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Sitzung vom 08.11.2007 (144 KB) - .PDF - Gemeinde Wilhering

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<strong>Sitzung</strong> des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />

Tag: <strong>08.11.2007</strong><br />

Beginn: 19.00 Uhr<br />

Vorsitz: LAbg. Bgm. Mario Mühlböck<br />

Amtsleiter: Rudolf Holzbauer<br />

Schriftführer: Johann Hofer, MBA<br />

Der Bürgermeister teilt mit, dass vor dem Punkt Allfälliges ein Dringlichkeitsantrag zu behandeln<br />

ist.<br />

Dieser Dringlichkeitsantrag bezieht sich auf den Nachtragsvoranschlag 2007. Weiters nimmt der<br />

Bürgermeister die Angelobung von Herrn Karl Heinz Reiter vor.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Bürgerfragestunde;<br />

2. Berichte des Bürgermeisters;<br />

3. Prüfbericht des örtlichen Prüfungsausschusses <strong>vom</strong> 25. September 2007<br />

4. Abschluss eines Vertrages mit Herrn Peter Janko zur Rückübertragung des Grundstücks<br />

248/11 (Weg)<br />

5. Abschluss eines Mietvertrages zwischen der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> & Co KG“ und der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> zur Vermietung<br />

der Musikschule<br />

6. Festlegung der Gebühr für die Vermietung von Räumlichkeiten in der Musikschule und<br />

Festelegung der Benützungsbedingungen<br />

7. Nachwahl zur Neubesetzung von Ausschüssen<br />

a.) SPÖ Fraktion<br />

- Ausschuss für Verkehr, WILIA und Wirtschaft<br />

- Ausschuss für örtliche Raumplanung und Sportangelegenheiten<br />

- Ausschuss für Bau-, Straßenbau- und Wohnungsangelegenheiten<br />

b.) FPÖ Fraktion<br />

- Prüfungsausschuss<br />

8. Wohnungsvergabe Schöneringer Straße 3/1.Stock/T4, 52,58 m²<br />

9. Wohnungsvergabe Schöneringer Straße 3/1.Stock/T6, 67,94 m²<br />

10. Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 11/1.Stock/T4, 77,15 m²<br />

11. Änderung des Punkt V des Baulandsicherungsvertrages (Muster)<br />

12. Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke 193/2, 193/3, 193/4, alle<br />

KG Dörnbach „Am Ledererberg“ – Änderung des Planungszieles<br />

13. Bebauungsplan Nr. 179 „Am Ledererberg“ – Grundsatzbeschluss<br />

14. Bebauungsplan Nr. 181 „Obernberger“ – Grundsatzbeschluss<br />

15. Bebauungsplan Nr. 182 „Pointinger“ – Grundsatzbeschluss<br />

16. Flächenwidmungsplan Nr. 4 – 26. Änderung „Peherstorfer – Reitsport“ –<br />

Grundsatzbeschluss<br />

17. Flächenwidmungsplan Nr. 4 – 23. Änderung „Feuerwehrzeughaus“ und örtliches<br />

Entwicklungskonzept Nr. 1 – Änderung Nr. 8 – Beschlussfassung nach durchgeführtem<br />

Verfahren<br />

18. Verhängung eines Neuplanungsgebietes über Teile der Grundstücke 649/4, KG<br />

<strong>Wilhering</strong> „Mag. Paschinger“ zum Zwecke der Erstellung eines Bebauungsplanes und<br />

Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 180 – Grundsatzbeschluss<br />

1


19. Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters <strong>vom</strong> 09. Mai 2007 über die<br />

Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages für das Grundstück Nr. 395/3, KG <strong>Wilhering</strong>,<br />

Eigentümer: Ing. Christian Weisskirchner, Prandtauerstraße 21/12, 4040 Linz<br />

20. Nachtragsvoranschlag 2007<br />

21. Allfälliges<br />

22. 15 Minuten Bürgerfragestunde<br />

Punkt 1<br />

Bürgerfragestunde<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Punkt 2<br />

Berichte des Bürgermeisters<br />

� Zum Thema Renaturierung Ottensheimer Au (Fischlehrpfad) hat in der letzten<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstandssitzung Herr Hafenmeister Kronsteiner berichtet. Es soll ein<br />

Hafenbecken verfüllt werden und dazu braucht man natürlich eine entsprechende Menge<br />

an Schotter und Sedimentmaterial. Dies soll aus der Ottensheimer Au gewonnen<br />

werden. Gleichzeitig wurde aber auch festgehalten, dass der bisherige Standard in<br />

diesem Bereich nicht verändert wird. Dies heißt, dass der Fischlehrpfad wieder errichtet<br />

wird, die Wegführung wieder unmittelbar neben der Donau erfolgt (allerdings ohne<br />

Steinschlichtung) und dass diese Strecke auch wieder als Radweg genutzt werden kann.<br />

Wesentlich ist auch noch, dass 80% der Transportarbeiten nicht über die Straße,<br />

sondern über den Wasserweg erfolgen werden. Wenn das Projekt mehr ausgereift ist,<br />

wird Herr Kronsteiner nocheinmal den <strong>Gemeinde</strong>vorstand darüber informieren und auch<br />

auf Wunsch eine Bürgerinformation abhalten.<br />

� Frau Gertrude Denk <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt und Herr Franz Kasper von der WILIA sind in<br />

den wohlverdienten Ruhestand getreten.<br />

� Die Prüfung durch den Landesrechnungshof ist abgeschlossen. Der Bericht geht nun an<br />

die <strong>Gemeinde</strong>abteilung und die politischen Referenten und im Anschluss daran an die<br />

<strong>Gemeinde</strong>. Der Prüfbericht wird dann auch im Internet veröffentlicht und auf der Seite<br />

des Landesrechnungshofes abrufbar sein.<br />

� Aufgrund statistischer Daten ist es sicher angebracht, dass sich die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong><br />

um Wohnbauten kümmert.<br />

� Die Eröffnung der Landesmusikschule war eine sehr gelungene Veranstaltung.<br />

� Die WK Linz hat eine Vorsprache beim Land OÖ gehabt und dort deponiert, dass sie den<br />

Radweg zwischen <strong>Wilhering</strong> und Linz in jeder Hinsicht unterstützten. Aus Sicht der<br />

Linzer Wirtschaft wird man alles tun, um dieses Projekt zu unterstützen. Die Bewerbung<br />

für die LEADER Region wurde beim Ministerium zeitgerecht eingereicht. Die Unterlagen<br />

stehen unter www.linzland.net zum Download zur Verfügung.<br />

� Der Bürgermeister hat bei LR Anschober bzgl. Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

vorgesprochen. Er hat deponiert, dass hier relativ rasch gehandelt werden soll.<br />

� LH Dr. Pühringer hat einen Zuschuss in Höhe von € 600,00 für die Schulbücherei<br />

gewährt.<br />

2


Punkt 3<br />

Prüfbericht des örtlichen Prüfungsausschusses <strong>vom</strong> 25. September 2007<br />

Der Obmann des Prüfungsausschuss, Herr Dkfm. Narzt bringt den Damen und Herren des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates den Prüfbericht des Prüfungsausschusses <strong>vom</strong> 25.09.2007 zur Kenntnis.<br />

Bericht des Prüfungsausschuss an den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

gemäß § 91 Abs. 3 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

<strong>vom</strong> 25. September 2007<br />

TOP 1: Grünflächenbetreuung der <strong>Gemeinde</strong><br />

Der Prüfungsausschuss hat sich in seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 25. September 2007 mit der<br />

Grünflächenbetreuung der <strong>Gemeinde</strong> beschäftigt.<br />

Die Grünflächenbetreuung in der <strong>Gemeinde</strong> wird <strong>vom</strong> Bauhof wahrgenommen. Darunter fallen:<br />

14 Kinderspielplätze, Sportplatz SV <strong>Wilhering</strong>, Sportplatz Union Mühlbach, sonstige Grünflächen<br />

und die Wanderwege, mit einer Gesamtfläche von rund 88.000 m². Die Kosten dafür betrugen<br />

im Jahr 2006 insgesamt € 63.299,97, das sind rund 14,9% der Bauhofkosten (davon €<br />

20.193,71 für Wanderwege und € 43.106,26 für o.a. Grünflächenbetreuung (PG III) plus €<br />

9.644,67 für Böschung mähen (Fremdvergabe - Landwirt aus Alkoven Schönauer).<br />

• Der Prüfungsausschuss erachtet es als äußerst positiv, dass im Zuge der<br />

Kostenrechnung durch die Verrechnung der kalkulatorischen Kosten für die Fahrzeuge<br />

eine zweckgebundene Rücklage für Fahrzeug-Neuanschaffungen gebildet wurde bzw.<br />

wird.<br />

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses schließen sich der Empfehlung des oö.<br />

Landesrechnungshof an, auch die kalkulatorischen Kosten für das Bauhofgebäude<br />

weiterzuverrechnen.<br />

• Der Prüfungsausschuss empfiehlt, dass den Vereinen, SV <strong>Wilhering</strong> und Union<br />

Mühlbach, die Kosten für die Mäharbeiten schriftlich mitgeteilt werden sollen. Diese<br />

Kosten sind nämlich Vereinssubventionen � (im Jahr 2006 – SV <strong>Wilhering</strong> €<br />

3.761,16 und Union Mühlbach € 5.713,09).<br />

3


• Die Personal- und Fahrzeugressourcen sind im Bereich der Grünflächenbetreuung schon<br />

sehr ausgereizt. Aus diesem Grund schlägt der Prüfungsausschuss vor, bei Übernahmen<br />

neuer Grünflächen zur Betreuung durch die <strong>Gemeinde</strong> restriktiv zu sein. Es soll versucht<br />

werden die Verursacher mit den Betreuungskosten zu belasten.<br />

• Eine eventuelle Auslagerung der Grünflächenbetreuung an Dritte sollte durch<br />

regelmäßige Ausschreibungen überprüft werden (Bauhofauslastung und Überprüfung<br />

der Marktkonformität der Kosten).<br />

Punkt 4<br />

Abschluss eines Vertrages mit Herrn Peter Janko zur Rückübertragung des Grundstücks<br />

248/11 (Weg)<br />

Berichterstattung durch den Bürgermeister LAbg. Mario Mühlböck.<br />

Frau Elke Janko verlässt wegen Befangenheit den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

Folgender Vertrag zwischen Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> und Herrn Peter Johann Janko soll<br />

beschlossen werden:<br />

Siehe Beilage (Vertrag + Plan)<br />

Der Bürgermeister stellt den<br />

Antrag,<br />

den Vertrag wie vorgetragen zu beschließen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Frau Elke Janko betritt wieder den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

Punkt 5<br />

Abschluss eines Mietvertrages zwischen der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> & Co KG“ und der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> zur Vermietung<br />

der Musikschule<br />

Berichterstattung durch Bürgermeister LAbg. Mario Mühlböck.<br />

Folgender Mietvertrag zwischen dem Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde<br />

