Diplom- Psychologen - Psychotherapeutenjournal
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Schleswig-<br />
Holstein<br />
Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />
Erwartungsgemäß wurde in der Kammerversammlung<br />
auch der Bericht des Vorstandes<br />
in Teilen ausführlicher und kritisch<br />
diskutiert. Soweit sich dies auf die niedergelassenspezifischen<br />
Arbeitsinhalte des<br />
Vorstandes bezieht, lesen Sie bitte den gesonderten<br />
Beitrag von Dr. Dietmar Ohm auf<br />
diesen Seiten und beachten Sie den aktuellen<br />
Mitgliederbrief. Ausführlicher ergab sich<br />
auch eine Diskussion zum G-BA-Beschluss<br />
zur Umsetzung der neuen 20%-Quote für<br />
KJP und zur Haltung des Vorstandes dazu.<br />
Deshalb auch hierzu ein gesonderter Beitrag<br />
von Detlef Deutschmann.<br />
Die Fortbildungspflicht wurde in mehrfacher<br />
Hinsicht in der Kammerversammlung<br />
thematisiert. So endete mit dem<br />
30.06.2009 der erste Fünfjahreszeitraum,<br />
in dem die KV-zugelassenen KollegInnen<br />
nach § 95 SGB V die Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht<br />
nachweisen müssen. Positiv<br />
festgehalten werden konnte hierzu,<br />
dass fast alle betroffenen KollegInnen termingerecht<br />
ihren Antrag auf Ausstellung<br />
des Fortbildungszertifikates gestellt hatten<br />
und damit auch nahezu alle Zertifikate<br />
rechtzeitig ausgestellt werden konnten.<br />
Ein besonderer Dank ging an dieser Stelle<br />
an die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle<br />
für den geleisteten Einsatz. Zwischenzeitlich<br />
wurden auch die angestellten<br />
Kammermitglieder über die Modalitäten<br />
der neuen Fortbildungsverpflichtung für<br />
PP und KJP in zugelassenen Krankenhäusern<br />
in einem Mitgliederbrief ausführlich<br />
informiert. Nur in wenigen Einzelfällen<br />
ist der Kammer bisher bekannt geworden,<br />
dass die Umsetzung vor Ort Probleme<br />
bereitet. Derzeit befasst sich der<br />
Kammerausschuss für Fort- und Weiterbildung<br />
u. a. mit der Überarbeitung der<br />
Fortbildungsordnung, um möglicherweise<br />
der Kammerversammlung sinnvolle angestelltenspezifische<br />
Änderungsvorschläge<br />
zu unterbreiten.<br />
Wie bereits in der letzten PTJ-Ausgabe berichtet,<br />
läuft derzeit in Schleswig-Holstein<br />
eine Novellierung des Heilberufekammergesetzes.<br />
Diese war zum Zeitpunkt<br />
der Kammerversammlung noch nicht abgeschlossen.<br />
Teilweise kritisch gesehen<br />
wurde die Initiative des Vorstandes, durch<br />
eine gesetzliche Regelung zu erreichen,<br />
dass in zukünftigen Kammervorständen<br />
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mindestens je ein überwiegend selbstständig<br />
tätiges Mitglied und ein überwiegend<br />
abhängig beschäftigtes Mitglied vertreten<br />
sein müssen. Das Sozialministerium in Kiel<br />
kann sich bislang mit einer Muss-Regelung<br />
nicht einverstanden erklären, wäre jedoch<br />
bereit, einer Soll-Regelung zuzustimmen.<br />
Aus der Kammerversammlung wurden<br />
Zweifel geäußert, ob mit der angestrebten<br />
Regelung das eigentliche Ansinnen des<br />
Vorstandes auch erreicht werden könne.<br />
Der Vorstand hält jedoch an seiner Absicht<br />
fest, hierzu eine Muss-Regelung im Heilberufekammergesetz<br />
zu erreichen.<br />
Auf verschiedenen Ebenen sind mehrere<br />
Landespsychotherapeutenkammern<br />
derzeit mit der Problematik sexueller<br />
Grenzverletzungen in der Therapie befasst.<br />
So war der Umgang mit diesem<br />
Problem ein Themenschwerpunkt einer<br />
Klausurtagung zur Berufsordnung und<br />
zum Beschwerdemanagement der Landespsychotherapeutenkammern<br />
im Juni<br />
in Hamburg. In mehreren Kammern gibt<br />
es entsprechende Beschwerden, bislang<br />
