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Für Kinder, Mütter mit Kinderwägen, ältere Personen! - Stallwang

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Landratsamt Straubing-Bogen<br />

Johannifeuer/Keine Feuer in Biotopen<br />

Traditionell brennen um den 24. Juni in vielen Regionen wieder<br />

Johanni- und Sonnwendfeuer. Da<strong>mit</strong> bei dem alten<br />

Brauch keine Unfälle passieren, müssen die Veranstalter von<br />

Sonnwendfeiern einige wichtige Hinweise beachten.<br />

Das Feuer muss im Vorfeld immer bei der zuständigen Gemeinde<br />

gemeldet werden. Zudem sind Polizei und Feuerwehr<br />

zu verständigen. Als Brennstoff darf nur naturbelassenes<br />

trockenes Holz verwendet werden. Auch müssen die<br />

Veranstalter die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände<br />

einhalten. Sie betragen zu Gebäuden mindestens fünf<br />

Meter, zu Wiesen, Feldern und Wäldern mindestens hundert<br />

Meter und zu sonstigen brennbaren Materialien mindestens<br />

fünf Meter. Die Feuerstelle muss ständig beaufsichtigt werden.<br />

Bei starkem Wind muss das Feuer gelöscht werden. Bevor<br />

die Veranstalter die Feuerstelle verlassen, müssen Feuer<br />

und Glut erloschen sein. Brandrückstände und Abfälle sollten<br />

beseitigt werden.<br />

Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass sich in<br />

der näheren Umgebung der Feuerstellen keine Biotope befinden<br />

dürfen. In Naturschutzgebieten sind Sonnwendfeuer<br />

grundsätzlich unzulässig. In Landschaftsschutzgebieten und<br />

geschützten Landschaftsbestandteilen müssen sie vom<br />

Landratsamt genehmigt werden. Das Holz für die Sonnwendfeuer<br />

darf erst am Tag des Abbrennens aufgeschichtet<br />

werden, da<strong>mit</strong> Tiere die ihren Unterschlupf im Holz gesucht<br />

haben, nicht verbrannt werden. Die neu aufgeschichteten<br />

Haufen sind vor dem Entzünden nochmals auf das Vorhandensein<br />

von Tieren zu untersuchen.<br />

Weitere Informationen im Landratsamt Straubing-Bogen unter<br />

Telefon 09421/973-266<br />

Bayer. Forstverwaltung<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten Straubing<br />

Walderlebnistag in Straubing am<br />

24.07.2011<br />

2011 ist das Internationale Jahr der<br />

Wälder. Zu diesem Anlass veranstaltet<br />

die Bayerische Forstverwaltung am<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Straubing<br />

einen Walderlebnistag im Prinz Luitpoldpark, Straubing.<br />

Termin ist<br />

Sonntag, der 24. Juli 2011<br />

Beginn: 10.00 Uhr, Ende: ca. 18.00 Uhr<br />

Es wird eine Veranstaltung <strong>mit</strong> vielen Aktionen sein, sei es<br />

die Vorführung von Holzspalten, Spiele für <strong>Kinder</strong> und Jugendliche,<br />

Baum des Jahres, Leistungen der Waldbauernvereinigungen,<br />

Holzschnitzen, Bauen <strong>mit</strong> Holz, Kohlendioxideinsparung<br />

durch Wald, Energiebereitstellung und vielen<br />

mehr - eine Veranstaltung für Jung & Alt. <strong>Für</strong> das leibliche<br />

Wohl ist auf jeden Fall gesorgt.<br />

Jeder aus dem Landkreis und der Stadt oder darüber hinaus<br />

ist gerne eingeladen zu kommen, ob Waldbesitzer oder interessierter<br />

Laie.<br />

Kostenloser Bustransfer vom Hagen!<br />

Abfallwirtschaft Zweckverband Straubing-Bogen<br />

ZAW-SR warnt vor dubiosen<br />

Wertstoffsammlungen<br />

„Altelektrogerätesammlung!“ -<br />

„Wir suchen Elektrogeräte!“ -<br />

„Spenden erwünscht!“ so werben<br />

immer wieder auswärtige Händler<br />

in Stadt und Landkreis um verschiedene<br />

Arten von Abfällen. Nachdem, was bisher über<br />

diese Sammlungen bekannt ist, handeln diese Firmen meist<br />

in einer Grauzone des Abfallgesetzes. Der ZAW-SR warnt<br />

davor, Material an diese Firmen abzugeben. Verantwortlich<br />

für eine ordnungsgemäße Entsorgung seiner Abfälle ist immer<br />

derjenige, von dem sie stammen, also der einzelne Bürger.<br />

Gesetzeswidrig kann so eine Sammlungen aus zwei Gründen<br />

werden: zum einen fordern die Veranstalter auf, auch<br />

Sondermüll bereitzustellen, zu dem z. B. Autobatterien<br />

zählen. An die Entsorgung von diesen gefährlichen Abfällen<br />

werden besondere Anforderungen gestellt, um Mensch und<br />

Natur zu schützen und eine umweltgerechte Beseitigung zu<br />

gewährleisten. Weiterhin sind Elektroklein- und –großgeräte<br />

aus dem Haushalt begehrt. Nach dem Elektronikschrottgesetz<br />

müssen die Kommunen, in unserem Gebiet der ZAW-<br />

SR, Rücknahmestellen für diese Abfälle anbieten und die<br />

Verbraucherinnen und Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet,<br />

sie dort zu entsorgen. 35 Wertstoffhöfe im Verbandsgebiet<br />

bieten den Service, Elektronikschrott kostenlos<br />

abzugeben.<br />

Grund für die Aktivitäten dieser Schrotthändler sind gewinnbringende<br />

Rohstoffpreise. Und genau wie beim Altpapier<br />

wollen auch hier private Firmen <strong>mit</strong> den Abfällen Geld<br />

verdienen, das dem Gebührenhaushalt des ZAW-SR und da<strong>mit</strong><br />

allen Gebührenzahlern letztendlich fehlt. Noch schlimmer<br />

macht diese Aktionen die Tatsache, dass häufig alte<br />

Elektrogeräte ausgeschlachtet und der nicht gewinnbringend<br />

verwertbare Teil nicht umweltgerecht entsorgt wird.<br />

Wer bei den gewerblichen Schrottsammlungen Sondermüll<br />

oder Elektronikschrott bereitstellt, verhält sich unter Umständen<br />

gesetzwidrig und muss in speziellen Fällen sogar<br />

<strong>mit</strong> Bußgeld rechnen. Wer auch noch Altmetalle an Private<br />

kostenlos weitergibt, schädigt seinen eigenen Geldbeutel.<br />

Denn nur was an den Wertstoffhöfen im Verbandsgebiet angeliefert<br />

wird, kann der ZAW-SR zugunsten der Müllgebühren<br />

unserer Bewohner weitergeben.<br />

Fragen zur Elektronikschrottsammlung, zur Altmetall- oder<br />

Altpapiersammlung beantwortet die Kundenberatung des<br />

ZAW-SR: Tel. 09421 9902-44.

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