<strong>Wilhering</strong> & Co KG und der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> soll abgeschlossen werden:<br />

Mietvertrag<br />

abgeschlossen zwischen der<br />

Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> & Co KG, FN 267041h,<br />

Linzer Straße 14, 4073 <strong>Wilhering</strong>, im Folgenden „KG“, einerseits<br />

4


und der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>, Linzer Straße 14, 4073 <strong>Wilhering</strong>, im Folgenden „<strong>Gemeinde</strong>“,<br />

andererseits<br />

wie folgt:<br />

1. Vertragsgrundlagen<br />

1.1. Mit Gesellschaftsvertrag <strong>vom</strong> 5.7.2005 haben die <strong>Gemeinde</strong> und der Verein zur<br />

Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> eine Kommanditgesellschaft<br />

(im Folgenden KG) gegründet. Die <strong>Gemeinde</strong> ist alleinige Kommanditistin mit einer<br />

Pflichteinlage von EUR 1.000,00 und mit 100 % (in Worten: einhundert Prozent) am<br />

Vermögen der Gesellschaft, einschließlich der stillen Reserven und dem Good Will<br />

(Unternehmenswert), sowie am Verlust und Gewinn der KG beteiligt. Der<br />

Unternehmensgegenstand der KG umfasst unter anderem den Erwerb von<br />

Liegenschaften, Gebäuden und sonstigen Bauwerken, dazu gehört auch der Erwerb von<br />

Baurechten, Dienstbarkeiten und sonstigen Nutzungsrechten von der <strong>Gemeinde</strong> oder<br />

von Dritten, die Neuerrichtung, Sanierung, den Umbau oder die Erweiterung von<br />

Gebäuden und sonstigen Bauwerken, sowie die Erhaltung, Nutzung, Verwaltung und<br />

Verwertung von Liegenschaften und Gebäuden und sonstigen Bauwerken, insbesondere<br />

auch die Vermietung und Verpachtung.<br />

1.2. In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>vom</strong> 05.07.2005 hat die <strong>Gemeinde</strong> beschlossen die von ihr<br />

als Körperschaft öffentlichen Rechts wahrzunehmende Aufgabe der Errichtung und<br />

Verwaltung der Gebäudeinfrastruktur von Musikschulen und von Veranstaltungsräumen<br />

auszugliedern und auf die KG zu übertragen. Zu diesem Zweck hat die <strong>Gemeinde</strong> das<br />

Grundstück EZ 534, GB 45312, BG Traun, im Ausmaß von 1.956 m² samt dem sich<br />

darauf befindlichen Gebäude (dem so genannten Hofrichterhaus) in das Eigentum der<br />

KG übertragen.<br />

2. Mietgegenstand<br />

2.1. Die KG ist Eigentümerin an der Liegenschaft EZ 534 im Ausmaß von 1.956 m² samt dem<br />

sich darauf befindlichen Gebäude, dem so genannten Hofrichterhaus.<br />

Das Gebäude hat eine Nutzfläche laut Nutzflächenberechnung des Herrn Arch. DI Dr.<br />

Englmair zum Raumbuch für die Ausschreibung der Bauarbeiten wie folgt:<br />

Kellergeschoss 448,57<br />

Erdgeschoss 405,68<br />

Obergeschoss 416,33<br />

Dachgeschoss 177,71<br />

Gesamt 1.448,29<br />

2.2. Die KG vermietet und die <strong>Gemeinde</strong> mietet die gesamte unter Punkt 2.1. angeführte<br />

Liegenschaft, die zu einer Musikschule samt Veranstal-tungsräumen umgebaut wurde.<br />

3. Verpflichtung zum Abschluss eines Mietvertrages<br />

5


3.1. Die Parteien dieses Vertrages haben sich mit Vorvertrag <strong>vom</strong> 13.12.2005 verpflichtet,<br />

nach Abschluss der Bauarbeiten einen entsprechenden Mietvertrag abzuschließen.<br />

4. Vorläufiger Mietzins<br />

4.1. Da die endgültigen Baukosten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind, wird der<br />

Mietzins hinsichtlich AfA-Komponente vorläufig auf Grund der <strong>vom</strong> Land OÖ.<br />

genehmigten Kostenschätzung von € 3,350.000,-- ermittelt.<br />

Der monatliche Mietzins beträgt 1/12 der AfA-Komponente, die wie folgt ermittelt wird,<br />

zzgl. 20 % Ust: Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich<br />

aktivierungspflichtiger Aufwendungen und Kosten von Großreparaturen, die der KG aus<br />

dem Umbau entstehen, zuzüglich für den Altbau der Einheitswert der übertragenen<br />

Liegenschaft, abzüglich der Bedarfszuweisungen der Länder nach § 12 Abs 1<br />

Finanzausgleichsgesetz (FAG) 2001 bzw. § 11 Abs 1 FAG 2005 und abzüglich sonstiger<br />

öffentlicher Förderungen (Zuschüsse), die von Ländern, dem Bund oder von der EU<br />

gewährt worden sind. Die AfA-Komponente beträgt 1,5 % des so ermittelten Betrages.<br />

Der jährliche Mietzins beträgt derzeit € 19.084,64 inkl. MWSt. Die konkrete<br />

Mietzinsberechnung ist in der angeschlossenen Beilage ersichtlich. Bei der derzeitigen<br />

Mietzinsberechnung handelt es sich um eine vorläufige Berechnug, da das Bauvorhaben<br />

noch nicht abgeschlossen ist. Nach Vorlage der Endabrechnung wird der Mietzins<br />

entsprechend angepasst.<br />

Die Kostenaufteilung zwischen Musikschule und Veranstaltungsräume wurde laut<br />

Gutachten des Landes OÖ. mit 80:20 bewertet.<br />

Die bewegliche Einrichtung steht im Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> und ist somit nicht<br />

Gegenstand dieses Mietvertrages.<br />

Der Mietzins ist von der <strong>Gemeinde</strong> monatlich, an jedem Monatsersten im vorhinein<br />

kosten- und spesenfrei zu entrichten.<br />

4.2. Zuzüglich zum Mietzins ersetzt die <strong>Gemeinde</strong> der KG die laufenden Betriebskosten, und<br />

zwar die Betriebskosten im Sinne der § 21-24 MRG, die anfallenden Heiz- und<br />

Warmwasserkosten, alle Kosten der mit Zustimmung und Kenntnis der <strong>Gemeinde</strong><br />

abgeschlossenen Versicherungen, sowie überhaupt sämtliche objektbezogenen Steuern,<br />

Abgaben, Beiträge, Gebühren sowie sonstige objektbezogene Lasten und<br />

Verpflichtungen (insbesondere Müllabfuhr, Straßenreinigung, Kanalgebühren, usw.). Die<br />

Abrechnung erfolgt jährlich zum Ende des Jahres bis spätestens 31.3. des Folgejahres.<br />

5. Mietvertragsdauer<br />

5.1. Das Mietverhältnis beginnt mit 1. September 2007 und wird auf unbestimmte Dauer<br />

abgeschlossen.<br />

5.2. In den Fällen des zufälligen Unterganges, Zerstörung und der Beschädigung des<br />

Bestandgegenstandes durch außerordentliche Unglücksfälle können sowohl die KG als<br />

auch die <strong>Gemeinde</strong> den Mietvertrag durch eingeschriebenen Brief mit sofortiger Wirkung<br />

auflösen, sofern nicht die KG zur Wiederherstellung und Instandsetzung des Mietobjekts<br />

verpflichtet ist.<br />

6


6. Rechte und Pflichten<br />

6.1. Die KG verpflichtet sich, den Mietgegenstand bei Beginn des Mietverhältnisses in einem<br />

ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.<br />

6.2. Die <strong>Gemeinde</strong> verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln.<br />

7. Untervermietung<br />

7.1. Eine Weitervermietung der Räumlichkeiten wird genehmigt.<br />

8. Kosten, Steuern und Gebühren<br />

8.1. Alle mit der Errichtung und Durchführung dieses Vorvertrages verbundenen allfälligen<br />

Kosten, Gebühren und Verkehrsteuern trägt die KG alleine.<br />

8.2. Festgehalten wird, dass der gegenständliche Vertrag einen durch die Ausgliederung und<br />

Übertragung von Aufgaben der <strong>Gemeinde</strong> als KöR an juristische Personen des privaten<br />

oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften;<br />

KG), die unter beherrschendem Einfluss einer KöR stehen (siehe Punkt 1.), unmittelbar<br />

veranlassten Rechtsvorgang darstellt, welcher gemäß Art 34 § 1 Abs 2<br />

Budgetbegleitgesetz (BBG) 2001 von den Stempel- und Rechtsgebühren befreit ist.<br />

9. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand<br />

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand im<br />

Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für die <strong>Gemeinde</strong> sachlich und örtlich<br />

zuständige Gericht.<br />

<strong>Wilhering</strong>, am 09.11.2007<br />

Beschlossen in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am <strong>08.11.2007</strong><br />

.............................................................. .........................................................<br />

Für die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>, Verein zur Förderung der Infrastruktur<br />

der Bürgermeister der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> & Co KG,<br />

der Komplementär<br />

Der Bürgermeister stellt den<br />

Antrag,<br />

7


den Mietvertrag wie vorgetragen zu beschließen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 6<br />

Festlegung der Gebühr für die Vermietung von Räumlichkeiten in der Musikschule und<br />

Festelegung der Benützungsbedingungen<br />

Berichterstattung durch Bürgermeister LAbg. Mario Mühlböck.<br />

Folgende Gebühren und Benützungsbedingungen für die Vermietung von Räumen in der<br />

Landesmusikschule <strong>Wilhering</strong> (Hofrichterhaus) sollen beschlossen werden:<br />

Raum A<br />

Raum B<br />

Raum C<br />

Raum D<br />

Raum E<br />

Räumlichkeiten<br />

Trauungssaal 54,14 m²<br />

Foyer 77,94 m²<br />

WC 31,46 m²<br />

Balduin Sulzer Saal 158,84 m²<br />

Garderobe + Lager 65,17 m²<br />

Foyer 1. Stock + Stiege 66,55 m²<br />

WC EG 31,46 m²<br />

EG Foyer + Stiege + Lift 46,14 m²<br />

Galerie 83,70 m²<br />

Foyer+ Stiege+Lift 20,21 m²<br />

WC 5,52 m²<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssaal 83,70 m²<br />

