewilligen Menschen<br />

aufzeichnet. Gemeinsam haben wir diesen Weg<br />

gewählt, um die deutsche Öffentlichkeit zu informieren.<br />

Dieser Weg ist zwar vielfach kritisiert worden, aber<br />

erfolgreich war er: Denn über das Thema Sterbehilfe ist<br />

im letzten halben Jahr in einer Intensität diskutiert worden,<br />

wie es ohne die Videofilme und die Pressekonferenz<br />

im Sommer 2008 nicht geschehen wäre. Das allein<br />

werte ich schon als Erfolg.<br />

In letzter Zeit wurden immer wieder zwei Vorwürfe erhoben:<br />

Zum einen angebliche Geltungssucht. Dazu kann ich<br />

nur sagen: Wer an einer Talkshow teilnimmt, kann nie<br />

den Beweis antreten, in Wahrheit sei er ein ganz bescheidener<br />

Mensch, der nur über die Sache sprechen will.<br />

Zum anderen Geschäftemacherei mit dem Tod. Dieser<br />

Vorwurf ist ganz absurd, weil das Honorar mein Einkommen<br />

nicht erhöht hat; dafür waren der Aufwand<br />

und die Auslagen viel zu hoch. Mir ging es nicht um<br />

persönlichen Profit, sondern um eine dauerhafte Struktur<br />

nach Schweizer Vorbild. Mit einem Dumpingmodell<br />

hätte ich die Seriosität meines Anliegens von vornherein<br />

in Verruf gebracht.<br />

Menschen, die sich bei mir melden, weil sie aus dem<br />

Leben scheiden wollen, kann ich künftig nur noch an<br />

Schweizer Organisationen verweisen.<br />

Das Ende meines Hilfsangebots ist kein Scheitern, sondern<br />

eine Zäsur: In Deutschland sind jetzt die Ärzte gefordert.<br />

Meine Suizidbegleitungen waren und bleiben<br />

ein Appell an die Ärzte, dass sie sich ihrer Verantwortung<br />

bei sterbewilligen Patienten stellen und nicht hinter einer<br />

unmenschlichen Standesrichtlinie verschanzen, die<br />

ärztliche Suizidbegleitung in Deutschland verbietet.“<br />

Quelle: Homepage „Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V.“,<br />

http://www.kuschsterbehilfe.de/rg/files/Medien/%20<br />

Dokumente/2009-02-21%20SPIEGEL%20Auszug.pdf

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