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Diplom- Psychologen - Psychotherapeutenjournal

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Schleswig-<br />

Holstein<br />

Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />

Erwartungsgemäß wurde in der Kammerversammlung<br />

auch der Bericht des Vorstandes<br />

in Teilen ausführlicher und kritisch<br />

diskutiert. Soweit sich dies auf die niedergelassenspezifischen<br />

Arbeitsinhalte des<br />

Vorstandes bezieht, lesen Sie bitte den gesonderten<br />

Beitrag von Dr. Dietmar Ohm auf<br />

diesen Seiten und beachten Sie den aktuellen<br />

Mitgliederbrief. Ausführlicher ergab sich<br />

auch eine Diskussion zum G-BA-Beschluss<br />

zur Umsetzung der neuen 20%-Quote für<br />

KJP und zur Haltung des Vorstandes dazu.<br />

Deshalb auch hierzu ein gesonderter Beitrag<br />

von Detlef Deutschmann.<br />

Die Fortbildungspflicht wurde in mehrfacher<br />

Hinsicht in der Kammerversammlung<br />

thematisiert. So endete mit dem<br />

30.06.2009 der erste Fünfjahreszeitraum,<br />

in dem die KV-zugelassenen KollegInnen<br />

nach § 95 SGB V die Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht<br />

nachweisen müssen. Positiv<br />

festgehalten werden konnte hierzu,<br />

dass fast alle betroffenen KollegInnen termingerecht<br />

ihren Antrag auf Ausstellung<br />

des Fortbildungszertifikates gestellt hatten<br />

und damit auch nahezu alle Zertifikate<br />

rechtzeitig ausgestellt werden konnten.<br />

Ein besonderer Dank ging an dieser Stelle<br />

an die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle<br />

für den geleisteten Einsatz. Zwischenzeitlich<br />

wurden auch die angestellten<br />

Kammermitglieder über die Modalitäten<br />

der neuen Fortbildungsverpflichtung für<br />

PP und KJP in zugelassenen Krankenhäusern<br />

in einem Mitgliederbrief ausführlich<br />

informiert. Nur in wenigen Einzelfällen<br />

ist der Kammer bisher bekannt geworden,<br />

dass die Umsetzung vor Ort Probleme<br />

bereitet. Derzeit befasst sich der<br />

Kammerausschuss für Fort- und Weiterbildung<br />

u. a. mit der Überarbeitung der<br />

Fortbildungsordnung, um möglicherweise<br />

der Kammerversammlung sinnvolle angestelltenspezifische<br />

Änderungsvorschläge<br />

zu unterbreiten.<br />

Wie bereits in der letzten PTJ-Ausgabe berichtet,<br />

läuft derzeit in Schleswig-Holstein<br />

eine Novellierung des Heilberufekammergesetzes.<br />

Diese war zum Zeitpunkt<br />

der Kammerversammlung noch nicht abgeschlossen.<br />

Teilweise kritisch gesehen<br />

wurde die Initiative des Vorstandes, durch<br />

eine gesetzliche Regelung zu erreichen,<br />

dass in zukünftigen Kammervorständen<br />

334<br />

mindestens je ein überwiegend selbstständig<br />

tätiges Mitglied und ein überwiegend<br />

abhängig beschäftigtes Mitglied vertreten<br />

sein müssen. Das Sozialministerium in Kiel<br />

kann sich bislang mit einer Muss-Regelung<br />

nicht einverstanden erklären, wäre jedoch<br />

bereit, einer Soll-Regelung zuzustimmen.<br />

Aus der Kammerversammlung wurden<br />

Zweifel geäußert, ob mit der angestrebten<br />

Regelung das eigentliche Ansinnen des<br />

Vorstandes auch erreicht werden könne.<br />

Der Vorstand hält jedoch an seiner Absicht<br />

fest, hierzu eine Muss-Regelung im Heilberufekammergesetz<br />

zu erreichen.<br />

Auf verschiedenen Ebenen sind mehrere<br />

Landespsychotherapeutenkammern<br />

derzeit mit der Problematik sexueller<br />

Grenzverletzungen in der Therapie befasst.<br />

So war der Umgang mit diesem<br />

Problem ein Themenschwerpunkt einer<br />

Klausurtagung zur Berufsordnung und<br />

zum Beschwerdemanagement der Landespsychotherapeutenkammern<br />

im Juni<br />

in Hamburg. In mehreren Kammern gibt<br />

es entsprechende Beschwerden, bislang<br />

