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Dachboden- Brocki - in Märstetten - mitten im Thurgau!

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Hecken und Sträucher jetzt zurückschneiden<br />

Bessere Sicht bedeutet mehr Sicherheit auf den Strassen. Die meisten Informationen<br />

werden <strong>im</strong> Strassenverkehr über das Auge wahrgenommen. Durch <strong>in</strong><br />

den Lichtraum here<strong>in</strong>ragende Äste kommt es jedoch häufig zu Sichtbee<strong>in</strong>trächtigungen.<br />

Wir er<strong>in</strong>nern deshalb die GrundeigentümerInnen an das Zurückschneiden<br />

der Pflanzen entlang von Strassen und Wegen sowie bei E<strong>in</strong>mündungen<br />

und Ausfahrten. Der Rückschnitt dient der Verkehrssicherheit, schützt<br />

aber auch vor allfälligen rechtlichen Problemen.<br />

Das kantonale Gesetz über Strassen und Wege regelt die Bepflanzung entlang von<br />

Strassen und Wegen. Die nachfolgenden Best<strong>im</strong>mungen s<strong>in</strong>d Auszüge aus diesem<br />

Gesetz. Die Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d mit der Überwachung dieser Best<strong>im</strong>mungen und mit dem<br />

Treffen von nötigen Anordnungen beauftragt.<br />

1. Überragende Äste s<strong>in</strong>d <strong>im</strong> Fahrbahnbereich auf 4,5 m lichte Höhe, bei Wegen<br />

und Trottoirs auf 2,5 m lichte Höhe zu stutzen.<br />

2. Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen e<strong>in</strong>en Stockabstand von 60<br />

cm zur Strassen- oder Weggrenze e<strong>in</strong>halten. Sie s<strong>in</strong>d so unter Schnitt zu halten,<br />

dass sie nicht <strong>in</strong> den Strassen- oder Wegraum h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragen.<br />

3. Lichtdurchlässige, Durchsicht gewährende E<strong>in</strong>friedigungen bis 1,50 Meter Höhe<br />

dürfen an die Strassen- oder Weggrenze gestellt werden. Andere E<strong>in</strong>friedungen<br />

müssen e<strong>in</strong>en Abstand von 60 cm zur Strassen- oder Weggrenze e<strong>in</strong>halten. Höhere<br />

E<strong>in</strong>friedungen müssen um das Mass ihrer Mehrhöhe zurückversetzt werden.<br />

4. Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strassene<strong>in</strong>mündungen dürfen E<strong>in</strong>friedungen<br />

und Pflanzungen höchstens 80 cm ab Strassenhöhe erreichen.<br />

Wir bitten Sie, an Strassen- und Wegrändern Ihre Bäume, Sträucher und Hecken<br />

grosszügig zurückzuschneiden, damit die Sicht jederzeit gewährleistet ist.<br />

Beachten Sie bitte, dass e<strong>in</strong> allfälliger Hydrant auf Ihrem Grundstück jederzeit frei und<br />

ungeh<strong>in</strong>dert zugänglich se<strong>in</strong> muss (Abstand zu Hecken und Zäunen ca. 80cm).<br />

Für Ihre Bemühungen <strong>im</strong> Interesse der Verkehrssicherheit danken wir Ihnen.<br />

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