( incl. Technik )<br />

Küche 8,23 m²<br />

Foyer +Stiege+Lift 20,21 m²<br />

WC 5,52 m²<br />

Keller 448,57 m²<br />

EG Foyer+Stiege+Lift 46,14 m²<br />

WC EG 31,46 m²<br />

Größe<br />

m²<br />

Anzahl<br />

der<br />

Sessel<br />

1-3<br />

Stunden<br />

3-6<br />

Stunden<br />

8<br />

1 Tag =<br />

8.00 - 20.00 Uhr<br />

A bendveranstaltung<br />

12.00 - 2.00 Uhr<br />

bis<br />

8 Stunden<br />

über<br />

8 Stunden<br />

optionale<br />

Pauschale<br />

163,54 33+4 20,00 € 36,00 € 60,00 € 70,00 € 20,00 €<br />

zwingende<br />

Pauschale*<br />

368.16 119 50,00 € 90,00 € 160,00 € 220,00 € 50,00 € 100,00 €<br />

109,43 24 10,00 € 16,00 € 30,00 € 36,00 € 20,00 €<br />

117,66 33 20,00 € 36,00 € 60,00 € 70,00 € 20,00 €<br />

526,17 250,00 € 400,00 € 50,00 €<br />

Kombination I A+B+C+D 100,00 € 178,00 € 310,00 € 396,00 €<br />

Kombination II A+B+C 80,00 € 142,00 € 250,00 € 326,00 €<br />

Kombination III C+D 30,00 € 52,00 € 90,00 €<br />

Preis je nach Dauer der Vermietung<br />

Kombination IV B+C 60,00 € 106,00 € 190,00 € 256,00 €<br />

Reinigung<br />

Nach einem Jahr sollen Preise und Benützungsbedingungen evaluiert werden. Die Preise und<br />

Mietbedingungen werden unter www.wilhering.at abrufbar sein.<br />

Bürgermeister und Amtsleiter weisen darauf hin, dass die festgelegten Gebühren nicht<br />

kostendeckend sind. Für die Durchführung von Hochzeiten im Trauungssaal gelten diese<br />

Richtlinien nicht. Hier sind zum Teil gesetzliche Gebührenvorgaben zu berücksichtigen. Die<br />

näheren Ausführungen werden im <strong>Gemeinde</strong>vorstand getroffen.<br />

Der Bürgermeister stellt den<br />

Antrag,


Gebühren- und Benützungsbedingungen wie vorgetragen zu beschließen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 7<br />

Nachwahl zur Neubesetzung von Ausschüssen<br />

a.) SPÖ Fraktion<br />

- Ausschuss für Verkehr, WILIA und Wirtschaft<br />

- Ausschuss für örtliche Raumplanung und Sportangelegenheiten<br />

- Ausschuss für Bau-, Straßenbau- und Wohnungsangelegenheiten<br />

b.) FPÖ Fraktion<br />

- Prüfungsausschuss<br />

a.) Der Bürgermeister verliest folgenden Wahlvorschlag:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!<br />

Die SPÖ <strong>Wilhering</strong> möchte die Mitgliedschaft in folgenden Ausschüssen ändern.<br />

- Ausschuss für Verkehr, WILIA und Wirtschaft<br />

- Ausschuss für örtliche Raumplanung und Sportangelegenheiten<br />

- Ausschuss für Bau-, Straßenbau- und Wohnungsangelegenheiten<br />

Dieter Habermann, SPÖ <strong>Wilhering</strong>, weiters die <strong>Gemeinde</strong>räte der SPÖ <strong>Wilhering</strong>.<br />

16 Unterschriften.<br />

Original siehe Beilage<br />

Der Bürgermeister hält fest, dass Fraktionswahlen durchzuführen sind.<br />

Frau GR Doris Eisenriegler verlässt den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

Herr Fraktionsobmann Dieter Habermann stellt den<br />

Antrag,<br />

alle in diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschlüsse per Aklamation abstimmen zu lassen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Der Bürgermeister lässt über den Wahlvorschlag bzgl. Änderung des Ausschusses für Verkehr,<br />

WILIA und Wirtschaft abstimmen.<br />

9


Beschluss: e i n s t i m m i g (SPÖ Fraktionswahl)<br />

Der Bürgermeister lässt über den Wahlvorschlag bzgl. Änderung des Ausschuss für örtliche<br />

Raumplanung und Sportangelegenheiten abstimmen:<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g (SPÖ Fraktionswahl)<br />

Der Bürgermeister lässt über die Änderungen im Ausschuss für Bau-, Straßenbau-, und<br />

Wohnungsangelegenheiten abstimmen:<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g (SPÖ Fraktionswahl)<br />

b.) FPÖ Fraktion<br />

Der Bürgermeister verliest folgendes Schreiben:<br />

Der Bürgermeister stellt den<br />

Antrag,<br />

an Stelle von Frau Maria Thewanger, Herrn Johann Aumayr in den Ausschuss für örtliche<br />

Raumplanung und dem Prüfungsausschuss zu wählen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g (Fraktionswahl FPÖ)<br />

Punkt 8<br />

Wohnungsvergabe Schöneringer Straße 3/1.Stock/T4, 52,58 m²<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn GV Anton<br />

Lehner.<br />

Die Wohnung in der Schöneringer Straße befindet sich im 1. Stock und besitzt 52,58 m². In der<br />

Wohnungsausschaussitzung am 29.10.2007 wurde vorgeschlagen die Wohnung an<br />

Herrn Ramo Kmetas, Holzhauser Straße 1, 4073 <strong>Wilhering</strong> zu vergeben.<br />

Als Ersatz wurde Frau Jasmin Kappler, Hammerlstraße 5, 4070 Fraham gereiht.<br />

Herr GV Anton Lehner stellt daher den<br />

Antrag,<br />

die Wohnung wie oben angeführt zu vergeben.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 9<br />

Wohnungsvergabe Schöneringer Straße 3/1.Stock/T6, 67,94 m²<br />

Die Wohnung in der Schöneringer Straße befindet sich im 1. Stock und besitzt 67,94 m². IN der<br />

Wohnungsausschusssitzung am 29.10.2007 wurde vorgeschlagen die Wohnung an<br />

10


Herrn Rusit Duraki, Eferdinger Straße 20, 4073 <strong>Wilhering</strong> zu vergeben.<br />

Als Ersatz wurde Frau Pit Fortenbacher, Schöneringer Straße 29, 4073 <strong>Wilhering</strong> gereiht.<br />

Herr Duraki hat nun seine Bewerbung zurückgezogen. Es wird nun vorgeschlagen die Wohnung<br />

an Frau Pit Fortenbacher, Schöneringer Straße 29, 4073 <strong>Wilhering</strong> zu vergeben.<br />

Als Ersatz soll Carola Seweroba, Winkeln 36, 4072 Alkoven vorgesehen werden.<br />

Herr GV Lehner stellt daher den<br />

Antrag,<br />

die Wohnung wie oben angeführt zu vergeben.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 10<br />

Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 11/1.Stock/T4, 77,15 m²<br />

Die Wohnung in der Kürnbergstaße befindet sich im 1. Stock und besitzt 77,15 m². In der<br />

Wohnungsausschusssitzung am 29.10.2007 wurde vorgeschlagen die Wohnung an<br />

Herrn Efraim Kapan, Reihter Straße 13, 4073 <strong>Wilhering</strong> zu vergeben.<br />

Als Ersatz wurde Frau Carola Seweroba, Winkeln 36, 4072 Alkvoen gereiht.<br />

Herr GV Lehner stellt daher den<br />

Antrag,<br />

die Wohnung wie oben angeführt zu vergeben.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 11<br />

Änderung des Punkt V des Baulandsicherungsvertrages (Muster)<br />

Berichterstattung durch den Obmann des örtlichen Raumplanungsausschusses, Herrn GV<br />

Manfred Winter.<br />

Im Punkt 5 des Baulandsicherungsvertrages ist eine Klausel enthalten, wenn jemand binnen 6<br />

Monaten ab rechtskräftigem Umwidmungsbescheid ein Grundstück einer im ersten Grad<br />

verwandten Person mit Zustimmung der Markgemeinde <strong>Wilhering</strong> durch schriftlichen<br />

Kaufvertrag übeträgt, kein Infrastrukturkostenbeitrag fällig wird, sofern innerhalb von 5 Jahren<br />

un deinem Monat ab Rechtskraft ein Haus gebaut und auch bezogen wird.<br />

Nun hat sich in der Praxis gezgeigt, dass diese Frist von 6 Monaten sehr kurz bemessen ist und<br />

teilweise nicht vollziehbar ist. In einem koknkreten Flal wurde nach umwidmung über die<br />

11


gegenständlichen Grundstücke ein Neuplanungsgebiet verhängt mit dem Ziel einen<br />

Bebauungsplan zu erstellen. Der Bebauungsplan wurde jedoch nicht innerhalb von 6 Monaten<br />

rechtswirksam und konnte somit ein diesbezüglicher Vertrag auch binnen dieser Frist nicht<br />

erstellt werden.<br />

Es wurde daher im Raumplanungsausschuss vorgeschlagen den Baulandsicherungsvertrag zu<br />

ergänzen damit solche Fälle in Zukunft nicht mehr vorkommen. Es wurde der Anwalt der<br />

<strong>Gemeinde</strong> beauftragt diese Regelung zu überdnekne und anders auszuformulieren.<br />

Vom Anwalt wurde nun vorgeschlagen den Punkt des Mustervertrages wie folgt zu ergänzen:<br />

„Sofern es während der in Punkt V. Abs. 1 dieses Vertrages vereinbarten sechsmonatigen Frist<br />

zu einer Neufassung des Bebauungsplanes betreffend die vertragsgegenständliche<br />

Liegenschaft kommt, ist diese Sechsmonatsfrist gehemmt. Der Fristenlauf der Hemmung<br />

beginnt mit der Rechtskraft des Beschlusses auf Neufassung des Bebauungsplanes durch den<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>. Der Fristenlauf der Hemmung endet mit der<br />

Rechtskraft des Abschlusses des eingeleiteten Neufassungsverfahrens des Bebauungsplanes.“<br />

Der Planungsausschuss hat sich in der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 30. Oktober 2007 mit der Angelegenheit<br />

befasst und vorgeschlagen die Änderung im nächsten <strong>Gemeinde</strong>rat zu beschließen.<br />

Herr GV Winter stellt den<br />

Antrag,<br />

die Vertragsergänzung wie oben angeführt zu beschließen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 12<br />

Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke 193/2, 193/3, 193/4, alle<br />

KG Dörnbach „Am Ledererberg“ – Änderung des Planungszieles<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Ausschusses für örtliche Raumplanung, Herrn GV<br />

Manfred Winter.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat über das gegenständliche Planungsgebiet „Am Ledererberg“<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>vom</strong> 24.05.2007 ein Neuplanungsgebiet verhängt.<br />

Als Planungsziel war die Erstellung eines Bebauungsplanes mit Einfamilienhausbebauung<br />

definiert. Im Zuge der Bebauungsplanerstellung ist der Planungsausschuss sowie der<br />

Ortsplaner als beratendes Organ zur Überzeugung gelangt, dass die gegenständlichen<br />

