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Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und ... - BMU

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* Wird nach Vorliegen <strong>der</strong> lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.- 28 - Deutscher B<strong>und</strong>estag – 17. WahlperiodeBegründungA. Allgemeiner TeilI. Problem, Ziel <strong>und</strong> wesentlicher Inhalt1. AusgangslageNachdem durch das Dreizehnte Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Atomgesetzes (AtG) vom 31. Juli 2011(BGBl. I S. 1704) ein nationaler Konsens über die Beendigung <strong>der</strong> friedlichen Nutzung <strong>der</strong> Kernenergiezur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität in Deutschland erzielt <strong>und</strong> ein festes Enddatumfür diese Nutzung eingeführt wurde, soll auch die Suche nach einer Lösung für die sichereEntsorgung Wärme entwickeln<strong>der</strong> radioaktiver Abfälle im nationalen Konsens zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong>Län<strong>der</strong>n, Staat <strong>und</strong> Gesellschaft, Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern erfolgen.Nach § 9a Absatz 3 Satz 1 AtG hat <strong>der</strong> B<strong>und</strong> Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten.Im Hinblick auf die Einrichtung eines Endlagers für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle<strong>und</strong> die nach dem Stand von Wissenschaft <strong>und</strong> Technik erfor<strong>der</strong>liche Schadensvorsorge soll einergebnisoffenes Standortauswahlverfahren mit umfassen<strong>der</strong> Erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> Untersuchung kodifiziert<strong>und</strong> die Standortentscheidung durch den Gesetzgeber zur Voraussetzung für die Durchführungdes anschließenden Zulassungsverfahrens nach dem Atomgesetz gemacht werden. Es wirdein vergleichendes Standortauswahlverfahren neu eingerichtet, das auf die Ermittlung des im Hinblickauf die Sicherheit bestmöglichen Standortes in Deutschland gerichtet ist.Dem Auswahlverfahren vorgelagert wird eine Erörterung <strong>und</strong> Klärung von Gr<strong>und</strong>satzfragen für dieEntsorgung Wärme entwickeln<strong>der</strong> radioaktiver Abfälle, insbeson<strong>der</strong>e auch zu Ausschlusskriterien,Mindestanfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Abwägungskriterien für die Standortauswahl sowie zu den Anfor<strong>der</strong>ungenan das Verfahren des Auswahlprozesses <strong>und</strong> die Prüfung von Alternativen, durch einepluralistisch zusammengesetzte Kommission. Auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Kommission,elektronische Vorab-Fassung*die für den Deutschen B<strong>und</strong>estag nicht bindend sind, wird das Gesetz evaluiert <strong>und</strong> gegebenenfallsgeän<strong>der</strong>t.Die Erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> die Auswahl des Standortes erfolgen nach den wissenschaftlich zu erarbeitenden<strong>und</strong> gesetzlich vorzugebenden Kriterien.Die Durchführung eines Standortauswahlverfahrens zur Festlegung eines Endlagerstandortesentspricht <strong>der</strong> internationalen Entwicklung seit Ende <strong>der</strong> 90er Jahre, <strong>der</strong> Vorgehensweise in vielen

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