Gemeinde Waldachtal GÖ1205 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1205</strong>06<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 15<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 17. April 2012<br />
Bebauungsplan „Heuberg II B“ in Salzstetten<br />
• Entwurfsbeschluss<br />
• Beschluss zur nochmaligen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a BauGB<br />
§ 6<br />
Hauptamtsleiter Wolfgang Fahrner verweist auf die Sitzungsunterlagen und führt aus, dass<br />
der bisherige Planentwurf des Bebauungsplanes „Heuberg II B“ in Salzstetten bereits vor<br />
längerer Zeit öffentlich ausgelegt wurde, und es habe auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit,<br />
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange stattgefunden. Zu diesem Verfahren<br />
seien entsprechende Abwägungen vom <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband erarbeitet worden.<br />
Im Hinblick auf eine bessere städtebauliche Entwicklung unter der Berücksichtigung der<br />
ökologischen Komponenten bei der Erstellung von Planentwürfen sei dieser nunmehr nochmals<br />
geändert bzw. angepasst und fortgeschrieben worden. Die Planänderungen liegen dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vor und sämtliche Bestandteile des Bebauungsplanes werden dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
zur Kenntnis gegeben und erläutert.<br />
Auf dieser Grundlage empfehle die Verwaltung dem <strong>Gemeinde</strong>rat, dem geänderten Entwurf<br />
des Bebauungsplanes zuzustimmen bzw. diesen zu billigen.<br />
Die nochmalige Beteiligung solle als öffentliche Auslegung und als Anhörung der Behörden<br />
und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die Dauer eines Monats durchgeführt werden.<br />
Im Anschluss wird die Planung dem <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> nochmals detailliert dargelegt.<br />
Ohne weitere Beratung fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />
1. Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan „Heuberg II B“ in Salzstetten wird in der<br />
vorliegenden Fassung vom 17.04.2012 gebilligt.<br />
2. Die nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />
Belange wird gemäß § 4 a Baugesetzbuch beschlossen.