Grundstücke auch mit Zweifamilienhäusern bebaut werden könnten.<br />

Es soll nun der § 2 der Verordnung des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>vom</strong> 24.5.2007 geändert werden damit<br />

auch Zweifamilienhausbebauung für das Planungsgebiet ermöglicht wird.<br />

Ein diesbezüglicher Bebauungsplanentwurf liegt bereits vor und soll auch im nächsten<br />

Tagesordnungspunkt beraten werden.<br />

Hr. GV Winter, als Planungsausschussobmann stellt daher den<br />

A n t r a g,<br />

12


nachfolgende Verordnung zu beschließen:<br />

Verordnung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> <strong>vom</strong> 08. November 2007, betreffend die<br />

Änderung des § 2 der Verordnung des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>vom</strong> 24.05.2007 über die Verhängung<br />

eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke Nr. 93/2, 193/3, 193/4 und Bauarea 160 und<br />

161, alle KG Dörnbach.<br />

1. §2 lautet wie folgt:<br />

§ 2<br />

Ziel des Neuplanungsgebietes ist die Erstellung eines Bebauungsplanes mit Ein- oder<br />

Zweifamilienhausbebauung. Um die Umsetzung des Planungszieles nicht zu behindern bzw. gar<br />

zu verhindern wird daher über die im beiliegenden Plan dargestellten Grundstücke ein<br />

Neuplanungsgebiet verhängt.<br />

2. Die Verordnung über die Änderung des Planungszieles wird gemäß § 94 Abs. 2 OÖ.<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, frühestens mit dem Tag auf dem Ablauf der zweiwöchigen<br />

Kundmachungsfrist rechtswirksam.<br />

Der Bürgermeister<br />

LAbg. Mario Mühlböck<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 13<br />

Bebauungsplan Nr. 179 „Am Ledererberg“ – Grundsatzbeschluss<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Ausschusses für örtliche Raumplanung, Herrn GV<br />

Manfred Winter.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 179 zu erstellen. Das<br />

gegenständliche Planungsgebiet liegt an der Siedlungsstraße „Am Ledererberg“ in der Ortschaft<br />

Dörnbach. Es umfasst die Grundstücke Nr. 193/2, 193/3, 193/4 sowie Bauarea 160 und 161 mit<br />

einer Fläche von ca. 3.000 m². Über die Fläche wurde ein Neuplanungsgebiet verhängt.<br />

Im Bebauungsplan soll die Gesamthöhe mit 10,50 m sowie die fassadenseitige Traufenhöhe mit<br />

7,00 m fixiert werden. Je Wohneinheit sind 2 Stellplätze zu errichten und wird der<br />

Garagenvorplatz mit 5,0 m festgelegt. Alle näheren Einzelheiten sind aus dem vorliegenden<br />

Planentwurf zu entnehmen.<br />

Die Absicht einen Bebauungsplan zu erstellen wurde im Sinne des § 33 Abs. 1 OÖ.<br />

Raumordnungsgesetz an der Amtstafel der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> kundgemacht.<br />

Die Angelegenheit wurde im letzten Raumplanungsausschuss besprochen und positiv beurteilt.<br />

Her GV Winter stellt daher den<br />

13


Antrag,<br />

den Grundsatzbeschluss für die Bebauungsplanerstellung zu fassen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 14<br />

Bebauungsplan Nr. 181 „Obernberger“ – Grundsatzbeschluss<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Ausschusses für örtliche Raumplanung, Herrn GV<br />

Manfred Winter.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 181 „Obernberger“ zu<br />

erstellen. Die gegenständliche Fläche liegt an der „Reither Straße“ am Ortsende von Reith. Es<br />

umfasst die Grundstücke Nr. 213/1, 213/2 und 215/1, KG Schönering. Über die Fläche wurde<br />

ein Neuplanungsgebiet verhängt. Das Planungsgebiet des Bebauungsplanes umfasst ca. 4.600<br />

m².<br />

Im Bebauungsplan soll die Gesamthöhe mit 10,50 m sowie die fassadenseitige Traufenhöhe mit<br />

7,50 m fixiert werden. Je Wohneinheit sind 2 Stellplätze zu errichten. Auf dem Grundstück<br />

215/1, wurde wie im Planungsausschuss diskutiert, die Anzahl der Bauplätze auf 2-3 verringert.<br />

Alle näheren Einzelheiten sind aus dem vorliegenden Planentwurf zu entnehmen.<br />

GV Winter – für das Protokoll:<br />

Pro Bauplatz wird maximal eine Wohneinheit genehmigt.<br />

Mit dem Zusatz, Familien wohnen, maximal zwei Wohneinheiten pro Familienverband, Eltern,<br />

Kinder, Geschwister, pro Wohnhaus/pro Bauplatz dürfen ausgeführt werden.<br />

Die Absicht einen Bebauungsplan zu erstellen wurde im Sinne des § 33 Abs. 1 OÖ.<br />

Raumordnungsgesetz an der Amtstafel der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> kundgemacht.<br />

Die Angelegenheit wurde im letzten Raumplanungsausschuss besprochen und positiv beurteilt.<br />

Herr GV Winter stellt daher den<br />

Antrag<br />

den Grundsatzbeschluss für die Bebauungsplanerstellung zu verfassen.<br />

Herr Dr. Hochleitner sagt in seiner Wortmeldung, dass man hier von einem gerade noch<br />

vertretbaren Kompromiss sprechen kann. Er schildert kurz, wie es überhaupt dazu gekommen<br />

ist, ein Neuplanungsgebiet zu verhängen und einen Bebauungsplan in Angriff zu nehmen. Im<br />

Internet wurde dieser Bereich mit einer sehr dichten Verbauung inseriert. Er dankt Herrn GR<br />

Hohenbichler für den Hinweis, der letztendlich die <strong>Gemeinde</strong> in die Lage versetzt hat, hier<br />

einzuschreiten jetzt einen Strich zu ziehen. Mit der Möglichkeit noch sieben Häuser zu errichten,<br />

14


stellt dies einen vertretbaren Kompromiss dar. Herr Mag. Dr. Hochleitner bedankt sich auch für<br />

die zu letzt geführte konstruktive Diskussion. Er gibt aber seiner Hoffnung Ausdruck, dass eine<br />

zu dichte Verbauung dort hinausgehalten wird.<br />

Die Straßenbreite mit 6 Metern ist zwar vernünftig dimensioniert, aber in Richtung Donau<br />

gesehen befinden sich noch landwirtschaftliche Gründe, die bewirtschaftet werden. Man kann<br />

aber nie sagen, wie viele Fahrzeuge nicht in den Garagen oder auf den Vorplätzen abgestellt<br />

werden, sondern auf der Straße. Und daher könnte es bei engerer Straßenführung zu großen<br />

Konflikten kommen.<br />

Der Bürgermeister merkt an, dass in einem vergangenen <strong>Gemeinde</strong>rat nicht unwichtig war, den<br />

Beschluss über ein Neuplanungsgebiet zu fassen und die Einzelhausverbauung festzulegen.<br />

Für die SPÖ Fraktion war wichtig, die Möglichkeit zu schaffen, dass ein bis zwei Generationen<br />

unter einem Dach leben können. Die Grundressourcen sind kostbar und der Grund wird immer<br />

teurer und besonders in Edramsberg oder Reith ist zu erkennen, dass zwei Generationen unter<br />

einem Dach leben. Auch Herr Dr. Englmair hat in diesem Zusammenhang eine Anfrage beim<br />

Amt der OÖ Landesregierung durchgeführt und in dieser Anfrage heißt es, dass<br />

Familienwohnen möglich sein soll.<br />

Auch Herr GV Winter bedankt sich als Obmann des Raumplanungsausschusses für die<br />

konstruktive Mit- und Zusammenarbeit im Ausschuss. Wie der Bürgermeister schon erwähnt hat,<br />

sind in <strong>Wilhering</strong> die Grundstückspreise sehr hoch und daher sollte auch hier Familienwohnen<br />

möglich sein.<br />

Der Bürgermeister lässt über den<br />

Antrag,<br />

des Herrn GV Winter abstimmen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 15<br />

Bebauungsplan Nr. 182 „Pointinger“ – Grundsatzbeschluss<br />

Berichterstattung durch den Obmann des örtlichen Raumplanungsausschusses, Herrn GV<br />

Manfred Winter.<br />

Frau Renate Richter verlässt wegen Befangenheit den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 182 „Pointinger“ zu erstellen.<br />

Das gegenständliche Planungsgebiet liegt in der Ortschaft Appersberg gegenüber der<br />

Mostschänke der Familie Rohrhuber. Es umfasst das Grundstück Nr. 588/1, KG Dörnbach. Über<br />

die Fläche wurde mit Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>vom</strong> 4. Juli 2007 ein Neuplanungsgebiet<br />

verhängt.<br />

Das gegenständliche Planungsgebiet umfasst ca. 3.800 m² und soll auf drei Bauplätze aufgeteilt<br />

werden. Alle näheren Einzelheiten sind aus dem vorliegenden Planentwurf zu entnehmen.<br />

Die Absicht einen Bebauungsplan zu erstellen wurde im Sinne des § 33 Abs. 1 OÖ.<br />

Raumordnungsgesetz an der Amtstafel der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> kundgemacht.<br />

15


Die Angelegenheit wurde im letzten Raumplanungsausschuss besprochen und positiv beurteilt.<br />

Herr GV Winter stellt daher den<br />

Antrag,<br />

den Grundsatzbeschluss für die Bebauungsplanerstellung zu fassen.<br />

Herr GR Hohenbichler nimmt an, dass in der Legende gleiches aufgelistet ist, wie beim<br />

vorherigen Bebauungsplan „Obernberger“.<br />

Herr GR Winter hält fest, dass drei Einfamilienhäuser genehmigt sind bzw. aber auch<br />

Familienwohnen möglich sein muss, also zwei Wohneinheiten pro Haus.<br />

Herr GR Habermann gibt zu bedenken, dass hier sehr große Grundstücke vorliegen und es<br />

daher seiner Meinung nach Vergeudung von Ressourcen ist, derart einschränkende<br />

Festlegungen zu treffen.<br />

Herr Hohenbichler hält allerdings fest, dass es vorwiegend landwirtschaftlicher Bereich ist, der<br />

durch die Bebauung betroffen wird. Das gesamte Umfeld ist also sehr landwirtschaftlich geprägt<br />

und daher würde eine zu dichte Verbauung seiner Meinung nach nicht zielführend sein.<br />

Der Bürgermeister lässt über den Antrag des Herrn GV Winter abstimmen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Frau GR Richter betritt wieder den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

Punkt 16<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 4 – 26. Änderung „Peherstorfer – Reitsport“ –<br />

Grundsatzbeschluss<br />

Berichterstattung durch den Obmann des örtlichen Raumplanungsausschusses, Herrn GV<br />

