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Kapitalerhöhung mit Bezugsangebot an die ... - Looser Holding

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Emissionsprospekt <strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG<br />

6. Aktionärsrechte, Verkaufs- und<br />

Übertragungsbestimmungen<br />

6.1. Stimmrecht<br />

Jede Namenaktie berechtigt zu einer Stimme. Sämtliche Aktien haben einen Nennwert von CHF 10.00.<br />

Zur Teilnahme <strong>an</strong> der Generalversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind <strong>die</strong>jenigen Aktionäre<br />

berechtigt, <strong>die</strong> <strong>an</strong> einem vom Verwaltungsrat festgelegten Stichtag vor der Generalversammlung im<br />

Aktienbuch als Aktionäre <strong>mit</strong> Stimmrecht eingetragen sind. Ein Aktionär k<strong>an</strong>n sich in der Generalversammlung<br />

durch seinen gesetzlichen Vertreter oder durch eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person<br />

vertreten lassen, <strong>die</strong> selber nicht Aktionär sein muss. Über <strong>die</strong> Anerkennung der Vollmacht entscheidet<br />

der Verwaltungsrat. Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen <strong>mit</strong> der<br />

absoluten Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen, soweit nicht das Gesetz oder <strong>die</strong> Statuten abweichende<br />

Bestimmungen enthalten.<br />

Die ordentliche Generalversammlung wird vom Verwaltungsrat einberufen und findet innert 6 Monaten<br />

nach Abschluss des Geschäftsjahrs statt.<br />

6.2. Dividendenberechtigung, Anteil am Liquidationserlös<br />

Sämtliche Aktien sind gleichermassen zum Bezug von Dividenden sowie <strong>an</strong> einem Liquidationserlös berechtigt.<br />

Seit ihrer Gründung hat <strong>die</strong> Gesellschaft keine Dividenden ausgeschüttet.<br />

6.3. Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen<br />

Als Aktionär wird nur <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nt, wer im Aktienregister eingetragen ist. Eine Eintragung setzt <strong>die</strong> Zustimmung<br />

des Verwaltungsrates voraus. Wird das Gesuch eines Erwerbers um Anerkennung nicht innert 20<br />

Tagen abgelehnt, so ist <strong>die</strong>ser als Aktionär <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nt.<br />

Der Verwaltungsrat k<strong>an</strong>n gemäss Art. 6 der Statuten das Gesuch um Zustimmung zur Übertragung bzw.<br />

Begründung einer Nutzniessung insofern ablehnen, als der Erwerber nach der Übertragung über mehr<br />

als 10 % des gesamten im H<strong>an</strong>delsregister eingetragenen Aktienkapitals verfügen würde. Die Gesellschaft<br />

k<strong>an</strong>n über<strong>die</strong>s <strong>die</strong> Eintragung in das Aktienbuch verweigern, wenn der Erwerber auf ihr Verl<strong>an</strong>gen<br />

nicht ausdrücklich erklärt, dass er <strong>die</strong> Aktien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben<br />

hat.<br />

6.4. Offenlegungspflicht von Beteiligungen<br />

Personen, <strong>die</strong> direkt, indirekt oder in gemeinsamer Absprache <strong>mit</strong> Dritten Beteiligungspapiere erwerben<br />

oder veräussern und dadurch den Grenzwert von 5, 10, 20, 33 1 /3, 50 oder 66 2 /3 % der ausübbaren<br />

Stimmrechte erreichen, unter- oder überschreiten, müssen <strong>die</strong>s gemäss den Bestimmungen von Art. 20<br />

des Bundesgesetzes über <strong>die</strong> Börsen und den Effektenh<strong>an</strong>del (BEHG) der Gesellschaft und den Börsen<br />

melden, <strong>an</strong> welchen <strong>die</strong> Gesellschaft kotiert ist.<br />

<strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG, Grabenstrasse 4, CH-9320 Arbon - Seite 24 -

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