02.12.2012 Aufrufe

Gemeinde Waldachtal GÖ1205 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...

Gemeinde Waldachtal GÖ1205 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...

Gemeinde Waldachtal GÖ1205 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1205</strong>06<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 15<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 17. April 2012<br />

Bebauungsplan „Heuberg II B“ in Salzstetten<br />

• Entwurfsbeschluss<br />

• Beschluss zur nochmaligen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a BauGB<br />

§ 6<br />

Hauptamtsleiter Wolfgang Fahrner verweist auf die Sitzungsunterlagen und führt aus, dass<br />

der bisherige Planentwurf des Bebauungsplanes „Heuberg II B“ in Salzstetten bereits vor<br />

längerer Zeit öffentlich ausgelegt wurde, und es habe auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit,<br />

der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange stattgefunden. Zu diesem Verfahren<br />

seien entsprechende Abwägungen vom <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband erarbeitet worden.<br />

Im Hinblick auf eine bessere städtebauliche Entwicklung unter der Berücksichtigung der<br />

ökologischen Komponenten bei der Erstellung von Planentwürfen sei dieser nunmehr nochmals<br />

geändert bzw. angepasst und fortgeschrieben worden. Die Planänderungen liegen dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat vor und sämtliche Bestandteile des Bebauungsplanes werden dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

zur Kenntnis gegeben und erläutert.<br />

Auf dieser Grundlage empfehle die Verwaltung dem <strong>Gemeinde</strong>rat, dem geänderten Entwurf<br />

des Bebauungsplanes zuzustimmen bzw. diesen zu billigen.<br />

Die nochmalige Beteiligung solle als öffentliche Auslegung und als Anhörung der Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die Dauer eines Monats durchgeführt werden.<br />

Im Anschluss wird die Planung dem <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> nochmals detailliert dargelegt.<br />

Ohne weitere Beratung fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />

1. Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan „Heuberg II B“ in Salzstetten wird in der<br />

vorliegenden Fassung vom 17.04.2012 gebilligt.<br />

2. Die nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange wird gemäß § 4 a Baugesetzbuch beschlossen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!