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Gastvortrag Karl Miksch - Universität Wien

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GroßgruppenmediationUnterschied Mediation – PartizipationsverfahrenMediation:•Geregelt im ZivMediatG 2003 (für justiziable Konflikte)•Endet mit einer (verbindlichen) Vereinbarung der ParteienPartizipationsverfahren:•Empfehlung des Ministerrates in den „Standards derÖffentlichkeitsbeteiligung“ vom 2. Juli 2008 (für Politiken, Pläne,Programme und Rechtsakte)•Ergebnis, zu dessen Umsetzung die politisch Verantwortlichen nichtverpflichtet sind<strong>Karl</strong> <strong>Miksch</strong> Mediation – Theorie und Anwendungsbereiche - Wirtschaftsmediation 54

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