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Lösung Fall 23 - Zivilrecht VI

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Frage 2a) Änderungen bei Abtretung der Grundschuld am 31.7.2008Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus §§1147,1192 Abs.1 BGBIn Betracht kommt wiederum der Anspruch aus §§1147, 1192 Abs.1 BGB.I) Die Punkte I) – III) sind mit Frage 1 identisch.II) IV) 1. ist mit Frage 1 identisch.III) Fraglich ist, ob G diese Einrede gem. §§892 Abs.1 S.1, 1157 S.2 BGB gutgläubigwegerworben hat.1. Fraglich ist hier der Ausschluss des §1157 S.2 BGB durch §1192 Abs.1a S.1 BGB.Gem. Art.229 §18 Abs.2 EGBGB findet §1192 Abs.1a BGB keine Anwendung, wennder Erwerb der Grundschuld bis zum 19.8.2008 erfolgt ist. Da der Erwerb am31.7.2008 erfolgte, ist die Vorschrift also unanwendbar. §1157 S.2 BGB findetAnwendung.2. Gem. §892 Abs.1 S.1 BGB ist somit ein gutgläubiger Erwerb und damit vorliegend eineinredefreier Erwerb möglich, wenn die Einrede weder im Grundbuch eingetragen istnoch G positive Kenntnis von ihr hat.a) Die Einrede aus der Sicherungsabrede steht nicht im Grundbauch.b) Für positive Kenntnis des G genügt es nicht, dass er weiß, dass die Grundschuldeine Sicherungsgrundschuld ist. Er müsste wissen, unter welchen Voraussetzungen ausGrundschuld vollstreckt werden kann und dass diese nicht vorliegen. Er müsste alsowissen, dass nur dann Duldung der Zwangsvollstreckung verlangt werden darf, wennS nicht fristgemäß zahlt und dass S bei Fälligkeit gezahlt hat. Zumindest letztereswusste G nicht.Daher war er gutgläubig. Er hat die Einreden gutgläubig wegerworben.G kann daher von S Gem. §§1147, 1192 Abs.1 BGB Duldung der Zwangsvollstreckungverlangen.Anmerkung: §1192 Abs.1a BGB trat mit dem Risikobegrenzungsgesetz am 20.8.2008 inKraft. Diese Regelung gilt nach der Übergangsregelung in Art.229 §18 EGBGB nur fürAbtretungen von Grundschulden nach ihrem Inkrafttreten. Zweck des Gesetzes ist, der Praxiseiniger Banken zu begegnen, die Grundschulden von Privatpersonen abtraten, obwohl diejeweiligen Schuldner mit der Rückzahlung ihrer Darlehensraten nicht im Rückstand waren.PÜ Sachenrecht Lösungshinweise 3

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