Diplom- Psychologen - Psychotherapeutenjournal
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fachärztlichen Bereich setze die KVSH<br />
die Forderung zur Rückkehr zur Einzelleistungsvergütung<br />
entgegen. Auch der<br />
zunehmende Trend zu Selektivverträgen<br />
werde skeptisch betrachtet. Die KVSH<br />
<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/2009<br />
halte am Kollektivvertragssystem fest, da<br />
nur dieses eine hochwertige und wohnortnahe<br />
haus- und fachärztliche Versorgung<br />
gewährleiste. Selektivverträge solle<br />
es nur ergänzend geben.<br />
Was hat die PKSH von April bis Juni 2009 für die niedergelassenen<br />
KollegInnen erreicht?<br />
Unklarheiten wegen EBM Ziffer<br />
35140<br />
Mehrere KollegInnen fragten wegen Abrechnungsmöglichkeiten<br />
der Ziffer 35140<br />
„Biographische Anamnese“ an. In der Legende<br />
zu dieser Ziffer steht im EBM, dass<br />
diese Ziffer „nur einmal im Krankheitsfall“<br />
berechnungsfähig sei. Die Anfragen gingen<br />
dahin, ob diese Ziffer dementsprechend<br />
nach Ablauf eines Jahres erneut abgerechnet<br />
werden könne. Eine Anfrage bei der<br />
KVSH machte deutlich, dass die dortige<br />
Abrechnungsabteilung ebenfalls unsicher<br />
in der Auslegung der Abrechenbarkeit<br />
war. Die PKSH wurde von der zuständigen<br />
Sachbearbeiterin der KVSH gebeten, bei<br />
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
nachzufragen. Aus der schriftlichen Antwort<br />
von Dr. Nicolaus von Kalman (KBV)<br />
geht hervor: Nur einmal im Krankheitsfall,<br />
nur während der Probatorik, nicht während<br />
der laufenden Psychotherapie. Somit sei<br />
klargestellt, dass die Ziffer „35140 – Bio-<br />
graphische Anamnese – nach Ablauf eines<br />
Jahres nicht erneut berechnungsfähig ist.“<br />
Allerdings gelte außerdem: „Ist nach der<br />
abgeschlossenen biographischen Anamnese<br />
eine ergänzende vertiefte Exploration<br />
erforderlich, steht dafür die Gebührenordnungsposition<br />
35141 als Zuschlag zur Gebührenordnungsposition<br />
35140 zur Verfügung.“<br />
Gründungszuschuss durch das<br />
Arbeitsamt<br />
Arbeitslos gemeldete KollegInnen haben<br />
die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss<br />
beim Arbeitsamt zu beantragen, wenn sie<br />
sich selbstständig machen wollen. Dafür<br />
muss ein entsprechendes Konzept erarbeitet<br />
werden, um die betriebswirtschaftliche<br />
Tragfähigkeit der selbstständigen Tätigkeit zu<br />
belegen. Für dieses Konzept ist das Testat<br />
einer fachkompetenten Stelle notwendig.<br />
Die PKSH prüft seit Anfang dieses Jahres<br />
derartige Anträge und Konzepte und vergibt<br />
Umsetzung der 20%-Mindestquote für KJP in Schleswig-Holstein:<br />
Wo bleibt die erhoffte Verbesserung der Versorgungslage?<br />
Am 16.10.2008 wurde nach vorausgegangener<br />
intensiver politischer Diskussion,<br />
nicht zuletzt auch auf Drängen der Psychotherapeutenkammern,<br />
im Bundestag (im<br />
Rahmen des GKV-OrgWG) eine wesentliche<br />
Gesetzesänderung zur Sicherstellung<br />
einer besseren Versorgung von psychisch<br />
kranken Kindern und Jugendlichen beschlossen.<br />
In § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V<br />
