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70 aus der jvl<br />
ZfL 2/2009<br />
Kinder“ sei „eine Barbarei, die nichts von ihrer Scheußlichkeit<br />
verlöre, wenn sie sich künftig weniger häufig<br />
wiederholte“.<br />
Sowohl Büchner als auch die Vorsitzende der Stiftung<br />
„Ja zum Leben“, Johanna Gräfin von Westfalen, und die<br />
Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben<br />
Mechthild Löhr, bedauerten in Grußadressen, dass die<br />
Lebensrechtsbewegung in Deutschland bislang keine<br />
echten Durchbrüche erzielen konnte. Grund zur Trauer<br />
war das jedoch nur für die Lebensrechtler selbst. Joachim<br />
Kardinal Meisner erinnerte in seinem Grußwort<br />
Zur Abstimmung des Deutschen Bundestages über Änderungen<br />
des Schwangerschaftskonfliktgesetzes mit<br />
dem Ziel, Spätabtreibungen einzudämmen, hat der CDU-<br />
Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe eine persönliche<br />
Erklärung abgegeben, die wir nachfolgend im Wortlaut<br />
dokumentieren.<br />
Berlin, den 13.05.2009<br />
Erklärung zur Abstimmung gemäß<br />
§ 31 GO<br />
Ich stimme heute für den gruppenübergreifenden Gesetzentwurf<br />
von Johannes Singhammer, Renate Schmidt<br />
u.a., obwohl ich ein Verbot von Spätabtreibungen befürworte.<br />
Dennoch ist der Gesetzentwurf ein Schritt in<br />
die richtige Richtung.<br />
Die Möglichkeit, ungeborene Kinder – vor allem Kinder<br />
mit Behinderungen – bis kurz vor der Geburt rechtmäßig<br />
und zu Lasten der Versichertengemeinschaft zu<br />
töten, obwohl keine gegenwärtige Gefahr für das Leben<br />
oder die Gesundheit der Schwangeren vorliegt, ist nicht<br />
hinnehmbar.<br />
So wird es weiter möglich sein, Kinder im achten Monat<br />
im Mutterleib im Krankenhaus zu töten, während im selben<br />
Haus ein „Frühchen“ mit allen Möglichkeiten der<br />
Medizin gerettet wird. Entscheidend für die Legalität<br />
dieses Handelns ist nur der Aufenthaltsort des Kindes<br />
– das Kind muss noch im Mutterleib getötet werden.<br />
Mir ist ein Fall aus Berlin bekannt, wo bei einer Zwillingsschwangerschaft<br />
im achten Monat nur wenige Minuten<br />
vor der Geburt durch Kaiserschnitt einer der Zwillinge,<br />
bei dem ein pränataldiagnostischer Befund vorlag, durch<br />
eine gezielte Kaliumchlorid-Injektion ins Herz getötet<br />
wurde. Diesen Fall schilderte der durchführende Professor<br />
auf dem Berliner Perinatalmedizin-Kongress.<br />
In der Zeitschrift des Menschenrechtszentrums der<br />
Universität Potsdam wurde 2002 folgender Fall geschil-<br />
dokumentation<br />
daran, das „Recht haben“ und „Recht bekommen“ zweierlei<br />
Dinge seien und Realisten klar sein müsse, dass die<br />
Erfüllung der Aufgabe, der sich die JVL widme, „erst am<br />
„Jüngsten Tag“ erledigt sei. Insofern habe die Vereinigung,<br />
„eine große Zukunft vor sich“, scherzte Meisner.<br />
Auch Isensee machte den Lebensrechtlern Mut. „Sie<br />
kämpfen für das Beste im Grundgesetz.“ Auch wenn die<br />
Lage angesichts von Abtreibung, Stammzellforschung<br />
und Euthanasie ernst sei, sei sie nicht hoffnungslos. „Es<br />
gibt“, zitierte Isensee Thomas Mann, auch „die rettende<br />
Ehrfurcht des Menschen vor sich selbst.“<br />
dert: „Unlängst hatte das Landgericht Görlitz den Fall<br />
einer ‚misslungenen‘ Spätabtreibung zu entscheiden.<br />
Hier hatte der Chefarzt der Zittauer Frauenklinik in<br />
der 29. Schwangerschaftswoche eine Abtreibung nach<br />
§ 218 a Abs. 2 StGB versucht. Weil das Kind außerhalb<br />
des Mutterleibs noch zu leben schien, hielt der Arzt ihm<br />
Mund und Nase zu, um es zu ersticken. Im Prozess ließ<br />
sich nicht mehr klären, ob das Kind hieran tatsächlich<br />
erstickte oder zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. Deshalb<br />
wurde der Arzt auch nur wegen versuchter Abtreibung<br />
in Tateinheit mit versuchtem Totschlag verurteilt;<br />
das Strafmaß wurde auf zwei Jahre Strafhaft auf Bewährung<br />
festgesetzt.“<br />
Um sicherzustellen, dass Kinder nicht mehr, wie in der<br />
Vergangenheit Tim K., der als „Oldenburger Baby“ bekannt<br />
wurde, ihre eigene Abtreibung überleben, werden<br />
heute die meisten Kinder bei späten Abtreibungen<br />
bereits im Mutterleib getötet, indem man ihnen Kaliumchlorid<br />
direkt ins Herz injiziert. Eine weitere Methode<br />
besteht darin, das Desinfektionsmittel Ethacridinsäure<br />
(„Rivanol“) in das Fruchtwasser zu spritzen.<br />
So berichteten deutsche Mediziner aus führenden Zentren<br />
in Bonn, Hamburg und Lübeck in einer 2006 erschienenen<br />
Veröffentlichung, in ihren Zentren werde<br />
Ethacridinsäure allen Patientinnen zur Abtreibung im<br />
zweiten Trimester angeboten, obwohl es dafür offiziell<br />
nicht zugelassen sei. Die Abtreibung dauere im Mittel<br />
40,5 Stunden. Bei Schwangerschaften über 22 Wochen<br />
werde grundsätzlich zusätzlich ein Fetozid durch Injektion<br />
von Kaliumchlorid in die Nabelschnurvene durchgeführt.<br />
In der Anhörung vom 16.03.2009 mussten wir erleben,<br />
wie der als Sachverständiger geladene Vorsitzende eines<br />
Frauenärzteverbandes Menschen mit Down-Syndrom<br />
wiederholt mit der diskriminierenden Vokabel „mongoloid“<br />
belegte, obwohl die Weltgesundheitsorganisation<br />
(vgl. Wikipedia) bereits 1965 diesen und ähnliche Begriffe<br />
aus ihrem Vokabular entfernt hatte.