Für Kinder, Mütter mit Kinderwägen, ältere Personen! - Stallwang
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Landratsamt Straubing-Bogen<br />
Johannifeuer/Keine Feuer in Biotopen<br />
Traditionell brennen um den 24. Juni in vielen Regionen wieder<br />
Johanni- und Sonnwendfeuer. Da<strong>mit</strong> bei dem alten<br />
Brauch keine Unfälle passieren, müssen die Veranstalter von<br />
Sonnwendfeiern einige wichtige Hinweise beachten.<br />
Das Feuer muss im Vorfeld immer bei der zuständigen Gemeinde<br />
gemeldet werden. Zudem sind Polizei und Feuerwehr<br />
zu verständigen. Als Brennstoff darf nur naturbelassenes<br />
trockenes Holz verwendet werden. Auch müssen die<br />
Veranstalter die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände<br />
einhalten. Sie betragen zu Gebäuden mindestens fünf<br />
Meter, zu Wiesen, Feldern und Wäldern mindestens hundert<br />
Meter und zu sonstigen brennbaren Materialien mindestens<br />
fünf Meter. Die Feuerstelle muss ständig beaufsichtigt werden.<br />
Bei starkem Wind muss das Feuer gelöscht werden. Bevor<br />
die Veranstalter die Feuerstelle verlassen, müssen Feuer<br />
und Glut erloschen sein. Brandrückstände und Abfälle sollten<br />
beseitigt werden.<br />
Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass sich in<br />
der näheren Umgebung der Feuerstellen keine Biotope befinden<br />
dürfen. In Naturschutzgebieten sind Sonnwendfeuer<br />
grundsätzlich unzulässig. In Landschaftsschutzgebieten und<br />
geschützten Landschaftsbestandteilen müssen sie vom<br />
Landratsamt genehmigt werden. Das Holz für die Sonnwendfeuer<br />
darf erst am Tag des Abbrennens aufgeschichtet<br />
werden, da<strong>mit</strong> Tiere die ihren Unterschlupf im Holz gesucht<br />
haben, nicht verbrannt werden. Die neu aufgeschichteten<br />
Haufen sind vor dem Entzünden nochmals auf das Vorhandensein<br />
von Tieren zu untersuchen.<br />
Weitere Informationen im Landratsamt Straubing-Bogen unter<br />
Telefon 09421/973-266<br />
Bayer. Forstverwaltung<br />
Amt für Ernährung, Landwirtschaft<br />
und Forsten Straubing<br />
Walderlebnistag in Straubing am<br />
24.07.2011<br />
2011 ist das Internationale Jahr der<br />
Wälder. Zu diesem Anlass veranstaltet<br />
die Bayerische Forstverwaltung am<br />
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Straubing<br />
einen Walderlebnistag im Prinz Luitpoldpark, Straubing.<br />
Termin ist<br />
Sonntag, der 24. Juli 2011<br />
Beginn: 10.00 Uhr, Ende: ca. 18.00 Uhr<br />
Es wird eine Veranstaltung <strong>mit</strong> vielen Aktionen sein, sei es<br />
die Vorführung von Holzspalten, Spiele für <strong>Kinder</strong> und Jugendliche,<br />
Baum des Jahres, Leistungen der Waldbauernvereinigungen,<br />
Holzschnitzen, Bauen <strong>mit</strong> Holz, Kohlendioxideinsparung<br />
durch Wald, Energiebereitstellung und vielen<br />
mehr - eine Veranstaltung für Jung & Alt. <strong>Für</strong> das leibliche<br />
Wohl ist auf jeden Fall gesorgt.<br />
Jeder aus dem Landkreis und der Stadt oder darüber hinaus<br />
ist gerne eingeladen zu kommen, ob Waldbesitzer oder interessierter<br />
Laie.<br />
Kostenloser Bustransfer vom Hagen!<br />
Abfallwirtschaft Zweckverband Straubing-Bogen<br />
ZAW-SR warnt vor dubiosen<br />
Wertstoffsammlungen<br />
„Altelektrogerätesammlung!“ -<br />
„Wir suchen Elektrogeräte!“ -<br />
„Spenden erwünscht!“ so werben<br />
immer wieder auswärtige Händler<br />
in Stadt und Landkreis um verschiedene<br />
Arten von Abfällen. Nachdem, was bisher über<br />
diese Sammlungen bekannt ist, handeln diese Firmen meist<br />
in einer Grauzone des Abfallgesetzes. Der ZAW-SR warnt<br />
davor, Material an diese Firmen abzugeben. Verantwortlich<br />
für eine ordnungsgemäße Entsorgung seiner Abfälle ist immer<br />
derjenige, von dem sie stammen, also der einzelne Bürger.<br />
Gesetzeswidrig kann so eine Sammlungen aus zwei Gründen<br />
werden: zum einen fordern die Veranstalter auf, auch<br />
Sondermüll bereitzustellen, zu dem z. B. Autobatterien<br />
zählen. An die Entsorgung von diesen gefährlichen Abfällen<br />
werden besondere Anforderungen gestellt, um Mensch und<br />
Natur zu schützen und eine umweltgerechte Beseitigung zu<br />
gewährleisten. Weiterhin sind Elektroklein- und –großgeräte<br />
aus dem Haushalt begehrt. Nach dem Elektronikschrottgesetz<br />
müssen die Kommunen, in unserem Gebiet der ZAW-<br />
SR, Rücknahmestellen für diese Abfälle anbieten und die<br />
Verbraucherinnen und Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet,<br />
sie dort zu entsorgen. 35 Wertstoffhöfe im Verbandsgebiet<br />
bieten den Service, Elektronikschrott kostenlos<br />
abzugeben.<br />
Grund für die Aktivitäten dieser Schrotthändler sind gewinnbringende<br />
Rohstoffpreise. Und genau wie beim Altpapier<br />
wollen auch hier private Firmen <strong>mit</strong> den Abfällen Geld<br />
verdienen, das dem Gebührenhaushalt des ZAW-SR und da<strong>mit</strong><br />
allen Gebührenzahlern letztendlich fehlt. Noch schlimmer<br />
macht diese Aktionen die Tatsache, dass häufig alte<br />
Elektrogeräte ausgeschlachtet und der nicht gewinnbringend<br />
verwertbare Teil nicht umweltgerecht entsorgt wird.<br />
Wer bei den gewerblichen Schrottsammlungen Sondermüll<br />
oder Elektronikschrott bereitstellt, verhält sich unter Umständen<br />
gesetzwidrig und muss in speziellen Fällen sogar<br />
<strong>mit</strong> Bußgeld rechnen. Wer auch noch Altmetalle an Private<br />
kostenlos weitergibt, schädigt seinen eigenen Geldbeutel.<br />
Denn nur was an den Wertstoffhöfen im Verbandsgebiet angeliefert<br />
wird, kann der ZAW-SR zugunsten der Müllgebühren<br />
unserer Bewohner weitergeben.<br />
Fragen zur Elektronikschrottsammlung, zur Altmetall- oder<br />
Altpapiersammlung beantwortet die Kundenberatung des<br />
ZAW-SR: Tel. 09421 9902-44.