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Diplom- Psychologen - Psychotherapeutenjournal

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fachärztlichen Bereich setze die KVSH<br />

die Forderung zur Rückkehr zur Einzelleistungsvergütung<br />

entgegen. Auch der<br />

zunehmende Trend zu Selektivverträgen<br />

werde skeptisch betrachtet. Die KVSH<br />

<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/2009<br />

halte am Kollektivvertragssystem fest, da<br />

nur dieses eine hochwertige und wohnortnahe<br />

haus- und fachärztliche Versorgung<br />

gewährleiste. Selektivverträge solle<br />

es nur ergänzend geben.<br />

Was hat die PKSH von April bis Juni 2009 für die niedergelassenen<br />

KollegInnen erreicht?<br />

Unklarheiten wegen EBM Ziffer<br />

35140<br />

Mehrere KollegInnen fragten wegen Abrechnungsmöglichkeiten<br />

der Ziffer 35140<br />

„Biographische Anamnese“ an. In der Legende<br />

zu dieser Ziffer steht im EBM, dass<br />

diese Ziffer „nur einmal im Krankheitsfall“<br />

berechnungsfähig sei. Die Anfragen gingen<br />

dahin, ob diese Ziffer dementsprechend<br />

nach Ablauf eines Jahres erneut abgerechnet<br />

werden könne. Eine Anfrage bei der<br />

KVSH machte deutlich, dass die dortige<br />

Abrechnungsabteilung ebenfalls unsicher<br />

in der Auslegung der Abrechenbarkeit<br />

war. Die PKSH wurde von der zuständigen<br />

Sachbearbeiterin der KVSH gebeten, bei<br />

der Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

nachzufragen. Aus der schriftlichen Antwort<br />

von Dr. Nicolaus von Kalman (KBV)<br />

geht hervor: Nur einmal im Krankheitsfall,<br />

nur während der Probatorik, nicht während<br />

der laufenden Psychotherapie. Somit sei<br />

klargestellt, dass die Ziffer „35140 – Bio-<br />

graphische Anamnese – nach Ablauf eines<br />

Jahres nicht erneut berechnungsfähig ist.“<br />

Allerdings gelte außerdem: „Ist nach der<br />

abgeschlossenen biographischen Anamnese<br />

eine ergänzende vertiefte Exploration<br />

erforderlich, steht dafür die Gebührenordnungsposition<br />

35141 als Zuschlag zur Gebührenordnungsposition<br />

35140 zur Verfügung.“<br />

Gründungszuschuss durch das<br />

Arbeitsamt<br />

Arbeitslos gemeldete KollegInnen haben<br />

die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss<br />

beim Arbeitsamt zu beantragen, wenn sie<br />

sich selbstständig machen wollen. Dafür<br />

muss ein entsprechendes Konzept erarbeitet<br />

werden, um die betriebswirtschaftliche<br />

Tragfähigkeit der selbstständigen Tätigkeit zu<br />

belegen. Für dieses Konzept ist das Testat<br />

einer fachkompetenten Stelle notwendig.<br />

Die PKSH prüft seit Anfang dieses Jahres<br />

derartige Anträge und Konzepte und vergibt<br />

Umsetzung der 20%-Mindestquote für KJP in Schleswig-Holstein:<br />

Wo bleibt die erhoffte Verbesserung der Versorgungslage?<br />

Am 16.10.2008 wurde nach vorausgegangener<br />

intensiver politischer Diskussion,<br />

nicht zuletzt auch auf Drängen der Psychotherapeutenkammern,<br />

im Bundestag (im<br />

Rahmen des GKV-OrgWG) eine wesentliche<br />

Gesetzesänderung zur Sicherstellung<br />

einer besseren Versorgung von psychisch<br />

kranken Kindern und Jugendlichen beschlossen.<br />

In § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V<br />

