Geschäftsbericht 2011 - Schlatter
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44 Finanzielle Berichterstattung <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />
berücksichtigt zum einen die momentane Marktwerteinschätzung über den Zeitwert<br />
des Geldes und zum anderen die dem Vermögenswert inhärenten Risiken, insoweit<br />
diese nicht bereits Eingang in die Schätzung der Zahlungsströme gefunden haben.<br />
Eine Wertaufholung auf Goodwill erfolgt nicht. Wertminderungen auf dem übrigen<br />
Anlagevermögen können rückgängig gemacht werden, wenn Anzeichen dafür<br />
bestehen, dass sich die Wertminderung verringert hat oder nicht mehr besteht und<br />
sich die Schätzungen, die in die Berechnung des erzielbaren Werts eingeflossen sind,<br />
verändert haben. Die Erhöhung des Buchwerts ist auf den Wert beschränkt, der sich<br />
ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand<br />
erfasst worden wäre.<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten<br />
Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten, die in der Regel dem<br />
Nominalwert entsprechen, bilanziert.<br />
Finanzverbindlichkeiten<br />
Finanzverbindlichkeiten werden bei der Ersterfassung zum Marktwert abzüglich<br />
direkt zurechenbarer Transaktionskosten bilanziert. Die Folgebewertung erfolgt zu<br />
fortgeführten Anschaffungskosten, wobei eine allfällige Differenz zwischen dem<br />
Buchwert und dem Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit der Inanspruchnahme der<br />
Fremdmittel nach der Effektivzinsmethode in der Erfolgsrechnung erfasst wird.<br />
Rückstellungen<br />
Rückstellungen werden bilanziert, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung<br />
infolge eines Ereignisses der Vergangenheit besteht, der Abfluss von Ressourcen<br />
zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine zuverlässige Schätzung der<br />
Höhe der Verpflichtung möglich ist.<br />
Rückstellungen werden dann diskontiert, wenn der Effekt wesentlich ist.<br />
Restrukturierungsrückstellungen werden nur erfasst, wenn die diesbezüglichen<br />
Kosten durch einen Plan zuverlässig bestimmt werden können und durch einen<br />
Vertrag oder durch Kommunikation eine entsprechende Verpflichtung besteht.<br />
Ertragssteuern<br />
Die Ertragssteuern beinhalten laufende und latente Ertragssteuern. Normalerweise<br />
werden die Ertragsteuern in der Erfolgsrechnung verbucht, es sei denn, sie stehen in<br />
Verbindung zu einer Position, die im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital<br />
erfasst wird. In diesem Fall werden die Ertragsteuern ebenfalls im sonstigen<br />
Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.<br />
Laufende Ertragssteuern werden auf dem steuerbaren Ergebnis berechnet, basierend<br />
auf den am Bilanzstichtag geltenden Steuersätzen inklusive Aufwendungen für<br />
Steuern vergangener Perioden.<br />
Latente Ertragssteuern werden gemäss der Balance-Sheet-Liability-Methode auf<br />
allen temporären Differenzen zwischen den Werten der Steuerbilanzen und den<br />
IFRS-Werten berechnet. Die Bewertung erfolgt zu den für die jeweiligen Konzerngesellschaften<br />
anwendbaren bzw. voraussichtlich anwendbaren Steuersätzen. Aktive<br />
latente Steuern inkl. des Nutzens aus steuerlich anrechenbaren Verlustvorträgen<br />
werden nur als latente Steueraktiven berücksichtigt, wenn die steuerliche Verrechnung<br />
wahrscheinlich erscheint.<br />
Für folgende temporäre Differenzen werden keine latenten Steuern berechnet:<br />
Ersterfassung von Goodwill, erstmalig erfasste Vermögenswerte oder Schulden im<br />
Zusammenhang mit einer Transaktion, die weder das steuerbare Ergebnis noch den<br />
Jahresgewinn beeinflusst, und auf Anteilen an Tochterunternehmen, sofern es