Manfred Winter.<br />

Herr Herbert Peherstorfer, Winkelnstraße 13, 4073 <strong>Wilhering</strong> hat die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />

ersucht den Flächenwidmungsplan im Bereich eines Teiles des Grundstückes Nr. 399/1, KG<br />

Schönering zu ändern. Konkret ist die Umwidmung eines ca. 7000 m² großen Grundstückes in<br />

Grünland „Erholungsfläche Reitsportanlage“ geplant. Die gegenständliche Grundstücksfläche<br />

liegt östlich der Grossauergründe in der Ortschaft Winkeln.<br />

Herr Peherstorfer beabsichtigt die Errichtung eines Reitstalles.<br />

Die Angelegenheit wurde in der Raumplanungsausschusssitzung <strong>vom</strong> 13. September 2007<br />

besprochen und positiv beurteilt. Aus Sicht der Ortsplanung besteht gegen die geplante<br />

Umwidmung ebenfalls kein Einwand.<br />

Herr GV Winter stellt daher den<br />

Antrag,<br />

16


den Grundsatzbeschluss für die Flächenwidmungsplanänderung zu fassen.<br />

Frau GR Eisenriegler findet den direkt an den Wald angrenzenden Zaun als sehr problematisch.<br />

Herr GR Johann Aumayr hält dazu fest, dass dort kein Zaun errichtet wird, da den Pferden sonst<br />

die Möglichkeit genommen wird, sich im Sommer in den Schatten spendenden Wald<br />

zurückzuziehen.<br />

Festgehalten wird auch noch, dass die roten Linien auf dem Plan keinen Zaun darstellen sollen,<br />

sondern nur die Grenzen des betreffenden Grundstückes.<br />

Der Bürgermeister lässt über den Antrag des Herrn GV Winter abstimmen.<br />

Beschluss: 30 Ja-Stimmen, eine Stimmenthaltung (Frau GR Eisenriegler)<br />

Punkt 17<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 4 – 23. Änderung „Feuerwehrzeughaus“ und örtliches<br />

Entwicklungskonzept Nr. 1 – Änderung Nr. 8 – Beschlussfassung nach durchgeführtem<br />

Verfahren<br />

Berichterstattung durch den Obmann des örtlichen Raumplanungsausschusses, Herrn GV<br />

Manfred Winter.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt auf dem Grundstück Nr. 551/1, KG <strong>Wilhering</strong> ein<br />

gemeinsames Feuerwehrzeughaus für die FF <strong>Wilhering</strong> und FF Edramsberg zu errichten. Das<br />

gegenständliche Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 4.000 m² und liegt direkt an der<br />

Siedlungsstraße „Unterhöf“.<br />

Es ist daher erforderlich das Örtliche Entwicklungskonzept sowie den Flächenwidmungsplan der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> abzuändern.<br />

Im Rahmen des Verfahrens wurde von der Abteilung Wasserwirtschaft mitgeteilt, dass das<br />

gegenständliche Grundstück sich in keinem durch Hochwasser (HW 100) gefährdeten Bereich<br />

befindet. Weiters wurden Stellungnahmen der Örtliche Raumordnung, der Überörtliche<br />

Raumordnung, der Abteilung Umwelttechnik sowie des Regionsbeauftragten für den Natur- und<br />

Landschaftsschutz abgegeben. Diese waren alle samt positiv.<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 13.7.2007 wurde eine Stellungnahme der Abteilung Straßenerhaltung und –<br />

betrieb abgegeben. Dabei wird festgehalten, dass die Verkehrsaufschließung über das<br />

öffentliche Gut der <strong>Gemeinde</strong> bei km 10,800 der B 129 und in weiterer Folge über eine neu zu<br />

errichtende Zufahrt zu erfolgen hat. Diese Zufahrt muss im nordöstlichen Bereich der<br />

gegenständlichen Liegenschaft situiert werden und darf sich keinesfalls im Nahbereich der<br />

Kreuzung mit der B 129 befinden. Ein zusätzlicher Anschluss an die Landesstraße wird<br />

keinesfalls gestattet.<br />

Von den <strong>Gemeinde</strong>n Kirchberg-Thening und Pasching sowie von Bezirksbauernkammer Linz<br />

wurde mitgeteilt, dass keine Einwände gegen die geplante Umwidmung bestehen.<br />

Her GV Winter stellt daher den<br />

Antrag,<br />

17


die Flächenwidmungsplanänderung und die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />

Herr GV Anton Lehner hält in diesem Zusammenhang fest, dass er unbedingt für die Erstellung<br />

eines ordentlichen Konzeptes für die Straßeneinbindung in diesem gesamten Bereich ist. Es<br />

sollen unbedingt Straßenplaner beigezogen werden, die hier ein Konzept erarbeiten.<br />

Herr Mag. Dr. Hochleitner bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass nun unbedingt und<br />

raschest Verhandlungen mit dem Stift bzgl. des Grundankaufes notwendig sind. Er unterstreicht<br />

auch die Forderung des Herrn GV Lehner, ein Verkehrskonzept erstellen zu lassen. Gerade im<br />

Hinblick auf eine eventuelle Absiedlung der WILIA Garage aus dem Ort Schönering in den<br />

Bereich Feuerwehr/Bauhof sollte eine Verkehrslösung mitangedacht werden.<br />

Gleiches unterstreicht auch Vzbgm. Renate Kapl. Der gesamte Verkehrsbereich könnte ihrer<br />

Meinung nach nur gewinnen, weil man jetzt bereits Überlegungen anstellt, wie eine vernünftige<br />

Gestaltung aussehen könnte.<br />

Der Bürgermeister hat grundsätzlich nichts gegen diesen Vorschlag einzuwenden und er hält<br />

fest, dass Verkehrsplaner eingeladen werden, diesen Bereich zu begutachten und Vorschläge<br />

zu erstellen.<br />

Herr GR Wolfschluckner weist noch darauf hin, dass gerade in diesem Gebiet in Wildkorridor<br />

über die Bundesstraße zur Au gegeben ist. Auch dieser Umstand sollte dem Verkehrsplaner<br />

mitgeteilt werden, damit sie hier entsprechende Überlegungen einfließen lassen können.<br />

Der Bürgermeister lässt über den Antrag des Herrn GV Winter abstimmen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 18<br />

Verhängung eines Neuplanungsgebietes über Teile der Grundstücke 649/4, KG <strong>Wilhering</strong><br />

„Mag. Paschinger“ zum Zwecke der Erstellung eines Bebauungsplanes und Erstellung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 180 – Grundsatzbeschluss<br />

Berichterstatttung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />

Winter.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt über die Grundstücke 649/2 (Eigentümer: Stift<br />

<strong>Wilhering</strong>) und 649/4 (Eigentümer: Mag. Dieter und Ing. Werner Paschinger), KG <strong>Wilhering</strong> ein<br />

Neuplanungsgebiet zu verhängen. Die gegenständlichen Grundstücke liegen in der Ortschaft<br />

Höf.<br />

Gleichzeitig soll ein Bebauungsplan erstellt werden. In diesem soll die Gesamthöhe mit 10,50 m<br />

sowie die fassadenseitige Traufenhöhe mit 7,50 m fixiert werden. Je Wohneinheit sind 2<br />

Stellplätze zu errichten. Auf dem Grundstück 649/2 wurde die Anzahl der möglichen Bauplätze<br />

auf 1-2 reduziert. Alle näheren Einzelheiten sind aus dem vorliegenden Plan zu entnehmen.<br />

Das Planungsgebiet des Bebauungsplanes umfasst ca. 6.200 m².<br />

Um das Planungsziel nicht zu gefährden wurde daher <strong>vom</strong> Planungsausschuss der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vorgeschlagen über das gegenständliche Planungsgebiet ein<br />

18


Neuplanungsgebiet zu verhängen. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass die<br />

Planungsziele des Bebauungsplanes nicht behindert bzw. gar verhindert werden.<br />

Hr. GV Winter, als Planungsausschussobmann stellt daher den<br />

A n t r a g,<br />

einerseits die nachfolgende Verordnung zu beschließen und andererseits den<br />

Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Bebauungsplanes zu fassen:<br />

Verordnung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> <strong>vom</strong> 08. November 2007, betreffend die<br />

Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke Nr. 649/2 und 649/4, alle KG<br />

<strong>Wilhering</strong>.<br />

§ 1<br />

Über die in dem beiliegenden Katasterplan dargestellten Grundstücke Nr. 649/2 und 649/4, alle<br />

KG <strong>Wilhering</strong> wird im Sinne des § 45 Abs. 1 OÖ. Bauordnung 1994, Landesgesetzblatt Nr. 66<br />

aus 1994 i.d.g.F., ein Neuplanungsgebiet zur Erstellung eines Bebauungsplanes mit der<br />

Wirkung gemäß § 45 Abs. 2 OÖ. Bauordnung 1994, dass Bauplatzbewilligungen, Bewilligungen<br />

für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken und Baubewilligungen –<br />

ausgenommen Baubewilligungen für Bauvorhaben gemäß § 24 Abs. 1 Ziffer 4 (Abbruch von<br />

Gebäuden) – nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen<br />

Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des zukünftigen<br />

Bebauungsplanes nicht erschwert oder verhindert, verhängt.<br />

§ 2<br />

Ziel des Neuplanungsgebietes ist die Erstellung eines Bebauungsplanes. Im Bebauungsplan soll<br />

die Gebäudehöhe über die Gesamthöhe und über eine fassadenseitige Traufenhöhe definiert<br />

werden. Je Wohneinheit sind 2 Stellplätze zu errichten. Um die Umsetzung des Planungszieles<br />

nicht zu behindern bzw. gar zu verhindern wird daher über die im beiliegenden Plan<br />

dargestellten Grundstücke ein Neuplanungsgebiet verhängt.<br />

§3<br />

Ein Katasterplan, in dem das Gebiet, über welches das Neuplanungsgebiet verhängt wird,<br />

abgegrenzt ist, liegt gemäß § 94 Abs. 4 der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 während der<br />

Kundmachungsfrist dieser Verordnung beim <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Wilhering</strong> auf.<br />

§ 4<br />

Das Neuplanungsgebiet wird gemäß § 94 Abs. 2 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, frühestens mit<br />

dem Tag auf dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist rechtswirksam.<br />

Gemäß § 45 Abs. 5 der OÖ. Bauordnung 1994, tritt das verhängte Neuplanungsgebiet mit dem<br />

rechtswirksam werden des neuen Bebauungsplanes, spätestens jedoch nach zwei Jahren<br />

19


außer Kraft, wenn sie nicht verlängert wird. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann die Erklärung zum<br />

Neuplanungsgebiet durch Verordnung höchstens zweimal auf ein weiteres Jahr verlängern.<br />

Der Bürgermeister<br />

LAbg. Mario Mühlböck<br />

Herr GR Dr. Hochleitner bedankt sich in seiner Wortmeldung für die konstruktive<br />

