Sitzung vom 08.11.2007 (144 KB) - .PDF - Gemeinde Wilhering
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außer Kraft, wenn sie nicht verlängert wird. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann die Erklärung zum<br />
Neuplanungsgebiet durch Verordnung höchstens zweimal auf ein weiteres Jahr verlängern.<br />
Der Bürgermeister<br />
LAbg. Mario Mühlböck<br />
Herr GR Dr. Hochleitner bedankt sich in seiner Wortmeldung für die konstruktive<br />
Zusammenarbeit. Angesichts des sensiblen Bereiches ist hier ein annehmbarer Kompromiss<br />
geschlossen worden.<br />
Frau GR Eisenriegler weist darauf hin, dass ihr die Straße mit 6 Metern zu breit ist.<br />
Herr GV Lehner ist gegenteiliger Ansicht. Die 6 Meter Breite sind unbedingt notwendig, da nur<br />
dann eine ordentliche Schneeräumung oder Abfallentsorgung möglich ist. Es müssen ja nicht<br />
die gesamten 6 Meter Straßenbreite asphaltiert werden, aber die Erfahrung hat gezeigt, dass zu<br />
enge Straßen enorme Probleme verursachen.<br />
Auch Herr GV Winter hält fest, dass im Ausschuss dieses Thema eingehend diskutiert und so<br />
für gut befunden wurde. Zunehmend verursachen am Straßenrand abgestellte Fahrzeuge im<br />
Winter Probleme bei der Schneeräumung aber auch die Abfallentsorgung kann mit den großen<br />
LKW bei zu engen Straßen eben nur sehr schwer und zum Nachteil für die Siedlungsbewohner<br />
durchgeführt werden.<br />
Frau GR Eisenriegler hält allerdings für das Protokoll fest, dass ihrer Meinung nach die Straße<br />
zu breit ist.<br />
Der Bürgermeister lässt über den Antrag des Herrn GV Winter abstimmen.<br />
Beschluss: 30 Ja-Stimmen, eine Stimmenthaltung (Frau GR Eisenriegler)<br />
Punkt 19<br />
Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters <strong>vom</strong> 09. Mai 2007 über die<br />
Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages für das Grundstück Nr. 395/3, KG <strong>Wilhering</strong>,<br />
Eigentümer: Ing. Christian Weisskirchner, Prandtauerstraße 21/12, 4040 Linz<br />
Der Bürgermeister verlässt wegen Befangenheit den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
Berichterstattung und Antrag durch Frau Vzbgm. Renate Kapl.<br />
Der Bürgermeister hat mit Bescheid <strong>vom</strong> 09. Mai 2007 als Abgabenbehörde 1. Instanz Herrn<br />
Ing. Christian Weisskirchner den Erhaltungsbeitrag für das Grundstück Nr. 395/3, KG <strong>Wilhering</strong><br />
vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung<br />
eingebracht.<br />
Die Berufung wurde damit begründet, dass das gegenständliche Grundstück aufgrund von<br />
Anschüttungen am Aumayrweg nicht bebaut werden kann. Herr Weisskirchner ist somit nicht<br />
bereit den Erhaltungsbeitrag zu entrichten.<br />
Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung <strong>vom</strong> 18. Juli 2007 als unbegründet<br />
abgewiesen.<br />
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