jedoch keine offizielle Beschwerde dieser<br />

Art in Schleswig-Holstein. Gleichwohl<br />

erhielt die Kammer auch in Schleswig-<br />

Holstein gelegentlich Hinweise, dass es<br />

auch hier Grenzverletzungen gebe. Um<br />

Licht ins Dunkel zu bringen, gab es im Mai<br />

ein Treffen der Kammer mit Vertreterinnen<br />

des Frauen-Notrufes, der Unabhängigen<br />

Patientenberatung (UPD) und der Frauenberatungsstelle<br />

donna klara. Einhellig<br />

wurde von allen Organisationen berichtet,<br />

dass ihnen Frauen bekannt sind, die von<br />

sexuellen Grenzverletzungen in der Therapie<br />

erzählen. Zu offiziellen Beschwerden<br />

bei der Kammer komme es aus Sicht<br />

dieser Organisationen v. a. deshalb nicht,<br />

weil eine Verfolgung solcher Vorgänge<br />

durch die Kammer letztlich nur möglich<br />

sei, wenn die Betroffenen bereit sind, aus<br />

der Anonymität heraus zu treten, was offensichtlich<br />

eine zu hohe Hürde darstelle.<br />

Neben der gegenseitigen Aufklärung über<br />

die jeweiligen Arbeitsweisen und Möglichkeiten<br />

wurden bei dem Treffen auch<br />

Überlegungen angestellt, ob die Hürde<br />

für Betroffene, sich an die Kammer zu<br />

wenden, gesenkt werden könne und solle<br />

und wodurch dies ggf. geschehen könnte.<br />

Ideen hierzu wurden auch in der Kammerversammlung<br />

ausführlicher diskutiert und<br />

schließlich die Notwendigkeit gesehen,<br />

sich dieser Thematik in einer der nächsten<br />

Kammerversammlungen noch einmal gesondert<br />

zu widmen.<br />

Auf Anfrage der Landesregierung hat sich<br />

der Kammervorstand zu einer möglichen<br />

Änderung der Landesverordnung nach<br />

dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG)<br />

geäußert. Bislang ist die Erstellung<br />

von Unterbringungsgutachten in der<br />

Psychiatrie erfahrenen ÄrztInnen vorbehalten.<br />

Aufgrund personeller Engpässe<br />

in diesem Bereich wurden Überlegungen<br />

angestellt, den Kreis der Personen,<br />

die Unterbringungsgutachten erstellen<br />

dürfen, auf alle approbierten ÄrztInnen<br />

zu erweitern. Der Kammervorstand hat<br />

sich hierzu skeptisch geäußert. Da es<br />

sich bei einer Unterbringung um einen<br />

erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte<br />

des Betroffenen handelt, hält er Kenntnisse<br />

und Erfahrungen in Psychiatrie für<br />

unverzichtbare Merkmale der Qualifikation<br />

von GutachterInnen. Er verwies in<br />

seiner Stellungnahme gleichzeitig auf die<br />

Qualifikation von PP und KJP hin, die in<br />

Schleswig-Holstein übrigens Sozialpsychiatrische<br />

Dienste leiten dürfen, und auf<br />

das Ausmaß psychiatrischer Inhalte in ihrer<br />

Ausbildung. Kritisch angemerkt wurde<br />

in der Kammerversammlung, ob es tatsächlich<br />

auch KollegInnen gebe, die für<br />

diese Tätigkeit zur Verfügung stünden.<br />

Schließlich informierte Heiko Borchers<br />

die Kammerversammlung über aktuelle<br />

Themen aus dem Fachausschuss Psychotherapie<br />

der KV Schleswig-Holstein.<br />

Ausführlicher wurde auf die jüngste<br />

Honorarreform eingegangen, die für<br />

PsychotherapeutInnen Honorarsteigerungen<br />

gebracht habe, an anderer Stelle<br />

aber zu Honorareinbußen geführt habe.<br />

Die KVSH betrachte die Honorarreform<br />

insgesamt als gescheitert und versuche<br />

mit besonderen Vereinbarungen die<br />

gröbsten Verwerfungen zu begrenzen.<br />

Man gehe davon aus, dass es auch in<br />

2010 bei den beschlossenen Veränderungen<br />

bleibe, da belastbare Daten über<br />

die konkreten Auswirkungen der Honorarreform<br />

erst noch abgewartet werden<br />

müssten. Zwei Trends werden in der<br />

KVSH kritisch gesehen. Einer zunehmend<br />

pauschalierten Vergütung im haus- und<br />

<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/2009

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