Zusammenarbeit. Angesichts des sensiblen Bereiches ist hier ein annehmbarer Kompromiss<br />

geschlossen worden.<br />

Frau GR Eisenriegler weist darauf hin, dass ihr die Straße mit 6 Metern zu breit ist.<br />

Herr GV Lehner ist gegenteiliger Ansicht. Die 6 Meter Breite sind unbedingt notwendig, da nur<br />

dann eine ordentliche Schneeräumung oder Abfallentsorgung möglich ist. Es müssen ja nicht<br />

die gesamten 6 Meter Straßenbreite asphaltiert werden, aber die Erfahrung hat gezeigt, dass zu<br />

enge Straßen enorme Probleme verursachen.<br />

Auch Herr GV Winter hält fest, dass im Ausschuss dieses Thema eingehend diskutiert und so<br />

für gut befunden wurde. Zunehmend verursachen am Straßenrand abgestellte Fahrzeuge im<br />

Winter Probleme bei der Schneeräumung aber auch die Abfallentsorgung kann mit den großen<br />

LKW bei zu engen Straßen eben nur sehr schwer und zum Nachteil für die Siedlungsbewohner<br />

durchgeführt werden.<br />

Frau GR Eisenriegler hält allerdings für das Protokoll fest, dass ihrer Meinung nach die Straße<br />

zu breit ist.<br />

Der Bürgermeister lässt über den Antrag des Herrn GV Winter abstimmen.<br />

Beschluss: 30 Ja-Stimmen, eine Stimmenthaltung (Frau GR Eisenriegler)<br />

Punkt 19<br />

Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters <strong>vom</strong> 09. Mai 2007 über die<br />

Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages für das Grundstück Nr. 395/3, KG <strong>Wilhering</strong>,<br />

Eigentümer: Ing. Christian Weisskirchner, Prandtauerstraße 21/12, 4040 Linz<br />

Der Bürgermeister verlässt wegen Befangenheit den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

Berichterstattung und Antrag durch Frau Vzbgm. Renate Kapl.<br />

Der Bürgermeister hat mit Bescheid <strong>vom</strong> 09. Mai 2007 als Abgabenbehörde 1. Instanz Herrn<br />

Ing. Christian Weisskirchner den Erhaltungsbeitrag für das Grundstück Nr. 395/3, KG <strong>Wilhering</strong><br />

vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung<br />

eingebracht.<br />

Die Berufung wurde damit begründet, dass das gegenständliche Grundstück aufgrund von<br />

Anschüttungen am Aumayrweg nicht bebaut werden kann. Herr Weisskirchner ist somit nicht<br />

bereit den Erhaltungsbeitrag zu entrichten.<br />

Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung <strong>vom</strong> 18. Juli 2007 als unbegründet<br />

abgewiesen.<br />

20


Mit Schreiben <strong>vom</strong> 29. Juli 2007 wurde von Herrn Ing. Christian Weisskirchner ein Antrag auf<br />

Entscheidung der Berufung durch die Abgabenbehörde 2. Instanz gestellt.<br />

Herr Vizebgm. Mag. Paschinger stellt daher den Antrag nachfolgenden Bescheid zu erlassen:<br />

Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeister <strong>vom</strong> 09. Mai 2007 über die<br />

Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages für das Grundstück Nr. 395/3, KG <strong>Wilhering</strong>,<br />

Eigentümer: Ing. Christian Weisskirchner, Prandtauerstraße 21/12, 4040 Linz<br />

B E S C H E I D<br />

Über die gegen den Bescheid des Bürgermeisters <strong>vom</strong> 09. Mai 2007, Zahl EHB-K-01-B-2007/Da<br />

rechtzeitig eingebrachte Berufung <strong>vom</strong> 06. Juni 2007 bzw. über den Antrag <strong>vom</strong><br />

29. Juli 2007 auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde 2. Instanz, ergeht<br />

auf Grund der Entscheidung des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>vom</strong> 08. November 2007 als Abgabenbehörde<br />

2. Instanz folgender<br />

S P R U C H<br />

Die Berufung <strong>vom</strong> 06. Juni 2007 gegen den Bescheid des Bürgermeisters <strong>vom</strong> 09. Mai 2007<br />

wird gem. § 212 Abs. 2 LAO. als unbegründet abgewiesen und der Bescheid des<br />

Bürgermeisters <strong>vom</strong> 09. Mai 2007 vollinhaltlich bestätigt.<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

Mit Bescheid des Bürgermeisters <strong>vom</strong> 16. Mai 2002 wurde für das Grundstück 395/3, KG<br />

<strong>Wilhering</strong> der Aufschließungsbeitrag im Sinne des OÖ. Raumordnungsgesetzes vorgeschrieben.<br />

Der Bescheid wurde rechtskräftig und die 5 Raten auch entrichtet.<br />

In weiterer Folge wurde das Ermittlungsverfahren zur Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages für<br />

die Abwasserentsorgungsanlage gem. § 28 OÖ. Raumordnungsgesetz eingeleitet. Mit<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 13. März 2007 erhielt Herr Ing. Christian Weisskirchner als Grundeigentümer die<br />

Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme, wovon dieser jedoch nicht Gebrauch machte. Im<br />

Anschluss wurde der Bescheid über die Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages, datiert mit 09.<br />

Mai 2007, erlassen.<br />

Gegen diesen Bescheid (zugestellt am 14. Mai 2007) über die Vorschreibung des<br />

Erhaltungsbeitrages für die gemeindeeigene Abwasserentsorgungsanlage wurde von Herrn Ing.<br />

Christian Weisskirchner innerhalb offener Frist das Rechtsmittel der Berufung, datiert mit<br />

06. Juni 2007 eingebracht:<br />

„Betrifft: Einspruch gegen Bescheid <strong>vom</strong> 9. 5. 07<br />

Ich beschreite hiermit den Rechtsweg der Berufung und beeinspruche den vorgeschriebenen<br />

Erhaltungsbeitrag für den Kanal u. a. mit der Begründung, dass ich meine Parzelle deswegen<br />

nicht bebauen kann, weil aufgrund der am Aumayrweg getätigten Aufschüttungen, sich bis dato<br />

kein rechtsgültigen Bauplan erstellen läst !!<br />

Bereits 1983 wurde bzw. musste das Bodenwich wegen der ständigen illegalen<br />

Straßenaufschütterei von 0, 6 auf 1, 2 m angehoben werden !<br />

Die Aufschüttungen am Aumayrweg waren aber nicht zu Stoppen, deshalb ist das damals auf 1,<br />

2 m angehobene Bodenwich jetzt völlig überholt ( !!! )<br />

21


Mittels strafbarer Handlungen wurde eine nochmalige Bebauungsplanänderung verhindert. U.<br />

a. wurden meine diesbezüglichen Ansuchen ( Beleg 116 ) <strong>vom</strong> Dr. Hochleitner einfach<br />

schubladiert !! Daher ist das obige 1, 2 Meter hohe Bodenwich heute noch gültig ( !?! )<br />

Wegen der illegalen Niveauanhebung des Aumayrweges benötige ich, 5 Meter von der Straße<br />

entfernt waagrecht gemessen, derzeit ein Bodenwich von > 2, 4 Meter ( !!! )<br />

Auch die bereits mehrmals angeregte Anpassung von Amts wegen, wurde durch die leider noch<br />

immer im <strong>Gemeinde</strong>rat und im Bauausschuss herumlungernden ÖVP ler = Hochleitner u.<br />

Konsorten, stets erfolgreich vereitelt !<br />

Aus aktuellem Anlass möchte ich daher wieder darauf hinweisen, dass meine straßenseitigen<br />

Grenzmarken mehrmals quasi bei Nacht und Nebel herausgezogen und auf das jeweilige<br />

Straßenniveau angehoben wurden !!<br />

Zum Beispiel: Im Bescheid <strong>vom</strong> 24. 11. 94 ( Beleg 33 ) kann man nachlesen, dass nur die<br />

Grenzmarke Nr.: 5372 vorher besonders gewissenhaft untereinander ausgemacht nichts<br />

findend kontrolliert wurde. Siehe Seite drei wörtlich: „Dieser Grenzpunkt wurde in einer Tiefe<br />

von ca. 20 cm gefunden“. Anschließend wurde u. a. seitenlang abgehandelt, dass bei der<br />

gegenständlichen Verhandlung vor Ort am 13. 6. 94 keine nennenswerte Erhöhung des<br />

Straßenniveaus festgestellt wurde ( !? ! )<br />

Diese Feststellung wurde damals in bewusst betrügerischer Absicht getroffen, da ja die<br />

verehrten Herrschaften aufgrund des „ Geheimgutachtens Dipl. Lanzendörfer“ <strong>vom</strong> 25. 5. 94<br />

bereits von einer 60 bis 70 cm Aufschüttung gewusst haben ( !!! )<br />

Anmerkung: Laut Gerichtsgutachten ( Beleg 98 ) wurde auf meinem Grund bzw. entlang der<br />

Straßengrundgrenze > 1, 4 Meter aufgeschüttet ( !!! )<br />

Daher die interessante Frage: wie können Grenzzeichen von selbst 1, 2 m überwinden ?!<br />

Bekanntlich ist jeder Grenzmarke ein Höhenwert zugeordnet. Siehe Schichtenplan /<br />

Parzellierungs-plan <strong>vom</strong> Dipl. Ing. Höllhuber ( Beleg 15 ) aus 1976 und den dazu völlig<br />

identischen Höhenplan <strong>vom</strong> Ing. P. Koller ( Beleg 16 ) <strong>vom</strong> 9. 9. 1978<br />

Trotz diverser Ansuchen, siehe Beleg ( 109, 112, 113, 148 ) und Dienstaufsichtsbeschwerde<br />

Nr.: 1, 8 und 11 wurden seltsamer Weise meine straßenseitigen Grenzzeichen weder längen<br />

noch höhenmäßig kontrolliert, daher liegen meine drei Grenzmarken Nr.: 5371, 5367, 5366<br />

weiterhin irgendwo herum.<br />

In Erwartung, dass diese unglaublichen Zustände ehest möglich behoben werden, verbleibe ich<br />

mit freundlichen Grüßen.<br />

Ch. Weisskirchner“<br />

Über die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung <strong>vom</strong> 18, Juli 2007 entschieden. Mit<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 29. Juli 2007 wurde von Herrn Ing. Weisskirchner fristgerecht ein Antrag auf<br />

Entscheidung der Berufung durch die Abgabenbehörde 2. Instanz eingebracht und wie folgt<br />

begründet:<br />

„Berufung gegen Berufungsvorentscheidung <strong>vom</strong> 18.07.2007 wegen vorsätzlicher, ganz<br />

bewusster Fehlinterpretation der Fakten !<br />

22


Die Abweisung der Berufung gegen den Bescheid <strong>vom</strong> 9.5.07 wurde mit dem Hinweis<br />

begründet, dass ich am 27.4.84 mittels Bescheid eine Baubewilligung erhalten habe und diese,<br />

wörtlich: „jedoch nicht konsumiert wurde“<br />

Hiermit wurde wieder in bekannter Art und Weise, ohne die Faktenlage zu berücksichtigen, <strong>vom</strong><br />

