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70 aus der jvl<br />

ZfL 2/2009<br />

Kinder“ sei „eine Barbarei, die nichts von ihrer Scheußlichkeit<br />

verlöre, wenn sie sich künftig weniger häufig<br />

wiederholte“.<br />

Sowohl Büchner als auch die Vorsitzende der Stiftung<br />

„Ja zum Leben“, Johanna Gräfin von Westfalen, und die<br />

Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben<br />

Mechthild Löhr, bedauerten in Grußadressen, dass die<br />

Lebensrechtsbewegung in Deutschland bislang keine<br />

echten Durchbrüche erzielen konnte. Grund zur Trauer<br />

war das jedoch nur für die Lebensrechtler selbst. Joachim<br />

Kardinal Meisner erinnerte in seinem Grußwort<br />

Zur Abstimmung des Deutschen Bundestages über Änderungen<br />

des Schwangerschaftskonfliktgesetzes mit<br />

dem Ziel, Spätabtreibungen einzudämmen, hat der CDU-<br />

Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe eine persönliche<br />

Erklärung abgegeben, die wir nachfolgend im Wortlaut<br />

dokumentieren.<br />

Berlin, den 13.05.2009<br />

Erklärung zur Abstimmung gemäß<br />

§ 31 GO<br />

Ich stimme heute für den gruppenübergreifenden Gesetzentwurf<br />

von Johannes Singhammer, Renate Schmidt<br />

u.a., obwohl ich ein Verbot von Spätabtreibungen befürworte.<br />

Dennoch ist der Gesetzentwurf ein Schritt in<br />

die richtige Richtung.<br />

Die Möglichkeit, ungeborene Kinder – vor allem Kinder<br />

mit Behinderungen – bis kurz vor der Geburt rechtmäßig<br />

und zu Lasten der Versichertengemeinschaft zu<br />

töten, obwohl keine gegenwärtige Gefahr für das Leben<br />

oder die Gesundheit der Schwangeren vorliegt, ist nicht<br />

hinnehmbar.<br />

So wird es weiter möglich sein, Kinder im achten Monat<br />

im Mutterleib im Krankenhaus zu töten, während im selben<br />

Haus ein „Frühchen“ mit allen Möglichkeiten der<br />

Medizin gerettet wird. Entscheidend für die Legalität<br />

dieses Handelns ist nur der Aufenthaltsort des Kindes<br />

– das Kind muss noch im Mutterleib getötet werden.<br />

Mir ist ein Fall aus Berlin bekannt, wo bei einer Zwillingsschwangerschaft<br />

im achten Monat nur wenige Minuten<br />

vor der Geburt durch Kaiserschnitt einer der Zwillinge,<br />

bei dem ein pränataldiagnostischer Befund vorlag, durch<br />

eine gezielte Kaliumchlorid-Injektion ins Herz getötet<br />

wurde. Diesen Fall schilderte der durchführende Professor<br />

auf dem Berliner Perinatalmedizin-Kongress.<br />

In der Zeitschrift des Menschenrechtszentrums der<br />

Universität Potsdam wurde 2002 folgender Fall geschil-<br />

dokumentation<br />

daran, das „Recht haben“ und „Recht bekommen“ zweierlei<br />

Dinge seien und Realisten klar sein müsse, dass die<br />

Erfüllung der Aufgabe, der sich die JVL widme, „erst am<br />

„Jüngsten Tag“ erledigt sei. Insofern habe die Vereinigung,<br />

„eine große Zukunft vor sich“, scherzte Meisner.<br />

Auch Isensee machte den Lebensrechtlern Mut. „Sie<br />

kämpfen für das Beste im Grundgesetz.“ Auch wenn die<br />

Lage angesichts von Abtreibung, Stammzellforschung<br />

und Euthanasie ernst sei, sei sie nicht hoffnungslos. „Es<br />

gibt“, zitierte Isensee Thomas Mann, auch „die rettende<br />

Ehrfurcht des Menschen vor sich selbst.“<br />

dert: „Unlängst hatte das Landgericht Görlitz den Fall<br />

einer ‚misslungenen‘ Spätabtreibung zu entscheiden.<br />

Hier hatte der Chefarzt der Zittauer Frauenklinik in<br />

der 29. Schwangerschaftswoche eine Abtreibung nach<br />

§ 218 a Abs. 2 StGB versucht. Weil das Kind außerhalb<br />

des Mutterleibs noch zu leben schien, hielt der Arzt ihm<br />

Mund und Nase zu, um es zu ersticken. Im Prozess ließ<br />

sich nicht mehr klären, ob das Kind hieran tatsächlich<br />

erstickte oder zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. Deshalb<br />

wurde der Arzt auch nur wegen versuchter Abtreibung<br />

in Tateinheit mit versuchtem Totschlag verurteilt;<br />

das Strafmaß wurde auf zwei Jahre Strafhaft auf Bewährung<br />

festgesetzt.“<br />

Um sicherzustellen, dass Kinder nicht mehr, wie in der<br />

Vergangenheit Tim K., der als „Oldenburger Baby“ bekannt<br />

wurde, ihre eigene Abtreibung überleben, werden<br />

heute die meisten Kinder bei späten Abtreibungen<br />

bereits im Mutterleib getötet, indem man ihnen Kaliumchlorid<br />

direkt ins Herz injiziert. Eine weitere Methode<br />

besteht darin, das Desinfektionsmittel Ethacridinsäure<br />

(„Rivanol“) in das Fruchtwasser zu spritzen.<br />

So berichteten deutsche Mediziner aus führenden Zentren<br />

in Bonn, Hamburg und Lübeck in einer 2006 erschienenen<br />

Veröffentlichung, in ihren Zentren werde<br />

Ethacridinsäure allen Patientinnen zur Abtreibung im<br />

zweiten Trimester angeboten, obwohl es dafür offiziell<br />

nicht zugelassen sei. Die Abtreibung dauere im Mittel<br />

40,5 Stunden. Bei Schwangerschaften über 22 Wochen<br />

werde grundsätzlich zusätzlich ein Fetozid durch Injektion<br />

von Kaliumchlorid in die Nabelschnurvene durchgeführt.<br />

In der Anhörung vom 16.03.2009 mussten wir erleben,<br />

wie der als Sachverständiger geladene Vorsitzende eines<br />

Frauenärzteverbandes Menschen mit Down-Syndrom<br />

wiederholt mit der diskriminierenden Vokabel „mongoloid“<br />

belegte, obwohl die Weltgesundheitsorganisation<br />

(vgl. Wikipedia) bereits 1965 diesen und ähnliche Begriffe<br />

aus ihrem Vokabular entfernt hatte.

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