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Kapitalerhöhung mit Bezugsangebot an die ... - Looser Holding

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Emissionsprospekt <strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG<br />

4.3.3. Verwässerung der Stimmkraft<br />

Die Gesellschaft beabsichtigt u. U. auch in absehbarer Zukunft, das Aktienkapital weiter zu erhöhen. Dabei<br />

k<strong>an</strong>n <strong>die</strong> Möglichkeit bestehen, dass das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre zufolge eines wichtigen<br />

Grundes ausgeschlossen wird oder aufgrund des Bezugsverhältnisses nicht vollständig ausgeübt<br />

werden k<strong>an</strong>n. Dies k<strong>an</strong>n zu einer Verwässerung der Stimmkraft der bisherigen Aktionäre führen.<br />

4.3.4. Risiko von Kontrollmehrheiten<br />

Gegenwärtig befindet sich das Aktienkapital zu 67% (per 18. Juni 2007) im Eigentum von Mitgliedern der<br />

Familien <strong>Looser</strong> und Stocker-<strong>Looser</strong>. Diese Aktionäre werden möglicherweise bis auf weiteres über eine<br />

Mehrheit des Aktienkapitals verfügen und können so<strong>mit</strong> beispielsweise erheblichen Einfluss auf <strong>die</strong> Wahl<br />

des Verwaltungsrats der Gesellschaft sowie deren Geschäfts- und Dividendenpolitik nehmen.<br />

Das Stimmrecht neuer Aktionäre k<strong>an</strong>n aufgrund <strong>die</strong>ser bestehenden oder allenfalls zukünftiger Kontrollmehrheiten<br />

faktisch erheblich eingeschränkt sein. Bei börsenkotierten Gesellschaften ist es für einzelne<br />

Aktionäre ohne weiteres möglich, über eine längere Zeitdauer grössere Aktienpakete einer Gesellschaft<br />

zu erwerben und so<strong>mit</strong> massgeblichen Einfluss auf <strong>die</strong> Gesellschaft zu gewinnen. Durch <strong>die</strong> Konzentration<br />

des Anteilseigentums sind <strong>die</strong>se Aktionäre, gegebenenfalls zusammen <strong>mit</strong> weiteren Aktionären, in<br />

der Lage, unabhängig vom Abstimmungsverhalten <strong>an</strong>derer Aktionäre bei entsprechend geringer Präsenz<br />

in den Generalversammlungen wichtige unternehmerische Entscheidungen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Zustimmung der Aktionäre<br />

erfordern, weitestgehend zu kontrollieren. Hierzu gehören unter <strong>an</strong>derem der Beschluss über <strong>die</strong><br />

Gewinnverwendung, <strong>die</strong> Wahl und Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungsrates, <strong>die</strong> Bestellung der<br />

Revisionsstelle, Kapitalmassnahmen und Statutenänderungen. So<strong>mit</strong> sind <strong>die</strong>se Aktionäre oder Aktionärsgruppen<br />

in der Lage, bei allfälligen Zielkonflikten ihr Eigeninteresse nötigenfalls gegen den Willen der<br />

Minderheitsaktionäre zu verfolgen, wodurch für Minderheitsaktionäre fin<strong>an</strong>zielle Nachteile entstehen können.<br />

<strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG, Grabenstrasse 4, CH-9320 Arbon - Seite 20 -

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