Agenda 21 - Lexikon der Nachhaltigkeit
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Bericht <strong>der</strong> Landesregierung zur <strong>Agenda</strong> <strong>21</strong> NRW<br />
AGENDA <strong>21</strong> NRW – DER PROZESS<br />
POLITISCHE GRUNDLAGEN<br />
Für die Legislaturperiode 2000 bis 2005 ist im Koalitionsvertrag vom Juni 2000<br />
vereinbart worden, die <strong>Agenda</strong> <strong>21</strong> NRW gemeinsam mit Kooperationspartnerinnen<br />
und –partnern aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Gewerkschaften, Umwelt- und<br />
Verbraucherschutzorganisationen, Kirchen und an<strong>der</strong>en gesellschaftlichen Organisationen<br />
zu entwickeln und umzusetzen und bis zum Jahr 2003 Vorschläge zur politischen<br />
und administrativen Umsetzung vorzulegen.<br />
Ministerpräsident Wolfgang Clement hat in seiner Regierungserklärung vom 30.<br />
August 2000 die Bedeutung <strong>der</strong> nachhaltigen Entwicklung und des <strong>Agenda</strong>-<br />
Prozesses unterstrichen und festgestellt, dass in NRW Mo<strong>der</strong>nisierung und Strukturwandel<br />
mit dem Schutz <strong>der</strong> natürlichen Lebensgrundlagen und dem Schutz <strong>der</strong><br />
Menschen vor Umweltgefahren verbunden werden müssen. Ministerpräsident Peer<br />
Steinbrück hat dieses Prinzip in seiner ersten Regierungserklärung vom 20.11.2002<br />
bekräftigt und betont, dass <strong>Nachhaltigkeit</strong> für die Landesregierung konkrete Anleitung<br />
zum politischen Handeln sei.<br />
Mit Beschluss vom 27. September 2000 hat <strong>der</strong> Landtag – anknüpfend an einen<br />
Beschluss vom November 1998 - die Absicht <strong>der</strong> Landesregierung begrüßt, den <strong>Agenda</strong>-Prozess<br />
auf Landesebene einzuleiten. Er for<strong>der</strong>te die Landesregierung auf, in<br />
einem Diskussionsprozess mit den Partnerinnen und Partnern <strong>der</strong> <strong>Agenda</strong> <strong>21</strong> NRW<br />
gemeinsame Handlungsziele und überprüfbare Qualitätsziele für eine nachhaltige<br />
Entwicklung Nordrhein-Westfalens zu erarbeiten und konkrete Schritte und erfor<strong>der</strong>liche<br />
Instrumente zur Umsetzung zu vereinbaren.<br />
Durch Kabinettbeschlüsse vom 31. Oktober 2000 und 13. März 2001 wurden die<br />
inhaltlichen und strukturellen Rahmenbedingungen für den Prozess <strong>der</strong> <strong>Agenda</strong> <strong>21</strong><br />
NRW festgelegt und die Organisationsstrukturen und Themenschwerpunkte definiert.<br />
In den Jahren 2001 bis 2004 wurden Leitlinien, Ziele und konkrete Projekte erarbeitet<br />
bzw. auf den Weg gebracht. Die Fe<strong>der</strong>führung des <strong>Agenda</strong>-Prozesses wurde<br />
dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
NRW übertragen.<br />
Bereits 1999 schlossen sich rund 30 Vertreterinnen und Vertreter von gesellschaftlichen<br />
Verbänden, Institutionen, Kammern, Interessensorganisationen und Kirchen in<br />
NRW zusammen, um den <strong>Agenda</strong> <strong>21</strong> Prozess auf Landesebene mit anzustoßen. Im<br />
April 2000 überreichten sie Umweltministerin Höhn und Stadtentwicklungsministerin<br />
Brusis einen Vorschlag zur Ausgestaltung <strong>der</strong> <strong>Agenda</strong> <strong>21</strong> NRW.<br />
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