Dr. Hochleitner umfassend koordiniert und untereinander abgesprochen eine neue Sachlage<br />

verkündet, indem behauptet wird, „das Grundstück sei sehr wohl bebaubar“ (?!?)<br />

Der angeführte Baubewilligungsbescheid bezieht sich eindeutig auf die Bauverhandlung Nr.: 3<br />

<strong>vom</strong> 7.12.83. Bei der gegenständlichen Verhandlung vor Ort wurde damals festgestellt, dass<br />

das für die Bauverhandlung Nr.: 2 wegen illegaler Straßenaufschüttungen bereits auf 1,2 m<br />

angehobene Bodenwich wieder nicht passt, weil der Aumayrweg in der Zwischenzeit neuerlich<br />

um 70 cm aufgeschüttet bzw. angehoben wurde (!!!) Demzufolge war dann die Garageneinfahrt<br />

wieder zu steil und daher wieder nicht bewilligbar !!<br />

Um eine Baubewilligung endlich zu erhalten, habe ich bei dieser Verhandlung der saublöden<br />

Lösung des besonders fähigen ÖVP- Bürgermeisters Schütz unter Protest zugestimmt und die<br />

Doppelgarage am Plan, mit der Schere auseinander geschnitten und um 7 mm versetzt wieder<br />

draufgeklebt !! (die 70 cm Aufschüttung, sind im Maßstab 1: 1000 am Plan 7 mm)<br />

So einfach wurde die neuerliche Straßenaufschüttung kompensiert ?! Beleg 32<br />

Diese ganz „spezielle Bürgermeisterlösung“ konnte aber dann auch nicht realisiert werden, denn<br />

die <strong>Gemeinde</strong> hat anschließend sogar hoch offiziell, mittels von mir ebenfalls vergeblich<br />

bekämpfter Bescheide z. B. <strong>vom</strong> 10.08.92 (Beleg 12) den Aumayrweg ungeniert weiter<br />

aufgeschüttet (!!!)<br />

Meine Einwände gegen die Aufschütterei, habe ich vorerst nur mündlich und schriftlich<br />

eingebracht. Anschießend mittels 19 Dienstaufsichtsbeschwerden im Verwaltungsverfahren und<br />

im darauf folgenden Zivilverfahren 5 Aufsichtbeschwerden (!!!) Aber auch das hat nicht bewirkt,<br />

denn alles wurde unter der Patronanz des Sekretärs von L.H. Dr. Hochleitner und von den<br />

überall eingeschleusten Verwandten / Sympathisanten etc. gewissenhaft übergangen bzw.<br />

systematisch schubladiert (!?!) Die dafür maßgeblichen Gründe und die damit verbundenen<br />

strafbaren Delikte, kann man jederzeit in meinen Schreiben nachlesen.<br />

Anmerkung: U. a. laut Gerichtsgutachten wurde der Aumayrweg um > 1,4 m aufgeschüttet!<br />

Wegen dieser enormen Aufschütthöhe benötige ich jetzt, waagrecht gemessen, ein Bodenwich<br />

von mindestens 2,4 Meter um das aufgeschüttete Straßenniveau halbwegs zu erreichen (!!!)<br />

Zum Bespiel: Mein südlicher Parzellennachbar (Parzelle 395/4) hat an unserer gemein-samen<br />

Grundgrenze, seine höchste und ich demzufolge die geringste Aufschütthöhe !! Aufgrund des<br />

noch immer, auch für ihn gültigen 1,2 m hohen Bodenwich konnte er an seiner Nordgrenze,<br />

wegen der enormen Aufschütthöhe, dort die Garage nicht realisieren, weil die Einfahrt zu steil<br />

ausgefallen wäre !!<br />

Allein dieses Beispiel zeigt schon deutlich das jahrzehntelange politisch motivierte Vertuschen<br />

und das ständige verlogene amtliche Blödstellen.<br />

Anmerkung: Die längst fällige Bodenwichanpassung wird natürlich u. a. deshalb nicht gemacht,<br />

weil das ja auch ein weiterer Aufschüttbeweise wäre !<br />

Bei der Bauplanbesprechung Nr.: 4 am 13.10.98 mit Ortsplaner und neuem Bürgermeister<br />

M.Mühlböck hat sich ebenfalls herausgestellt, dass eine neuerliche Bebauungsplanänderung<br />

unumgänglich ist (!!!) Siehe dazu Beleg 276, 277, 278<br />

Alle Herrschaften wissen darüber genauestens Bescheid und trotzdem wird immer wieder von<br />

irgendwelchen Nichtsnutzbeamten versucht, es anders, der Behörde bzw. den ÖVP-Brüdern<br />

genehm darzustellen (!!!)<br />

23


Die unglaubliche Frechheit, mit der hier ständig meine Bebauungsplanänderungswünsche<br />

umgangen werden, ist aus der im Jahre 2000 erfolgten 3 ten Bebauungsplanänderung<br />

besonders schön ersichtlich! (Beleg 225 Bebauungsplan Nr. 31 Änderung 03)<br />

Trotz meiner im Amt seit 1998 aufliegenden bzw. <strong>vom</strong> Dr. Hochleitner schubladierten<br />

Änderungsansuchen, wurde der Bebauungsplan eigens nur für die hangoberen Parzellen des<br />

Aumayrweges, also nur für seine „Haberer“ wegen Dachformwünsche und Änderung der<br />

Anbauverbindlichkeit = Straßenabstand geändert (!?!) Siehe dazu Beleg 240 und D. B. Nr.: 1<br />

Fazit: Ganz im Sinne einer politisch optimal koordinierten Vertuschung, ignorieren die<br />

Hauptschuldigen weiterhin alle Beweise und Fakten, u. A. auch das derzeit erforderliche 2,4<br />

Meter hohe Bodenwich (!!!) Beleg 286<br />

Auch wenn man ständig alle Fakten verleugnet, ändert sich nichts an der Tatsache, dass hier<br />

von Anfang an, ein vorsätzlicher untereinander ausgemachter Betrug vorliegt. Um diese<br />

Gaunerei und die damit verbundene Bevorteilung der Parteifreunde irgendwie zu vertuschen,<br />

werden die behördlichen Stellungnahmen immer suspekter.<br />

Zum Beispiel: 1983 musste aufgrund der illegalen Niveauanhebung des Aumayrweges, damals<br />

wegen eines Fehlbetrages von „nur“ 60 cm der Bebauungsplan, mit all den für mich<br />

verbundenen zeitlichen und finanziellen Nachteilen, unbedingt geändert werden (!!!)<br />

In Anbetracht der heutigen, genau doppelt so großen, unüberbrückbaren Höhendifferenz von<br />

1,2 Meter ist diese jüngste Darstellung mit der überraschenden Begründung „ich kann ein<br />

Hauptgebäude errichten“ eine fürs erste nicht nachvollziehbare Mitteilung eines technisch<br />

völlig daneben stehenden Juristen, also ein offensichtlicher Unsinn sondergleichen, oder es liegt<br />

ein neuer, mir noch unbekannter Sachverhalt vor (?!?)<br />

In Erwartung einer umfassenden Klarstellung, warum es damals nicht gegangen ist und jetzt auf<br />

einmal, auch ganz ohne Bebauungsplanänderung doch gehen sollte, verbleibe ich mit<br />

vorzüglicher Hochachtung.<br />

Ch. Weisskirchner“<br />

Zusammengefasst wird die Berufung damit begründet, dass aus Sicht des Berufungswerbers,<br />

Herrn Ing. Weisskirchner, das Grundstück aufgrund von getätigten Aufschüttungen am<br />

Aumayrweg (Grundstück 397/5, KG <strong>Wilhering</strong>) nicht bebaut werden und ein Bauplan nicht<br />

erstellt werden kann.<br />

Das Grundstück Nr. 395/3, KG <strong>Wilhering</strong> ist im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> als Bauland der Kategorie Wohngebiet ausgewiesen und wird <strong>vom</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 31 „Ries – Aumayr“ – 2. Änderung „Aumayr“ erfasst.<br />

Für das Grundstück von Herrn Ing. Weisskirchner wurde mit Bescheid <strong>vom</strong> 27. April 1984 eine<br />

Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses erteilt, welche jedoch nicht konsumiert wurde.<br />

Diese Tatsache allein zeigt, dass das gegenständliche Grundstück sehr wohl mit einem<br />

Hauptgebäude bebaubar ist. Die Behauptung des Berufungswerbers, dass das Grundstück nicht<br />

bebaubar wäre, widerspricht somit den Fakten.<br />

Im Sinne des § 28 OÖ. ROG 1994 hat die <strong>Gemeinde</strong> dem Eigentümer eines im<br />

rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Bauland ausgewiesenen, jedoch unbebauten und<br />

durch eine gemeindeeigene Abwasserentsorgungsanlage aufgeschlossenen Grundstückes,<br />

einen Erhaltungsbeitrag vorzuschreiben.<br />

Das Grundstück Nr. 395/3, KG <strong>Wilhering</strong> ist im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> als Bauland (Wohngebiet) ausgewiesen und nicht mit einem<br />

24


Hauptgebäude im Sinne des § 25 Abs. 3 OÖ. ROG 1994 bebaut. Das Grundstück gilt als mit<br />

einer gemeindeeigenen Abwasserentsorgungsanlage aufgeschlossen, nachdem der öffentliche<br />

Kanalstrang unmittelbar am Grundstück (Kanal liegt im öffentlichen Gut des Aumayrweges)<br />

vorbeiführt. Jeder Teil des Baugrundstückes ist nicht mehr als 50 m <strong>vom</strong> Kanalstrang entfernt.<br />

Nachdem sämtliche Voraussetzungen für die Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages erfüllt<br />

sind, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Das Grundstück besitzt eine Fläche von<br />

1.257 m². Der Einheitssatz beträgt gem. § 28 Abs. 3 OÖ. ROG für die<br />

Abwasserentsorgungsanlage EUR 0,15. Dies ergibt somit einen vorzuschreibenden Betrag von<br />

EUR 188,55. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.<br />

R e c h t s m i t t e l b e l e h r u n g<br />

Gegen diesen Bescheid ist das Rechtsmittel der Vorstellung zulässig. Diese ist innerhalb von 2<br />

Wochen ab Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder automationsunterstützt beim<br />

Marktgemeindeamt <strong>Wilhering</strong> einzubringen. Sie hat den Bescheid zu bezeichnen gegen die sich<br />

richtet.<br />

Die Vizebürgermeisterin<br />

Renate Kapl<br />

Frau Vzbgm. Kapl stellt den<br />

Antrag,<br />

den Bescheid wie vorgetragen zu beschließen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Der Bürgermeister betritt wieder den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

