Zahnärztliche Berufsausübung und Recht - Zahnärztekammer Bremen
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<strong>Zahnärztliche</strong> <strong>Berufsausübung</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong><br />
Fortsetzung Seite 3<br />
Erfolg für<br />
Kindererziehende<br />
Erreichen der jeweils geltenden<br />
Regelaltersgrenze zuzulassen.<br />
Damit ist sichergestellt, dass die<br />
Rente pünktlich mit Ablauf des<br />
Monats, der der Vollendung der<br />
Regelaltersgrenze folgt, bezogen<br />
werden kann.<br />
Für Mitglieder von Versorgungswerken,<br />
denen Kindererziehungszeiten<br />
der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung angerechnet<br />
worden sind, bedeutet dies, dass<br />
sie, wenn sie die in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung geltende<br />
Regelaltersgrenze (derzeit 65.,<br />
später 67. Lebensjahr) erreichen,<br />
freiwillige Beiträge an die gesetzliche<br />
Rentenversicherung, nachdem<br />
derzeitigen <strong>Recht</strong>sstand mindestens<br />
Euro 79,60 an die Rentenversicherung<br />
nachzahlen können,<br />
um dort einen Rentenanspruch<br />
aus den Kindererziehungszeiten<br />
zu erlangen.<br />
Der ABV-Vorsitzende RA Dr.<br />
Ulrich Kirchhoff erklärte im<br />
Zusammenhang mit dem Gesetzesbeschluss<br />
des Deutschen<br />
B<strong>und</strong>estages: »Mit dieser von<br />
der ABV seit langem geforderten<br />
gesetzlichen Neuregelung widerfährt<br />
den kindererziehenden Mitgliedern<br />
der Versorgungswerke<br />
endlich Gerechtigkeit, weil sie<br />
nun aus den ihnen angerechneten<br />
Kindererziehungszeiten auch<br />
einen Rentenanspruch erlangen<br />
können.« Mitglieder berufsständischer<br />
Versorgungswerke,<br />
die die Regelaltersgrenze in der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung<br />
(derzeit 65. Lebensjahr) bereits erreicht<br />
haben, sollten sich deshalb<br />
umgehend mit der für sie örtlich<br />
zuständigen Auskunft s- <strong>und</strong> Beratungsstelle<br />
der Deutschen Rentenversicherung<br />
– B<strong>und</strong> (DRV) in<br />
Verbindung setzen, um zu klären,<br />
wie viele Beiträge sie gegebenenfalls<br />
nachzahlen müssen, um aus<br />
den ihnen angerechneten Kindererziehungszeiten<br />
einen Rentenanspruch<br />
zu erlangen. (mj)<br />
Gemeinsames Grillfest von ZÄK <strong>und</strong> KZV<br />
»Wir wollen Sie kennenlernen,<br />
denn wir Zahnärzte wollen keine<br />
Einzelkämpfer sein. Alle Kompetenzen<br />
sollen gebündelt <strong>und</strong><br />
Netzwerke gebildet werden«, so<br />
die Einladung dazu. Und fast 80<br />
Zahnärztinnen <strong>und</strong> Zahnärzte,<br />
teilweise mit Lebenspartnern, waren<br />
dieser Einladung gefolgt.<br />
Am 11. Juni 2010 fand erstmalig<br />
im Garten des Focke-Museums in<br />
Schwachhausen ein von Kammer<br />
<strong>und</strong> KZV gemeinsam ausgerichteter<br />
Grillnachmittag statt. Bei<br />
strahlendem Sonnenschein führten<br />
die Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen<br />
intensive Gespräche, schmunzelten<br />
über Erlebnisse aus der guten<br />
alten Zeit oder tauschten einfach<br />
Privates oder Tagesgeschäft liches<br />
miteinander aus. Als dann um 18.00<br />
Uhr die Musiker ihr letztes Stück<br />
spielten <strong>und</strong> die Gastgeber die „Last<br />
Order“ mit einer Glocke einläuteten,<br />
äußerten sich alle begeistert<br />
über die gelungene Veranstaltung<br />
<strong>und</strong> versprachen, im Wiederholungsfalle<br />
unverzüglich wieder zu<br />
kommen. (jb)<br />
08/2010<br />
Weitere Fotos in der Bildergalerie auf www.zaek-hb.de