wurde festgelegt, dass der Gemeinsame<br />
Bundesausschuss (G-BA) in seinen<br />
Richtlinien zur bedarfsgerechten vertragsärztlichen<br />
Versorgung in der Zeit bis zum<br />
31.12.2013 sicherzustellen habe, dass „…<br />
mindestens ein Versorgungsanteil in Höhe<br />
von 20 Prozent der allgemeinen Verhältniszahl<br />
den Leistungserbringern nach Satz 1,<br />
die ausschließlich Kinder und Jugendliche<br />
psychotherapeutisch betreuen, vorbehal-<br />
ten ist“. Mit dieser Änderung waren große<br />
Hoffnungen verbunden, einerseits die<br />
offenkundig eklatante Unterversorgung<br />
von Kindern und Jugendlichen mit Psychotherapie<br />
zumindest zu reduzieren und<br />
andererseits zusätzliche Zulassungsmöglichkeiten<br />
für junge KollegInnen ohne die<br />
erhebliche finanzielle Hürde „Praxiskauf“<br />
zu schaffen.<br />
Für Schleswig-Holstein wären nach dem<br />
Wortlaut des Gesetzes zu den bisher insgesamt<br />
62 als KJP zugelassenen KollegInnen<br />
(und einer nur Kinder u. Jugendliche<br />
behandelnden ärztlichen Psychotherapeutin)<br />
ca. 20 zusätzliche Zulassungen zu<br />
erwarten gewesen (neun in Kiel, sechs in<br />
Lübeck, drei in Pinneberg, je eine im Planungsbezirk<br />
Segeberg und Stormarn).<br />
Schleswig-Holstein<br />
Der Termin der nächsten Kammerversammlung<br />
ist der 06 .11 .2009. Wie immer<br />
ist die Sitzung kammeröffentlich. Gäste<br />
sind also herzlich willkommen.<br />
Bernhard Schäfer<br />
gegebenenfalls das erforderliche Testat. Von<br />
diesem Angebot wurde bereits Gebrauch<br />
gemacht, und die PKSH konnte einen entsprechenden<br />
Antrag positiv beurteilen.<br />
Datenschutz bei der Begutachtung<br />
von Therapieanträgen<br />
Auf Initiative der PKSH wurden Änderungen<br />
in der Rechtsverordnung vom 13.02.2009<br />
über die Gewährung von Beihilfe in Krankheitsfällen<br />
(BBhV) durch das Bundesministerium<br />
des Inneren (BMI) bezüglich einer<br />
Anonymisierung bzw. Chiffrierung beim Gutachterverfahren<br />
im § 51 I vorgenommen.<br />
Die meisten Beihilfestellen sind inzwischen<br />
den Forderungen der PKSH nachgekommen<br />
und nehmen eine Anonymisierung im<br />
Gutachterverfahren vor. Mit Schreiben vom<br />
09.06.2009 teilte uns nun auch die Krankenversorgung<br />
der Bahnbeamten mit, dass<br />
den Forderungen der PKSH gefolgt werde.<br />
Dipl.-Psych. Dr. phil. Dietmar Ohm<br />
Erst am 18.06.2009 fasste der G-BA<br />
nun endlich einen Beschluss zur Umsetzung<br />
der bereits zum 01.01.2009 in<br />
Kraft getretenen Gesetzesänderung. Zur<br />
Berechnung der Anzahl der „ausschließlich<br />
Kinder- und Jugendliche Betreuenden“<br />
schloss der G-BA, wie wir meinen,<br />
entgegen dem Gesetzestext, auch ausschließlich<br />
als Psychologische PsychotherapeutInnen<br />
Zugelassene mit Abrechnungsgenehmigung<br />
für Kinder- und<br />
Jugendliche bzw. Doppelt-Zugelassene<br />
mit ein, wenn sie mehr als 90% bzw.<br />
45% ihrer Leistungen bislang an Kindern<br />
und Jugendlichen erbracht haben.<br />
Dadurch würde sich die Anzahl der zu<br />
erwartenden Zulassungen auf ca. 16 in<br />
Schleswig-Holstein reduzieren (neun in<br />
Kiel, vier in Lübeck, drei in Pinneberg).<br />
335<br />
Schleswig-<br />
Holstein