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Sitzung vom 08.11.2007 (144 KB) - .PDF - Gemeinde Wilhering

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Mittels strafbarer Handlungen wurde eine nochmalige Bebauungsplanänderung verhindert. U.<br />

a. wurden meine diesbezüglichen Ansuchen ( Beleg 116 ) <strong>vom</strong> Dr. Hochleitner einfach<br />

schubladiert !! Daher ist das obige 1, 2 Meter hohe Bodenwich heute noch gültig ( !?! )<br />

Wegen der illegalen Niveauanhebung des Aumayrweges benötige ich, 5 Meter von der Straße<br />

entfernt waagrecht gemessen, derzeit ein Bodenwich von > 2, 4 Meter ( !!! )<br />

Auch die bereits mehrmals angeregte Anpassung von Amts wegen, wurde durch die leider noch<br />

immer im <strong>Gemeinde</strong>rat und im Bauausschuss herumlungernden ÖVP ler = Hochleitner u.<br />

Konsorten, stets erfolgreich vereitelt !<br />

Aus aktuellem Anlass möchte ich daher wieder darauf hinweisen, dass meine straßenseitigen<br />

Grenzmarken mehrmals quasi bei Nacht und Nebel herausgezogen und auf das jeweilige<br />

Straßenniveau angehoben wurden !!<br />

Zum Beispiel: Im Bescheid <strong>vom</strong> 24. 11. 94 ( Beleg 33 ) kann man nachlesen, dass nur die<br />

Grenzmarke Nr.: 5372 vorher besonders gewissenhaft untereinander ausgemacht nichts<br />

findend kontrolliert wurde. Siehe Seite drei wörtlich: „Dieser Grenzpunkt wurde in einer Tiefe<br />

von ca. 20 cm gefunden“. Anschließend wurde u. a. seitenlang abgehandelt, dass bei der<br />

gegenständlichen Verhandlung vor Ort am 13. 6. 94 keine nennenswerte Erhöhung des<br />

Straßenniveaus festgestellt wurde ( !? ! )<br />

Diese Feststellung wurde damals in bewusst betrügerischer Absicht getroffen, da ja die<br />

verehrten Herrschaften aufgrund des „ Geheimgutachtens Dipl. Lanzendörfer“ <strong>vom</strong> 25. 5. 94<br />

bereits von einer 60 bis 70 cm Aufschüttung gewusst haben ( !!! )<br />

Anmerkung: Laut Gerichtsgutachten ( Beleg 98 ) wurde auf meinem Grund bzw. entlang der<br />

Straßengrundgrenze > 1, 4 Meter aufgeschüttet ( !!! )<br />

Daher die interessante Frage: wie können Grenzzeichen von selbst 1, 2 m überwinden ?!<br />

Bekanntlich ist jeder Grenzmarke ein Höhenwert zugeordnet. Siehe Schichtenplan /<br />

Parzellierungs-plan <strong>vom</strong> Dipl. Ing. Höllhuber ( Beleg 15 ) aus 1976 und den dazu völlig<br />

identischen Höhenplan <strong>vom</strong> Ing. P. Koller ( Beleg 16 ) <strong>vom</strong> 9. 9. 1978<br />

Trotz diverser Ansuchen, siehe Beleg ( 109, 112, 113, 148 ) und Dienstaufsichtsbeschwerde<br />

Nr.: 1, 8 und 11 wurden seltsamer Weise meine straßenseitigen Grenzzeichen weder längen<br />

noch höhenmäßig kontrolliert, daher liegen meine drei Grenzmarken Nr.: 5371, 5367, 5366<br />

weiterhin irgendwo herum.<br />

In Erwartung, dass diese unglaublichen Zustände ehest möglich behoben werden, verbleibe ich<br />

mit freundlichen Grüßen.<br />

Ch. Weisskirchner“<br />

Über die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung <strong>vom</strong> 18, Juli 2007 entschieden. Mit<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 29. Juli 2007 wurde von Herrn Ing. Weisskirchner fristgerecht ein Antrag auf<br />

Entscheidung der Berufung durch die Abgabenbehörde 2. Instanz eingebracht und wie folgt<br />

begründet:<br />

„Berufung gegen Berufungsvorentscheidung <strong>vom</strong> 18.07.2007 wegen vorsätzlicher, ganz<br />

bewusster Fehlinterpretation der Fakten !<br />

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