Kapitalerhöhung mit Bezugsangebot an die ... - Looser Holding
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Emissionsprospekt <strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG<br />
Weicht der Eröffnungskurs um mehr als 10% des Vortageskurses ab, wird <strong>die</strong> Eröffnung um 15 Minuten<br />
verzögert (non-opening). Effekten, deren Kurswert unter Fr. 10.00 liegen, werden ohne Verzögerung<br />
eröffnet.<br />
Mit dem H<strong>an</strong>delsschluss um 15.30 Uhr wird der laufende H<strong>an</strong>del eingestellt und das Börsensystem wird<br />
in den Voröffnungsstatus für den folgenden Börsentag gesetzt.<br />
10.4. Börsenpflicht<br />
Während der H<strong>an</strong>delszeit sind alle lizenzierten Mitglieder und Vertragspartner verpflichtet, Kauf- und Verkaufsorders<br />
in das Börsensystem einzugeben, d.h. im BX-H<strong>an</strong>delssystem auszuführen. Eine Ausnahme<br />
besteht für Einzelaufträge von Lizenznehmern, welche Fr. 250'000.00 übersteigen. Diese können ausserhalb<br />
des BX-H<strong>an</strong>delssystems abgeschlossen werden. Diese Abschlüsse gelten als ausserbörslich und<br />
sind als OFF-Umsatz innerhalb einer halben Stunde nach Abschluss ins System zu rapportieren. Abschlüsse,<br />
welche über das Börsensystem erfolgen, werden automatisch erfasst und müssen von den<br />
lizenzierten Mitgliedern und Vertragspartnern nicht separat gemeldet werden.<br />
10.5. Corporate Govern<strong>an</strong>ce Directive und<br />
M<strong>an</strong>agement Tr<strong>an</strong>sactions Directive<br />
Die <strong>an</strong> der SWX Swiss Exch<strong>an</strong>ge kotierten Gesellschaften sind ab dem 1. Juli 2002 verpflichtet, im Geschäftsbericht<br />
detaillierte Informationen über <strong>die</strong> Gesamtheit der Regeln, durch welche das Unternehmen<br />
geführt wird, gemäss dem "Swiss Code of Best Practice für Corporate Govern<strong>an</strong>ce" zu veröffentlichen.<br />
Für Gesellschaften, welche <strong>an</strong> der BX Berne eXch<strong>an</strong>ge kotiert sind, besteht keine entsprechende Verpflichtung;<br />
<strong>die</strong> Veröffentlichung eines separaten Kapitels zur Corporate Govern<strong>an</strong>ce wird indes von der<br />
Zulassungsstelle der BX Berne eXch<strong>an</strong>ge ausdrücklich empfohlen. Die <strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG hat sich freiwillig<br />
dazu verpflichtet, Tr<strong>an</strong>sparenz über <strong>die</strong> firmeninterne Org<strong>an</strong>isation zu geben und richtet sich in Bezug<br />
auf <strong>die</strong> Corporate Govern<strong>an</strong>ce nach den entsprechenden Normen der SWX Swiss Exch<strong>an</strong>ge.<br />
Am 1. Juli 2005 ist <strong>die</strong> Richtlinie der SWX Swiss Exch<strong>an</strong>ge betreffend Offenlegung von M<strong>an</strong>agement-<br />
Tr<strong>an</strong>saktionen («RLMT») für <strong>an</strong> der SWX Swiss Exch<strong>an</strong>ge kotierte Gesellschaften in Kraft getreten. Gemäss<br />
RLMT muss <strong>die</strong> meldepflichtige Person sämtliche derartigen Tr<strong>an</strong>saktionen dem E<strong>mit</strong>tenten gegenüber<br />
offen legen und der E<strong>mit</strong>tent muss <strong>die</strong>se Informationen <strong>an</strong> <strong>die</strong> SWX Swiss Exch<strong>an</strong>ge weiterleiten.<br />
Diese Richtlinie ist für Gesellschaften, welche <strong>an</strong> der BX Berne eXch<strong>an</strong>ge kotiert sind - unter Vorbehalt<br />
des Aktienrechts - nicht <strong>an</strong>wendbar. Hingegen hat sich <strong>die</strong> Gesellschaft auf freiwilliger Basis verpflichtet,<br />
auf deren Homepage Angaben zur Beteiligungshöhe der Hauptaktionäre <strong>Looser</strong> und Stocker-<br />
<strong>Looser</strong> sowie des M<strong>an</strong>agements zu machen. Zudem wird regelmässig der Freefloat auf der Webseite<br />
veröffentlicht.<br />
<strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG, Grabenstrasse 4, CH-9320 Arbon - Seite 45 -