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Fachartikel<br />
Festschrift FUST: Bei einem Trakt von 100 m² können erst nach einem<br />
Beobachtungszeitraum von mindestens fünf Jahren verwertbare Aussagen<br />
über die Verbisssituation gemacht werden.<br />
erhebt das Verbissprozent, stellt aufgrund<br />
dieser Momentaufnahme eine Waldverwüstung<br />
gemäß § 16 FG fest, belegt mit einer<br />
einzigen Traktaufnahme die gesamte Waldfläche<br />
eines Jagdreviers mit Bann und fordert<br />
eine Abschusserhöhung um 50 %! Der<br />
prozentuale Verbiss einer Momentaufnahme<br />
hat jedoch keinerlei Aussagekraft über<br />
das tatsächliche Verjüngungspotenzial und<br />
ein einziger Trakt hat schon gar nicht eine<br />
Aussagekraft über den Verjüngungszustand<br />
auf 550 ha Wald, der kann nämlich auf 98 %<br />
der Fläche so vorbildlich sein, dass man<br />
mit einem Staatspreis für naturnahe Waldbewirtschaftung<br />
ausgezeichnet wird. 90 %<br />
Verbiss kann auf den ersten Blick eine Horrorzahl<br />
sein und hat sich konkret bei dem<br />
gerade beschriebenen Jagdrevier ergeben:<br />
Am 50 m² Trakt in einer Naturverjüngung<br />
waren von 118 Pflanzen 106 Pflanzen verbissen.<br />
Die 118 Pflanzen des Traktes bedeuten<br />
jedoch auf einen Hektar hochgerechnet<br />
23.600 Bäume! Da harrt noch ein aufwendiger<br />
pflegerischer Weg bis die ertragsmäßig<br />
optimale Stammzahl von 400 Bäumen<br />
pro ha erreicht ist. Derselbe Pflegeaufwand<br />
gilt für die 12 unverbissenen Pflanzen, die<br />
pro ha hochgerechnet 2.400 Bäume ergeben.<br />
Nicht das Verbissprozent, sondern die<br />
Anzahl der unverbissenen Pflanzen über<br />
einen längeren Beobachtungszeitraum erhoben,<br />
ist für die Zukunft des Waldes entscheidend,<br />
aber das wird in den Gutachten<br />
verschwiegen. Rechnerisch genügen bei<br />
einem Trakt von 100 m² vier unverbissene<br />
Pflanzen, um einen Endbestand von 400<br />
Bäumen pro ha sicherzustellen. Bei den<br />
vom Forstdienst verwendeten Trakten von<br />
50 m² reichen zwei! Ist eine der zwei unverbissenen<br />
Pflanzen eine Tanne, ergibt sich im<br />
Endbestand ein 50 %iger Tannenanteil und<br />
das wünscht sich kein Waldbesitzer, wenn er<br />
an den Holzerlös denkt. In der Spruchpraxis<br />
des Verwaltungsgerichtshofes wird immer<br />
wieder die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme<br />
einer strengen Überprüfung unterzogen.<br />
Es ist zu bezweifeln, dass eine einzige<br />
Momentaufnahme eines Traktes von 50<br />
m² ausreicht, um die Verjüngungssituation<br />
und das Verjüngungspotenzial auf 550 ha<br />
Wald schlüssig und damit nachvollziehbar<br />
darstellen zu können. Es sei noch auf einen<br />
wesentlichen Umstand bei den Traktverfahren<br />
hingewiesen: Beim Forschungsprojekt<br />
FUST wurde eine Traktgröße von 100<br />
m² (50x2 m) als kleinste Größe für eine<br />
objektive Erfassung der Verbisssituation ermittelt,<br />
der Forstdienst hat die Traktgröße<br />
ohne weitere belegbare Studien auf 50 m²<br />
reduziert. Es gilt jedoch, dass je kleiner man<br />
die Erhebungsfläche wählt, zwar die Aufnahmekosten<br />
vermindert werden, jedoch<br />
allein wegen der Kleinheit der Fläche einer<br />
subjektiven Darstellung eines gewünschten<br />
Ergebnisses Tür und Tor geöffnet wird. Eine<br />
Zielvorstellung über die Baumartenzusammensetzung<br />
im Altholz ist bei 50 m² realistisch<br />
nicht darstellbar, weil eine Pflanze auf<br />
einen Hektar hochgerechnet 200 Bäume ergibt,<br />
was einen 50 % Anteil bedeutet.<br />
Auch die Bundesversuchsanstalt untersucht<br />
beim Österreichischen Wildeinflussmonitoring<br />
auf einer Probefläche von 100<br />
m² die Beeinträchtigung der Verjüngung<br />
durch das Wild. Bei der Analyse des Wildeinflusses<br />
stehen nicht die durch Wildeinfluss<br />
beeinträchtigten Pflanzen, sondern die<br />
unbeeinträchtigten Pflanzen als Spiegelbild<br />
des tatsächlichen Verjüngungspotenzials<br />
im Mittelpunkt der Betrachtung. Nicht das<br />
Verbissprozent, sondern die Anzahl der unverbissenen<br />
Pflanzen über einen längeren<br />
Beobachtungszeitraum erhoben, ist für<br />
die Zukunft des Waldes entscheidend, das<br />
tatsächliche Verbissprozent bleibt berücksichtigt.<br />
Man konstatiert nie einen Schaden,<br />
sondern publiziert mit Abschluss der<br />
zweiten Erhebungsperiode nach 2-3 Jahren<br />
Trend-Ergebnisse bezüglich des Schalenwildeinflusses<br />
mit dem ausdrücklichen Hinweis,<br />
dass diese Trend-Ergebnisse für eine<br />
Wildschadensbeurteilung ungeeignet sind.<br />
Hausaufgaben<br />
Der hohe Zeitaufwand, den der Forstdienst<br />
in die Wildfrage investiert, erweckt<br />
den Eindruck, dass die Forstwirtschaft ihre<br />
Hausaufgaben längst erledigt hat. Bezirksförster<br />
und Waldaufseher beschweren sich<br />
jedoch längst ganz offen, und nicht mehr<br />
mit vorgehaltener Hand, dass sich jede<br />
Dienstbesprechung nur noch mit der Wildfrage<br />
beschäftigt. Die nachfolgenden Außenaufnahmen<br />
sind äußerst zeitaufwendig<br />
und es ist frustrierend, wenn Waldbesitzer<br />
einen festgestellten Wildschaden nicht einfordern<br />
oder gar, wie es unlängst im Unterland<br />
passiert ist, einen Preisnachlass von<br />
60 % anbieten. Die Frage der Hausaufgaben<br />
ist leicht zu beantworten, man braucht sich<br />
nur einen Waldwirtschaftsplan, der in der<br />
8 Foto: FUST, Messner<br />
Jagd in Tirol 04/2010