12.07.2015 Aufrufe

REACh-Verordnung - berichtigte Fassung - REACh helpdesk

REACh-Verordnung - berichtigte Fassung - REACh helpdesk

REACh-Verordnung - berichtigte Fassung - REACh helpdesk

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>REACh</strong>-<strong>Verordnung</strong>Berichtigte <strong>Fassung</strong>L 136/12DEAmtsblatt der Europäischen Union29.5.2007(93) Damit das Verfahren fristgerecht abgeschlossen werdenkann, sollte die Agentur ihre Stellungnahmen zu den vorgeschlagenenMaßnahmen und ihren Auswirkungen aufder Grundlage eines von einem Berichterstatter ausgearbeitetenEntwurfs einer Stellungnahme vorlegen.(94) Zur Beschleunigung des Beschränkungsverfahrens solltedie Kommission ihren Änderungsentwurf innerhalb einerbestimmten Frist nach Eingang der Stellungnahmen derAgentur ausarbeiten.(95) Die Arbeit der Agentur sollte in hohem Maße die Glaubwürdigkeitder Rechtsvorschriften über Chemikalien, derEntscheidungsfindungsverfahren und ihrer wissenschaftlichenGrundlage in Fachkreisen und der Öffentlichkeitgewährleisten. Auch bei der Koordinierung der Kommunikationim Zusammenhang mit dieser <strong>Verordnung</strong> undihrer Durchführung sollte die Agentur eine zentrale Rollewahrnehmen. Daher ist von wesentlicher Bedeutung, dassdie Gemeinschaftsorgane, die Mitgliedstaaten, die breiteÖffentlichkeit und die interessierten Kreise Vertrauen indie Agentur haben. Sie muss deshalb unbedingt unabhängigsein, hohe wissenschaftliche, technische und regulatorischeKompetenz besitzen sowie transparent und effizientarbeiten.das erforderliche Fachwissen in allgemeinen Finanz- undRechtsfragen bieten.(99) Die Agentur sollte über die erforderlichen Mittel verfügen,um alle Aufgaben zu erfüllen, die erforderlich sind, damitsie der ihr zugedachten Rolle entspricht.(100) Struktur und Höhe der Gebühren sollten durch eine <strong>Verordnung</strong>der Kommission festgelegt werden; dabei sollteauch angegeben werden, unter welchen Umständen einTeil der Gebühren an die zuständige Behörde des betreffendenMitgliedstaates abgeführt wird.(101) Der Verwaltungsrat der Agentur sollte über die erforderlichenBefugnisse verfügen, um den Haushalt festzustellen,seine Ausführung zu kontrollieren, eine Geschäftsordnungauszuarbeiten, Finanzvorschriften zu erlassen undden Direktor zu ernennen.(102) Über den Ausschuss für Risikobeurteilung und den Ausschussfür sozioökonomische Analyse sollte die Agenturdie Funktion der der Kommission angegliederten wissenschaftlichenAusschüsse übernehmen und wissenschaftlicheStellungnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeben.(96) Die Struktur der Agentur sollte den von ihr zu erfüllendenAufgaben angemessen sein. Die Erfahrungen mitähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen können hierfür alsRichtschnur dienen, allerdings sollte die Struktur so angepasstwerden, dass sie den besonderen Erfordernissen dieser<strong>Verordnung</strong> entspricht.(97) Die tatsächliche Übermittlung von Informationen überchemische Risken und deren Beherrschung ist ein wesentlicherBestandteil des durch die vorliegende <strong>Verordnung</strong>eingeführten Systems. Die Agentur sollte bei der Ausarbeitungvon Leitlinien für alle Beteiligten die bewährtenVerfahren der Chemiebranche und anderer Sektorenberücksichtigen.(103) Über den Ausschuss der Mitgliedstaaten sollte die Agenturdarauf hinarbeiten, zwischen den Behörden der MitgliedstaatenEinvernehmen in einzelnen Fragen zu erzielen,die einen harmonisierten Ansatz erfordern.(104) Es ist erforderlich, eine enge Zusammenarbeit zwischender Agentur und den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaatenzu gewährleisten, so dass die wissenschaftlichenStellungnahmen des Ausschusses für Risikobeurteilungund des Ausschusses für sozioökonomische Analyseauf dem größtmöglichen in der Gemeinschaft vorhandenenwissenschaftlichen und technischen Sachverstandberuhen. Zu demselben Zweck sollten diese Ausschüsseauch ergänzendes spezielles Fachwissen in Anspruch nehmenkönnen.(98) Im Interesse der Effizienz sollte das Personal des Sekretariatsder Agentur im Wesentlichen technisch-administrativeund wissenschaftliche Aufgaben erfüllen, ohne dabeidie wissenschaftlichen und technischen Ressourcen derMitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen. Der Direktorsollte dafür Sorge tragen, dass die Agentur ihre Aufgabeneffizient und unabhängig erfüllt. Damit die Agentur derihr zugedachten Rolle entsprechen kann, sollten im Verwaltungsratjeder Mitgliedstaat, die Kommission sowievon der Kommission benannte sonstige Interessengruppenvertreten sein, um die Einbeziehung der interessiertenKreise und des Europäischen Parlaments sicherzustellen,und die Zusammensetzung des Verwaltungsrats solltehöchsten Ansprüchen an die Fachkompetenz genügenund ein breites Spektrum von Sachverstand in den BereichenSicherheit bzw. Regulierung chemischer Stoffe sowie(105) Angesichts der erhöhten Verantwortung natürlicher oderjuristischer Personen für die sichere Verwendung chemischerStoffe bedarf es einer besseren Durchsetzung derVorschriften. Die Agentur sollte daher ein Forum bieten,in dessen Rahmen die Mitgliedstaaten Informationen überihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchsetzungder Rechtsvorschriften über Chemikalien austauschenund diese Tätigkeiten koordinieren können. Dieserderzeit informellen Zusammenarbeit der Mitgliedstaatenwürde ein formellerer Rahmen Vorteile bringen.(106) Es sollte eine Widerspruchskammer innerhalb der Agentureingerichtet werden, damit gewährleistet ist, dassWidersprüche natürlicher oder juristischer Personen, dievon Entscheidungen der Agentur betroffen sind, bearbeitetwerden.erstellt durch: sofia, Darmstadt www.sofia-darmstadt.de www.reach-<strong>helpdesk</strong>.info

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!