inhalt impressum
inhalt impressum
inhalt impressum
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
IV ZfL 2/2009<br />
trends<br />
bekommen oder nicht perfekte Embryonen<br />
auszusortieren“, so Liese.<br />
Der mittelfränkische Europaabgeordnete<br />
Martin Kastler nannte die<br />
Entscheidung eine „moralische Katastrophe“.<br />
„Von Ausmerzen und Selektieren<br />
haben in der Politik zuletzt<br />
vor 70 Jahren die Nationalsozialisten<br />
in Deutschland gesprochen. Es ist erschreckend,<br />
dass solche Ideen heute<br />
in Europa scheinbar nicht nur politik-,<br />
sondern sogar mehrheitsfähig<br />
geworden sind.“<br />
Bundestag verabschiedet<br />
Gendiagnostikgesetz<br />
Nach jahrelangen Debatten hat der<br />
Deutsche Bundestag mit den Stimmen<br />
von CDU/CSU und SPD erstmals<br />
ein Gendiagnostikgesetz verabschiedet.<br />
Bündnis 90/Die Grünen votierten<br />
gegen das Gesetz, FDP und Die<br />
Linke enthielten sich der Stimme. Das<br />
Gesetz soll den Missbrauch sensibler<br />
Daten verhindern. Es sieht vor, dass<br />
Gentest nur mit Zustimmung der<br />
Betroffenen vorgenommen werden<br />
dürfen. Arbeitgebern und Versicherungen<br />
ist es grundsätzlich verboten,<br />
die Durchführung von Gentest von<br />
Mitarbeitern oder Kunden zu verlangen.<br />
Allerdings sieht das Gesetz<br />
Ausnahmen vor. So sind zum Beispiel<br />
Test auf Farbenblindheit für Piloten,<br />
Fernfahrer und Elektrotechniker weiterhin<br />
zulässig.<br />
Versicherungsunternehmen dürfen<br />
beim Abschluss eines Versicherungsvertrages<br />
grundsätzlich weder die<br />
Durchführung einer genetischen Untersuchung<br />
noch Auskünfte über bereits<br />
erfolgte Gentests verlangen. Zur<br />
Vermeidung von Missbrauch müssen<br />
Kunden jedoch die Ergebnisse bereits<br />
vorgenommener genetischer<br />
Untersuchungen vorgelegen, wenn<br />
eine Versicherung mit einer hohen<br />
Versicherungssumme (ab 300.000<br />
Euro) abgeschlossen werden soll. Ge-<br />
netische Untersuchungen bei nicht<br />
einwilligungsfähigen Personen müssen<br />
grundsätzlichen einen gesundheitlichen<br />
Nutzen für die untersuchte<br />
Person besitzen. Unter strengen<br />
Voraussetzungen können sie jedoch<br />
durchgeführt werden, wenn sie einen<br />
Nutzen für Familienangehörigen<br />
besitzen.<br />
Medizinische Gentests dürfen nur<br />
noch von Ärzten durchgeführt werden<br />
(Arztvorbehalt). Bei einer genetischen<br />
Untersuchung, die der Abklärung<br />
bereits bestehender Erkrankungen<br />
dient, soll der untersuchten<br />
Person eine Beratung angeboten<br />
werden. Verpflichtend ist eine Beratung<br />
bei Untersuchungen, die eine<br />
Vorhersage über die Gesundheit der<br />
betroffenen Person selbst oder eines<br />
ungeborenen Kindes erlauben.<br />
Vorgeburtliche genetische Untersuchungen<br />
werden auf medizinische<br />
Zwecke beschränkt. Test, die allein der<br />
Geschlechtsbestimmung dienen, sind<br />
ebenso verboten, wie Untersuchungen<br />
auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter<br />
ausbrechen können.<br />
Genetische Untersuchungen zur Feststellung<br />
der Abstammung sind nur<br />
dann zulässig, wenn die Personen,<br />
von denen eine genetische Probe untersucht<br />
werden soll, in die Untersuchung<br />
eingewilligt haben. Sogenannte<br />
heimliche Vaterschaftstest werden<br />
als Ordnungswidrigkeit geahndet<br />
und können mit einem Bußgeld von<br />
bis zu 5.000 Euro bestraft werden.<br />
Eine interdisziplinär zusammengesetzte,<br />
unabhängige Gendiagnostik-Kommission<br />
soll Richtlinien zum<br />
allgemein anerkannten Stand der<br />
medizinischen Wissenschaft und<br />
Technik, insbesondere zur Beurteilung<br />
genetischer Eigenschaften, zur<br />
Qualifikation von Personen zur genetischen<br />
Beratung, zu den Inhalten<br />
der Aufklärung und der genetischen<br />
Beratung, zur Durchführung von genetischen<br />
Analysen sowie an genetische<br />
Reihenuntersuchungen erstellen.<br />
Der Kommission werden neben<br />
fachlichen Sachverständigen auch<br />
Vertreter von Patienten-, Verbraucher-<br />
und Behindertenverbänden angehören.<br />
Von der Leyen will<br />
IVF subventionieren<br />
Bundesfamilienministerin Ursula von<br />
der Leyen (CDU) will künstliche Befruchtungen<br />
staatlich subventionieren.<br />
Dem Deutschlandfunk sagte von<br />
der Leyen, die in derzeit Deutschland<br />
geltende Regelung sei zu „restriktiv“.<br />
Deshalb sei sie „entschlossen, in der<br />
nächsten Legislatur hier einen deutlichen<br />
Gesetzesvorschlag zu machen“.<br />
Als „kluges Modell“ lobte die Familienministerin<br />
die kürzlich in Sachsen<br />
in Kraft getretene Regelung. Seit Anfang<br />
März fördert der Freistaat dort<br />
künstliche Befruchtungen mit Steuermitteln.<br />
Gesetzlich versicherten,<br />
Paaren erstattet das CDU-geführte<br />
Bundesland bis zu jeweils 900 Euro<br />
der als „Eigenanteil“ zu zahlenden<br />
Kosten für den zweiten und dritten<br />
Versuch. Sofern ein vierter Versuch<br />
durchgeführt wird, zahlt der Freistaat<br />
auch das Doppelte. Bis zu 3.600<br />
Euro, können verheiratete Paare, die<br />
mittels künstlicher Befruchtung zum<br />
Kind kommen wollen, dort an Subventionen<br />
erhalten. Voraussetzung<br />
ist, dass „die Maßnahmen der assistierten<br />
Befruchtung in einer im Freistaat<br />
Sachsen befindlichen Einrichtung<br />
durchgeführt werden“ und die<br />
verheirateten Paare „seit mindestens<br />
einem Jahr“ ihren „Hauptwohnsitz<br />
im Freistaat Sachsen“ haben. Auch<br />
dürfen die Frauen nicht älter als 40<br />
Jahre und die Männer nicht älter 50<br />
Jahre alt sein.<br />
Reproduktionsmediziner beklagen<br />
seit Jahren, dass die Zahl künstlicher<br />
Befruchtungen in Deutschland um<br />
rund 50 Prozent zurückgegangen sei.<br />
Der Grund: Seit dem 2004 in Kraft<br />
getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz<br />
dürfen die gesetzlichen<br />
Krankenkassen nur noch drei statt<br />
vier Versuche einer künstlichen Befruchtung<br />
fördern. Zudem müssen<br />
derzeit gesetzlich versicherte Paare,<br />
die sich einer sogenannten Kinderwunschbehandlung<br />
unterziehen,<br />
die Hälfte aller anfallenden Kosten<br />
selbst tragen.