wurde festgelegt, dass der Gemeinsame<br />

Bundesausschuss (G-BA) in seinen<br />

Richtlinien zur bedarfsgerechten vertragsärztlichen<br />

Versorgung in der Zeit bis zum<br />

31.12.2013 sicherzustellen habe, dass „…<br />

mindestens ein Versorgungsanteil in Höhe<br />

von 20 Prozent der allgemeinen Verhältniszahl<br />

den Leistungserbringern nach Satz 1,<br />

die ausschließlich Kinder und Jugendliche<br />

psychotherapeutisch betreuen, vorbehal-<br />

ten ist“. Mit dieser Änderung waren große<br />

Hoffnungen verbunden, einerseits die<br />

offenkundig eklatante Unterversorgung<br />

von Kindern und Jugendlichen mit Psychotherapie<br />

zumindest zu reduzieren und<br />

andererseits zusätzliche Zulassungsmöglichkeiten<br />

für junge KollegInnen ohne die<br />

erhebliche finanzielle Hürde „Praxiskauf“<br />

zu schaffen.<br />

Für Schleswig-Holstein wären nach dem<br />

Wortlaut des Gesetzes zu den bisher insgesamt<br />

62 als KJP zugelassenen KollegInnen<br />

(und einer nur Kinder u. Jugendliche<br />

behandelnden ärztlichen Psychotherapeutin)<br />

ca. 20 zusätzliche Zulassungen zu<br />

erwarten gewesen (neun in Kiel, sechs in<br />

Lübeck, drei in Pinneberg, je eine im Planungsbezirk<br />

Segeberg und Stormarn).<br />

Schleswig-Holstein<br />

Der Termin der nächsten Kammerversammlung<br />

ist der 06 .11 .2009. Wie immer<br />

ist die Sitzung kammeröffentlich. Gäste<br />

sind also herzlich willkommen.<br />

Bernhard Schäfer<br />

gegebenenfalls das erforderliche Testat. Von<br />

diesem Angebot wurde bereits Gebrauch<br />

gemacht, und die PKSH konnte einen entsprechenden<br />

Antrag positiv beurteilen.<br />

Datenschutz bei der Begutachtung<br />

von Therapieanträgen<br />

Auf Initiative der PKSH wurden Änderungen<br />

in der Rechtsverordnung vom 13.02.2009<br />

über die Gewährung von Beihilfe in Krankheitsfällen<br />

(BBhV) durch das Bundesministerium<br />

des Inneren (BMI) bezüglich einer<br />

Anonymisierung bzw. Chiffrierung beim Gutachterverfahren<br />

im § 51 I vorgenommen.<br />

Die meisten Beihilfestellen sind inzwischen<br />

den Forderungen der PKSH nachgekommen<br />

und nehmen eine Anonymisierung im<br />

Gutachterverfahren vor. Mit Schreiben vom<br />

09.06.2009 teilte uns nun auch die Krankenversorgung<br />

der Bahnbeamten mit, dass<br />

den Forderungen der PKSH gefolgt werde.<br />

Dipl.-Psych. Dr. phil. Dietmar Ohm<br />

Erst am 18.06.2009 fasste der G-BA<br />

nun endlich einen Beschluss zur Umsetzung<br />

der bereits zum 01.01.2009 in<br />

Kraft getretenen Gesetzesänderung. Zur<br />

Berechnung der Anzahl der „ausschließlich<br />

Kinder- und Jugendliche Betreuenden“<br />

schloss der G-BA, wie wir meinen,<br />

entgegen dem Gesetzestext, auch ausschließlich<br />

als Psychologische PsychotherapeutInnen<br />

Zugelassene mit Abrechnungsgenehmigung<br />

für Kinder- und<br />

Jugendliche bzw. Doppelt-Zugelassene<br />

mit ein, wenn sie mehr als 90% bzw.<br />

45% ihrer Leistungen bislang an Kindern<br />

und Jugendlichen erbracht haben.<br />

Dadurch würde sich die Anzahl der zu<br />

erwartenden Zulassungen auf ca. 16 in<br />

Schleswig-Holstein reduzieren (neun in<br />

Kiel, vier in Lübeck, drei in Pinneberg).<br />

335<br />

Schleswig-<br />

Holstein

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