Dachboden- Brocki - in Märstetten - mitten im Thurgau!
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Hecken und Sträucher jetzt zurückschneiden<br />
Bessere Sicht bedeutet mehr Sicherheit auf den Strassen. Die meisten Informationen<br />
werden <strong>im</strong> Strassenverkehr über das Auge wahrgenommen. Durch <strong>in</strong><br />
den Lichtraum here<strong>in</strong>ragende Äste kommt es jedoch häufig zu Sichtbee<strong>in</strong>trächtigungen.<br />
Wir er<strong>in</strong>nern deshalb die GrundeigentümerInnen an das Zurückschneiden<br />
der Pflanzen entlang von Strassen und Wegen sowie bei E<strong>in</strong>mündungen<br />
und Ausfahrten. Der Rückschnitt dient der Verkehrssicherheit, schützt<br />
aber auch vor allfälligen rechtlichen Problemen.<br />
Das kantonale Gesetz über Strassen und Wege regelt die Bepflanzung entlang von<br />
Strassen und Wegen. Die nachfolgenden Best<strong>im</strong>mungen s<strong>in</strong>d Auszüge aus diesem<br />
Gesetz. Die Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d mit der Überwachung dieser Best<strong>im</strong>mungen und mit dem<br />
Treffen von nötigen Anordnungen beauftragt.<br />
1. Überragende Äste s<strong>in</strong>d <strong>im</strong> Fahrbahnbereich auf 4,5 m lichte Höhe, bei Wegen<br />
und Trottoirs auf 2,5 m lichte Höhe zu stutzen.<br />
2. Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen e<strong>in</strong>en Stockabstand von 60<br />
cm zur Strassen- oder Weggrenze e<strong>in</strong>halten. Sie s<strong>in</strong>d so unter Schnitt zu halten,<br />
dass sie nicht <strong>in</strong> den Strassen- oder Wegraum h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragen.<br />
3. Lichtdurchlässige, Durchsicht gewährende E<strong>in</strong>friedigungen bis 1,50 Meter Höhe<br />
dürfen an die Strassen- oder Weggrenze gestellt werden. Andere E<strong>in</strong>friedungen<br />
müssen e<strong>in</strong>en Abstand von 60 cm zur Strassen- oder Weggrenze e<strong>in</strong>halten. Höhere<br />
E<strong>in</strong>friedungen müssen um das Mass ihrer Mehrhöhe zurückversetzt werden.<br />
4. Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strassene<strong>in</strong>mündungen dürfen E<strong>in</strong>friedungen<br />
und Pflanzungen höchstens 80 cm ab Strassenhöhe erreichen.<br />
Wir bitten Sie, an Strassen- und Wegrändern Ihre Bäume, Sträucher und Hecken<br />
grosszügig zurückzuschneiden, damit die Sicht jederzeit gewährleistet ist.<br />
Beachten Sie bitte, dass e<strong>in</strong> allfälliger Hydrant auf Ihrem Grundstück jederzeit frei und<br />
ungeh<strong>in</strong>dert zugänglich se<strong>in</strong> muss (Abstand zu Hecken und Zäunen ca. 80cm).<br />
Für Ihre Bemühungen <strong>im</strong> Interesse der Verkehrssicherheit danken wir Ihnen.<br />
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