jedoch keine offizielle Beschwerde dieser<br />
Art in Schleswig-Holstein. Gleichwohl<br />
erhielt die Kammer auch in Schleswig-<br />
Holstein gelegentlich Hinweise, dass es<br />
auch hier Grenzverletzungen gebe. Um<br />
Licht ins Dunkel zu bringen, gab es im Mai<br />
ein Treffen der Kammer mit Vertreterinnen<br />
des Frauen-Notrufes, der Unabhängigen<br />
Patientenberatung (UPD) und der Frauenberatungsstelle<br />
donna klara. Einhellig<br />
wurde von allen Organisationen berichtet,<br />
dass ihnen Frauen bekannt sind, die von<br />
sexuellen Grenzverletzungen in der Therapie<br />
erzählen. Zu offiziellen Beschwerden<br />
bei der Kammer komme es aus Sicht<br />
dieser Organisationen v. a. deshalb nicht,<br />
weil eine Verfolgung solcher Vorgänge<br />
durch die Kammer letztlich nur möglich<br />
sei, wenn die Betroffenen bereit sind, aus<br />
der Anonymität heraus zu treten, was offensichtlich<br />
eine zu hohe Hürde darstelle.<br />
Neben der gegenseitigen Aufklärung über<br />
die jeweiligen Arbeitsweisen und Möglichkeiten<br />
wurden bei dem Treffen auch<br />
Überlegungen angestellt, ob die Hürde<br />
für Betroffene, sich an die Kammer zu<br />
wenden, gesenkt werden könne und solle<br />
und wodurch dies ggf. geschehen könnte.<br />
Ideen hierzu wurden auch in der Kammerversammlung<br />
ausführlicher diskutiert und<br />
schließlich die Notwendigkeit gesehen,<br />
sich dieser Thematik in einer der nächsten<br />
Kammerversammlungen noch einmal gesondert<br />
zu widmen.<br />
Auf Anfrage der Landesregierung hat sich<br />
der Kammervorstand zu einer möglichen<br />
Änderung der Landesverordnung nach<br />
dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG)<br />
geäußert. Bislang ist die Erstellung<br />
von Unterbringungsgutachten in der<br />
Psychiatrie erfahrenen ÄrztInnen vorbehalten.<br />
Aufgrund personeller Engpässe<br />
in diesem Bereich wurden Überlegungen<br />
angestellt, den Kreis der Personen,<br />
die Unterbringungsgutachten erstellen<br />
dürfen, auf alle approbierten ÄrztInnen<br />
zu erweitern. Der Kammervorstand hat<br />
sich hierzu skeptisch geäußert. Da es<br />
sich bei einer Unterbringung um einen<br />
erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte<br />
des Betroffenen handelt, hält er Kenntnisse<br />
und Erfahrungen in Psychiatrie für<br />
unverzichtbare Merkmale der Qualifikation<br />
von GutachterInnen. Er verwies in<br />
seiner Stellungnahme gleichzeitig auf die<br />
Qualifikation von PP und KJP hin, die in<br />
Schleswig-Holstein übrigens Sozialpsychiatrische<br />
Dienste leiten dürfen, und auf<br />
das Ausmaß psychiatrischer Inhalte in ihrer<br />
Ausbildung. Kritisch angemerkt wurde<br />
in der Kammerversammlung, ob es tatsächlich<br />
auch KollegInnen gebe, die für<br />
diese Tätigkeit zur Verfügung stünden.<br />
Schließlich informierte Heiko Borchers<br />
die Kammerversammlung über aktuelle<br />
Themen aus dem Fachausschuss Psychotherapie<br />
der KV Schleswig-Holstein.<br />
Ausführlicher wurde auf die jüngste<br />
Honorarreform eingegangen, die für<br />
PsychotherapeutInnen Honorarsteigerungen<br />
gebracht habe, an anderer Stelle<br />
aber zu Honorareinbußen geführt habe.<br />
Die KVSH betrachte die Honorarreform<br />
insgesamt als gescheitert und versuche<br />
mit besonderen Vereinbarungen die<br />
gröbsten Verwerfungen zu begrenzen.<br />
Man gehe davon aus, dass es auch in<br />
2010 bei den beschlossenen Veränderungen<br />
bleibe, da belastbare Daten über<br />
die konkreten Auswirkungen der Honorarreform<br />
erst noch abgewartet werden<br />
müssten. Zwei Trends werden in der<br />
KVSH kritisch gesehen. Einer zunehmend<br />
pauschalierten Vergütung im haus- und<br />
<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/2009