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Sitzung vom 08.11.2007 (144 KB) - .PDF - Gemeinde Wilhering

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gegenständlichen Grundstücke ein Neuplanungsgebiet verhängt mit dem Ziel einen<br />

Bebauungsplan zu erstellen. Der Bebauungsplan wurde jedoch nicht innerhalb von 6 Monaten<br />

rechtswirksam und konnte somit ein diesbezüglicher Vertrag auch binnen dieser Frist nicht<br />

erstellt werden.<br />

Es wurde daher im Raumplanungsausschuss vorgeschlagen den Baulandsicherungsvertrag zu<br />

ergänzen damit solche Fälle in Zukunft nicht mehr vorkommen. Es wurde der Anwalt der<br />

<strong>Gemeinde</strong> beauftragt diese Regelung zu überdnekne und anders auszuformulieren.<br />

Vom Anwalt wurde nun vorgeschlagen den Punkt des Mustervertrages wie folgt zu ergänzen:<br />

„Sofern es während der in Punkt V. Abs. 1 dieses Vertrages vereinbarten sechsmonatigen Frist<br />

zu einer Neufassung des Bebauungsplanes betreffend die vertragsgegenständliche<br />

Liegenschaft kommt, ist diese Sechsmonatsfrist gehemmt. Der Fristenlauf der Hemmung<br />

beginnt mit der Rechtskraft des Beschlusses auf Neufassung des Bebauungsplanes durch den<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>. Der Fristenlauf der Hemmung endet mit der<br />

Rechtskraft des Abschlusses des eingeleiteten Neufassungsverfahrens des Bebauungsplanes.“<br />

Der Planungsausschuss hat sich in der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 30. Oktober 2007 mit der Angelegenheit<br />

befasst und vorgeschlagen die Änderung im nächsten <strong>Gemeinde</strong>rat zu beschließen.<br />

Herr GV Winter stellt den<br />

Antrag,<br />

die Vertragsergänzung wie oben angeführt zu beschließen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 12<br />

Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke 193/2, 193/3, 193/4, alle<br />

KG Dörnbach „Am Ledererberg“ – Änderung des Planungszieles<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Ausschusses für örtliche Raumplanung, Herrn GV<br />

Manfred Winter.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat über das gegenständliche Planungsgebiet „Am Ledererberg“<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>vom</strong> 24.05.2007 ein Neuplanungsgebiet verhängt.<br />

Als Planungsziel war die Erstellung eines Bebauungsplanes mit Einfamilienhausbebauung<br />

definiert. Im Zuge der Bebauungsplanerstellung ist der Planungsausschuss sowie der<br />

Ortsplaner als beratendes Organ zur Überzeugung gelangt, dass die gegenständlichen<br />

Grundstücke auch mit Zweifamilienhäusern bebaut werden könnten.<br />

Es soll nun der § 2 der Verordnung des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>vom</strong> 24.5.2007 geändert werden damit<br />

auch Zweifamilienhausbebauung für das Planungsgebiet ermöglicht wird.<br />

Ein diesbezüglicher Bebauungsplanentwurf liegt bereits vor und soll auch im nächsten<br />

Tagesordnungspunkt beraten werden.<br />

Hr. GV Winter, als Planungsausschussobmann stellt daher den<br />

A n t r a g,<br />

12

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