4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern
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388 <strong>4.</strong> <strong>Personal</strong>- <strong>und</strong> <strong>Organisationsentwicklung</strong> <strong>steuern</strong><br />
• Fehlerquellen im Maßstab:<br />
- Tendenz zur Mitte - Sympathiefehler<br />
- Tendenz zur Milde - unangemessene Subjektivität<br />
- Tendenz zur Strenge - überzogen positive Beurteilung („Wegloben“).<br />
19. Welche Rechte hat der Beurteilte?<br />
Die Ergebnisse der Beurteilung müssen in jedem Fall dem Beurteilten vorgelegt werden. Sie<br />
sollten überdies zum Gegenstand eines Beurteilungsgesprächs gemacht werden, in dessen Verlauf<br />
der Beurteilte die Gründe für die Beurteilung erfährt <strong>und</strong> die Möglichkeit erhält, sich zu äußern<br />
<strong>und</strong> schriftlich zu dem Ergebnis Stellung zu nehmen. Der Beurteilte hat überdies das Recht, ein<br />
Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen <strong>und</strong> Einsicht in seine <strong>Personal</strong>akten zu nehmen. Es empfiehlt<br />
sich daher, dem Beurteilten einen Durchschlag seiner Beurteilung auszuhändigen.<br />
§ 82 Abs. 2 BetrVG<br />
Arbeitnehmer hat das<br />
Recht auf Erörterung<br />
seiner Beurteilung;<br />
er kann BR-Mitglied<br />
hinzuziehen.<br />
Individuelle<br />
Rechte<br />
<strong>Personal</strong>beurteilung<br />
- Rechte nach dem BetrVG -<br />
§ 83 BetrVG<br />
Arbeitnehmer hat ein<br />
Einsichtsrecht in seine<br />
<strong>Personal</strong>akte → <strong>und</strong><br />
damit in seine Beurteilung.<br />
<strong>4.</strong>1.2 Auswertung der Potenzialanalyse<br />
Kollektive Rechte<br />
§ 94 Abs. 2 BetrVG<br />
Mitbestimungsrecht<br />
bei Beurteilungsgr<strong>und</strong>sätzen<br />
Hinweis: Nach Auffassung der Autoren enthält der Rahmenplan in den nachfolgenden Ziffern deutliche<br />
Schwachstellen in seiner logischen Struktur <strong>und</strong> im Inhalt: Im vorrangehenden Abschnitt <strong>4.</strong>1.1 war die<br />
„Mitarbeiterbeurteilung“, <strong>und</strong> zwar speziell die „Leistungsbeurteilung“ als Instrument der <strong>Personal</strong>entwicklung,<br />
zu behandeln. In Ziffer <strong>4.</strong>1.2 ist die „Potenzialbeurteilung“ (-analyse) zu bearbeiten; sie<br />
ist ein weiterer zentraler Baustein eines betrieblichen <strong>Personal</strong>entwicklungskonzeptes.<br />
Bevor wir uns diesem Thema zuwenden, erscheint es uns notwendig, den theoretischen Hintergr<strong>und</strong><br />
zu klären, in dem diese Themen „eingebettet“ sind. Wir werden daher einen knappen Exkurs der<br />
<strong>Personal</strong>- <strong>und</strong> <strong>Organisationsentwicklung</strong> voranstellen. Schließlich lautet der <strong>4.</strong> Handlungsbereich:<br />
„<strong>Personal</strong>- <strong>und</strong> <strong>Organisationsentwicklung</strong> <strong>steuern</strong>“.<br />
01. Was versteht man unter dem Begriff „<strong>Personal</strong>entwicklung“ (PE)?<br />
<strong>Personal</strong>entwicklung ist die systematisch vorbereitete, durchgeführte <strong>und</strong> kontrollierte Förderung<br />
der Anlagen <strong>und</strong> Fähigkeiten des Mitarbeiters<br />
- in Abstimmung mit seinen Erwartungen <strong>und</strong><br />
- den Zielen des Unternehmens.