Punkt 20<br />

Nachtragsvoranschlag<br />

Der Bürgermeister verliest folgenden Dringlichkeitsantrag.<br />

Dringlichkeitsantrag<br />

Das unterfertigte Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates stellt gemäß § 46 Abs. 3. OÖ. GemO. 1990 den<br />

Antrag, nachstehenden Verhandlungsgegenstand<br />

Beschluss des Nachtragsvoranschlages für das Jahr 2007<br />

in die Tagesordnung der <strong>Sitzung</strong> des <strong>Gemeinde</strong>rates am <strong>08.11.2007</strong> aufzunehmen und<br />

begründen die Dringlichkeit der Angelegenheit wie folgt:<br />

25


Der Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2007 wurde irrtümlicher weise nicht auf die<br />

Tagesordnung gesetzt.<br />

Im Finanzausschuss am 30.10.2007 wurde der Nachtragsvoranschlag eingehend beraten.<br />

Um die Vollziehung des Voranschlages zu genehmigen bzw. nicht zu behindern sollte der<br />

Nachtragsvoranschlag 2007 in der heutigen <strong>Sitzung</strong> beschlossen werden.<br />

Der Bürgermeister lässt über die Dringlichkeit abstimmen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Der Bürgermeister verliest folgenden Bericht zum Nachtragsvoranschlag 2007:<br />

Amtsvortrag zum Nachtragsvoranschlag 2007<br />

Der Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2007 wurde in der<br />

Finanzausschusssitzung am 30. Oktober 2007 durchgesehen und beraten. Es<br />

wurde einstimmig der Beschluss gefasst den vorliegenden Nachtragsvoranschlag<br />

für das Jahr 2007 dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Beschlussfassung vorzuschlagen.<br />

Die Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushaltes haben sich im<br />

Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2007 um € 239.700,00 erhöht, Das ist eine<br />

Erhöhung um 3,64 % gegenüber dem Voranschlag 2007.<br />

Der Soll-Überschuss aus dem Jahr 2006 in Höhe von € 11.900,00 wurde im<br />

Nachtragsvoranschlag 2007 übernommen.<br />

Bei den Mehreinnahmen sind zu erwähnen:<br />

• S. 21 2/240000+861000<br />

Landesbeitrag für die 4 Gruppe Kindergarten Dörnbach € 18.300,00<br />

• S. 39 2/611000+871200<br />

Landesbeitrag für Gehst. Straßham und Fahrbahnt. Thurnharting € 13.200,00<br />

• S. 51 2/920000+831000<br />

Grundsteuer B € 30.600,00<br />

2/920000+833100<br />

Kommunalsteuer € 20.000,00<br />

26


• S. 53 2/925000+859000<br />

Ertragsanteile + 2 % Steigerung € 64.000,00<br />

2/941000+861000<br />

Finanzzuweisung € 72.700,00<br />

• S. 55 2/990000+963100<br />

Soll-Überschuss 2006 € 11.900,00<br />

Bei den Mehrausgaben sind zu erwähnen:<br />

• S. 4 1/010000-510000<br />

Karenzvertretung € 10.200,00<br />

• S. 18 1/211000-010000<br />

Sanierung VS <strong>Wilhering</strong> minus € 20.000,00<br />

• S. 30 1/380000-729010<br />

„Donau in Flammen“ € 9.800,00<br />

• S. 40 1/611000-002003<br />

Fahrbahnteiler Thurnharting € 22.100,00<br />

1/612000-050000<br />

Behindertenlift Unterführung Schönering € 19.500,00<br />

• S. 42 1/639000-612000<br />

Projekt Streichersiedlung € 13.000,00<br />

• S. 48 1/840000-001300<br />

Grundankauf Ramaseder Gertraud € 20.100,00<br />

• S. 50 1/851000-650000<br />

Zinserhöhung Darlehen € 10.500,00<br />

1/851000-754001<br />

Erhöhung Kostenbeitrag RHV € 17.400,00<br />

• S. 54 1/980000-910000<br />

Erhöhung Anteilsbeitrag € 70.000,00<br />

Infrastruktur € 20.000,00<br />

Musikschule € 50.000,00<br />

27


Der außerordentliche Haushalt hat sich bei den Einnahmen um € 349.400,00 auf<br />

insgesamt € 1.331.800,00 erhöht, bei den Ausgaben hat er sich um € 570.400,00<br />

somit auf insgesamt € 1.572.800,00.<br />

Anteilsbeträge<br />

Musikschule € 90.000,00<br />

Infrastruktur € 60.000,00<br />

SV <strong>Wilhering</strong> Kabinen € 25.000,00<br />

Straßenbau 2007-2010 € 50.000,00<br />

Herr GR Dkfm. Narzt hält fest, dass der Fehlbetrag im außerordentlichen Haushalt € 241.000,00<br />

beträgt.<br />

Frau Vzbgm. Kapl stellt fest, dass bei den Kinderbetreuungseinrichtungen die Abgänge höher<br />

sind als ursprünglich festgehalten. Sie ersucht Frau GV Mag. Peticzka dies in der nächsten<br />

Ausschusssitzung zu überprüfen.<br />

Herr GR Dr. Hochleitner ersucht, die Möglichkeit zu prüfen, ob der Voranschlag nicht etwas<br />

früher zugestellt werden könnte. Nach den bestehenden Übermittlungsmodalitäten hat man nur<br />

sehr wenig Zeit, den Voranschlag eingehend durchzuarbeiten. Die ÖVP Fraktion wird außerdem<br />

weiterhin Initiativen zur Senkung der Kanalbenützungsgebühr setzen.<br />

Im außerordentlichen Haushalt wurden nur € 70.000,00 dargestellt, der Überschuss ist aber<br />

wesentlich höher. Dieser Überschuss muss daher in andere <strong>Gemeinde</strong>vorhaben eingeflossen<br />

sein.<br />

Herr GR Habermann hält dazu fest, dass innerhalb eines Jahres viele Dinge passieren, die man<br />

nicht vorhersehen kann.<br />

Zur Übermittlung des Vorschlages hält er fest, dass diese Termine immer mit den<br />

Ausschussmitgliedern abgestimmt werden. Der Bürgermeister lässt dann über den<br />

Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2007 abstimmen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 21<br />

Allfälliges<br />

� GV Manfred Winter<br />

Er lädt zur Kabarettveranstaltung am FR 09.11.2007 ein.<br />

� Frau GR Schneeberger<br />

28


Die Biontonne sollte auch im Oktober wöchentlich entleert werden. Dazu wird nur<br />

kurz von Frau Vzbgm. Kapl festgehalten, dass bereits mehrfach im Ausschuss<br />

über dieses Thema diskutiert wurde und man als gangbaren Mittelweg die<br />

bestehende Regelung getroffen hat. Es wurde dies auch mehrfach erprobt aber<br />

die bestehende Regelung ist ein Konsens zwischen Jahreszeit und Kosten. Da ja<br />

die Witterungsverhältnisse nicht jährlich gleich sind, man aber auch nicht jährlich<br />

die Entsorgung der Biotonne an diese Witterungsverhältnisse anpassen kann und<br />

hier auch der Kosten/Nutzenfaktor zu berücksichtigen ist, wurde diese Regelung<br />

festgelegt. Darüber hinaus ist die Biotonne nicht für Gartenabfälle gedacht,<br />

sondern ausschließlich für Küchenabfälle.<br />

� GR Dkfm. Günter Narzt<br />

Er verliest einen Zeitungsartikel zum LEADER Projekt und möchte wissen,<br />

welches Projekt für die <strong>Gemeinde</strong> beauftragt wurde.<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong> wurde kein konkretes Projekt beauftragt, da lt. Herrn LEADER<br />

Obmann Linz Land Bürgermeister Helmut Templ erst nach einer positiv<br />

abgeschlossenen LEADER Bewerbung an einzelnen Projekten gearbeitet werden<br />

kann. Die LEADEr Bewerbung Linz Land wurde positiv für LEADER 2007 – 13<br />

aufgenommen.<br />

� Herr GR Karl Heinz Reiter<br />

Er ersucht die Bäume am Hohlweg zurück zu schneiden. Grundsätzlich ist hier<br />

festzuhalten, dass der Grundbesitzer selbst für das Schneiden von Bäumen und<br />

Sträuchern zuständig ist.<br />

� Herr GV Anton Lehner<br />

Er bedankt sich für die Anbringung der Verkehrszeichen entlang der Mauer<br />

Musikschule – gegenüber Gasthaus Lehner. Die Halte- und Parkverbotstafeln<br />

erzielen aber nur eine sehr bescheidene Wirkung. Trotzdem bleiben nach wie vor<br />

Lehrer der Musikschule oder Eltern von Musikschulkindern dort stehen und<br />

behindern den Verkehr, vor allen Dingen zur Schlosserei Hierzer.<br />

� Herr LAbg. Wolfgang Stanek<br />

Er ersucht um Auskunft, ob bzgl. der Probleme, die Landwirte mit engen Straßen<br />

haben, bereits etwas unternommen wurde.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass er bereits mit dem Maschinenring Kontakt<br />

aufgenommen hat; aber keine Rückmeldung erfolgte.<br />

� Frau Vzbgm. Kapl<br />

o Am 27.11.2007, 18:00 Uhr wird in der Umweltausschusssitzung das<br />

Energiekonzept vorgestellt.<br />

o Der WILIA Bus um 07:09 Uhr ist ab Mittermühlbach bereits so überfüllt, dass ein<br />

ordentlicher Personentransport nicht mehr möglich ist. Die Schüler des<br />

Stiftsgymnasiums müssten angehalten werden, wieder mit dem eigenen Bus zu<br />

fahren.<br />

o Gegenüber der Tiefgarage LAWOG Ufer (Abfahrt zur Fähre) sind immer wieder<br />

Autos am Fahrbahnrand abgestellt. Das erschwert einerseits die Ein- bzw.<br />

Ausfahrt in/aus dieser LAWOG Tiefgarage und zum anderen werden größere<br />

Fahrzeuge wie Mühllabfuhr, Feuerwehr oder LKW’s generell sehr stark behindert.<br />

Auch dort sollte man Abhilfe schaffen.<br />

29


o Bei den gerade angesprochenen LAWOG Häusern in Ufer sollte man versuchen,<br />

eine Klärungshilfe über die Bundesstraße zur WILIA Haltestelle zu bekommen.<br />

� Bürgermeister<br />

Die nächste WILIA Ausschusssitzung wird am 29.11.2007, 17:30 Uhr stattfinden.<br />

Punkt 21<br />

15. Minuten Bürgerfragestunde<br />

Keine Wortmeldungen<br />

Ende der <strong>Sitzung</strong> 21:00 Uhr<br />

30

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