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4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern

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388 <strong>4.</strong> <strong>Personal</strong>- <strong>und</strong> <strong>Organisationsentwicklung</strong> <strong>steuern</strong><br />

• Fehlerquellen im Maßstab:<br />

- Tendenz zur Mitte - Sympathiefehler<br />

- Tendenz zur Milde - unangemessene Subjektivität<br />

- Tendenz zur Strenge - überzogen positive Beurteilung („Wegloben“).<br />

19. Welche Rechte hat der Beurteilte?<br />

Die Ergebnisse der Beurteilung müssen in jedem Fall dem Beurteilten vorgelegt werden. Sie<br />

sollten überdies zum Gegenstand eines Beurteilungsgesprächs gemacht werden, in dessen Verlauf<br />

der Beurteilte die Gründe für die Beurteilung erfährt <strong>und</strong> die Möglichkeit erhält, sich zu äußern<br />

<strong>und</strong> schriftlich zu dem Ergebnis Stellung zu nehmen. Der Beurteilte hat überdies das Recht, ein<br />

Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen <strong>und</strong> Einsicht in seine <strong>Personal</strong>akten zu nehmen. Es empfiehlt<br />

sich daher, dem Beurteilten einen Durchschlag seiner Beurteilung auszuhändigen.<br />

§ 82 Abs. 2 BetrVG<br />

Arbeitnehmer hat das<br />

Recht auf Erörterung<br />

seiner Beurteilung;<br />

er kann BR-Mitglied<br />

hinzuziehen.<br />

Individuelle<br />

Rechte<br />

<strong>Personal</strong>beurteilung<br />

- Rechte nach dem BetrVG -<br />

§ 83 BetrVG<br />

Arbeitnehmer hat ein<br />

Einsichtsrecht in seine<br />

<strong>Personal</strong>akte → <strong>und</strong><br />

damit in seine Beurteilung.<br />

<strong>4.</strong>1.2 Auswertung der Potenzialanalyse<br />

Kollektive Rechte<br />

§ 94 Abs. 2 BetrVG<br />

Mitbestimungsrecht<br />

bei Beurteilungsgr<strong>und</strong>sätzen<br />

Hinweis: Nach Auffassung der Autoren enthält der Rahmenplan in den nachfolgenden Ziffern deutliche<br />

Schwachstellen in seiner logischen Struktur <strong>und</strong> im Inhalt: Im vorrangehenden Abschnitt <strong>4.</strong>1.1 war die<br />

„Mitarbeiterbeurteilung“, <strong>und</strong> zwar speziell die „Leistungsbeurteilung“ als Instrument der <strong>Personal</strong>entwicklung,<br />

zu behandeln. In Ziffer <strong>4.</strong>1.2 ist die „Potenzialbeurteilung“ (-analyse) zu bearbeiten; sie<br />

ist ein weiterer zentraler Baustein eines betrieblichen <strong>Personal</strong>entwicklungskonzeptes.<br />

Bevor wir uns diesem Thema zuwenden, erscheint es uns notwendig, den theoretischen Hintergr<strong>und</strong><br />

zu klären, in dem diese Themen „eingebettet“ sind. Wir werden daher einen knappen Exkurs der<br />

<strong>Personal</strong>- <strong>und</strong> <strong>Organisationsentwicklung</strong> voranstellen. Schließlich lautet der <strong>4.</strong> Handlungsbereich:<br />

„<strong>Personal</strong>- <strong>und</strong> <strong>Organisationsentwicklung</strong> <strong>steuern</strong>“.<br />

01. Was versteht man unter dem Begriff „<strong>Personal</strong>entwicklung“ (PE)?<br />

<strong>Personal</strong>entwicklung ist die systematisch vorbereitete, durchgeführte <strong>und</strong> kontrollierte Förderung<br />

der Anlagen <strong>und</strong> Fähigkeiten des Mitarbeiters<br />

- in Abstimmung mit seinen Erwartungen <strong>und</strong><br />

- den Zielen des Unternehmens.

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