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Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und ... - BMU

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* Wird nach Vorliegen <strong>der</strong> lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.- 42 - Deutscher B<strong>und</strong>estag – 17. WahlperiodeDie Kommission wird auch die Regelungen dieses Gesetzes auf ihre Angemessenheit im Hinblickauf die Erreichung <strong>der</strong> Ziele prüfen <strong>und</strong> ggf. Alternativvorschläge unterbreiten.Zu Absatz 4Nach Absatz 4 kann die Kommission im Rahmen ihrer Aufgabe auch zu bisher getroffenen Entscheidungen<strong>und</strong> Festlegungen in <strong>der</strong> Endlagerfrage Stellung nehmen.Zu Absatz 5Damit die Aufgabe <strong>der</strong> Suche <strong>und</strong> Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickeln<strong>der</strong>adioaktive Abfälle noch in dieser Generation gelöst werden kann, wird die Arbeit <strong>der</strong>Kommission bis zum 31.12.2015 befristet. Bis zu diesem Datum soll die Kommission einen Berichtverabschieden. Die Inhalte des Berichtes ergeben sich dabei aus § 4. Ziel ist es, möglichst einvernehmlichdie Gr<strong>und</strong>satzfragen <strong>der</strong> Entsorgung zu beschließen <strong>und</strong> die Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagenfür die Endlagersuche <strong>und</strong> –auswahl festzulegen. Hierfür wird <strong>der</strong> Kommission vorgegeben, ihreVorschläge möglichst im Konsens, mindestens aber mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglie<strong>der</strong>zu beschließen. Der Kommission wird das Recht eingeräumt, die Frist einmalig um sechsKalen<strong>der</strong>monate zu verlängern. Diese Entscheidung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln <strong>der</strong>Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission.Zu Absatz 6Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung <strong>und</strong> entscheidet über Geschäftsordnungsfragenmit einfacher Mehrheit.Zu § 4 (Bericht <strong>der</strong> Kommission <strong>und</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Handlungsempfehlungen):Zu Absatz 1Die mit diesem Gesetz eingerichtete Kommission bereitet das eigentliche Standortauswahlverfahrenmit einem umfassenden Bericht zu sämtlichen entscheidungsrelevanten Fragestellungen imHinblick auf die Endlagerung radioaktiver Abfälle vor. Dazu analysiert die Kommission auch dieVorgehensweisen <strong>und</strong> die dabei gewonnenen Erfahrungen an<strong>der</strong>er Staaten bei <strong>der</strong>en Standortauswahl.Aufgabe <strong>der</strong> Kommission ist es dann, dem Deutschen B<strong>und</strong>estag <strong>und</strong> dem B<strong>und</strong>esratHandlungsempfehlungen zu unterbreiten. Dafür unterzieht die Kommission auch dieses Gesetzeiner Analyse. Die einzelnen Aufgaben <strong>der</strong> Kommission ergeben sich aus Absatz 2.elektronische Vorab-Fassung*Zu Absatz 2Zu Nummer 1:

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