Gemeindezeitung_2009.. - Spital am Semmering
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Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Spital</strong> <strong>am</strong> <strong>Semmering</strong> 21<br />
Die Seniorenurlaubsaktion des Landes und der<br />
Sozialhilfeverbände fand wie in den Vorjahren auch<br />
heuer in ausgewählten Gasthöfen der Steiermark<br />
statt.<br />
9 Bewohner unseres Gemeindegebietes konnten von<br />
1. – 10. September 2009 an der beliebten Aktion teilnehmen.<br />
Bürgermeister Reinhard Reisinger besuchte die Ur -<br />
lauber in der Pension Gruber in Markt Hartmannsdorf.<br />
Seniorenurlaubsaktion 2009<br />
Seniorenweihnachtsfeier<br />
Die diesjährige Seniorenweihnachtsfeier fand <strong>am</strong> 10. Dezember im Gasthaus „Edlacherhof“ statt. Eingeladen waren alle Ge -<br />
meindebürger, die das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br />
Die Veranstaltung wurde von der Johannes-Brahms-Musikschule, Schulkindern der Volksschule <strong>Spital</strong> <strong>am</strong> <strong>Semmering</strong> sowie<br />
Herrn Sepp Köberl gestaltet.<br />
Allen Mitwirkenden nochmals ein herzliches Dankeschön!<br />
Gemeinde-Heizkostenzuschuss 2009/2010<br />
Der Gemeinderat hat den heurigen Brennstoffzuschuss in<br />
der Höhe von € 170,– pro Haushalt beschlossen.<br />
Alle Ausgleichszulagenempfänger, Mindestrentner, Bauernoder<br />
Gewerberentner sowie Bezieher von sonstigen ge -<br />
ringen Einkommen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Not -<br />
stands hilfe etc.) können, sofern diese Bezüge die unten<br />
angeführten Grenzen nicht übersteigen, den Heizkosten -<br />
zuschuss bei Frau Winter im Gemeinde<strong>am</strong>t, Zimmer 4, beantragen.<br />
• Frist für die Beantragung ist der 30. April 2010.<br />
Bitte die Einkommensnachweise aller haushaltszugehörigen<br />
Personen (letzten Pensionsabschnitt, Lohnzettel, Arbeits -<br />
losen- oder Notstandshilfebezug etc.) und die<br />
Kontonummer (wenn vorhanden) mitbringen!<br />
Einkommensgrenzen<br />
(monatliches Haushaltsnettoeinkommen):<br />
für 1-Personen-Haushalte: € 772,71<br />
für Ehepaare bzw.<br />
Haushaltsgemeinschaften: € 1.158,43