Sitzung vom 08.11.2007 (144 KB) - .PDF - Gemeinde Wilhering
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gegenständlichen Grundstücke ein Neuplanungsgebiet verhängt mit dem Ziel einen<br />
Bebauungsplan zu erstellen. Der Bebauungsplan wurde jedoch nicht innerhalb von 6 Monaten<br />
rechtswirksam und konnte somit ein diesbezüglicher Vertrag auch binnen dieser Frist nicht<br />
erstellt werden.<br />
Es wurde daher im Raumplanungsausschuss vorgeschlagen den Baulandsicherungsvertrag zu<br />
ergänzen damit solche Fälle in Zukunft nicht mehr vorkommen. Es wurde der Anwalt der<br />
<strong>Gemeinde</strong> beauftragt diese Regelung zu überdnekne und anders auszuformulieren.<br />
Vom Anwalt wurde nun vorgeschlagen den Punkt des Mustervertrages wie folgt zu ergänzen:<br />
„Sofern es während der in Punkt V. Abs. 1 dieses Vertrages vereinbarten sechsmonatigen Frist<br />
zu einer Neufassung des Bebauungsplanes betreffend die vertragsgegenständliche<br />
Liegenschaft kommt, ist diese Sechsmonatsfrist gehemmt. Der Fristenlauf der Hemmung<br />
beginnt mit der Rechtskraft des Beschlusses auf Neufassung des Bebauungsplanes durch den<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>. Der Fristenlauf der Hemmung endet mit der<br />
Rechtskraft des Abschlusses des eingeleiteten Neufassungsverfahrens des Bebauungsplanes.“<br />
Der Planungsausschuss hat sich in der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 30. Oktober 2007 mit der Angelegenheit<br />
befasst und vorgeschlagen die Änderung im nächsten <strong>Gemeinde</strong>rat zu beschließen.<br />
Herr GV Winter stellt den<br />
Antrag,<br />
die Vertragsergänzung wie oben angeführt zu beschließen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 12<br />
Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke 193/2, 193/3, 193/4, alle<br />
KG Dörnbach „Am Ledererberg“ – Änderung des Planungszieles<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Ausschusses für örtliche Raumplanung, Herrn GV<br />
Manfred Winter.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat über das gegenständliche Planungsgebiet „Am Ledererberg“<br />
in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>vom</strong> 24.05.2007 ein Neuplanungsgebiet verhängt.<br />
Als Planungsziel war die Erstellung eines Bebauungsplanes mit Einfamilienhausbebauung<br />
definiert. Im Zuge der Bebauungsplanerstellung ist der Planungsausschuss sowie der<br />
Ortsplaner als beratendes Organ zur Überzeugung gelangt, dass die gegenständlichen<br />
Grundstücke auch mit Zweifamilienhäusern bebaut werden könnten.<br />
Es soll nun der § 2 der Verordnung des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>vom</strong> 24.5.2007 geändert werden damit<br />
auch Zweifamilienhausbebauung für das Planungsgebiet ermöglicht wird.<br />
Ein diesbezüglicher Bebauungsplanentwurf liegt bereits vor und soll auch im nächsten<br />
Tagesordnungspunkt beraten werden.<br />
Hr. GV Winter, als Planungsausschussobmann stellt daher den<br />
A n t r a g,<br />
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